1. Overview
The search application is one search.war deployed in Tomcat exposed
as REST service on /mcs3/rest.
Inside Tomcat in the search webapp we also have crawling threads, which
periodically check external document sources for new, changed or
deleted documents.
The status of those crawling threads is stored in a PostgreSQL database
(just the crawling status, last modification, last indexation per URL
or docid).
The search application indexes the documents and stores them in an
Elasticsearch index (a separate Java process running Jetty).
Via the rest service you can:
-
Search for documents
-
Do auto-suggestions (type-as-you-go)
-
Reinitialiaze the search index
-
Excplicitly insert/delete documents in JSON (this is also the
interface the document crawlers are using internally) -
Notify the crawlers/feeders they should check for changes in a document now
(either inserting/updating or deleting it) -
Start/stop the internal crawlers/feeders
-
Reload resource files like suggestions, auto-corrections, synonyms
without restart the service -
Check sanity of service for monitoring
Crawler/feeders work on a periodic schedule and execute the following
workflow:
A query worklow looks as follows:
ZHweb search service
1.1. Version information
Version : 1.0-SNAPSHOT
1.2. URI scheme
Host : mcs-test.eurospider.com
BasePath : /mcs3/rest
1.3. Tags
-
ZHwebResourceImpl
2. Paths
2.1. POST /rest/delete
2.1.1. Description
Delete document. Usually the service deletes documents itself if they cannot
be reached via DocFeeders.
2.1.2. Parameters
| Type | Name | Schema |
|---|---|---|
Body |
body |
2.1.3. Responses
| HTTP Code | Schema |
|---|---|
201 |
file |
2.1.4. Consumes
-
application/json
2.1.5. Produces
-
application/json
2.1.6. Tags
-
ZHwebResourceImpl
2.2. POST /rest/insert
2.2.1. Description
Insert raw document. Usually the service inserts documents itself via DocFeeders.
2.2.2. Parameters
| Type | Name | Schema |
|---|---|---|
Body |
body |
2.2.3. Responses
| HTTP Code | Schema |
|---|---|
201 |
file |
2.2.4. Consumes
-
application/json
2.2.5. Produces
-
application/json
2.2.6. Tags
-
ZHwebResourceImpl
2.3. POST /rest/mostFrequentTerms
2.3.1. Description
Returns most frequent terms
2.3.2. Parameters
| Type | Name | Schema |
|---|---|---|
Body |
body |
2.3.3. Responses
| HTTP Code | Schema |
|---|---|
201 |
2.3.4. Consumes
-
application/json
2.3.5. Produces
-
application/json
2.3.6. Tags
-
ZHwebResourceImpl
2.3.7. Example HTTP request
Request body
{
"maxNofTerms" : 12345
}
2.3.8. Example HTTP response
Response 201
{
"terms" : [ {
"term" : "...",
"count" : 12345
}, {
"term" : "...",
"count" : 12345
} ]
}
2.4. POST /rest/notifyChange
2.4.1. Description
Notify system about a changed document.
This is used for the client of the search system (for instance CMS)
to circumvent the normal indexing done by the DocHandler
2.4.2. Parameters
| Type | Name | Schema |
|---|---|---|
Body |
body |
file |
2.4.3. Responses
| HTTP Code | Schema |
|---|---|
201 |
file |
2.4.4. Consumes
-
application/json
2.4.5. Produces
-
application/json
2.4.6. Tags
-
ZHwebResourceImpl
2.5. GET /rest/redirect/{shortUrl}
2.5.1. Description
ZHweb specific function for click statistics, click on document,
returns a 302 Found and Location to the original URL (so it can
be directly added as the link behind the URL in the ranklist).
2.5.2. Parameters
| Type | Name | Schema |
|---|---|---|
Path |
shortUrl |
string |
2.5.3. Responses
| HTTP Code | Schema |
|---|---|
200 |
file |
2.5.4. Produces
-
application/json
2.5.5. Tags
-
ZHwebResourceImpl
2.6. POST /rest/reloadResources
2.6.1. Description
Reload resources (TSV files)
2.6.2. Responses
| HTTP Code | Description | Schema |
|---|---|---|
201 |
Success |
No Content |
2.6.3. Tags
-
ZHwebResourceImpl
2.7. POST /rest/sanity
2.7.1. Description
Check sanity of service, used for Nagios monitoring
2.7.2. Responses
| HTTP Code | Schema |
|---|---|
201 |
2.7.3. Produces
-
application/json
2.7.4. Tags
-
ZHwebResourceImpl
2.7.5. Example HTTP response
Response 201
{
"state" : "OK",
"message" : "..."
}
2.8. POST /rest/search
2.8.1. Description
Generic search function, mainly for debugging and testing currently
2.8.2. Parameters
| Type | Name | Schema |
|---|---|---|
Body |
body |
2.8.3. Responses
| HTTP Code | Schema |
|---|---|
201 |
2.8.4. Consumes
-
application/json
2.8.5. Produces
-
application/json
2.8.6. Tags
-
ZHwebResourceImpl
2.8.7. Example HTTP request
Request body
{
"firstRank" : 12345,
"nofRanks" : 12345,
"collections" : [ "...", "..." ],
"query" : "...",
"sortings" : [ {
"field" : "score",
"order" : "DESCENDING"
}, {
"field" : "score",
"order" : "DESCENDING"
} ],
"restrictions" : [ {
"mode" : "MUST",
"field" : "...",
"operator" : "CONTAINS",
"values" : [ "...", "..." ]
}, {
"mode" : "MUST",
"field" : "...",
"operator" : "NOT_EQUALS",
"values" : [ "...", "..." ]
} ],
"fields" : [ "...", "..." ],
"facets" : [ "...", "..." ],
"options" : [ "GENERATE_TOP_HITS", "AUTOCORRECT_QUERY" ],
"requestContext" : { }
}
2.8.8. Example HTTP response
Response 201
{
"numberOfHits" : 50,
"hits" : [ {
"rank" : 1,
"docid" : "https://internet.zh.ch/content/dam/zhweb/bilder-dokumente/organisation/staatskanzlei/InfoKonf_81.pdf",
"score" : 3.4277482,
"fields" : {
"redirecturl" : "http://mcs-test.eurospider.com/mcs3/rest/redirect/1-null-ALBXiE1ZX96aGUZl-4rfjA1yYrMi",
"last_modification_date" : "19.11.2019 14:04:40",
"urlhash" : "ALBXiE1ZX96aGUZl-4rfjA1yYrMi",
"language" : "de",
"mimetype" : "application/pdf",
"title" : "TestPDF",
"body" : "Kanton Zürich
Staatskanzlei
InfoKonf No. 81
01
02
03
04
05
06
Begrüssung
Top Level Domain .zuerich
ZHweb
Gender-Formulierungen
Termine 2020
Diverses
02 Top Level Domain
.zuerich
Lucie Hribal, AWA
03 ZHweb
Roger Zedi, TP Inhalt
Staatskanzlei
5
Subdomains > Vanity-URLs
−
−
Die bisherigen Subdomains werden abgelöst durch Vanity-URLs
Beispiele:
− staatskanzlei.zh.ch > zh.ch/staatskanzlei
− bildung.zh.ch
> zh.ch/bildung
− gb.zh.ch
> zh.ch/geschäftsbericht
−
Die bisherigen Subdomains werden noch 1 Jahr lang weitergleitet
− Deshalb melden uns die TV, auf welche neuen Seiten diese zeigen sollen
(Checkpoint NOV)
− Begründete Ausnahmen für längere Umleitung möglich
Staatskanzlei
6
Subdomains > Vanity-URLs
−
−
Die neuen Vanity-URLs werden nach folgenden Regeln erstellt:
Für Themenseiten bis Level 03: zh.ch/thema
Beispiele
− Gesundheit
> zh.ch/gesundheit
− Wald
> zh.ch/wald
− Gesetze & Beschlüsse
> zh.ch/gesetze-und-beschlüsse
Es werden keine verschachtelten Vanity-URLs erstellt
− Umwelt & Tiere / Wald
> zh.ch/umelt-und-tiere/wald
Leerschläge werden mit «-» verbunden
Doppelbegriffe werden mit «-und-» verbunden
−
−
Bei Doppelnennungen müssen sich die betreffenden TV untereinander einigen
Schlichtung PL / SK
−
−
−
−
Staatskanzlei
7
Subdomains > Vanity-URLs
−
−
Die neuen Vanity-URLs werden nach folgenden Regeln erstellt:
Für Direktions- und Amtsseiten: zh.ch/organisation plus zh.ch/kürzel
Beispiele
− Gesundheitsdirektion
> zh.ch/gesundheitdirektion plus zh.ch/gd
− Amt für Wirtschaft und Arbeit
> zh.ch/wirtschaft-und-arbeit plus zh.ch/awa
Es werden keine verschachtelten Vanity-URLs erstellt
− Statistisches Amt
> zh.ch/ji/sta
Leerschläge werden mit «-» verbunden
Doppelbegriffe werden mit «-und-» verbunden
−
Die Organisatorischen Vanity-URLs werden zentral durch die SK gepflegt
−
−
−
−
Staatskanzlei
8
OK so?
−
−
−
−
−
−
zh.ch/thema
Bei Doppelnennungen (Themen) müssen sich die betreffenden TV untereinander
einigen
− Schlichtung via PL / SK
Zusätzliche URLs (zb für Themen auf Level 04+) können bei der PL / SK beantragt
werden
zh.ch/organisation plus zh.ch/kürzel
Die Organisatorischen Vanity-URLs werden zentral durch die SK gepflegt
Vorgehen: PL erstellt ggf. Liste (nach Checkpoint NOV) zuhanden TV zwecks
allfälliger Bereinigung
Staatskanzlei
9
Migration MM
−
−
−
−
Alle Medienmittelungen werden übernommen (bis 1998)
− Text only, d.h. keine Links, keine Downloads, keine Bilder
− entsprechender Hinweis plus entsprechender Direktions-Medienkontakt für
Fragen
MM 2018, 2019 und 2020
− Werden vollständig migriert
− mit allen Bildern, Videos, Links (soweit möglich / Checkpoint NOV) und
Downloads
− einzelne, ältere MM der Kapo ebenfalls (weil noch aktuell)
− Prio 2: bei älteren MK mit Aufzeichnungen das Video einfügen
Neue MM ab 2020 führt die KI doppelt (im bisherigen und im neuen CMS)
Mitteilungen o.ä. werden nicht übernommen
05 Termine 2020
Staatskanzlei
11
Termine 2020
−
−
−
−
−
−
InfoKonf 82
InfoKonf 83
InfoKonf Retraite
InfoKonf 84
InfoKonf 85
InfoKonf 86
28 JAN 2020
24 MAR 2020
12 MAY 2020
23 JUN 2020
23 AUG 2020
10 NOV 2020
BD
SK
extern
JI
DS
FD"
}
}, {
"rank" : 2,
"docid" : "https://internet.zh.ch/content/dam/zhweb/bilder-dokumente/organisation/staatskanzlei/digitale-verwaltung-und-e-government/Vereinbarung%20Zusammenarbeitsorganisation%20egovpartner.pdf",
"score" : 3.4277482,
"fields" : {
"redirecturl" : "http://mcs-test.eurospider.com/mcs3/rest/redirect/2-null-ALWmXdnt75OfTRNVMWvP6L9cmhfq",
"last_modification_date" : "12.11.2019 15:46:54",
"urlhash" : "ALWmXdnt75OfTRNVMWvP6L9cmhfq",
"language" : "de",
"mimetype" : "application/pdf",
"title" : "Vereinbarung Zusammenarbeitsorganisation egovpartner",
"body" : "Vereinbarung
zur Zusammenarbeit zwischen dem Kanton
Zürich und den Gemeinden im
Bereich E-Government
Vom Regierungsrat genehmigt am 24. Oktober 2012
Vereinbarung zur Zusammenarbeit zwischen Kanton Zürich und Gemeinden im E-Government
1
Präambel
Unter E-Government verstehen die Vereinbarungspartner die Vereinfachung und Durchführung von Prozessen zur Information, Kommunikation und Transaktion durch den Einsatz von digitalen Informations- und Kommunikationstechnologien. Dies betrifft Vorgänge
innerhalb und zwischen allen drei Staatsebenen, d.h. von Bund, Kantonen, Gemeinden
und sonstigen behördlichen Institutionen sowie zwischen diesen Institutionen und betroffenen Personen Ziel von E-Government ist, diese Prozesse bevölkerungs- und wirtschaftsnah, effizient und zukunftsgerichtet zu gestalten. Dadurch werden Amtswege und
Informationszugänge erleichtert und die Verwaltungsabläufe verkürzt; Privatpersonen
und Unternehmen können ihre Kontakte mit der Verwaltung rasch, unkompliziert und
ohne Medienbrüche abwickeln.
Die Vereinbarungspartner verfolgen folgende Vision:
Die Gemeinden und die kantonale Verwaltung verkehren untereinander elektronisch und
tauschen Daten aus. Bevölkerung und Unternehmen des Kantons Zürich können die
wichtigsten Amtsgeschäfte und Anliegen Online, ohne Medienbruch und jeweils über
möglichst eine Anlaufstelle (Single Point of Contact) tätigen und nehmen die Behörden
von Kanton und Gemeinden als modern, effizient und dienstleistungsorientiert wahr.
Dies bedingt ein effizientes Zusammenwirken. Damit zudem vermehrt fachliche, personelle und finanzielle Synergien genutzt werden können, bedarf es einer stärkeren und
geregelten Zusammenarbeit zwischen Kanton und Gemeinden.
1. Inhalt der Zusammenarbeit
1.1. Gemeinsame Planung
Zur Sicherstellung einer koordinierten Umsetzung von E-Government legen die Vereinbarungspartner jeweils für vier Jahre die gemeinsamen strategischen Stossrichtungen und
ein Projektportfolio fest.
1.2. Gemeinsame Projekte
1.2.1.
Projektarten
Es gibt zwei Arten von gemeinsamen E-Government-Projekten, die unterschiedlich organisiert und finanziert werden:
1.2.1.1. Pflichtprojekte
Diese zeichnen sich dadurch aus, dass sie von gemeinsamem Interesse sind und ein Nutzen nur dann entsteht, wenn neben dem Kanton alle Zürcher Gemeinden mitmachen
(z.B. Infrastrukturprojekte). Damit die Nutzung und der Betrieb als für alle Zürcher Gemeinden verpflichtend bezeichnet werden kann, ist jeweils eine entsprechende gesetzliche Grundlage erforderlich.
Vereinbarung zur Zusammenarbeit zwischen Kanton Zürich und Gemeinden im E-Government
2
1.2.1.2. Weitere Zusammenarbeits-Projekte
Unter dem Dach dieser Vereinbarung können auch Zusammenarbeits-Projekte abgewickelt werden, an denen nicht zwingend alle Gemeinden und der Kanton beteiligt sein
müssen. Die Mitarbeit an diesen Projekten und die Nutzung der Lösung erfolgt freiwillig.
Die Finanzierung ist projektbezogen zu regeln.
1.2.2.
Projektgrundsätze
1.2.2.1. Mehrfachnutzung von Daten und Entwicklungsprodukten
Die Vereinbarungspartner stellen ihre Entwicklungsprodukte im Bereich E-Government im
Rahmen des rechtlich Zulässigen für eine Mehrfachnutzung zur Verfügung. Sie sorgen
dafür, dass keine unnötigen rechtlichen oder tatsächlichen Schranken eine solche Mehrfachnutzung durch andere Schweizer Gemeinwesen behindern. Dies können z.B. Punkte
im Hinblick auf die Geheimhaltung, das öffentliche Beschaffungswesen und die Übertragung von Nutzungsrechten sein. Sie lassen sich namentlich bei Entwicklungsleistungen
Dritter, soweit möglich, die notwendigen Nutzungsrechte an Immaterialgütern einräumen.
Bei der Evaluierung von Lösungen berücksichtigen sie vorrangig die bereits bestehenden
Anwendungen, sofern sich diese für den konkreten Bedarf eignen. Sie prüfen, bevor sie
eigene Lösungen entwickeln, ob weitere Gemeinwesen an der Lösung interessiert sind,
damit eine gemeinsame Entwicklung vorgenommen werden kann.
1.2.2.2. Einhaltung von Standards
Insbesondere für die Ermöglichung der Interoperabilität zwischen verschiedenen Lösungen ist die Einhaltung von Standards ein wichtiger Erfolgsfaktor. Bei der Erarbeitung von
E-Government-Lösungen oder Teilen davon orientieren sich die Vereinbarungspartner
deshalb an allgemein anerkannten nationalen, kantonalen und gegebenenfalls internationalen E-Government-Standards wie den Standards des Vereins eCH. Ebenso berücksichtigen sie Empfehlungen anderer Organisationen oder schweizweiter Konferenzen (beispielsweise der Schweizerischen Informatikkonferenz [SIK]) über die technische Zusammenarbeit zwischen den öffentlichen Gemeinwesen.
1.2.2.3. Rechtzeitige Berücksichtigung des Rechtsetzungsbedarfs
Die Vereinbarungspartner stellen sicher, dass der Rechtsetzungsbedarf bei der Umsetzung von E-Government frühzeitig evaluiert wird und neu zu schaffende Rechtsgrundlagen zeitgerecht in die Projektplanung und –abwicklung aufgenommen werden.
1.3. Rechte und Pflichten der Vereinbarungsgemeinden
Die Vereinbarungsgemeinden erhalten mit der Unterzeichnung Zugang zu einem
E-Government-Netzwerk. Sie
können über die Geschäftsstelle beim Steuerungsausschuss Anträge für
E-Government-Projekte (einschliesslich Finanzierung gemäss Kapitel 3) bzw. beim
Fachrat für die Behandlung von Themen stellen
können Vertretungen für die Gremien der Zusammenarbeits-Organisation vorschlagen
Vereinbarung zur Zusammenarbeit zwischen Kanton Zürich und Gemeinden im E-Government
3
erhalten über die Geschäftsstelle Zugang zu insbesondere folgenden Leistungen:
-
Informationen zu Projekten und aus Gremiensitzungen (Projektstatusberichte,
Protokolle, Umsetzungsstand der strategischen Stossrichtungen u.a.)
-
Vermittlung von Kontaktstellen (fachlich, rechtlich u.a.)
-
Einladungen zu Veranstaltungen, die von der Geschäftsstelle organisiert werden
Die Vereinbarungspartner verpflichten sich,
die Inhalte der Vereinbarung einzuhalten
eigene E-Government-Projekte frühzeitig zu melden (d.h. Projekte, die nicht Bestandteil des gemeinsamen Projektportfolios sind)
aktiv an der Umsetzung von E-Government mitzuwirken.
Mit der Unterzeichnung der Vereinbarung sind keine finanziellen Verpflichtungen verbunden.
2. Organisation
Zur Institutionalisierung der Zusammenarbeit und zur Etablierung eines geregelten Austausches zwischen Kanton und Gemeinden bauen die Vereinbarungspartner eine Organisationsstruktur auf. Diese besteht aus einem Steuerungsausschuss, einem Fachrat, einer
Geschäftsstelle und den Umsetzungsorganen.
Der Steuerungsausschuss ist das Entscheidungsgremium und für die staatsebenenübergreifende, strategische sowie politische Steuerung von E-Government zuständig. Der
Fachrat begleitet und unterstützt die Planung und Umsetzung der Projekte aus fachlicher
Sicht. Die Geschäftsstelle ist das Stabsorgan des Steuerungsausschusses und des Fachrats. Sie wird durch die Staatskanzlei geführt und ist für die operative Steuerung und
Koordination zuständig. Die Umsetzungsorgane führen konkrete E-Government-Vorhaben
durch und setzen diese im Rahmen von Projekten um.
Die Vereinbarungspartner und die Angehörigen von Vereinbarungsorganen können über
die Geschäftsstelle Anträge an den Steuerungsausschuss stellen (z.B. für neue Projekte,
Änderung/Abschluss bestehender Projekte oder Anpassung der strategischen Stossrichtungen und des Projektportfolios). Die Geschäftsstelle prüft die Anträge aus strategischer
und formeller Sicht, leitet sie zur fachlichen Prüfung dem Fachrat weiter und legt sie anschliessend mit einer Empfehlung dem Steuerungsausschuss zur Beschlussfassung vor.
2.1. Steuerungsausschuss
2.1.1.
Zusammensetzung
Der Steuerungsausschuss besteht aus sieben Mitgliedern, nämlich drei Vertreterinnen
oder Vertretern des Kantons und je einer Vertretung der Städte Zürich und Winterthur
sowie des GPV und des VZGV.
Die Vertretung des Kantons setzt sich zusammen aus der Vorsteherin oder dem Vorsteher der Direktion der Justiz und des Innern (JI) sowie je einer Vorsteherin oder einem
Vorsteher einer weiteren Direktion und der Staatsschreiberin oder dem Staatsschreiber.
Vereinbarung zur Zusammenarbeit zwischen Kanton Zürich und Gemeinden im E-Government
4
Die Vertreterinnen und Vertreter der Städte, des GPV und des VZGV werden aus dem
Kreis der Vereinbarungsgemeinden durch diese Organisationen selbst bestimmt.
Die Leiterin oder der Leiter der Stabsstelle E-Government des Kantons nimmt beratend
an den Sitzungen teil.
Den Vorsitz des Steuerungsausschusses hat die Vorsteherin oder der Vorsteher der Direktion der Justiz des Innern. Im Übrigen konstituiert sich der Steuerungsausschuss
selbst.
2.1.2.
Aufgaben
Der Steuerungsausschuss
legt die strategischen Stossrichtungen fest
genehmigt das strategische Projektportfolio
bestimmt die Mitglieder des Fachrates
steuert und überwacht die Umsetzung der strategischen Stossrichtungen und sorgt
dafür, dass die erforderlichen rechtlichen Rahmenbedingungen zeitgerecht bereitgestellt werden
genehmigt Anträge im Zusammenhang mit Projekten
vermittelt bei Meinungsverschiedenheiten zwischen den Vereinbarungspartnern und
Gremien
informiert den Regierungsrat sowie weitere interessierte Stellen und die Öffentlichkeit über seine Beschlüsse
2.1.3.
Arbeitsweise
Der Steuerungsausschuss tritt mindestens zweimal jährlich, in der Regel aber quartalsweise zusammen oder wenn es die Geschäfte erfordern oder wenn es von mindestens
vier Mitgliedern verlangt wird. Die Sitzungen werden protokolliert und die Protokolle den
Zusammenarbeitsgremien und Vereinbarungspartnern zugänglich gemacht.
Der Steuerungsausschuss bemüht sich um einvernehmliche Entscheidungsfindung. Die
Mitglieder stimmen sich hierzu vor einer Beschlussfassung mit den Organisationen, die
sie entsandt haben ab. Im Falle von Abstimmungen entscheidet er mit einfachem Mehr
der anwesenden Mitglieder; jedes Mitglied hat eine Stimme. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der oder des Vorsitzenden.
Der Ausschuss ist beschlussfähig, wenn mindestens vier Mitglieder, davon mindestens
zwei von Seiten des Kantons sowie je eines von Seiten der Städte und von Seiten des
GPV oder VZGV anwesend sind. Eine Stellvertretung ist bei Vorliegen wichtiger Gründe
und mit vorgängiger Zustimmung der oder des Vorsitzenden des Steuerungsausschusses
möglich.
2.2. Fachrat
2.2.1.
Zusammensetzung
Der Fachrat besteht aus neun Mitgliedern. Er setzt sich zusammen aus zwei Vertreterinnen oder Vertretern des Kantons, der Leiterin oder dem Leiter der kantonalen Stabsstelle
E-Government, drei Gemeinden sowie je einer Vertretung von Wirtschaft, Wissenschaft
Vereinbarung zur Zusammenarbeit zwischen Kanton Zürich und Gemeinden im E-Government
5
und Bund. Den Vorsitz des Fachrats hat die Leiterin oder der Leiter der kantonalen
Stabsstelle E-Government.
2.2.2.
Arbeitsweise
Der Fachrat tritt mindestens zweimal jährlich, in der Regel aber quartalsweise zusammen
oder wenn es die Geschäfte erfordern oder wenn es von mindestens fünf Mitgliedern verlangt wird. Die Sitzungen werden protokolliert und die Protokolle den Zusammenarbeitsgremien und Vereinbarungspartnern zugänglich gemacht.
Der Fachrat bemüht sich um einvernehmliche Entscheidungsfindung. Die Mitglieder
stimmen sich hierzu vor einer Beschlussfassung mit den Organisationen, die sie entsandt
haben, ab. Im Falle von Abstimmungen entscheidet er mit einfachem Mehr der anwesenden Mitglieder; jedes Mitglied hat eine Stimme. Bei Stimmengleichheit entscheidet die
Stimme der oder des Vorsitzenden.
Der Fachrat ist beschlussfähig, wenn mindestens sechs Mitglieder, davon mindestens
zwei von Seiten des Kantons sowie zwei von Seiten der Gemeinden anwesend sind. Eine
Stellvertretung ist bei Vorliegen wichtiger Gründe und mit vorgängiger Zustimmung der
oder des Vorsitzenden des Steuerungsausschusses möglich.
2.2.3.
Aufgaben
Der Fachrat
arbeitet an der Erstellung des strategischen Projektportfolios mit
steht dem Steuerungsausschuss, der Geschäftsstelle und den Umsetzungsorganen
beratend für fachliche Fragen zur Seite
unterstützt die Umsetzungsorgane bei der Erstellung von Anträgen auf fachlicher
Ebene
prüft Anträge insbesondere aus fachlichem Gesichtspunkt und gibt Empfehlungen
ab
vertritt die Interessen und Anliegen der Umsetzungsorgane
kann Änderungen der strategischen Stossrichtungen und des Projektportfolios beantragen
evaluiert E-Government-Projekte und Umsetzungsorgane
vertritt die Anliegen von E-Government aktiv in anderen übergreifenden und nationalen Gremien
2.3. Geschäftsstelle
2.3.1.
Aufgaben
Die Geschäftsstelle
ist Koordinations-und Anlaufstelle für die Gremien, die Direktionen des Regierungsrates und die Gemeinden
entwickelt die strategischen Stossrichtungen und das strategische Projektportfolio
prüft und bereitet Anträge für den Steuerungsausschuss vor
überwacht die Umsetzung der Entscheide des Steuerungsausschusses und kann die
erforderlichen Massnahmen einleiten
Vereinbarung zur Zusammenarbeit zwischen Kanton Zürich und Gemeinden im E-Government
6
ist zuständig für das Projektportfoliomanagement und kann jederzeit Informationen
aus den Projekten anfordern sowie beim Steuerungsausschuss externe Audits beantragen, wenn bei der Projektdurchführung Probleme auftauchen
sorgt dafür, dass mit den Umsetzungsorganen die für die Projektdurchführung notwendigen Einzelheiten geregelt sind
erstattet zuhanden des Steuerungsausschusses Bericht zum Stand der Umsetzung
der E-Government-Vorhaben und schlägt wenn nötig Massnahmen vor
erstellt einen Jahresbericht
bereitet die Geschäfte des Steuerungsausschusses und des Fachrates vor, nimmt
beratend an deren Sitzungen teil und führt dort das Protokoll
sorgt für den Aufbau und die Pflege des Beziehungsnetzes und den Informationsfluss
stellt Hilfsmittel wie z.B. Vorlagen, Musterverträge und Finanzierungsmodelle zur
Verfügung
ist in Absprache mit dem Steuerungsausschuss für die interne und externe Kommunikation zuständig
verwaltet die für die Geschäftsstelle bestimmten Gelder im Rahmen eines Budgets
2.4. Umsetzungsorgane
Für jedes Projekt ist ein Umsetzungsorgan zuständig. Als Umsetzungsorgane geeignet
sind insbesondere Organisationen bzw. Stellen von Gemeinwesen,
die über geeignete und genügende fachliche und personelle Mittel und Erfahrung
zur Umsetzung von Vorhaben verfügen
deren Aufgabengebiet sich auf derartige Vorhaben erstreckt und
die bereits Vorarbeiten zum Vorhaben geleistet haben.
2.4.1.
Aufgaben
Die Umsetzungsorgane
bestimmen ihre Projektorganisation und führen das Projekt
erstellen Anträge (neue Projekte, Projektänderungen, Finanzierung, Projektabschluss u.a.)
sind verantwortlich, dass die Projekte koordiniert, strategie- und rechtskonform sowie planmässig durchgeführt werden
sorgen für ein tragfähiges Finanzierungs- und Organisationskonzept
berichten der Geschäftsstelle regelmässig im Rahmen eines Monitorings sowie auf
Anfrage über den Stand der Arbeiten (Projektstatus)
können die Geschäftsstelle für operative Fragen und den Fachrat um fachliche Unterstützung angehen
stellen sicher, dass die Projekte gemäss Zusammenarbeits-Vereinbarung umgesetzt
werden.
Vereinbarung zur Zusammenarbeit zwischen Kanton Zürich und Gemeinden im E-Government
7
3. Grundsätze der Finanzierung
Die Geschäftsstelle wird vom Kanton finanziert. Die Kosten und Auslagen der Mitglieder
der Vereinbarungsorgane werden je von der sie entsendenden Organisation finanziert.
Die Finanzierung der Projekte erfolgt nach folgenden Grundsätzen:
Die Kosten für die Konzeption und Umsetzung der Pflichtprojekte werden vom Kanton getragen. Die Gemeinden finanzieren Schnittstellen und Anpassungen bei ihren
eigenen Systemen.
Die Finanzierung von weiteren Zusammenarbeits-Projekten erfolgt projektspezifisch.
Betriebskosten werden in allen Fällen von den Nutzniessern getragen.
Die Finanzierung wird für jedes Projekt von Beginn weg geregelt, d.h. es wird festgehalten, welche Kosten durch wen, nach welchem Schlüssel und ab wann getragen werden.
4. Geltungsbereich
Diese Vereinbarung gilt zwischen dem Kanton und denjenigen Gemeinden, die sich ihr
angeschlossen haben.
Jede Zürcher Gemeinde kann sich durch Unterzeichnung der Anschlusserklärung (siehe
Anhang) anschliessen.
5. Geltungsdauer und Kündigungsfristen
Diese Vereinbarung tritt auf den 1. Januar 2013 in Kraft. Sie kann sowohl vom Kanton als
auch von jeder Vereinbarungsgemeinde unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist erstmals auf den 31. Dezember 2016 und dann jeweils mit dreimonatiger Frist auf Ende jeden vierten Kalenderjahres gekündigt werden.
Vereinbarung zur Zusammenarbeit zwischen Kanton Zürich und Gemeinden im E-Government
8
Anschlusserklärung
Die Gemeinde ………………………………………………………………….,
rechtsgültig vertreten durch
……………………………………………………………………………………………
und
……………………………………………………………………………………………
schliesst sich der
Vereinbarung über die Zusammenarbeit zwischen
Kanton und Gemeinden im Bereich E-Government
an.
Ort, Datum
________________________________________________________
Unterschrift(en)
________________________________________________________
________________________________________________________
Vereinbarung zur Zusammenarbeit zwischen Kanton Zürich und Gemeinden im E-Government
9"
}
}, {
"rank" : 3,
"docid" : "https://internet.zh.ch/content/dam/zhweb/bilder-dokumente/organisation/staatskanzlei/digitale-verwaltung-und-e-government/egovpartner/egovReport_Layout_2-16.pdf",
"score" : 3.4277482,
"fields" : {
"redirecturl" : "http://mcs-test.eurospider.com/mcs3/rest/redirect/3-null-ALR00RXg9nNNE3phkduF00lWQnai",
"last_modification_date" : "31.10.2019 13:12:57",
"urlhash" : "ALR00RXg9nNNE3phkduF00lWQnai",
"language" : "de",
"mimetype" : "application/pdf",
"title" : "egovREPORT 2-16",
"body" : "Kanton Zürich
Staatskanzlei
egovREPORT
2/2016
Digitale Signatur
Der Schlüssel zur
Glaubwürdigkeit
Im Gespräch
Über digitale Unterschriften und analoge
Kaffeepausen
Identity- und Accessmanagement
IAM macht das
E-Government einfacher
Vorwort
Ein Blick in die Zukunft des
E-Governments
Inhalte
Vorwort ....................................... 2
Digitale Signatur
Der Schlüssel zu Glaubwürdigkeit und Transparenz
in der digitalen Welt ................ 3
Lukas Steudler leitet die Geschäftsstelle
von egovpartner.zh.ch
Im Gespräch
Staatsschreiber Beat Husi
über digitale Unterschriften
und analoge Kaffeepausen .... 4
Identity- und Accessmanagement (IAM)
IAM macht das
E-Government einfacher ........ 6
Ausland
Estland – die digitale
Gesellschaft............................... 7
Geschätzte Leserinnen und Leser
Herzlich willkommen zur 2. Ausgabe von egovREPORT! Bevor wir in die Zukunft
schauen, ein kurzer Rückblick auf die Premiere unseres PDF-Journals im vergangenen Frühjahr: Mit mehr als 700 Aufrufen und durchwegs positiven Rückmeldungen zu Inhalt und Gestaltung, fand der erste egovREPORT über die Kantonsgrenze
hinaus ein sehr gutes Echo! Und auch das Projekt «eUmzugZH», über das wir
berichteten, hatte einen erfolgreichen Start: Per 1. November sind 130 Gemeinden
aufgeschaltet und der Service wurde über 4’500 mal benutzt. Bis Ende 2016 bieten
nahezu 100 % aller Zürcher Gemeinden den eUmzug an. Als erste Gemeinde ausserhalb des Kantons bietet die Stadt St. Gallen den eUmzug an. Good News also –
die uns sehr freuen und zu weiteren eTaten anspornen!
Zusammenarbeit
Projektportfolio......................... 7
Impressum
egovREPORT, Ausgabe 2/2016
Herausgeberin
Staatskanzlei des Kantons Zürich
Stabsstelle E-Government
egovpartner.zh.ch
Neumühlequai 10 / Postfach
8090 Zürich
Telefon +41 43 259 59 53
Erscheinungsweise
2-mal jährlich, als PDF
Gesamtverantwortung
Lukas Steudler,
lukas.steudler@sk.zh.ch
2
Gestaltung und Produktion
Orcamedia Werbeagentur ASW:
Guido Schuppisser (Grafik/Layout),
Martin Märchy (Redaktion/Text),
Christian Höfliger (Fotografie)
In unserer Zusammenarbeit mit den Gemeinden stellen wir immer wieder fest, dass
bei der Anwendung von E-Government-Lösungen zentrale Fragen zu Organisation,
Software oder auch gesetzlichen Belangen auftauchen. Deshalb hat egovpartner
zusammen mit dem Staatsarchiv diesen September eine gut besuchte Fachtagung
für Zürcher Gemeinden zum Thema elektronische Informationsverwaltung und
Archivierung (Link) durchgeführt, an der Experten aus diversen Bereichen praktische
Inputs vermittelten. Denn einer der wesentlichen Erfolgsfaktoren im E-Government
sind möglichst unkomplizierte, sichere und durchgängige Lösungen.
So befassen wir uns in diesem egovREPORT mit zwei zukunftsgerichteten Instrumenten, die rechtsgültige und volldigitale Prozesse sowie den einfachen Zugang zu
eServices ermöglichen. Unser Schwerpunktthema gilt der «digitalen Unterschrift»,
ihrer Funktionsweise, den Chancen und Herausforderungen. Dazu führten wir auch
ein Gespräch mit Staatsschreiber Beat Husi. Weiter informieren wir Sie über das
Zusammenarbeitsprojekt zur Realisierung einer Identitäts- und Zugriffsverwaltung
(IAM) für den Kanton Zürich. Und wir schauen über die Landesgrenze nach Estland
– dem Pionier und Visionär im E-Government.
Ich wünsche Ihnen informative Einblicke in zukunftsweisende E-GovernmentThemen und freue mich auf Ihre Anregungen und Meinungen.
Ihr Lukas Steudler
PS: Bleiben Sie am Puls des E-Government und abonnieren Sie unseren Newsletter. Registrieren können Sie sich gleich hier:
egovpartner.zh.ch / Registrierung Newsletter E-Government
Elektronische Signatur
Der Schlüssel zu Glaubwürdigkeit
und Transparenz in der digitalen
Welt.
Die elektronische Signatur verspricht Integrität, Authentizität und verbindliche Rechtsgültigkeit beim Austausch
digitaler Nachrichten und Dokumente. Wie funktioniert
diese Technologie, und wo liegen die Chancen und Herausforderungen für die öffentliche Verwaltung?
Absender
signiert mit eigenem
(geheimen) Schlüssel
Internet
Der Austausch von Daten über das Internet ist längst zu einer Selbstverständlichkeit geworden. Sicherheits- oder
Identifikationsverfahren werden dabei allerdings nicht automatisch angewendet.
Um die Echtheit und Unverfälschtheit von
E-Mails oder elektronischen Dokumenten
zu belegen, kommt die elektronische Signatur zum Einsatz. Mit dieser kann man
in der digitalen Welt rechtsgültig unterzeichnen und gleichzeitig die Integrität,
Verbindlichkeit und Authentizität elektronsicher Daten nachweisen. Sie eröffnet der
Wirtschaft und Verwaltung bedeutende
Qualitäts- und Einsparungspotenziale.
Soweit die Definition – aber wie funktioniert das in der Praxis?
3
Die Unterschrift als Schlüsselfunktion
Die Technologie der digitalen Signatur
basiert auf zwei elektronischen Schlüsseln. Der private, geheime Schlüssel wird
vom Absender einer Nachricht zur Erzeugung seiner digitalen Unterschrift verwendet – während der öffentliche Schlüssel
dem Empfänger zur Prüfung der Signatur
dient. Bei der Erzeugung einer elektronischen Unterschrift errechnet eine
spezielle Software aus dem digitalen
Dokument eine Prüfsumme. Dieser sogenannte «Hash-Wert» wird in verschlüsselter Form als elektronische Signatur mit
dem Dokument übermittelt. Auf Seiten
des Empfängers wird der Hash-Wert
dann nochmals gebildet und mit der
(mittels öffentlichem Schlüssel) decodierten Signatur verglichen. Stimmen beide
Werte überein, ist die Echtheit des Doku-
Empfänger
überprüft Signatur mit
öffentlichem Schlüssel des
Absenders
ments nachgewiesen. Die Verbindlichkeit
der Signatur wird dabei durch ein Zertifikat, eine Art elektronischer Identitätsausweis, bestätigt.
Ein Meilenstein im E-Government
Bereits 2005 ist mit dem «Bundesgesetz
über die elektronische Signatur (ZertES)»
die rechtliche Grundlage geschaffen worden, um die digitale Signatur der eigenhändigen Unterschrift gleichzustellen. Im
Jahr 2010 schliesslich wurde in der
Schweiz der erste standardisierte elektronische Identitätsnachweis mit einer
qualifizierten elektronischen Signatur
durch den Trägerverein SuisseID eingeführt. Für die öffentliche Verwaltung
bedeutet dies einen Meilenstein auf dem
Weg zum volldigitalen E-Government.
Denn durchgängig digitale Prozesse
und medienbruchfreie Online-Angebote
schaffen für die Verwaltung ein hohes
Mass an Effizienz und für die Bevölkerung
und Wirtschaft grosse Vereinfachungen.
Die elektronische Unterschrift optimiert
die Qualität und Sicherheit in der digitalen
Kommunikation und reduziert den administrativen Aufwand um ein Vielfaches,
wenn auf den physischen Austausch von
Dokumenten verzichtet werden kann.
Praktische Beispiele hierfür sind die elektronische Handelsregisteranmeldung, der
elektronische Strafregisterauszug oder
auch die volldigitale Steuererklärung.
Mit Initiative und Innovation zum
Durchbruch
Mit der Revision des Bundesgesetzes
(ZertES) über die elektronische Signatur
will der Bundesrat eine verbesserte gesetzliche Regelung der digitalen Unterschrift erreichen und damit deren
Anwendung auf breiter Ebene fördern.
Insbesondere wird neu die geregelte elektronische Signatur für juristische Personen verfügbar sein. Tatsächlich ist das
Angebot an entsprechenden Dienstleistungen sowohl in der Privatwirtschaft
wie auch in der öffentlichen Verwaltung
bis heute noch eng begrenzt. Auch die
Entwicklung benutzerfreundlicher Software lässt sich noch optimieren. Die Herausforderung im E-Government wird in
den nächsten Jahren darin bestehen, in
enger Zusammenarbeit von Bund, Kantonen und Gemeinden die Voraussetzung
für volldigitale Verwaltungsprozesse sowie bedarfsgerechte Online-Services zu
schaffen. Gefragt sind die Initiative und
Innovation aller Beteiligten, um den Vorteilen der elektronischen Signatur in
naher Zukunft zum Durchbruch zu verhelfen.
«
Die elektronische Unterschrift
ist im E-Government nicht wegzudenken. Ein praxisgerechter Einsatz kann den elektronischen
Verkehr mit dem Staat stark vereinfachen. So gilt es die Möglichkeiten im Kanton und bei den
Gemeinden eingehender zu prüfen
und die rechtlichen Grundlagen
weiterzuentwickeln. Wichtige Vorbedingungen für den Durchbruch
der elektronischen Unterschrift
sind die Erweiterung der Einsatzmöglichkeiten in Staat und Wirtschaft sowie die Verbesserung der
Nutzungsfreundlichkeit.
Peppino Giarritta,
Leiter Stabsstelle E-Government
»
Im Gespräch
Staatsschreiber Beat Husi über
digitale Unterschriften und analoge
Kaffeepausen.
Die Staatskanzlei des Kantons Zürich ist die zentrale Stabsstelle des Regierungsrates und wird seit 1995 von Staatsschreiber Beat Husi geleitet. Mit der zunehmenden
Digitalisierung eröffnen sich auch für die Verwaltung neue
Möglichkeiten. Wir sprachen mit Beat Husi über die Zukunft
der elektronischen Unterschrift im Amtsverkehr.
Empfänger aus. Das sind traditionelle
Werte, die auch im digitalen Zeitalter Bestand haben!
Die elektronische Unterschrift wird
auch in der Verwaltung zunehmend
zu einem Thema. Was tut sich diesbezüglich?
Ja, die elektronische Form der Unterschrift ist natürlich auch für uns ein
Thema. Allerdings verfallen wir diesbezüglich nicht in Aktionismus, sondern
stellen uns zuerst die Frage, ob und in
welchen Prozessen es eine digitale Unterschrift braucht. Denn gerade bei internen Abläufen ist es nicht immer sinnvoll
bzw. nicht nötig, die physische durch eine
elektronische Signatur zu ersetzen. Beim
digitalen Amtsverkehr nach aussen allerdings muss der Nachvollzug und die
Rechtssicherheit wo erforderlich gewährleistet sein. Hier bietet sich als standardisierte Lösung für den elektronischen
Identitätsnachweis zum Beispiel die
«SuisseID» an. Bei der Erneuerung der
kantonalen E-Government-Strategie gilt
es zuklären, in welchem Mass Amtsgeschäfte in Zukunft digital abgewickelt
werden sollen. Entsprechend wird das
Thema der digitalen Unterschrift in absehbarer Zeit an Bedeutung gewinnen.
Wichtig dabei ist eine flächendeckende
Lösung, die für Private, die Wirtschaft
und Behörden gleichermassen kompatibel und unkompliziert einsetzbar ist.
4
Herr Husi: Als Staatsschreiber und
administrativer Leiter der Staatskanzlei ist Ihnen das Thema «Unterschrift» aus der täglichen Praxis
bestens vertraut. Welche Bedeutung und Funktion hat die Signatur
in der Verwaltung?
Auch bei einer zunehmend elektronischen Kommunikation hat die physische
Unterschrift nach wie vor eine wichtige
Funktion. So gibt es im Amtsverkehr di-
verse Geschäfte, die eine originale Unterschrift zwingend verlangen. Denn diese
macht verbindlich nachvollziehbar, von
wem eine Nachricht oder ein Dokument
stammt und wer zu welchem Zeitpunkt
was genehmigt hat. Die persönliche Unterschrift bürgt für Glaubwürdigkeit und
prägt in Verbindung mit dem Amtssiegel
den offiziellen Charakter einer Mitteilung.
Und sie drückt nicht zuletzt Wertschätzung und Höflichkeit gegenüber dem
Wo sehen Sie die wesentlichen Vorteile und wo die Herausforderungen
bei einer kantonalen Einführung der
digitalen Signatur?
Nebst der Gewährleistung von Authentizität und Rechtsgültigkeit, liegt der wesentliche Vorteil einer elektronischen
Signatur sicher darin, dass überall dort,
wo es eine Unterschrift braucht, volldigitale und damit medienbruchfreie Prozesse möglich sind. So lassen sich
Amtsgeschäfte und Verwaltungsabläufe
deutlich einfacher und effizienter gestalten. Die elektronische Signatur kann also
den Wechsel zu digitalen Prozessen vorantreiben. Eine der grossen Herausforderungen in der Digitalisierung generell zeigt
sich im Schutz der Daten und Persönlichkeitsrechte. Diesbezüglich stellt die Gesetzgebung in der Schweiz sehr hohe
Anforderungen an die Entwicklung von
Systemlösungen. So gilt es digitalen Fortschritt und umfassenden Datenschutz zukunftsgerichtet in Einklang zu bringen.
Welchen Einfluss hat die zunehmende Digitalisierung auf die Organisation, die Kultur und die Mitarbeitenden der Verwaltung?
Bei der Planung von Organisationsveränderungsprozessen stand bisher die Möglichkeit einer digitalen Lösung nicht so
sehr im Vordergrund. Diesbezüglich hat
ein Umdenken stattgefunden. So werden
bereits bei den ersten Planungsschritten
die Optionen und Vorteile einer IT-Umsetzung geprüft. Diese neue Denkweise
setzt sowohl bei den Führungskräften als
auch den Mitarbeitenden die Bereitschaft
voraus, sich mit den Möglichkeiten der
Digitalisierung konkret auseinander zu
setzen und sich mit den neuen Technologien fachlich weiter zu entwickeln. In
diesem Bewusstsein sollten wir die Organisationsentwicklung wo sinnvoll neu
ausrichten. Eine digitale Zusammenarbeit
verbessert zudem die Vernetzung untereinander, auch wenn der eine oder andere persönliche Kontakt vielleicht etwas
weniger wird. Die gemeinsame Kaffeepause allerdings, kann die Digitalisierung
nicht ersetzen – und das ist auch gut so
(lacht)!
Welche Rolle übernimmt egovpartner bei der Planung und Umsetzung von Massnahmen im Bereich
der digitalen Signatur?
Eine der zentralen Aufgaben von egovpartner ist die Koordination von E-Government-Projekten, für die beim Kanton
5
wie bei den Gemeinden ein Bedarf besteht. Dies mit dem Ziel, durch gemeinsame Lösungen das E-Government im
Kanton wirtschaftlich voranzubringen. Die
Einführung der digitalen Unterschrift ist
sowohl auf kantonaler wie kommunaler
Ebene ein Thema. Dies wird in naher Zukunft sicher zu einem durch egovpartner
koordinierten Zusammenarbeitsprojekt
führen. Für eine spätere Umsetzung in
den Gemeinden sind die gesetzlichen
Grundlagen im kantonalen Recht noch zu
schaffen.
Wie sehen Sie die weitere Entwicklung und Zukunft der elektronischen Signatur?
Nun – die digitale Unterschrift wird sich in
den nächsten Jahren sicher nachhaltig
etablieren, andere Verfahren ergänzen
und insbesondere auch dort eingesetzt
werden, wo hohe Anforderungen an Authentizität und Rechtssicherheit bestehen. Ihre Anwendung wird sich vor allem
auch dann lohnen, wenn viele weitere
Verwaltungsgeschäfte elektronisch abgewickelt werden können. Ich persönlich
würde es begrüssen, wenn die Evaluation
und Einführung geeigneter Lösungen
noch speditiver vorangetrieben wird. Hier
sind der Bund, die Kantone und die Gemeinden gefordert. Unsere Einflussmöglichkeiten werden wir jedenfalls auf allen
Ebenen verstärkt nutzen. Denn die elektronische Unterschrift ist einer der ganz
wesentlichen Schritte auf dem Weg zu
einer effizienten und bürgernahen Verwaltung!
Herr Husi, herzlichen Dank für das
Gespräch!
Die Staatskanzlei des
Kantons Zürich
Mit derzeit 63 Mitarbeitenden ist die
Staatskanzlei des Kantons Zürich die
zentrale Stabsstelle des Regierungsrates.
Sie übernimmt juristische und administrative Aufgaben wie etwa das Vorbereiten
der wöchentlichen Regierungssitzung,
das Ausfertigen der Regierungsratsbeschlüsse, die Kommunikation und Information des Regierungsrates sowie
direktionsübergreifende Tätigkeiten. Seit
1995 wird die Staatskanzlei von Staatsschreiber Beat Husi geleitet. In die
Staatskanzlei integriert ist die Stabsstelle
E-Government sowie die Geschäftsstelle
von egovpartner.zh.ch.
Website der Staatskanzlei
Identity- und Accessmanagement (IAM)
IAM macht das E-Government
einfacher.
Um E-Government-Angebote übergreifend und möglichst
einfach nutzen zu können, braucht es eine sichere Identitäts- und Zugriffsverwaltung. Die Vorbereitungen für eine
kantonale Lösung laufen.
Gestaltungsprinzipien für die Identitätsund Zugriffsverwaltung (eCH-0107)
Subjekt
Ressource
Zugriff kontrollieren
eIdentity
Berechtigung
eRessource
IAM definieren
IAM steuern
Einmal registrieren und mit nur einem
Login mehrere Online-Dienste nutzen:
Einer der wesentlichen Erfolgsfaktoren im
E-Government ist der unkomplizierte Zugang zu den eServices der öffentlichen
Verwaltung. Dazu gehört, dass sich die
Bürgerinnen und Bürger nur einmal registrieren müssen und mit diesem Login
alle Amtsgeschäfte abwickeln können –
unabhängig davon, welche Online-Services aus Bund, Kanton oder Gemeinden
sie gerade nutzen wollen. Voraussetzung
hierfür sind vertrauenswürdige Partnerorganisationen und eine IT-Infrastruktur,
die eine nahtlose, organisationsübergreifende Identitäts- und Zugriffsverwaltung
(IAM) gewährleistet. Seit Mitte 2015 befasst sich eine Arbeitsgruppe unter der
Leitung von egovpartner und der IG ICT
Zürcher Gemeinden mit den Vorabklärungen zur Realisierung einer kantonalen
IAM-Lösung.
6
Erkenntnisse aus dem Vorprojekt
In ihrem Vorprojekt kommt die Arbeitsgruppe zum Ergebnis, dass bei bestehenden und geplanten E-Government-Angeboten der Bedarf an einer kantonalen
IAM-Lösung gegeben ist. Nach genauer
Analyse der Rahmenbedingungen, Chancen und Risiken soll die Realisierung
einer geeigneten Identitäts- und Zugriffsverwaltung in den nächsten Jahren
schrittweise angegangen werden, um so
von den Erfahrungen aus den einzelnen
Vorhaben zu profitieren. Dabei werden
die Erkenntnisse aus den Projekten des
Bundes ebenfalls in die Planung und
Umsetzung miteinfliessen.
Zur Website IDV Schweiz
Start der Konzeptphase
Zur Erreichung der definierten Ziele wird
noch in diesem Jahr die Konzeptphase
«IAM-Infrastruktur» gestartet. Der Fokus
des Konzepts liegt auf der Umsetzung
der Bedürfnisse von Gemeinden und
Städten sowie der kantonalen Verwaltung. Die IAM-Funktionalität wird dabei
so gestaltet, dass die Lösung im späteren
Betrieb von allen Beteiligten mit geringem
Aufwand eingeführt und benutzt werden
kann. Schon heute sind die Gemeinden
und kantonalen Stellen herzlich eingeladen, Projektideen zu möglichen IAM-Anwendungen einzureichen:
Zum Ideenformular
Ausland
Zusammenarbeit
Estland – die digitale Gesellschaft
Projektportfolio
Estland setzt konsequent auf Digitalisierung und gilt als
Pionier des E-Governments. Die Teilnehmenden am diesjährigen egovpartner-Anlass erhielten dazu interessante
Einblicke.
Das laufend aktualisierte
Portfolio bietet eine Übersicht sämtlicher Projekte
von egovpartner.zh.ch.
Im Portfolio lassen sich Phase, Status
und Tendenz der laufenden Projekte ablesen. Darüber hinaus finden Sie hier
auch eine Projektideenliste samt Eingabemöglichkeit sowie eine Übersicht bereits abgeschlossener Projekte.
ID
Phase /
Phasenabschluss
Projekttitel
Federführende Organisation (Umsetzungsorgan)
Projektlaufzeit
P004
K / 2017 / Q1
KEP (Kantonale Einwohnerdatenplattform)
2016 2018
Î
2015 2018
Î
Gemeindeamt
P005
K / 2016 / Q2
ePB-ZH (elektronische Plattform für Baugesuche)
Baudirektion
P006
B / 2016 / Q2
eUmzugZH (elektronischer Umzug)
Staatskanzlei / Gemeindeamt
P007
B / 2016 / Q3
Online-Fundbüro
IG ICT
P010
V / 2017 / Q2
E-Voting
Statistisches Amt
P014
V / 2017 / Q1
IAM (Identity Access Management)
P017
A / 2017 / Q2
eEbZH (elektronische Einbürgerung)
KITT Geschäftsstelle
Gemeindeamt
P023
U / 2016 / Q4
CHM-ZH (Steuerliche Wegzugsmeldungen)
P024
A / keine Angabe
Gemeindekonto
Verband Gemeindesteuerämter (VGS)
FD, Finanzverwaltung
Status
Bem.
Staatskanzlei
2013 2016
9
2013 2016
9
(1)
(2)
2016 2020
2016 2019
Î
Keine
Angabe
2015 2017
Î
Keine
Angabe
(3)
Legende Phasen: A = Projektanstoss V = Vorstudie K = Konzeption U = Umsetzung E = Einführung B = Betriebsphase
Projektportfolio egovpartner, Stand 03.10.2016
2
egovpartner.zh.ch / Projekte
Prof. Dr. Robert Krimmer während seines Referates am egovpartner-Event 2016.
Mit einer Fläche von rund 45'000 km2 und
lediglich 1,32 Millionen Einwohnern ist
Estland eines der am dünnsten besiedelten Länder Europas – aber das wohl digitalste Land der Welt! Seit der Unabhängigkeit 1991 hat sich Estland zu einem
Pionier und Spitzenreiter im E-Government entwickelt. So bietet der estnische
Staat seinen Bürgern derzeit über 600
eServices und der Wirtschaft mehr als
2400 Online-Angebote. Am diesjährigen
egovpartner-Anlass (Link) vermittelte Robert Krimmer, Professor für Governance
an der Technischen Universität Tallinn, interessante Einblicke in die Strategie und
E-Government-Leistungen Estlands.
Wo die Zukunftsmusik spielt
In Estland ist das Internet kostenlos, und
75% der Haushalte verfügen über einen
Breitbandanschluss. 95 % der Steuererklärungen werden online erledigt, und
31% der Wähler stimmen über das Internet ab. Mit der bereits 2002 eingeführten
elektronischen ID-Karte kann man digital
unterschreiben, Bankgeschäfte abwikkeln, mit dem Handy bezahlen, Arztrezepte digital abrufen oder in 18 Minuten
eine Firma gründen: Zukunftsmusik, die
in Estland schon heute spielt! Mehr zum
Thema finden Sie unter:
www.e-estonia.com
Um E-Government wirtschaftlich
weiter zu entwickeln, haben der
Kanton und zahlreiche Zürcher Gemeinden die Zusammenarbeitsorganisation egovpartner.zh.ch ins
Leben gerufen. Im Zentrum steht die
gemeinsame Planung und Umsetzung
zeitgemässer Online-Angebote.
Haben Sie Fragen, Anregungen
oder eigene Ideen für E-GovernmentProjekte?
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf:
Staatskanzlei des Kantons Zürich
Stabsstelle E-Government
egovpartner.zh.ch
Lukas Steudler
Neumühlequai 10 / Postfach
8090 Zürich
Die E-Stonia-Strategie
«Unter dem Begriff 'E-Stonia' setzen wir
in Estland konsequent auf Digitalisierung!
Mit flächendeckend elektronischer Kommunikation und Information, dem volldigitalen Management von Daten und
Dokumenten, einer papierlosen Verwaltung und mit innovativen eServices sind
wir auf dem Weg zu einer digitalen Informationsgesellschaft. Dabei ist der Schutz
von Daten und Persönlichkeitsrechten
von zentraler Bedeutung,» erläuterte Prof.
Krimmer bei seinem Vortrag. Sämtliche
Services werden in Estland nach dem
«Once Only Prinzip» gestaltet. Das heisst,
pro Geschäftsfall müssen nur die Daten
erfasst werden, welche der Staat nicht
bereits hat bzw. die nicht schon für andere Interaktionen erfasst wurden.
Telefon +41 43 259 59 53
lukas.steudler@sk.zh.ch
Prof. Dr. Robert Krimmer von der Universität Tallinn zählt zu den führenden Experten im E-Government.
7
Über egovpartner:"
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JFK-CSF-CCP Herausgeber
und 10 –
7
e
l
e
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a
K
rethygien
b
d
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ge
Neuerun
JAGEN IN DER SCHWEIZ
Auf dem Weg
zur Jagdprüfung
Martin Baumann
Josef Muggli
Dominik Thiel
Conny Thiel-Egenter
Max Thürig
Philippe Volery
Peter A. Widmer
Sven Wirthner
Urs Zimmermann
Bildnachweis
Falls nicht anders genannt: Peter Vonow
7.1; 7.13; 7.15: Philippe Volery
7.2: Pascal Balmer
7.3: Dominik Thiel
7.4, 7.14: Markus P. Stähli, wildphoto.ch
7.5–7.10: Charles Ellena
7.16; 7.17: Josef Muggli
10.1; 10.2; 10.4; 10.5; 10.9; 10.10; 10.12–10.15; 10.17–10.19; 10.31; 10.32: Amt für Jagd und
Fischerei Graubünden
10.3: Abteilung Fischerei und Jagd Luzern
10.6: Markus P. Stähli, wildphoto.ch
10.7: Urs Büchler
10.8: Grégoire Seitert
10.11; 10.16; 10.25: Institut für Fisch- und Wildtiermedizin, Universität Bern
10.20: Philippe Volery
10.21: Fleischkontrolle Veterinäramt Zürich
10.22: Hospitalitis-Buchverlag Zürich
10.23: Martin Jelk
10.24: Henri Pestieau
10.26: Marie-Pierre Ryser-Degiorgis, FIWI Bern
10.27: Roli Koch
10.28: Adrian Arquint
10.30: Johannes Fritz
Dank
Die Herausgeberin dankt der Vereinigung der Schweizer Kantonstierärztinnen und Kantonstierärzte, VSKT für
die Unterstützung bei der Überarbeitung der Kapitel «Wildverwertung» und «Wildtierkrankheiten».
7
Wildverwertung
2 Wildbret und Pelze aus heimischer Jagd
2 Lebensmittelgesetzgebung
4 Zwölf kritische Punkte in der Wildbretproduktion
16 Pelzgewinnung
7 Wildverwertung
2
Wildbret und Pelze
aus heimischer Jagd
Den grössten Respekt erweist ein Jäger dem erlegten Wild, wenn er um die fachgerechte
Verarbeitung und Veredelung von dessen Körper besorgt ist. Die nachhaltige Gewinnung von
hochwertigem Wildfleisch und Pelzen von frei lebenden Tieren ist das wichtigste Argument
für die Jagd. Damit die Qualität dieser natürlichen Produkte gewährleistet bleibt, müssen
gewisse jagdliche Bräuche den Erkenntnissen einer zeitgemässen Lebensmittelhygiene angepasst werden.
Das Fleisch der jagdbaren Säugetiere ( mit Ausnahme des Raubwilds ) und Vögel b ezeichnet
man als Wildbret. Das aus heimischer Jagd gewonnene Wildbret wird zu Recht als gesundes,
absolut natürliches Lebensmittel bezeichnet. Wildbret besitzt einen geringen Fettanteil, jedoch eine hochwertige und gesunde Fettsäurenzusammensetzung und ist frei von Antibiotika.
Die heimische Jagd deckt heute rund ein Viertel des jährlichen Wildbretkonsums in der
Schweiz ab.
Unser Augenmerk richten wir in diesem Kapitel auf die Gewinnung von Wildbret des
Schalenwildes. Die Gewinnung von Fellen des Raubwilds wird ebenfalls kurz beleuchtet.
Lebensmittelgesetzgebung
Nur absolut einwandfreies Wildfleisch, welches die gesetzlichen Vorschriften erfüllt, darf in
Verkehr gebracht werden. Dies gilt sowohl für den Verkauf ( z. B. an ein Restaurant oder eine
Abb. 7.1 Wildmenü :
kulinarischer Genuss eines
fachkundig verarbeiteten
Naturprodukts.
Lebensmittelgesetzgebung | Bescheinigung
Kleinmetzgerei ) als auch für die unentgeltliche Abgabe von Wildbret an Konsumenten. Auch
wenn ein Jäger sein Stück Wild für den Eigengebrauch zur Verarbeitung in eine Metzgerei
bringt, kommt das Lebensmittelgesetz zur Anwendung. Einzig die private, häusliche Verwendung von Wildfleisch ( vom Erlegeort direkt in die privaten Räumlichkeiten zur Verarbeitung
und zum Verzehr ) ist von den gesetzlichen Bestimmungen ausgenommen.
Damit Wildbret in Verkehr gebracht werden darf, muss es eindeutig gekennzeichnet sein,
sowie ein Begleitschein zum erlegten Wild und zur Untersuchung des Wildkörpers durch den
fachkundigen Jäger vorliegen.
Kennzeichnung des Wildkörpers
In Verkehr gebrachtes Wildbret muss jederzeit zum Jäger zurückverfolgt werden können. Die
dafür verwendete Kennzeichnung ( z. B. Marke, Plombe, «Bracelet» ) darf erst beim Zerteilen
des Wildkörpers entfernt werden. Danach ist der Lebensmittelbetrieb für die Rückverfolgbarkeit der Wildkörperteile zuständig.
Abb. 7.2 Markiertes
Rehwild.
Bescheinigung
Der Jäger füllt ein Erlegeprotokoll aus, mit seinem Namen und Adresse, der erlegten Wildart
sowie dem Zeitpunkt und Ort des Erlegens. Der Jäger bestätigt auf diesem Protokoll, dass er
keine Verhaltensstörungen am lebenden Wild beobachtet hat und der Jagdverlauf die Lebensmittelsicherheit nicht beeinträchtigt hat. Zudem protokolliert der fachkundige Jäger, dass er
den Wildkörper und die inneren Organe untersucht hat ( siehe Untersuchung, Seite 12 ), und
ob er dabei Merkmale gefunden hat, die darauf schliessen lassen, dass das Fleisch für die
menschliche Gesundheit bedenklich sein könnte. Wenn er keine solchen Merkmale feststellt,
darf er das Wildbret in Verkehr bringen. Dieser Begleitschein gilt als Bescheinigung.
3
7 Wildverwertung
4
Zwölf kritische Punkte
in der Wildbretproduktion
Die zwölf kritischen Punkte im Zusammenhang mit der Wildbretproduktion dienen der Qualitätssicherung durch den Jäger. Der Jäger erreicht dann eine optimale Wildbretqualität,
wenn er die Zielvorgaben sämtlicher zwölf Punkte einhält.
Aus- und
Fortbildung
Verkauf
Jagdmethode
Verarbeitung
Die zwölf kritischen
Punkte in der
Wildbretproduktion
Kühlung/
Lagerung
Strecke legen
Todesursache/
Eintreten
des Todes
Schusslage/
Auswirkungen
Nachsuche
Bergung
Untersuchung
Aufbrechen
G 7.1 Zwölf wichtige Punkte, die vom Erlegen eines Stückes Wild bis zum Verkauf des Wildbrets zu beachten sind.
Todesursache / Eintreten des Todes
Ziel: Das beschossene Wildtier stirbt möglichst schnell, d. h. innerhalb weniger Minuten.
Verzögertes, qualvolles Verenden bedeutet einerseits Stress für das Tier, andererseits auch
eine Beeinträchtigung der Wildbretqualität.
Nach dem Tod des Tieres setzt ein natürlicher Prozess ein, welcher den Säuregehalt des
Fleisches erhöht. Diese Übersäuerung erlaubt dem Fleisch zu «schwitzen». Dieser Wasserverlust und das saure Milieu führen dazu, dass das Fleisch besser haltbar ist. Wenn das Tier vor
dem Erlegen Stress oder einer grossen Anstrengung ausgesetzt war, kann die Übersäuerung
zu schnell oder zu langsam eintreten: Dadurch wird das Fleisch bleich, wässerig und weich
resp. hart, trocken und dunkel.
Zwölf kritische Punkte in der Wildbretproduktion | Schusslage / Auswirkungen
Fallwild gilt per Gesetz als Kadaver und darf nicht als Lebensmittel in Verkehr gebracht
werden. Wird verunfalltes Wild noch lebend aufgefunden ( z. B. nach einem Strassen- oder
Schienenverkehrsunfall ), darf es nur dann in Verkehr gebracht werden, wenn der fachkundige Jäger keine Merkmale feststellt, die darauf hinweisen, dass das Fleisch für die menschliche
Gesundheit bedenklich sein könnte. Liegen solche Anzeichen vor, muss vor dem Inverkehrbringen eine amtliche Fleischuntersuchung durchgeführt werden.
Jagdmethode
Ziel: Unabhängig von der Jagdmethode sollte der Jäger das Wild sicher ansprechen und erlegen
können, ohne dass es beim Wildtier zu Stress oder langen, erschöpfenden Fluchten führt. Ansitz, Pirsch und Bewegungsjagden, auf denen das Wild ruhig anwechselt, ermöglichen dies. Beim
Ansprechen des Wildes wird auf Auffälligkeiten in dessen Erscheinungsbild und/oder dessen
Verhalten geachtet ( z. B. Kotverunreinigungen, in Kreisen gehend usw. ). Abweichungen vom
Normalzustand können Hinweise auf eine gesundheitliche Beeinträchtigung des Tieres sein.
Schusslage / Auswirkungen
Ziel : Der Schuss wirkt sofort tödlich ( Kammerschuss ), ohne dass dabei der Magen-Darm-Trakt
verletzt oder Wildbret unnötig zerstört wird. Dazu verwendet der Jäger nur Jagdwaffen, mit
deren Handhabung er vertraut ist und mit denen er vorgängig ausreichend geübt hat. Die
verwendete Munition ist der zu erlegenden Tierart angepasst, bleifreie Munition wird bevorzugt. Der Jäger hat genaue Kenntnis der Anatomie des Tiers, damit beim Kugelschuss der
Ein- und Ausschuss vor dem Zwerchfell zu liegen kommen und das Wildbret nicht verunreinigt wird. Der Schrotschuss auf das Rehwild erfolgt seitlich in die Kammer aus nicht zu ge-
Abb. 7.3 Erfolgreicher
Morgenansitz: Hier beginnt
der Weg zum hochwertigen
Nahrungsmittel Wildbret.
5
7 Wildverwertung
6
ringer Distanz ( keine übermässige Wildbretzerstörung, keine Verletzung von Pansen und
Därmen, denn Bakterien können sich bei Verletzung des Magen-Darm-Traktes im Wildfleisch
ansiedeln und es so ungeniessbar machen ).
Nachsuche
Ziel : Das Wildbret aus Nachsuche wird nur dann als unbedenklich eingestuft, wenn es von
einer Totsuche eines Tieres stammt, das schnell verendete, eine geringe Fluchtstrecke zurücklegte und innerhalb von wenigen Stunden gefunden und aufgebrochen wurde.
Wildbret von Tieren welche über lange Distanz geflüchtet sind, erst nach mehreren Stunden oder noch lebend gefunden wurden, kann aufgrund des Stresses von schlechter Qualität
oder gar ungeniessbar sein ( z. B. stickige Reifung, Verderb ). Deshalb muss Wild aus solchen
Nachsuchen von einem amtlichen Tierarzt begutachtet werden.
Aufbrechen
Ziel : Das erlegte Wild wurde nach dem Schuss einwandfrei, ohne Verletzung des Magen-DarmTrakts und möglichst schnell und sauber aufgebrochen. Mit dem raschen Aufbrechen wird
verhindert, dass Mikroorganismen aus dem Magen-Darm-Trakt das Wildbret verunreinigen.
Beim Aufbrechen wird das Wild auf Auffälligkeiten und Abweichungen vom Normal
zustand genau untersucht.
Sauberes Aufbrechen muss man lernen und vor allem auch üben. Erfahrene Jäger und
natürlich vorab die Metzger unter ihnen sind befähigt, angehende Jäger entsprechend zu
schulen.
In der Praxis kommen zwei Aufbrechtechniken zur Anwendung :
a ) Das Stück wird hängend aufgebrochen : Diese Methode ist aus Gründen der Wildbret
hygiene vorzuziehen, sofern anwendbar ( Gelände, Einrichtungen, Wildgrösse ).
b ) Das Stück wird am Boden auf dem Rücken liegend aufgebrochen.
Das Tragen von Handschuhen ist wichtig für die Wildbrethygiene ( kein Einbringen von Keimen von der Hand des Jägers auf das wertvolle Wildfleisch ) und die menschliche Gesundheit
( keine Ansteckung des Jägers mit Zoonosen wie z. B. Tuberkulose oder Hepatitis E ).
Zwölf kritische Punkte in der Wildbretproduktion | Aufbrechen
Der Wildtierkörper wird hängend
aufgebrochen.
Der Wildtierkörper wird am Boden liegend
aufgebrochen.
Vorteile :
Vorteile :
n
n
n
n
n
n
n keine Installationen notwendig ;
n dank kleineren Öffnungen wesentlich geringere
ideale Köperhaltung des Aufbrechenden ;
optimale, sichere Messerführung ;
alle Organe werden auf einmal entfernt ;
keine Verschmutzung durch Bodenkeime ;
Körperflüssigkeiten fliessen ab ;
sichtbare Verunreinigungen können einfach
entfernt werden ;
n Untersuchung kann sorgfältig vorgenommen
werden.
Gefahr, das Innere des Körpers beim Transport
zu verunreinigen.
Benötigte Utensilien :
n der Grösse des Wildes angepasstes, geschliffenes und sauberes Aufbrechmesser ;
n Einweg-Gummihandschuhe ;
n genügend Wasser in Trinkwasserqualität ;
n Papiertücher ;
n gut verschliessbare Plastiksäcke ;
n saubere Wildwanne ;
n Aufhängevorrichtung.
1. Bevor der Wildtierkörper in eine für das
1. Der Wildtierkörper wird an beiden Hinterläufen
ufbrechen passende Position gerückt wird :
A
oder bei kleinerem Wild an einem Lauf aufgeUntersuchung auf äussere Auffälligkeiten.
hängt. Untersuchung auf äussere Auffälligkeiten.
2. Fellschnitt : Beim Kinn beginnend, wird das
Fell ( Decke ) bis zum Bauchansatz zwischen
den Hinterläufen ( Schlossbein ) aufgeschnitten
( aufgeschärft ).
2. Bauchschnitt : Bei gespreizten Hinterläufen
wird der Bauch vom Schlossansatz her nur
bis zum Brustbein geöffnet.
3. Weidlochschnitt : Freilegen des Mastdarmes im
Weidloch durch kleine Schnitte an der Aussen
seite des Mastdarmes und leichtes Ziehen.
Anschliessend das Messer sauber waschen oder
wechseln.
3. Drosselschnitt : kleiner, länglicher Einschnitt im
Kehlkopfbereich. Luftröhre ( Drossel ) und Speise
röhre ( Schlund ) werden herausgezogen, etwas
freigesetzt, durchtrennt und der Schlund wird
abgeknüpft. Dies alles erleichtert das anschliessende Herausziehen der inneren Organe.
4. Weidlochschnitt : wie beim hängenden
4. Die Bauchhaut wird vorsichtig vom Schlossbein
ufbrechen vorbereiten.
A
her aufgeschärft. Ein Messer mit einer Aufbrechklinge ist dazu ideal. Die Brust wird ebenfalls
mit demselben Messer, eventuell mit der Sägeklinge, einer Knochenschere oder bei grossem Wild
mit einem Schlagbeil aufgetrennt. Den Schnitt
führt man anschliessend bis zum Kinn weiter.
7
7 Wildverwertung
8
5. Entfernen aller Organe : Im Bauchbereich wird
von innen her der Mastdarm gefasst. Durch
leichtes Ziehen, kombiniert mit gezielten
Schnitten, nimmt man nun das ganze innere
Organsystem von oben nach unten bis hin
zum Lecker ( = Zunge ) heraus.
An den Läufen aufgehängt, kann der Körper
gut austropfen und abtrocknen.
5. Vorsichtiges Durchschneiden des Zwerchfelles.
Nach vorne greifen, Drossel und Schlund
gut festhalten und durch kräftiges Ziehen
( evtl. mithilfe vorsichtiger Schnitte ) möglichst
alle inneren Organe herausnehmen.
Vorsicht : Einschnitte in den Verdauungsapparat
verursachen Verunreinigungen. Es besteht
auch Schnittgefahr für den Jäger.
Wichtige Hinweise :
n Vorsicht bei der Entnahme der prall gefüllten
Blase !
n Beim Öffnen der Körperhöhle können Organe
herausfallen. Um eine sichere Schnittführung
zu garantieren, müssen diese mit der freien
Hand zurückgehalten werden.
n Kleine Verunreinigungen werden mit Einweg
papier oder durch gezieltes Wegschneiden
entfernt. Auf Wasser wird verzichtet !
6. Untersuchung auf innere Auffälligkeiten :
Als Erstes wird der Geruch wahrgenommen.
Dieser soll angenehm und nicht « eigenartig »
sein. Anschliessend werden die Organe / Organsysteme durch leichtes Ziehen und sorgfältige
Schnitte voneinander getrennt, begutachtet
und abgetastet. Um Verunreinigungen zu verhindern, legt man sie auf ein Blech oder eine
Plastikfolie. Kontrolliert werden : Lunge, Herz,
Leber, Nieren, Magen-Darm-Bereich mit Milz.
Die noch an der Leber haftende Gallenblase
wird entfernt ( fehlt bei Reh- und Rotwild ).
6. Untersuchung auf innere Auffälligkeiten
( siehe links, Aufbrechen von hängendem Wild ) :
Die Organe werden an den Verbindungsstellen
vorsichtig voneinander getrennt.
Abb. 7.4 Gesamter
Aufbruch eines Rothirsches
mit verschiedenen Organen.
1 Luft- und Speiseröhre
2 Lungenflügel
3 Leber
4 Verdauungstrakt
( Pansen, Därme )
5 After ( Weidloch )
am Ende des Mastdarms
2
4
5
1
3
Zwölf kritische Punkte in der Wildbretproduktion | Aufbrechen
9
Abb. 7.5 ( oben links ) Gesundes Herz einer Gämse.
Abb. 7.7 ( unten links ) Gesunde Leber einer Gämse.
Man beachte die Gallenblase, die bei allen Hirschartigen fehlt.
Abb. 7.6 ( oben rechts ) Gesunde Nieren einer Gämse
mit Nierenhaut ( rechts ) und ohne ( links ).
Abb. 7.8 ( unten rechts ) Gesunde Milz einer Gämse
mit typisch scharf auslaufendem Rand.
Entsorgung des Aufbruchs
Geschieht das Aufbrechen in einer Schlachtanlage o. ä., so ist der Aufbruch ( tierische Nebenprodukte wie Magen-Darm-Trakt, Haut, Knochen, Blut ) in Kadaversammelstellen zu e ntsorgen.
Wenn der Jäger das Wild im Gelände aufbricht, darf er den Aufbruch hingegen im Gelände
zurücklassen. Er ist abseits von Wegen zu verscharren bzw. mit Zweigen und Steinen zu bedecken. Der Aufbruch darf nicht in Gewässern entsorgt werden. Mit bleihaltigen Geschossresten
durchsetzter Aufbruch ist für Adler und Bartgeier unzugänglich zu verscharren, damit sich die
Vögel nicht mit bleihaltigen Geschossresten vergiften. Der Aufbruch von kranken oder verdächtigen Tieren ist nach der Kontrolle durch den amtlichen Tierarzt in der Kadaversammelstelle zu
entsorgen.
7 Wildverwertung
10
Abb. 7.9 Korrektes Aufbrechen eines hängenden Rehbocks. Der gesamte Vorgang des Aufbrechens am hängenden Tier
kann via QR-Code respektive auf www.jageninderschweiz.ch/qr01 als Video betrachtet werden.
Zwölf kritische Punkte in der Wildbretproduktion | Aufbrechen
11
Abb. 7.10 Korrektes Aufbrechen einer liegenden Gämse. Der ganze Vorgang des Aufbrechens am liegenden Tier
kann via QR-Code respektive auf www.jageninderschweiz.ch/qr02 als Video betrachtet werden.
7 Wildverwertung
12
Untersuchung
Ziel: Durch die fachkundige Untersuchung des Wildkörpers wird gesundheitlich unbedenkliches Wildbret von solchem unterschieden, das Auffälligkeiten aufweist.
Der fachkundige Jäger ist durch Aus- und Weiterbildung befähigt, krankhafte Veränderungen beim lebenden Tier ( Verhalten ) als auch am erlegten Stück ( Tierkörper, innere Organe )
festzustellen. Für das Inverkehrbringen von Wildbret muss der fachkundige Jäger den Wildkörper und die inneren Organe untersuchen ( siehe auch Bescheinigung, Seite 3 ). Dabei achtet er
auf Merkmale, die auf gesundheitliche Gefahren beim Wildbretkonsum hindeuten. Nur wenn er
keine solchen Merkmale feststellt, darf er das Wildbret in Verkehr bringen. In folgenden Fällen
muss erlegtes Wild zwingend durch einen amtlichen Tierarzt untersucht werden:
a ) auffällig abnormales Verhalten des Tieres vor dem Schuss;
b ) der fachkundige Jäger stellt beim Wildkörper oder einzelnen Organen Abweichungen vom
gesunden Zustand fest;
c ) ein Weidwundschuss hat die Bauchhöhle durch Pansen-, Darminhalt grossflächig verunreinigt;
d ) eine Nachsuche dauerte mehrere Stunden lang.
ALS ERSTER BEURTEILT IMMER DER JÄGER DAS WILD!
Als Lebensmittelproduzent beachtet und respektiert der Jäger alle
Abläufe ( 12 kritischen Punkte ) bei der Herstellung von Wildbret.
Private häusliche
Verwendung
Wildfleisch soll in Verkehr gebracht werden
Immer möglich, Untersuchung durch
Untersuchung durch
fachkundigen Jäger dennoch sinnvoll
fachkundigen Jäger
Keine auffälligen Merkmale
Wildbret darf in Verkehr
gebracht werden
Auffälligkeiten entdeckt
genusstauglich
Fleischuntersuchung durch
amtlichen Tierarzt
Krank/genussuntauglich
Sämtliches Wildfleisch und
Organe müssen entsorgt werden
G 7.2 Ablaufschema der Wildbretproduktion mit und ohne entdeckte Auffälligkeiten am Wildbret.
Zwölf kritische Punkte in der Wildbretproduktion | Strecke legen
Für die Fleischuntersuchung durch den amtlichen Tierarzt müssen die veränderten Organe
zusammen mit dem Wildkörper vorgewiesen werden. Bei Veränderungen am Magen-Darmtrakt
können auch Fotos vorgewiesen werden. Der amtliche Tierarzt entscheidet definitiv über die
weitere Verwendung des Wildbrets.
Wenn der Jäger Anzeichen auf eine Seuchen-Erkrankung bei einem beschossenen oder
beobachteten Wildtier feststellt, ist er verpflichtet, dies unverzüglich einem amtlichen Tierarzt zu melden ( Tierseuchen siehe Tabelle Seite 36 f., Kapitel 10 ). Der Jäger weiss um die
obligatorische Probeentnahme für die Trichinenkontrolle beim Schwarzwild: Ein Stück Zwerchfell, Zunge oder Kaumuskel von zirka 10 g wird einem dafür zuständigen Labor zur Untersuchung
gesandt. Den Negativbefund ( Bericht ) legt der Jäger dem Tier beim Verkauf bei.
Bergung
Ziel : Der Wildtierkörper wird so schnell wie möglich geborgen und sauber in einen geeigneten
Kühlraum überführt. Die Körperöffnungen werden während der Überführung keinesfalls verschmutzt. Je nach Situation ist auch ein Schutz vor Eier legenden Fliegen notwendig, z. B.
mittels Insektennetz.
Möglichst tiefe Aussentemperaturen ( die sich jedoch im Plusbereich befinden ) sind eine
günstige Voraussetzung für einen schonenden Transport.
Abb. 7.11 Bergung eines Stückes
Rehwild.
Abb. 7.12 In manchen Gebieten ist das Bergen von Wild sehr schwierig
und kann für die Wildbrethygiene problematisch sein.
Strecke legen
Ziel : Auf das klassische Legen der Strecke am Ende des Jagdtages wird zugunsten der Wildbrethygiene verzichtet. Milde Temperaturen verhindern die notwendige Kühlung der Wildtierkörper und Bodenkeime verunreinigen dieselben unnötig.
13
0 Kopfzeile
14
Abb. 7.13 Wild wird im Fell ( Decke ) im geeigneten,
separaten Kühlraum ausgekühlt.
Abb. 7.14 Immer mehr Jäger lassen
das Wild auch für den Eigenverbrauch
professionell verarbeiten.
Kühlung / Lagerung
Ziel: Herunterkühlen des erlegten Stücks innerhalb einer angemessenen Zeitspanne auf nicht
mehr als 7°C, Hasen und Federwild auf nicht mehr als 4°C. Fachgerechte Fleischlagerung ist
nur in einem sauberen, genügend grossen Kühlraum möglich.
Die Öffnung des Wildkörpers im Brustbereich und die ausreichende Lüftung des Raumes ermöglichen das notwendige Ausschwitzen, Abkühlen und Trocknen im Innern des Wildkörpers.
Fleischreifung findet auch bei kühlen Temperaturen statt. Sie macht das Wildbret zarter
und aromatischer und verhindert gleichzeitig eine rasche Vermehrung unwillkommener Bakterien ( Fäulnisbakterien ). Übrigens : Reifung ist nur für zarte Fleischstücke ( Filet, Schnitzel
usw.) von Bedeutung.
Verarbeitung
Ziel: Wildfleisch wird fachgerecht veredelt und verarbeitet. Dies setzt eine entsprechende
Infrastruktur und Kenntnisse voraus. Selbst für den Eigenverbrauch vertrauen deshalb heutzutage viele Jäger ihr Wildbret einer kompetenten Berufsfachperson an. Metzger können
dafür garantieren, dass ein Wildkörper fachgerecht verarbeitet wird.
Am Ort der Verarbeitung müssen glatte und leicht zu reinigende Oberflächen vorhanden
sein, um das Fleisch sauber verarbeiten zu können. Handwaschvorrichtung mit Warmwasser,
Seife, Desinfektionsmittel und Papierhandtücher sind für die Hygiene unabdingbar. Der Jäger
muss ausserdem die gute Hygienepraxis einhalten:
– Desinfektion der Hände vor dem Umgang mit dem Fleisch, danach regelmässige und
gründliche Handreinigung mit Seife und Warmwasser;
– keine Nahrungsmittel, Getränke, Zigaretten oder Haustiere im selben Raum wie das Wildfleisch;
Zwölf kritische Punkte in der Wildbretproduktion | Verkauf
Hals ( Träger )
Rücken ( Ziemer )
Fleischteile : Kotelettstück,
Rückenfilet, Filet
15
Schlegel, Keule, Schinken
Fleischteile : u. a. Nuss, Eckstück,
Unterspälte, Haxe
G 7.3 Bedeutung der verschiedenen
Körperteile von Wild für die Küche :
Schulter ( Blatt )
Brust
– �rot markierte Teile sind von zarter
Qualität ( kurzes Garen ) ;
– �gelb markierte Teile sind von zäher
Qualität ( langes Garen ).
– Hautverletzungen durch das Tragen von Einweghandschuhen schützen;
– Personen, die an einer übertragbaren Krankheit leiden, dürfen nicht mit Lebensmitteln
umgehen.
Der Verarbeitungsbetrieb: Wer Wildfleisch in Verkehr bringen will, ist verpflichtet, die Räumlichkeiten, in denen das Wild geschlachtet und verarbeitet wird ( z. B. Schlachthaus einer
Jagdgesellschaft, private Einrichtung zu Hause ) dem Kantonschemiker ( Lebensmittelkontrolle ) als Lebensmittelbetrieb zu melden.
Verkauf
Ziel : Nur qualitativ einwandfreies Wildbret gelangt in den Verkauf. Solches Wildbret darf und
sollte als hochwertiges, natürliches und aus nachhaltiger Nutzung gewonnenes Lebensmittel
angepriesen werden. Die Rückverfolgbarkeit gekauften Wildbrets zum Jäger als Produzenten
ist durch das Erlegeprotokoll sowie die Kennzeichnung ( Etikette, Marke ) gewährleistet. Diese geben Aufschluss darüber, wer wann wo welches Wild erlegt hat. Zusammen mit der Bescheinigung über die Wildbretuntersuchung bekundet der fachkundige Jäger, dass er sämt
liche Massnahmen getroffen hat, welche für die Produktion eines Lebensmittels verlangt
werden ( z. B. Trichinenuntersuchung beim Wildschwein ).
Abb. 7.15 Ein verschwindend kleiner Teil
des Wildbrets im Handel stammt aus heimischer Jagd.
7 Wildverwertung
16
Aus- und Fortbildung
Ziel: Wildbret wird von Jägern produziert, die über fundierte Kenntnisse der Wildbrethygiene
und der Lebensmittelgesetzgebung verfügen. Grundstein der Fachkenntnisse bildet die kantonale Jagdausbildung, wo sich der Jäger zur fachkundigen Person ausbilden lässt. Dazu
absolviert er theoretische und praktische Unterrichtslektionen in den Bereichen Lebensmittelgesetzgebung, Wildtierkrankheiten und Wildbrethygiene.
Laufende Fortbildung gewährleistet, dass der Jäger sein Wissen vertieft, über Neuerungen
im Bereich der Lebensmittelgesetzgebung Bescheid weiss, und sich über die aktuelle Situa
tion der Wildtierkrankheiten in Kenntnis setzt.
Pelzgewinnung
Der grösste Teil der heute von der Bekleidungsindustrie verwendeten Pelze stammt nicht aus
der Jagd, sondern von Tieren aus ausländischen Pelztierfarmen. Diese Pelztierfarmen sind
aufgrund tierschützerisch problematischer Haltungsformen stark in die Kritik geraten. Pelz
aus heimischer Jagd ist hingegen ein wunderbares Naturprodukt, das von frei lebenden Raubtieren stammt. Es darf zu Recht als « Pelz aus heimischer Jagd » deklariert und vermarktet
werden. In der Schweiz werden heutzutage hauptsächlich die Felle ( Bälge ) von Fuchs, Steinmarder, Baummarder und die Schwarten der Dachse genutzt. Für die Pelzgewinnung sind nur
Abb. 7.16 Früher wurden Dachsborsten häufig zu Rasierpinseln
verarbeitet – heute sind sie dekorativer Schmuck für Glockenriemen.
Abb. 7.17 Fuchsfelle aus heimischer nachhaltiger Jagd sind wertvolle, tierschützerisch unbedenkliche Naturprodukte.
Pelzgewinnung | Konservieren
die Felle aus der Winterjagd nutzbar. Das Sommerfell ist weniger dicht, und die Haare würden
im verarbeiteten Fell ausfallen. Grundlage für die Herstellung eines hochwertigen Pelzes
durch den Kürschner sind handwerkliche Kenntnisse des Jägers beim Erlegen, Abbalgen und
Konservieren der rohen Felle.
Das Abbalgen beim Fuchs
Das Abbalgen ist beim noch warmen Tier leichter als beim erkalteten. Beim Abbalgen des
Fuchses empfiehlt es sich, das Fell anzufeuchten, eine Staubschutzmaske zu tragen und
dünne Latexhandschuhe zu verwenden. Damit wird eine Ansteckung mit dem Fuchsbandwurm verhindert, der mit Eiern aus dem Fell in die menschlichen Atemwege übertragen
werden könnte. Soll das Fell zu einem Bekleidungsstück oder einer Decke verarbeitet werden,
dann wird dazu nur der Rückenteil des Pelzes benötigt.
Der ganze Vorgang des Abbalgens kann via QR-Code
respektive auf www.jageninderschweiz.ch/qr03
als Video betrachtet werden.
Konservieren
Wenn das Fell nicht sofort zur Pelzzurichterei gebracht wird, muss es konserviert werden,
d.h., das Wasser muss der Haut entzogen werden. Dazu wird das Fell aufgespannt an der Luft
getrocknet oder gesalzen. Felle können bis zum Gerben ( Lidern ) auch tiefgefroren werden.
Lernziele «Wildverwertung »
Der Jäger/die Jägerin
n kennt die gesetzlichen Vorgaben beim Inverkehrbringen von Wildbret;
n weiss in welchen Fällen erlegtes Wild dem amtlichen Tierarzt vorgewiesen werden muss;
n kennt die zwölf kritischen Punkte bei der Wildbretproduktion;
n kennt die beiden Aufbrechmethoden und kann deren Arbeitsschritte beschreiben ;
n kennt die Grundsätze des Abbalgens und der Fellkonservierung zur Pelzgewinnung.
17
10
Wildtierkrankheiten
20 Gesunde Wildbestände als Ziel
20 Definitionen
22 Auffälligkeiten/Krankheitsverdacht
25 Parasitäre Infektionen
30 Bakterien, Viren, Pilze ( Mikroorganismen )
als Ursache von Infektionen
36 Übersicht über einige Wildtierkrankheiten
10 Wildtierkrankheiten
20
Gesunde Wildbestände
als Ziel
Minimales Grundwissen über Wildtierkrankheiten ist für den Jäger unabdingbar. Er muss
keine Diagnosen stellen können, sollte aber in der Lage sein, deutlich sichtbare Veränderungen im Erscheinungsbild von Wildtieren zu erkennen. Der Jäger ist dazu verpflichtet, jeg
lichen Verdacht auf einen Seuchenausbruch bei Wildtieren sofort einem amtlichen Tierarzt zu
melden. Damit trägt er dazu bei, dass sich ausbreitende Krankheiten oder Seuchenausbrüche
frühzeitig erkannt und allenfalls bekämpft werden können.
Definitionen
Unter Krankheit versteht man eine Störung der normalen Funktion eines lebenden Körpers
beziehungsweise seiner Organe und Organsysteme. Funktionsstörungen können so schwerwiegend sein, dass der Tod eintritt. Durch genaues Beobachten von Wildtieren kann man
allfällige krankhafte Veränderungen an ihnen entdecken. Die Jahreszeit muss aber bei der
Beurteilung des körperlichen Zustandes mitberücksichtigt werden, denn im Frühjahr sind
z. B. abgemagerte Hirsche oder Gämsen nicht unbedingt krank.
Viele Wildtierkrankheiten haben nicht eine einzige Ursache, sondern entstehen aufgrund
mehrerer zusammenhängender Faktoren wie z. B. Störungen im Biotop zu einer gewissen
Kreislaufstörungen
Vergiftungen
Autoimmunkrankheit
Erbkrankheiten
Missbildungen
Ursachen
Tumorkrankheiten
Mangelerkrankungen
Viruserkrankungen
Infektionen
Altersbedingte
Krankheiten
usw.
Bakterienerkrankungen
Krankheiten verursacht
durch Verletzungen
Parasitenbefall
G 10.1 Mögliche Ursachen von Krankheiten bei Wildtieren.
Pilzerkrankungen
Definitionen
Jahreszeit bei einem bestimmten Nahrungsangebot. Gewisse Umstände können eine Wildkrankheit fördern, sie intensivieren, andere sie aber auch mildern.
Krankheiten, die von Tier zu Tier übertragen werden, bezeichnet man als ansteckend
( infektiös ) und als Tierseuchen. Die Übertragung erfolgt entweder direkt ( z. B. durch Hautkontakt, Biss, Tröpfcheninfektion, Deckakt ) oder indirekt ( z. B. durch Äsung, Zecken, Mücken, Kot ). Krankheitsübertragungen und das Risiko eines Krankheitsausbruchs überhaupt
werden durch hohe Wildbestände begünstigt. Man unterscheidet infektiöse und nicht infektiöse Wildtierkrankheiten. Dieses Kapitel behandelt ausschliesslich jene, deren Ursachen und
Wirkungen der Jäger kennen muss.
Zoonosen
Zoonosen sind ansteckende Krankheiten, die zwischen Mensch und Tier übertragbar sind
( z. B. Tollwut, Fuchsbandwurm ). Die meisten sind meldepflichtig.
Die nachfolgenden, mit diesem Symbol markierten Krankheiten sind Zoonosen.
Seuchen
Tierseuchen sind hochinfektiöse Krankheiten, welche Wild- und/oder Haustierbestände
ernstlich bedrohen. Einige Zoonosen gehören ebenfalls zu den Seuchen. Seuchenerreger können grossen volkswirtschaftlichen Schaden anrichten ( z. B. Schweinepest, Maul- und Klauenseuche ).
Endwirt
Endglied wird
über den Kot
ausgeschieden
Ei
Aufnahme durch
Mensch : Fehlwirt.
Zwischenwirt
G 10.2 Der Zyklus beim Fuchsbandwurm. Handschuhe und Mund-Nasen-Schutz verhindern
die Übertragung auf den Menschen.
21
10 Wildtierkrankheiten
22
°
*
*
°
*
*
°
*
*
* erkranktes Tier ° Träger
G 10.3 Die Übertragung der Schweinepest von Wildschweinen auf Hausschweine und umgekehrt. Nicht alle Träger
der Krankheit erscheinen äusserlich als erkrankte Tiere, übertragen die Krankheit jedoch sehr wohl.
Auffälligkeiten /
Krankheitsverdacht
Was kann der Jäger beim Ansprechen beobachten?
In der Wildbahn kann er Verhaltensstörungen wie mangelnde Scheu, Aggressivität, Taumeln, Festliegen, Schwierigkeiten beim Aufstehen, Kreisbewegungen, Verletzungen, offene
Wunden, struppiges, mattes Haarkleid, Durchfall, Abmagerung usw. feststellen.
schwankend
schonender Vorderlauf
struppiges Fell
ohne Scheu
in Kreisen gehend
G 10.4 Abnormes Verhalten und /oder Aussehen deuten auf eine mögliche Erkrankung hin.
Auffälligkeiten / Krankheitsverdacht
10.1
10.2
10.3
10.4
10.5
10.6
10.7
Abb. 10.1 Verklebte Augen ( Lichter ) einer Gämse.
Abb. 10.2 Geschwüre im Maulbereich ( Äser ) eines Gamskitzes.
Abb. 10.3 Auffälliges Fell ( Balg ) eines Fuchses ( Fotofallenbild ).
Abb. 10.4 Offene Verletzung am Hinterlauf ( Rehschlegel ).
Abb. 10.5 Kieferverletzung ( Äserschuss bei einem Hirsch ).
Abb. 10.6 Mit Kot verschmutztes Hinterteil bei einem Rehbock ( Spiegel ).
Abb. 10.7 Stark abgemagerter ( abgekommener ) Rothirsch.
Was kann der Jäger am erlegten Wildkörper erkennen?
Das Augenmerk richtet sich auf äussere Merkmale wie verklebte Körperöffnungen, ab
norme Gliedmassen, ungenügender Ernährungszustand, Augen- und Nasenausfluss, Verletzungen, Schwellungen, Verschmutzung mit Kot usw.
Was kann dem Jäger beim Aufbrechen /Ausweiden auffallen?
Das Augenmerk richtet sich auf innere Merkmale : Besonderheiten im Brust- und Bauchhöhlenbereich mit den verschiedenen Organen.
Entsorgen
Krankheitsverdächtige Wildtierkörper oder -organe müssen nach Begutachtung durch den
amtlichen Tierarzt korrekt entsorgt werden. Um den Kreislauf der Übertragung zu unterbrechen,
werden diese Tiere oder Körperteile in eine Kadaversammelstelle gebracht und dann verbrannt.
Abb. 10.8 Die wichtigsten krankheitsrelevanten Organe eines Rehbocks, die ein Jäger
zu untersuchen hat. Es fehlen hier Lymphgefässe, Lymphknoten und die Nieren.
A = Herz, B = Lunge, C = Pansen, D = Leber,
E = Labmagen, F = Zwerchfell, G = Milz
23
10 Wildtierkrankheiten
24
10.9
10.10
10.11
10.12
10.13
10.14
10.15
10.16
10.17
10.18
10.19
10.20
10.21
Abb. 10.13 Niere mit hellen Eindellungen und dunklen
Verfärbungen.
Abb. 10.14 Lunge mit dunkelroten Verfärbungen.
Abb. 10.15 Leber mit Blasen auf der Oberfläche.
Abb. 10.16 Helle Knoten auf der Leber.
Abb. 10.9 Verklebungen in der Brusthöhle.
Abb. 10.10 Ungewohnte Flüssigkeit in der Bauchhöhle.
Abb. 10.11 Lungenwürmer in aufgeschärfter Luftröhre
( Drossel ).
Abb. 10.12 Niere mit roten Punkten.
Abb. 10.17 Därme ( Gescheide ) mit Farbveränderungen.
Abb. 10.18 Geschwollene, schwammige Milz.
Abb. 10.19 Gelblich-weisse Knoten in der Lunge.
Abb. 10.20 Entenbrust mit auffällig weissen Strichen.
Abb. 10.21 Bauchwand mit auffälligen Geschwülsten.
Parasitäre Infektionen | Milben
Parasitäre Infektionen
Parasiten sind Lebewesen, die in einem Körper ( = Innenparasiten ) oder auf einem Körper
( = Aussenparasiten ) leben, sich hier ernähren, entwickeln und fortpflanzen. Parasiten sind
ohne ihr Wirtstier lebensunfähig. Sie schwächen es durch Entzug von Nährstoffen und Ausscheiden von Stoffwechselprodukten. Es werden hier nur einige Parasiten vorgestellt, die
speziell das Wild bzw. den Jäger betreffen.
Milben
Zecken
Zecken sind in vielen Gebieten der Schweiz weit verbreitet. Sie können Wildtiere als auch
Menschen befallen. Aus diesem Grund sollte sich der Jäger nach jedem Waldgang selbst
gründlich auf Zeckenbefall untersuchen, solche schnellstmöglich entfernen und eventuelle
Rötungen nach einem Biss vom Arzt kontrollieren lassen.
Abb. 10.22
Von einer
Ansteckung
betroffen
Alle Wildtierarten, Mensch und Hund.
Übertragung /
Verlauf
Zecken sind spinnenartige Tiere, die zu den Milben
gehören. Sie halten sich in Bodennähe auf.
Durch Zeckenbiss werden unter anderem folgende
Krankheiten auf den Menschen übertragen :
Lyme-Borreliose : Verursacht durch Bakterien. Diese
Krankheit befällt zahlreiche Organe : Haut, Gelenke,
Muskeln, Sehnen, Nervensystem und Herz. Sie kann
auch verschiedenste Allgemeinsymptome wie Müdigkeit, Unwohlsein, Fieber usw. verursachen. Die Borreliose verläuft in verschiedenen Formen, u. a. auch
chronisch. Frühzeitig entdeckt kann sie mit Anti
biotika behandelt werden.
Hirnhautentzündung ( FSME ) : Verursacht durch Viren.
Sie befällt ausschliesslich das Nervensystem. Gegen
FSME kann man sich impfen.
25
10 Wildtierkrankheiten
26
Was kann man
dagegen
unternehmen?
Vorbeugende Massnahmen sind das Tragen von geschlossenem Schuhwerk und das Bedecken der Beine
mit möglichst eng anliegenden Textilien. Ebenfalls
sollte man darauf achten, dass die Hosen in die Socken gestülpt werden.
Zeckensprays und Puder sind zusätzliche Massnahmen,
die aber nur kurze Zeit wirken und allein angewendet
zu wenig zuverlässig sind !
Eine Zecke, die sich trotz Vorsichtsmassnahmen festbeissen konnte, sollte so rasch wie möglich, idealerweise mit einer Pinzette, hautnah gefasst und durch
geraden Zug entfernt werden.
Die Stichstelle ist während einiger Wochen zu beobachten und bei einer Entzündung ist der Arzt zu konsultieren.
Bemerkung
Mehr Informationen unter www.zeckenliga.ch
Grabmilbe
Von Grabmilben befallene Wildtiere erkranken an der Räude. Diese äussert sich in einer
massiven Veränderung der Haut und teilweise grossflächigem Fellverlust. Betroffene Tiere
leiden unter einem starken Juckreiz. Hochgradiger Räudebefall führt in den meisten Fällen
zum Tod.
Von einer An
steckung betroffen
Häufig bei Füchsen ( Fuchsräude ) ; bei Gams- und
Steinwild ( Gamsräude ) sehr gefürchtet.
Übertragung/
Verlauf
Grabmilben leben in der Oberhaut, wo sie Bohrgänge
a nlegen, in denen auch die Eiablage erfolgt. Sie sind
im Allgemeinen auf einen Wirt spezialisiert, können
allerdings auch von Tieren auf den Menschen übertragen werden.
Was kann man
dagegen unter
nehmen?
Die Räude ist eine hochansteckende Krankheit, die zu
grossen Verlusten bei der betroffen Wildtierart führen
kann. Behandlungsmöglichkeiten gibt es kaum.
Wild mit starkem Räudebefall muss erlegt und korrekt
entsorgt werden.
Bemerkung
Den direkten Kontakt mit befallenen Tieren möglichst
vermeiden ! Infizierte Hunde können vom Tierarzt behandelt werden.
Abb. 10.23
Parasitäre Infektionen | Grosser und Kleiner Leberegel
Bandwürmer
27
Fuchsbandwurm
Der Fuchsbandwurm ist ein für den Menschen sehr gefährlicher, von Wildtieren übertragener Parasit. Ein Befall kann zum Tod führen, weil die Finne ( eine Art Blase, die mit einer
Flüssigkeit und den Bandwurmlarven gefüllt ist ) aufgrund ihres tumorartigen Wachstums
kaum operativ entfernt werden kann.
Abb. 10.24 Wildschweinleber mit Zysten.
Von einer An
steckung betroffen
Alle Wildtierarten.
Fuchs = Wirt ; Maus = Zwischenwirt ; Mensch = Fehlwirt.
Übertragung/
Verlauf
Der Fuchsbandwurm, wie auch die anderen Bandwürmer, b enötigen zu ihrer Entwicklung einen End- und
einen Zwischenwirt. Der geschlechtsreife, Eier produzierende Bandwurm lebt im Darm des Endwirtes.
Was kann man
dagegen unter
nehmen?
Fuchsjäger sollten sich gegen diesen Parasit schützen,
indem sie beim Abbalgen von Füchsen Handschuhe
und eine Atemschutzmaske tragen. Zudem ist eine
jährliche Blutuntersuchung durch einen Arzt sinnvoll.
Hunde und K
atzen regelmässig entwurmen.
Bemerkung
Krankheitsbezeichnung beim Menschen : Echinokokkose.
Das Wildschwein kann auch betroffen sein.
Grosser und Kleiner Leberegel
Man kann davon ausgehen, dass Wildtiere mit Leberegeln befallen sind, wo Rinder, Schafe
und Schweine in Freilaufhaltung vorkommen. Durch Anschneiden der Leber und Ausdrücken
der Gallengänge kommen die Leberegel mitunter zum Vorschein.
Von einer An
steckung betroffen
Wiederkäuer und Hasen.
Übertragung/
Verlauf
Beim Aufbrechen/Ausweiden sind Verkalkungen auf
der Leberoberfläche (weisse Flecken, Verdickung der
Gallengänge) leicht zu erkennen. Gelegentlich weist
das Wild ein struppiges Fell auf.
Was kann man
dagegen unter
nehmen?
Solange das Wildtier nicht abgemagert ist, genügt es,
die Leber korrekt zu entsorgen. Das übrige Wildfleisch
ist genusstauglich.
Bemerkung
Es gibt den Grossen und den Kleinen Leberegel. Beide
benötigen einen Zwischenwirt, um sich zu entwickeln.
Abb. 10.25
10 Wildtierkrankheiten
28
Rundwürmer
Trichinen
Trichinen ( Trichinellen ) sind weltweit verbreitet und können beim Menschen schwere
Erkrankungen verursachen. Obwohl sie sowohl beim Wild als auch bei Haustieren nur selten
vorkommen, muss das für den Konsum bestimmte Wildbret von Allesfressern und Fleischfressern ( Karnivoren ) obligatorisch untersucht werden.
Von einer An
steckung betroffen
Schwarzwild, Raubwild, Nagetiere.
Übertragung/
Verlauf
Die Larven dieser Rundwürmer, die sich im Muskelfleisch von Wirtstieren abkapseln, sind von blossem
Auge nicht zu e rkennen. Sie werden durch den Verzehr
von infiziertem Fleisch übertragen. Da sie sehr resistent sind, können sie auch noch Monate nach dem
Tod ihres Wirtstieres ansteckend sein.
Was kann man
dagegen unter
nehmen?
Auch das Schwarzwild für den Eigenkonsum sollte der
Jäger untersuchen lassen. Dabei wird ein Stück
Zwerchfell oder Kaumuskel herausgeschnitten und zur
Untersuchung eingesandt.
Bemerkung
Schwarzwild, welches in den Verkehr gebracht wird,
muss zwingend auf Trichinellenbefall in einem anerkannten Labor u ntersucht werden. I nfizierte Tiere sind
auf der Tierkörpersammelstelle zu entsorgen.
Parasitäre Infektionen | Rundwürmer
Grosser und Kleiner Lungenwurm
In der Regel wird beim Aufbrechen von Wild das betroffene Organ nicht aufgeschnitten,
sofern der Jäger nicht bewusst nach Lungenwürmern sucht. Deshalb bleiben diese Parasiten
sehr häufig unerkannt.
Von einer An
steckung betroffen
Säugetiere
Übertragung/
Verlauf
In der Regel werden die Larven mit der Nahrung
( Gras ) aufgenommen. Sie wandern in die Lunge und
wachsen dort zu geschlechtsreifen Würmern heran.
Aus ihren Eiern schlüpfen Larven, welche vom Wirtstier ausgehustet oder abgeschluckt und mit dem Kot
( Losung ) ausgeschieden werden. Gewisse Lungenwürmer benötigen einen Zwischenwirt. Über das Grün
futter gelangen die Larven von Neuem in ihren Wirt.
Was kann man
dagegen unter
nehmen?
Folgende Auffälligkeiten können dem Jäger helfen, einen starken Lungenwurmbefall zu entdecken : Husten,
struppiges Fell ( Decke ), Abmagerung, sichtbare Veränderung der Lunge ( beim Aufschneiden der Lunge werden die Würmer sichtbar ).
Auch hier sollte als Erstes der Spezialist beigezogen
werden. Falls sich die Erkrankung auf die Lunge beschränkt, genügt es, diese korrekt zu entsorgen.
Bemerkung
Es gibt eine ganze Reihe von Würmern, die in Wildkörpern vorkommen können, ohne dass die von ihnen
befallenen Tiere erkranken.
Abb. 10.26 Grosse
Lungenwürmer
29
10 Wildtierkrankheiten
30
Nasenrachenbremsen
Befallene Wildtiere hört man von Weitem niesen und husten. Sie schütteln zudem oft kräftig
den Kopf.
Abb. 10.27
Von einer An
steckung betroffen
Hauptsächlich Reh- und Rotwild.
Übertragung/
Verlauf
Die Bremse spritzt die Larven in die Nasenöffnung
( Windfang ) des Wildes.
Was kann man
dagegen unter
nehmen?
Befallenes Wild erholt sich von selbst.
Bemerkung
Beim Aufschneiden und Präparieren der Trophäen
kommen die Parasiten zum Vorschein. Die Bremsen
larven sind lokal im Nasen-Rachenraum. Das übrige
Wildfleisch ist genusstauglich.
Bakterien, Viren, Pilze
( Mikroorganismen )
als Ursache von Infektionen
Die Vielfalt dieser Krankheitserreger ist sehr gross. Es wird hier nur eine kleine Auswahl der
in der Schweiz vorkommenden Infektionskrankheiten besprochen.
Lungenentzündung
Lungenentzündungen werden vor allem durch Viren, Bakterien oder Pilze verursacht. Diese
Entzündungen können auch die Folge eines massiven Lungenwurmbefalls sein und enden
häufig mit dem Tod.
Bakterien, Viren, Pilze ( Mikroorganismen ) als Ursache von Infektionen | Gamsblindheit
Von einer An
steckung betroffen
Alle Wildtierarten.
Übertragung/
Verlauf
Sehr unterschiedlich, z. B. Erkrankung schwacher
Einzeltiere ( vor allem auch Jungtiere ) oder seuchenhaftes Auftreten in einem ganzen Bestand.
Was kann man
dagegen unter
nehmen?
Überhöhte Bestände und ein schlechter allgemeiner
Gesundheitszustand begünstigen die Ausbreitung dieser Infektionskrankheit. Bejagungsstrategien hängen
von der Art des Erregers ab. Sie reichen von Jagd
verzicht bis zu erhöhter Reduktion.
Bemerkung
Erlegte Tiere mit Lungenveränderungen werden zusammen mit dem Organ vor der Verwertung einer
Fachperson zur Beurteilung vorgelegt. Die Veränderungen sind meistens lokal. Ausser der Lunge ist das
Wildbret geniessbar.
Abb. 10.28 Lungen
entzündung
Gamsblindheit
Die Gamsblindheit ist eine hochansteckende Augenerkrankung, welche von Schafen auf Gämse
und Steinbock übertragen werden kann. Ein leichtgradiger Befall kann ausheilen, ein hoch
gradiger, aggressiver dagegen führt zu irreversibler Erblindung und damit zum Tod des Tieres.
Abb. 10.29
Von einer An
steckung betroffen
Gams- und Steinwild ( teilweise tödlicher Verlauf ),
Schafe und Ziegen ( kein tödlicher Verlauf ).
Übertragung/
Verlauf
Der Erreger ( Bakterium ) wird über das Augensekret
ausgeschieden. Er kann sowohl durch Tiere mit Tränenfluss als auch durch infizierte Tiere ohne offensichtliche Krankheitszeichen v erbreitet werden. Die
Übertragung erfolgt durch direkten oder indirekten
Kontakt ; auch durch Fliegen. Die Gamsblindheit kann
sich epidemieartig ausbreiten. Es kommt unter anderem zur Trübung des Auges sowie zu eitrigen Verklebungen in der Augenumgebung. Die Veränderungen
treten meist an beiden Augen auf.
Erblindete Tiere sind beim Gehen unsicher, stolpern und
stossen gegen Hindernisse. Erkrankte Tiere können den
anderen nicht mehr folgen und zeigen ein starkes
Ruhebedürfnis. Eine Abheilung leichtgradiger Erblindungssymptome ist möglich. Je nach Aggressivität der
Infektion steigt der Anteil erkrankter Gämsen und
Steinböcke mit spontaner Heilung bzw. irreversibler Erblindung, eine solche führt schliesslich zum Tod ( vor
allem durch Absturz, Abmagerung, Zweit-Infektionen ).
31
10 Wildtierkrankheiten
32
Was kann man
dagegen
unternehmen?
Die erblindeten Tiere dürfen nicht gestört werden
( Ruhe im Seuchengebiet ). Hegeabschüsse sollen nur
bei jenen Tieren erfolgen, deren Augen perforiert und
somit unwiederbringlich verloren sind. Die richtige
Entscheidung erfordert viel Erfahrung beim Ansprechen. Keine infizierten Schafe alpen.
Bemerkung
Das Wildbret ist genusstauglich, sofern das Tier nicht
abgemagert ist, und keine weiteren bedenklichen
Merkmale bestehen.
Tuberkulose
Die Tuberkulose ist eine auszurottende und somit meldepflichtige Tierseuche, die auch auf
den Menschen übertragen werden kann. Verdächtige Veränderungen bei Wildtieren, die auf
Tuberkulose hindeuten, müssen dem amtlichen Tierarzt sofort gemeldet werden. Der Erreger
kann monatelang in der Umwelt überleben, und grossen wirtschaftlichen Schaden in der
Landwirtschaft ( Rinder ) verursachen.
Von einer An
steckung betroffen
Säugetiere und Vögel, v. a. Rothirsch, Wildschwein,
Dachs, Rind
Übertragung/
Verlauf
Der Erreger ( Bakterium ) wird mit Ausscheidungen
( Speichel, Harn, Kot ) oder über verseuchtes Fleisch
( Beutetiere, Aas ) an die Umwelt abgegeben, und
durch die Äsung auf andere Tiere übertragen. Anzeichen am lebenden Tier sind sehr verschieden, u. a.
starker Husten. Beim Aufbrechen sind kleine weissliche Kugeln an den Lymphknoten von Kopf, Brust- und
Bauchhöhle zu erkennen.
Was kann man
dagegen unter
nehmen?
Die Krankheit wird häufig lange nicht bemerkt und ist
am lebenden Tier oft schwierig zu erkennen. Genaue
Untersuchung des Wildbrets und frühzeitige Meldung
von Verdachtsfällen an den amtlichen Tierarzt sind daher sehr wichtig.
Bemerkung
Das Wildbret ist ungeniessbar.
Abb. 10.30
Bakterien, Viren, Pilze ( Mikroorganismen ) als Ursache von Infektionen
Aktinomykose
33
Die zum Teil imposanten Schwellungen des Unterkiefers sind vom aufmerksamen Beobachter
gut zu erkennen. Sie können die Nahrungsaufnahme der betroffenen Tiere empfindlich einschränken.
Von einer An
steckung betroffen
Rehwild ; bei anderen Tieren eher selten.
Übertragung/
Verlauf
Der Erreger ( verschiedene Bakterien ) dringt in Verletzungen, z. B. beim Zahnwechsel, in die schwammartigen Schleimhäute ein und verursacht eine schwerwie
gende Veränderung des Kieferknochens. Dadurch
entstehen Probleme beim Äsen und beim Wieder
käuen.
Was kann man
dagegen unter
nehmen?
Das Wild sollte nach Absprache mit den zuständigen
Behörden aus Tierschutzgründen erlegt werden.
Bemerkung
Irrtümlicherweise hielt man diese chronische bakterielle Infektion früher für eine Pilzinfektion. Daher der
( veraltete ) Name « Strahlenpilz ». Die Veränderungen
am Wildtierkörper sind meistens lokal, das Wildfleisch
ist genusstauglich.
Abb. 10.31
Klassische ( europäische, KSP ) und Afrikanische
Schweinepest ( ASP )
Diese Viruserkrankungen verursachen grossen volkswirtschaftlichen Schaden bei Hausschweinen. Aus diesem Grund hat der Jäger darauf zu achten, dass er kein kontaminiertes Material,
z. B. aus Seuchengebieten anderer Länder, einschleppt.
10 Wildtierkrankheiten
34
Von einer An
steckung betroffen
Schwarzwild und Hausschweine.
Übertragung/
Verlauf
Die Übertragung wird durch den Handel und den Kontakt mit infizierten Tieren ( auch Wildschweinen ) oder
durch die Verfütterung von ungenügend erhitzten
Fleischabfällen verursacht. Auch unsaubere ( Jagd- )
Utensilien und Transportbehälter können das hochansteckende Virus verbreiten. Sämtliche Nutztiere eines
infizierten Bestandes müssen geschlachtet werden.
Das Fleisch ist genussuntauglich.
Was kann man
dagegen unter
nehmen?
Schwarzwildbestände sind tief zu halten und beim Auf
brechen ist genauestens auf mögliche Anzeichen von
Schweinepest zu achten. Kein Fleisch kirren. Auf den
Import von nicht präparierten und ungekochten Jagd
trophäen aus Ländern mit KSP und ASP verzichten.
Bemerkung
Auffälligkeiten wie dunkle Verfärbung der Haut oder
s tecknadelgrosse, punktförmige Blutungen auf Nieren,
Kehlkopf oder Herz, sowie dunkle Ränder an der Milz
können auf die Seuchen hinweisen.
Von einer An
steckung betroffen
Vor allem bei Fuchs und Dachs, aber auch Marder,
Hund, Katze und weiteren Fleischfressern.
Übertragung/
Verlauf
Eine Erkrankung mit dem Staupevirus erfolgt durch direkten Kontakt oder mit Körperflüssigkeiten. Der
Krankheitsverlauf ist sehr unterschiedlich (Verhaltensänderungen, allgemeine Schwäche, Nasen- und Augenausfluss, Husten) und kann zum Tod führen.
Was kann man
dagegen unter
nehmen?
Wildbestand (Fuchs und Dachs) tief halten.
Bemerkung
Seuchenzüge können Fuchs- und Dachsbestände
drastisch reduzieren.
Abb. 10.32
Staupe
Bakterien, Viren, Pilze ( Mikroorganismen ) als Ursache von Infektionen
Tollwut
35
Die Tollwut ist eine tödliche Infektionskrankheit, die noch vor einigen Jahren in der Schweiz
sehr präsent war. Intensive Fuchsbejagung kann eine erneute Ausbreitung dieser Seuche
massgeblich hemmen.
Von einer An
steckung betroffen
Säugetiere, v. a. Fuchs und weitere Fleischfresser.
Übertragung/
Verlauf
Der Erreger ( Virus ) wird über den Speichel ausgeschieden und durch direkten Kontakt ( Biss ) infizierter
Wildtiere v erbreitet. Am häufigsten geschieht dies
durch den Fuchs. Für betroffene Tiere, aber auch für
den Menschen endet die Krankheit tödlich.
Was kann man
dagegen unter
nehmen?
Die Tollwut kann für den Jäger besonders gefährlich
sein, da eine Ansteckung auch beim Menschen mit
dem Tod endet, wenn sie nicht sofort ärztlich behandelt wird. Für den Jäger besteht ein erhöhtes Infektionsrisiko, da er immer wieder gerufen wird, wenn ein
Wild seine natürliche Scheu gegenüber dem Menschen
verloren hat. Befallene Füchse können sehr aggressiv
reagieren.
Der Jäger muss Verhaltensstörungen dieser Art dem
amtlichen Tierarzt melden.
Bemerkung
Die Schweiz gilt offiziell als tollwutfrei. Jagdhunde
sind regelmässig gegen Tollwut zu impfen. Auch Menschen können sich impfen lassen.
10 Wildtierkrankheiten
36
Übersicht über einige
Wildtierkrankheiten
Viren
Bakterien
Parasiten
Situation
Schweiz
Aujeszkysche Krankheit ( Pseudowut )!
x
+
Aviäre Influenza
( Klassische Geflügelpest, Vogelgrippe )*!
Klassische und afrikanische Schweinepest ( KSP, ASP )!
x
+
x
+
Lippengrind
( Winterräude )*
x
+ +
Tollwut*!
x
–
Aktinomykose
( Strahlenpilz )
x
+
Brucellose*!
x
+
Infektiöse Keratokonjunktivitis
( Gamsblindheit )
Moderhinke
( Klauenfäule )
x
+ +
x
+ +
Paratuberkulose*
x
+
Pseudotuberkulose*
x
+
Tuberkulose*!
x
–
Tularämie
( Hasenpest )*!
x
+
Umgang mit dem
Wildbret
Wildschweine: Schädel nur
ausgekocht importieren.
Wildbret genussuntauglich, ent
sorgen in Kadaversammelstelle.
Wildbret genussuntauglich, ent
sorgen in Kadaversammelstelle.
Wildbret genussuntauglich, ent
sorgen in Kadaversammelstelle.
Bei Jagden in Ländern mit ASP: Reinigung von Kleidung und Jagdutensilien, Verzicht auf Jagdtrophäen,
resp. nur ausgekocht importieren.
Veränderte Organteile in Kadaversammelstelle entsorgen, übriges
Wildbret genusstauglich.
Wildbret genussuntauglich, ent
sorgen in Kadaversammelstelle.
Veränderte Organteile in Kadaversammelstelle entsorgen, übriges
Wildbret genusstauglich.
Wildbret genussuntauglich, ent
sorgen in Kadaversammelstelle.
Veränderte Organteile in Kadaversammelstelle entsorgen, übriges
Wildbret genusstauglich.
Veränderte Organteile in Kadaversammelstelle entsorgen, übriges
Wildbret genusstauglich.
Wildbret genussuntauglich, ent
sorgen in Kadaversammelstelle.
Wildbret genussuntauglich, ent
sorgen in Kadaversammelstelle.
Wildbret genussuntauglich, ent
sorgen in Kadaversammelstelle.
Wildbret genussuntauglich, ent
sorgen in Kadaversammelstelle.
Übersicht über einige Wildtierkrankheiten
Viren
Bakterien
Parasiten
Situation
Schweiz
Fuchsbandwurm*!
x
+ + +
Dasselfliegen!
x
+
Kokzidiose!
x
+
Leberegel
x
+ + +
Lungenwürmer
x
+ + +
Magen-DarmParasitosen
x
+ + +
Nasenrachen
bremsen-Krankheit
Räude*
x
+ +
x
+ +
Trichinellose*!
x
+
Umgang mit dem
Wildbret
Handschuhe und Atemmaske beim
Abbalgen von Füchsen, restlichen
Tierkörper entsorgen in Kadaversammelstelle.
Wildbret genussuntauglich, ent
sorgen in Kadaversammelstelle.
Wildbret genussuntauglich, ent
sorgen in Kadaversammelstelle.
Veränderte Organteile in Kadaversammelstelle entsorgen, übriges
Wildbret genusstauglich.
Veränderte Organteile in Kadaversammelstelle entsorgen, übriges
Wildbret genusstauglich.
Veränderte Organteile in Kadaversammelstelle entsorgen, übriges
Wildbret genusstauglich.
Wildbret genussuntauglich.
Wildbret genussuntauglich; ent
sorgen in Kadaversammelstelle.
Wildbret genussuntauglich; ent
sorgen in Kadaversammelstelle.
– Die Schweiz gilt als frei von diesem Erreger oder dieser konnte in der letzten Zeit nicht nachgewiesen werden.
+
Die Erreger kommen sporadisch vor.
++ Die Erreger kommen vor.
+++ Die Erreger kommen häufig vor.
* Zoonose
!
Beim amtlichen Tierarzt meldepflichtige Tierseuche.
Der jährliche Zoonosen- und Seuchenbericht des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen, BLV,
informiert über den aktuellen Stand ( www.blv.admin.ch ).
Lernziele « Wildtierkrankheiten »
Der Jäger/die Jägerin
n kann die Ausdrücke « Zoonose », « Seuche », « Parasiten » erklären und dazu einige Beispiele
nennen ;
n kennt mögliche Ursachen von Wildtierkrankheiten ;
n erkennt Auffälligkeiten am Wildtierkörper und den inneren Organen, die auf Krankheiten
hinweisen ;
n kennt die richtigen Massnahmen beim Entdecken solcher Auffälligkeiten/Veränderungen ;
n kennt die wichtigsten Wildtierkrankheiten;
n kennt die wichtigsten meldepflichtigen Tierseuchen.
37
Das erfolgreiche schweizerische Basislehrmittel bereitet angehende
Jägerinnen und Jäger sachgerecht und praxisnah auf die Jagdprüfung vor.
Klar formulierte Lernziele erleichtern es der Leserin und dem Leser,
die Gewichtung der Themen zu erkennen und das eigene Wissen zu testen.
Mit zahlreichen Fotos und Illustrationen dient das Buch aber auch erfah
renen Jägerinnen und Jägern sowie einem naturinteressierten Publikum
als Nachschlagewerk. Dieses Standardwerk berücksichtigt die Vielfalt
der Wildtiere und der Jagd in allen Landesteilen der Schweiz.
Die zweite Auflage zeichnet sich durch neue Grafiken, grössere Bilder und
eine bessere Leseführung aus. Bildreiche Themen, wie das A
ufbrechen oder
das Abbalgen, werden durch kurze und einfach verständliche Lehrvideos
erden.
unterstützt. Mittels QR-Codes können diese Videos abgerufen w"
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"title" : "Nachwuchsförderung Sport des Kantons Zürich",
"body" : "Sicherheitsdirektion Kanton Zürich
Fachstelle Sport
Nachwuchsförderung Sport des
Kantons Zürich
Ausgangslage und Konzept
April 2011
(vom Regierungsrat genehmigt am 6. Juli 2011)
Neumühlequai 8, Postfach, 8090 Zürich
Telefon 043 259 52 52, Fax 043 259 52 80, info@sport.zh.ch
Sicherheitsdirektion Kanton Zürich
Fachstelle Sport
Seite 2
Inhalt
A. Ausgangslage ........................................................................................................ 4
1
Akteure in der Nachwuchsförderung ........................................................................ 5
1.1 Nationale Ebene .............................................................................................. 5
1.1.1 Bundesamt für Sport .............................................................................. 5
1.1.2 Swiss Olympic ....................................................................................... 5
1.1.3 Nationale Förderstrukturen..................................................................... 5
1.2 Kantonale Ebene.............................................................................................. 6
1.2.1 Sicherheitsdirektion ............................................................................... 6
1.2.2 Bildungsdirektion ................................................................................... 6
1.2.3 Zürcher Kantonalverband für Sport ......................................................... 6
1.2.4 Kantonaler Beauftragter für Nachwuchsförderung ................................... 6
1.2.5 Sportverbände und Sportvereine ............................................................ 6
1.2.6 Leistungszentren ................................................................................... 6
1.2.7 Kantonale Förderstrukturen .................................................................... 6
1.3 Das Sporttalent und sein Umfeld ....................................................................... 7
1.4 Bildungsangebote für Sporttalente .................................................................... 7
1.4.1 Volksschule ........................................................................................... 7
1.4.2 Mittel- und Berufsfachschule .................................................................. 8
1.4.3 Zugang und Schulgeld ........................................................................... 9
1.4.4 Leistungssportfreundliche Lehrbetriebe .................................................. 9
1.4.5 Universitäten und Hochschulen ............................................................ 10
1.4.6 Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung .............................................. 10
B. Nachwuchsförderungs-Konzept Sport ................................................................... 11
2
Rechtliche Grundlagen für die Nachwuchsförderung im Kanton Zürich ................... 11
3
Grundsätze und Ziele der Nachwuchsförderung im Kanton Zürich .......................... 11
3.1 Grundsätze .................................................................................................... 11
3.1.1 Nachwuchsförderung als Aufgabe des Kantons .................................... 11
3.1.2 Zusammenarbeit mit nationalen und kantonalen Akteuren ..................... 12
3.1.3 Subsidiarität gegenüber dem privatrechtlich organisierten Sport ............ 12
3.1.4 Werte des Sports ................................................................................. 12
3.1.5 Definition Sporttalent ........................................................................... 12
3.1.6 Definition Leistungszentrum ................................................................. 12
Sicherheitsdirektion Kanton Zürich
Fachstelle Sport
Seite 3
3.1.7 Definition Nachwuchsleistungssport und Nachwuchsförderung .............. 12
3.2 Ziele .............................................................................................................. 13
4
Aufgaben und Massnahmen .................................................................................. 13
4.1 Sportbereich .................................................................................................. 13
4.1.1 Grundsatz ........................................................................................... 13
4.1.2 Talenterkennung.................................................................................. 13
4.1.3 Individuelle Talentförderung ................................................................. 13
4.1.4 Fördermassnahmen bei Verbänden und Vereinen ................................. 13
4.1.5 Fördermassnahmen bei Leistungszentren ............................................ 13
4.2 Bildungsbereich ............................................................................................. 14
4.2.1 Sporttalente an Regelschulen .............................................................. 14
4.2.2 Sportschulen ....................................................................................... 14
4.2.3 Leistungssportfreundliche Lehrbetriebe ................................................ 15
4.2.4 Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung .............................................. 15
4.2.5 Sportmotorische Bestandesaufnahmen und polysportive
Förderprogramme .......................................................................................... 15
5
Organisation ......................................................................................................... 15
5.1 Sicherheitsdirektion ........................................................................................ 16
5.1.1 Kantonale Kommission für Nachwuchsförderung .................................. 16
5.1.2 Kantonaler Beauftragter für Nachwuchsförderung ................................. 16
5.2 Bildungsdirektion ............................................................................................ 16
6
Finanzierung der Nachwuchsförderung im Kanton Zürich ....................................... 16
6.1 Sportbereich .................................................................................................. 16
6.1.1 Kantonaler Beauftragter für Nachwuchsförderung ................................. 16
6.1.2 Fördermassnahmen bei Verbänden, Vereinen und Leistungszentren ..... 17
6.2 Bildungsbereich ............................................................................................. 17
7
Umsetzung ........................................................................................................... 17
8
Gültigkeitsdauer ................................................................................................... 17
Anhang: Sportschulen im Kanton Zürich ...................................................................... 18
Sicherheitsdirektion Kanton Zürich
Fachstelle Sport
Seite 4
A. Ausgangslage
Der Kanton Zürich fördert gemäss dem sportpolitischen Konzept des Kantons Zürich
sportlich besonders talentierte Kinder und Jugendliche.
Rund 1700 Athletinnen und Athleten im Kanton Zürich werden von Swiss Olympic als
Sporttalente auf den Förderstufen national, regional oder lokal anerkannt. Zahlreiche
weitere sportbegabte Kinder und Jugendliche leben im Kanton Zür ich. Sie absolvieren ein
zeitintensives Training und erbringen überdurchschnittliche Leistungen. Verschiedene
Gefässe für die Förderung von Nachwuchsathletinnen und -athleten sind bereits vorhanden: leistungssportfördernde Verbände und Vereine, Leistungszentren und Sportschulen,
eine spezialisierte Stelle für Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung sowie ein kantonaler Beauftragter für Nachwuchsförderung. Der Zugang zu und die Finanzierung von be sonderen Ausbildungsangeboten sind jedoch nicht einheitlich festgelegt und oft bezahlen
die Eltern von Sporttalenten die Schulgelder. Hinzu kommt, dass die Anforderungen an
den Nachwuchsleistungssport gestiegen sind und weiter zunehmen werden. Gute Rah menbedingungen für die Ausübung des Sports sowie der besonderen Situation von
Sporttalenten angemessene, gut erreichbare und unentgeltliche Ausbildungsangebote
werden somit für das Wohlbefinden und für den Erfolg von sportlich besonders talen tierten Kindern und Jugendlichen vermehrt ausschlaggebend sein.
Eine Expertengruppe unter der Leitung der Fachstelle Sport und bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der Bildungsdirektion, des Verbands- und Vereinssports, der
Städte Zürich und Winterthur sowie von Swiss Olympic klärte die Ist -Situation der
Nachwuchsförderung im Kanton Zürich ab und brachte Bestrebungen und Anforderungen
auf nationaler Ebene in Erfahrung. Sie diskutierte und definierte Grundsätze, Ziele und
zentrale Handlungsbereiche der künftigen Förderung und erstellte das vorliegende
kantonale Nachwuchsförderungs-Konzept.
Um ein möglichst einheitliches Vorgehen in der Schweizer Nachwuchsförderung gewähr leisten zu können, lehnt sich dieses Konzept stark an das Spitzensport-Konzept Schweiz
von Swiss Olympic an. Darin sind die Ziele, Strategien, Modelle und Fördermassnahmen
des Nachwuchs- und Spitzensports auf nationaler Ebene festgehalten und die
gewünschte Zusammenarbeit mit Kantonen und Gemeinden erläutert.
Die Hauptzielsetzung des Kantons Zürich in der Nachwuchsförderung unterscheidet sich
von derjenigen auf nationaler Ebene. Während auf nationaler Ebene internationale Leis tungsvergleiche in weltweit verbreiteten und olympisch anerkannten Sportarten im
Vordergrund stehen, werden auf kantonaler Ebene in erster Linie geeignete Rahmenbedingungen für den Nachwuchsleistungssport gewährleistet.
Das vorliegende Konzept gibt einen Überblick über die Nachwuchsförderung im Kanton
Zürich und zeigt die Rahmenbedingungen, Zuständigkeiten und Finanzierung in diesem
Bereich auf. Schliesslich wird auf Verbesserungsmöglichkeiten (Lücken, Handlungsfelder) hingewiesen.
Sicherheitsdirektion Kanton Zürich
Fachstelle Sport
1
Seite 5
Akteure in der Nachwuchsförderung
In der Nachwuchsförderung engagieren sich verschiedene Akteure, die nachfolgend kurz
beschrieben werden.
1.1 Nationale Ebene
1.1.1 Bundesamt für Sport
Das Bundesamt für Sport (BASPO) unterstützt die Schweizer Nachwuchsförderung im
Rahmen von Jugend+Sport (J+S). J+S bildet Leiterinnen und Leiter in 75 verschiedenen
Sportarten aus und ist zuständig für die Aus- und Weiterbildung von Nachwuchstrainerinnen und -trainern.
J+S-Nachwuchsförderung unterstützt den Nachwuchsleistungssport in nationalen und
regionalen Kadern und Leistungszentren über eine eigene Nutzergruppe und nach
besonderen Kriterien.
1.1.2 Swiss Olympic
Swiss Olympic ist der Dachverband der Schweizer Sportverbände. Die grossen natio nalen Sportverbände sind in Regional- und Kantonalverbände aufgeteilt.
Swiss Olympic fördert und koordiniert die Nachwuchsförderung in der Schweiz zusammen mit dem BASPO. Grundlage dafür bildet das "Spitzensport-Konzept Schweiz. Förderkontinuum Nachwuchs-Elite", das der Exekutivrat von Swiss Olympic im Februar 2010
verabschiedet hat.
1.1.3 Nationale Förderstrukturen
Für die Koordination der Massnahmen von Swiss Olympic und J+S im Bereich der
leistungsorientierten Nachwuchsförderung ist eine Steuerungsgruppe mit Vertretern
beider Organisationen zuständig.
Um nationale Fördergelder im Nachwuchsbereich beanspruchen zu können, müssen die
nationalen Sportverbände ein Nachwuchsförderungs-Konzept vorweisen, welches die
Richtlinien von Swiss Olympic berücksichtigt und die sportartspezifische Einteilung der
Kaderstrukturen festlegt. In Abhängigkeit dieser Kaderstrukturen definieren Swiss
Olympic und J+S-Nachwuchsförderung drei Förderstufen (national, regional, lokal) mit
unterschiedlichen Anforderungen und Beitragshöhen. Die nationalen Beiträge für die
Nachwuchsförderung werden direkt an die Verbände oder an die von den national en
Verbänden anerkannten leistungsorientierten Institutionen (Vereine, Clubs, Leistungs zentren etc.) ausbezahlt und müssen für die Entschädigung und Weiterbildung von
qualifizierten Trainerinnen und Trainern verwendet werden.
Kaderathletinnen und -athleten, die internationale Resultate erzielt haben oder ein
adäquates internationales Potential aufweisen, erhalten von Swiss Olympic und von der
Stiftung Schweizer Sporthilfe individuelle Fördergelder.
Sicherheitsdirektion Kanton Zürich
Fachstelle Sport
Seite 6
1.2 Kantonale Ebene
1.2.1 Sicherheitsdirektion
Die Fachstelle Sport der Sicherheitsdirektion ist für die Umsetzung des sportpolitischen
Konzepts des Kantons Zürich zuständig, welches im April 2006 vom Regierungsrat
festgesetzt wurde und die Aspekte der Sportförderung (inkl. Nachwuchsförderung) als
öffentliche Aufgabe definiert.
1.2.2 Bildungsdirektion
Die Bildungsdirektion ist für die Bildung (inkl. obligatorischer und freiwilliger Schulsport)
im Kanton Zürich zuständig. Bis Ende Sekundarstufe I liegt die Zuständigkeit beim Volks schulamt, für die Sekundarstufe II beim Mittelschul- und Berufsbildungsamt. Zusammen
mit den zuständigen Trägern ist das Mittelschul- und Berufsbildungsamt zuständig für die
Schulen, die das Berufsvorbereitungsjahr anbieten. Das Amt für Jugend- und Berufsberatung (verantwortlich für die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung) und das
Hochschulamt gehören auch der Bildungsdirektion an.
1.2.3 Zürcher Kantonalverband für Sport
Der Zürcher Kantonalverband für Sport (ZKS) ist der Dachverband der kantonalen
Sportverbände. Gemäss geltender Leistungsvereinbarung mit der Sicherheitsdirektion
obliegt dem ZKS die Förderung des organisierten Sports bzw. des Verbands- und
Vereinssports. Diese umfasst auch die Nachwuchsförderung.
1.2.4 Kantonaler Beauftragter für Nachwuchsförderung
Aufgrund des Konzepts des Bundesrates für eine Sportpolitik in der Schweiz aus dem
Jahr 2000 wurde in allen Kantonen ein kantonaler Beauftragter für Nachwuchsförderung
eingesetzt. Im Kanton Zürich ist dieser seit 2003 in einem Teilzeitpensum beim ZKS
angestellt und über den kantonalen Sportfonds finanziert. Das Spitzensport-Konzept
Schweiz von Swiss Olympic definiert diese Funktion als zentrale Anlaufstelle, welche mit
den kantonalen Instanzen des Sports und der Bildung in direkter Verbindung stehen soll
und die Anliegen der Nachwuchsförderung koordiniert, unterstützt und vernetzt.
1.2.5 Sportverbände und Sportvereine
Die Sportverbände und -vereine sind die Basis der Nachwuchsförderung. Die Trainerinnen und Trainer auf lokaler Ebene haben eine zentrale Rolle bei der Talenterkennung
und -förderung. Die Verbands- und Vereinsstrukturen variieren stark. Oft sind erst auf
regionaler oder nationaler Verbandsebene oder in qualifizierten Leistungszentren ausge wiesene Nachwuchstrainerinnen und -trainer vorhanden und nur ein Teil der kantonalen
Sportverbände investiert gezielt in die Nachwuchsförderung.
1.2.6 Leistungszentren
Leistungszentren sind Sportanlagen oder Trainingsgruppen, die als Trainingsstützpunk te
des Nachwuchsleistungssports und oft auch des Leistungssports für Aktive genutzt
werden. 2009 wurden im Kanton Zürich 32 Leistungszentren und 19 Regionalkader über
die J+S-Nachwuchsförderung unterstützt.
1.2.7 Kantonale Förderstrukturen
Gemäss dem sportpolitischen Konzept fördert der Kanton Zürich geeignete Rahmenbe dingungen für den Nachwuchsleistungssport. Er setzt sich insbesondere für entspre-
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Seite 7
chende Ausbildungsangebote auf den verschiedenen Schulstufen ein, unterstützt
Gemeinden beim Betrieb von Sportschulen, finanziert einen kantonalen Beauftragten für
Nachwuchsförderung und kann Leistungszentren für den Nachwuchsleistungssport
unterstützen.
1.3 Das Sporttalent und sein Umfeld
Im Kanton Zürich leben 1678 (Stand 2009) Sporttalente, die von Swiss Olympic auf den
Förderstufen national, regional oder lokal anerkannt sind. Das sind 17 Prozent aller auf
diesen Stufen anerkannten Sporttalente der Schweiz. Zusätzlich gibt es rund 25 junge
Zürcher Sporttalente, denen Swiss Olympic internationales Potential attestiert.
Weitere sportlich besonders begabte Kinder und Jugendliche ohne Anerkennung von
Swiss Olympic absolvieren zeitintensive Trainings in Sportvereinen und/oder in
Leistungszentren und einige von ihnen besuchen Sportschulen.
Erziehungsberechtigte, Gastfamilien, Peers, Lehrpersonen, aber auch medizinische
Fachleute gehören zum näheren Umfeld von Sporttalenten. Das persönliche Umfeld
eines Sporttalents spielt eine bedeutende Rolle bei dessen sportlicher Entwicklung.
1.4 Bildungsangebote für Sporttalente
Sporttalente haben aufgrund ihres hohen Trainingsaufwands und der Trainings- und
Wettkampfzeiten, die teilweise während des obligatorischen Schulunterrichts stattfinden,
besondere Bedürfnisse bezüglich der Schulstrukturen. Sportschulen (d.h. Besondere
Schulen für Sporttalente) kommen dieser Situation mit flexiblen Unterrichtsmodellen, mit
individueller Betreuung und mit Koordination mit den Sportpartnern entgegen. Swiss
Olympic zeichnet Sportschulen, die ihren Qualitätskriterien entsprechen, mit einem Label
aus.
Die meisten Besonderen Schulen im Kanton Zürich nehmen neben Sporttalenten auch
Kunst- und Musiktalente auf und tragen deshalb die Bezeichnung "Kunst- und Sportschule". Das vorliegende Konzept macht keine Aussagen über die Förderung von Kunst und Musiktalenten.
1.4.1 Volksschule
Das Volksschulgesetz vom 7. Februar 2005 legt fest, dass der Regierungsrat für beson ders begabte Schülerinnen und Schüler Schulen mit Bildungsschwerpunkten oder
Rahmenbedingungen bewilligen kann, die von der Gesetzgebung abweichen (§ 14). Be sondere Schulen werden von den Gemeinden geführt (§ 12 Abs. 1). Der Regierungsrat
erteilt die Bewilligung dann, wenn die Schule einem öffentlichen Interesse entspricht und
die von der Bildungsdirektion festgelegten Qualitätsanforderungen erfüllt ( § 12 der
Volksschulverordnung vom 28. Juni 2006).
Primarstufe
Entsprechend der integrativen Stossrichtung der Bildungsdirektion werden Schülerinnen
und Schüler mit besonderen Begabungen auf der Primarstufe grundsätzlich in Regel klassen integriert. Es gibt im Kanton Zürich keine Sportschulen auf Primarstufe.
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Seite 8
Sekundarstufe I
Auf der Sekundarstufe I nehmen sowohl der Trainingsaufwand als auch die schulischen
Anforderungen an die Sporttalente zu. Das Training und die Wettkämpfe finden teilweise
während des obligatorischen Unterrichts statt.
Der Regierungsrat hat (Stand April 2011) den Betrieb von zwei Kunst- und Sportschulen
auf Sekundarstufe I bewilligt: in der Stadt Zürich die Kunst- und Sportschule Zürich und in
Uster die Kunst- und Sportschule Zürcher Oberland. Die Talentklasse in Winterthur hat
bis Ende Schuljahr 2010/11 eine Bewilligung.
1.4.2
Mittel- und Berufsfachschule
Gymnasium
Gemäss Mittelschulgesetz vom 13. Juni 1999 sorgt der Kanton für die Ausbildung von
Mittelschülerinnen und -schülern und führt die dafür notwendigen Schulen (§ 1). Der
Regierungsrat beschliesst über die Einführung von speziellen Ausbildungsgängen und
Schulformen und legt die Zulassungsbedingungen und -beschränkungen fest (§ 3).
Es gibt im Kanton Zürich ein Gymnasium für Sporttalente, das Kunst- und Sportgymnasium Rämibühl in der Stadt Zürich. Die Schülerinnen und Schüler können dort unter
dem musischen, dem neusprachlichen und dem mathematisch-naturwissenschaftlichen
Profil wählen.
Im Kanton Zürich besteht die Möglichkeit, nach der sechsten Primarklasse in d ie Mittelschule einzutreten (Langgymnasium). Die Bildungsdirektion plant am Kunst- und
Sportgymnasium im Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Gymnasium Rämibühl ein
Untergymnasium für Kunst- und Sporttalente.
Berufsvorbereitungsjahr
Die Berufswahlschule Uster bietet ein Berufsvorbereitungsjahr für Sporttalente im
Anschluss an die neunte Klasse an.
Berufsfachschulen
Gemäss Bundesgesetz über die Berufsbildung (Art. 1) ist die Berufsbildung eine gemeinsame Aufgabe von Bund, Kantonen und Organisationen der Arbeitswelt. Die Kantone, in
denen die Bildung in beruflicher Praxis erfolgt, müssen für ein bedarfsgerechtes Angebot
an Berufsfachschulen sorgen (Art. 22). Das Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über
Berufsbildung vom 14. Januar 2008 hält fest, dass der Kanton Berufsfachschulen und
Berufsmaturitätsschulen führt (§ 10) und Dritte mittels Leistungsvereinbarung dazu
beauftragen kann (§ 23).
Zwei Privatschulen, welche die schulisch organisierte Grundbildung im Beruf Kauffrau
EFZ bzw. Kaufmann EFZ für Sporttalente anbieten (Institut Minerva Zürich TALENTplus;
UNITED school of sports, Zürich), wurden im Rahmen eines Pilotprojekts (Laufzeit 20092011) vom Mittelschul- und Berufsbildungsamt unterstützt. Das Mittelschul- und
Berufsbildungsamt hat aufgrund einer öffentlichen Ausschreibung auf das Schuljahr
2011/12 den Leistungsauftrag neu der UNITED school of sports, Zürich, erteilt.
Das Mittelschul- und Berufsbildungsamt prüft, ob über den Beruf Kauffrau und Kaufmann
hinaus spezifische Schulangebote für weitere Berufe für Sporttalente notwendig sind.
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Seite 9
Es gibt im Kanton Zürich keine besondere Berufsmaturitätsschule für Sporttalente.
1.4.3
Zugang und Schulgeld
Sportschulen im Kanton Zürich
Die Sportschulen im Kanton Zürich haben kein einheitliches Aufnahmeverfahren. Es gibt
spezielle Aufnahmebestimmungen, für welche der Regierungsrat zuständig ist. Bei der
dualen Berufsbildung müssen die Jugendlichen über einen Lehrvertrag verfügen.
Die Schulgelder an den Sportschulen sind unterschiedlich. Die Bildungsdirektion
empfiehlt den Wohnsitzgemeinden von anerkannten Sporttalenten auf Sekundarstufe I ,
deren Schulgelder zu übernehmen, falls sie eine Sportschule in der eigenen oder in einer
anderen Zürcher Gemeinde besuchen. Eine Schulgemeinde ist allerdings nur dann verpflichtet, das Schulgeld ganz zu übernehmen, wenn sie für die betreffenden Schülerinnen
und Schüler kein adäquates Schulangebot bieten kann (Merkblatt des Volksschulamts für
Besondere Schulen). Die Praxis ist nicht einheitlich und oft bezahlen die Eltern der Sporttalente einen Teil der oder die gesamten Schulgelder.
An Schulen auf der Sekundarstufe II wird eine von der Bildungsdirektion definierte Anzahl
Ausbildungsplätze vom Kanton finanziert, sofern diese Schulen vom Kanton betrieben
werden oder einen Leistungsauftrag von der Bildungsdirektion haben.
Ausserkantonale Sportschulen
Sporttalente, die im Kanton Zürich in ihrer Sportart kein adäquates Trainingsangebot zur
Verfügung haben, trainieren in einem anderen Kanton und absolvieren die S chule dort.
Die "Interkantonale Vereinbarung für Schulen mit spezifisch-strukturierten Angeboten für
Hochbegabte" (HBV) der Schweizerischen Erziehungsdirektorenkonferenz regelt auf der
Sekundarstufe I und II den Zugang und die Abgeltung für Sportschulen. Bis zum 20. Oktober 2009 sind 15 Kantone und das Fürstentum Lichtenstein der Vereinbarung beige treten.
Das "Regionale Schulabkommen über die gegenseitige Aufnahme von Auszubildenden
und Ausrichtung von Beiträgen" (RSA 2009) der Erziehungsdirektorenkonferenz der
Region Ostschweiz regelt den Zugang zu ausserkantonalen Schulen, die Leistung von
Schulbeiträgen durch den Wohnsitzkanton sowie die Gleichstellung von Auszubildenden
aus den Vereinbarungskantonen auf allen Schulstufen.
In der Praxis übernimmt der Kanton Zürich jedoch auf der Volksschulstufe in der Regel
keine Schulgelder für Sporttalente an ausserkantonalen Sportschulen. Aufgrund einer
fehlenden Rechtsgrundlage ist die Schulgeldübernahme durch die zuständigen Gemein den nicht einheitlich.
1.4.4 Leistungssportfreundliche Lehrbetriebe
Swiss Olympic hat im Jahr 2009 eine Vignette "leistungssportfreundliche Lehrbetriebe" in
den Pilotkantonen Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Tessin lanciert. Kantone,
welche diese Vignette neu einführen wollen, müssen eine kantonale Koordinationsstelle
bzw. eine Ansprechperson für den Bereich Nachwuchsleistungssport und Berufsbildung
aufbauen, welche einen kantonalen Lehrstellenpool führt und als zentrale Drehscheibe
für Lernende, Lehrbetriebe, Sport-Partner und Berufsfachschulen tätig ist.
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Seite 10
Lehrbetriebe, die der besonderen Situation von Sporttalenten mit Bestimmungen
Rechnung tragen, sind im Kanton Zürich bisher nicht erfasst.
1.4.5 Universitäten und Hochschulen
Die nachobligatorische Tertiärstufe besteht aus der Ausbildung an der Universität, den
Fachhochschulen und den Höheren Fachschulen (Bildungsgesetz § 8 Abs. 4). Auf Hochschulstufe gibt es keine spezifischen Studienangebote für Sporttalente.
1.4.6 Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung
Gemäss Bundesgesetz über die Berufsbildung (Art. 51 Abs. 1) müssen die Kantone für
Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung für Jugendliche und junge Erwachsene sorgen.
Dieser Auftrag wird im Kanton Zürich vom Amt für Jugend und Berufsberatung wahrgenommen.
Bei der Beratung von Sporttalenten steht die Vereinbarkeit von Schul- und Berufsbildung
und Leistungssport im Vordergrund. Die Sporttalente brauchen oft auch beim Abschluss
ihrer sportlichen Laufbahn eine Beratung.
Im Berufsinformationszentrum in Oerlikon gibt es eine spezialisierte Berufs-, Studien- und
Laufbahnberatung für Sporttalente. Swiss Olympic ist bestrebt, mithilfe der Kantone an
den Berufsinformationszentren und an den Universitäten und Hochschulen ein gesamt schweizerisches Beratungsnetzwerk für Sporttalente aufzubauen.
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Seite 11
B. Nachwuchsförderungs-Konzept Sport
2
Rechtliche Grundlagen für die Nachwuchsförderung im Kanton
Zürich
Sport
- Art. 68 der Bundesverfassung (SR 101)
- Bundesgesetz über die Förderung von Turnen und Sport (SR 415.0)
- Art. 121 der Kantonsverfassung (LS 101)
- Sportpolitisches Konzept des Kantons Zürich vom 5. April 2006
- Sportanlagenkonzept des Kantons Zürich (KASAK) vom 2. Mai 2007
Bildung
- Bildungsgesetz vom 1. Juli 2002 (LS 410.1)
- Volksschulgesetz vom 7. Februar 2005 (LS 412.100)
- Volksschulverordnung vom 28. Juni 2006 (LS 412.101)
- Mittelschulgesetz vom 13. Juni 1999 (LS 413.21)
- Mittelschulverordnung vom 26. Januar 2000 (LS 413.211)
- Gesetz über den Beitritt zum Regionalen Schulabkommen über die gegenseitige
Aufnahme von Auszubildenden und Ausrichtung von Beiträgen (RSA 2009) vom 1.
August 2009 (LS 414.16)
- Beschluss des Regierungsrates über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung für
Schulen mit spezifisch-strukturierten Angeboten für Hochbegabte vom 22. Oktober 2003
(LS 414.17)
- Bundesgesetz über die Berufsbildung vom 13. Dezember 2002 (SR 412.10)
- Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Berufsbildung vom 14. Januar 2008
(LS 413.31)
Von Bedeutung ist zudem das Spitzensport-Konzept Schweiz von Swiss Olympic vom
Februar 2010.
3
Grundsätze und Ziele der Nachwuchsförderung im Kanton
Zürich
3.1 Grundsätze
3.1.1 Nachwuchsförderung als Aufgabe des Kantons
Das Fördern des Sports ist gemäss Artikel 121 der Kantonsverfassung eine öffentliche
Aufgabe. Mit dem sportpolitischen Konzept hat sich der Kanton Zürich in Artikel 3.1.4 den
Auftrag gegeben, sportlich besonders talentierte Kinder und Jugendliche (Sporttalente)
zu fördern. Der Kanton setzt sich für entsprechende Ausbildungsangebote auf verschiedenen Schulstufen ein, unterstützt Gemeinden beim Betrieb von Besonderen Schulen
(Sportschulen), finanziert einen kantonalen Beauftragten für Nachwuchsförderung und
kann zudem Leistungszentren für den Nachwuchsleistungssport unterstützen.
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Seite 12
Die für den Sport und die Bildung zuständigen kantonalen Direktionen arbeiten dabei
zusammen. Der Kanton handelt im Bereich Sport subsidiär, in der Bildung ist er Hauptakteur. Die Nachwuchsförderung ist somit eine Querschnittsaufgabe.
3.1.2 Zusammenarbeit mit nationalen und kantonalen Akteuren
Der Kanton orientiert sich an den Anforderungen, welche Swiss Olympic und das BASPO
als führende nationale Träger der Nachwuchsförderung an die Akteure in diesem Bereich
stellen. Er arbeitet mit dem Bund und anderen Kantonen zusammen.
3.1.3 Subsidiarität gegenüber dem privatrechtlich organisierten Sport
Verbände und Vereine sowie weitere private Sportanbieter, d.h. der privatrechtlich organisierte Sport, sind die Hauptträger der Nachwuchsförderung. Die hauptsächliche
Leistung des Kantons besteht darin, gute Rahmenbedingungen zu schaffen, innerhalb
derer sich der privatrechtlich organisierte Sport positiv entfalten kann.
3.1.4 Werte des Sports
Das vorliegende Konzept orientiert sich an den im sportpolitischen Konzept des Kantons
Zürich festgehaltenen Grundwerten und an der Ethik-Charta von Swiss Olympic, welche
für den Nachwuchsleistungssport spezifische Werte festhält.
3.1.5 Definition Sporttalent
Als Sporttalent im Sinne des vorliegenden Konzepts gelten sportlich besonders begabte
Kinder und Jugendliche, welche von Swiss Olympic auf den Förderstufen international,
national, regional oder lokal anerkannt sind. In Ausnahmefällen kann der kantonale
Beauftragte für Nachwuchsförderung eine Athletin oder einen Athleten als Sporttalent
definieren.
3.1.6 Definition Leistungszentrum
Leistungszentren sind Sportanlagen oder Trainingsgruppen, die als Trainingsstützpunk te
des Nachwuchsleistungssports und oft auch des Leistungssports für Aktive genutzt
werden. Um Anrecht auf Unterstützung durch den Kanton zu haben, muss ein Leistungs zentrum von J+S-Nachwuchsförderung und/oder von Swiss Olympic anerkannt sein. In
Ausnahmefällen kann die kantonale Kommission für Nachwuchsförderung entscheiden,
ob ein Leistungszentrum Anrecht auf Unterstützung durch den Kanton hat (die kantonale
Kommission für Nachwuchsförderung wird im Kapitel 5.1.1 dieses Konzepts erläutert).
3.1.7 Definition Nachwuchsleistungssport und Nachwuchsförderung
Der von anerkannten Sporttalenten ausgeübte Nachwuchsleistungssport ist dem Jugend sport zuzuordnen. Er wird als vornehmlich unentgeltliche und überwiegend freiwillige
Freizeitbeschäftigung in privatrechtlich organisierten Institutionen (Verbände, Vereine
und Leistungszentren) ausgeübt und umfasst eine systematische, zielgerichtete und
leistungsorientierte Förderung. Die Nachwuchsförderung im Sinne des vorliegenden
Konzepts setzt bei den Rahmenbedingungen an und meint nur in Ausnahmefällen Einzelunterstützung. Sie geht über die Förderung von sportlichen Leistungen hinaus, umfasst
nach Möglichkeit eine adäquate Schul- bzw. Berufsbildung für Sporttalente und bezieht
das persönliche Umfeld der Sporttalente ein.
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Seite 13
3.2 Ziele
Mit der kantonalen Sportpolitik soll gemäss dem sportpolitischen Konzept des Kantons
Zürich der aktiv betriebene Sport insbesondere im Sinne der Gesundheitsförderung, der
positiven Persönlichkeitsbildung, der körperlichen Leistungsfähigkeit, der sinnvollen
Freizeit- und Lebensgestaltung, der sozialen Integration und des gesellschaftlichen
Zusammenhalts sowie des wirtschaftlichen Vorteils gefördert werden. Der sportlichen
Betätigung und Entwicklung von Kindern und Jugendlichen wird besonderes Gewicht
beigemessen.
Das Hauptziel der Nachwuchsförderung durch den Kanton besteht darin, geeignete Rah menbedingungen für den Nachwuchsleistungssport zu schaffen. Dabei ist insbesondere
auf die Vereinbarkeit von Schul- bzw. Berufsbildung und sportlicher Laufbahn zu achten.
Diese Zielsetzung verlangt eine koordinierte Zusammenarbeit der verschiedenen Partner
aus dem öffentlich- und dem privatrechtlichen Bereich.
4
Aufgaben und Massnahmen
4.1 Sportbereich
4.1.1 Grundsatz
Grundsätzlich fördert der Kanton Sporttalente, indem er für den Nachwuchsleistungssport
geeignete Rahmenbedingungen schafft bzw. unterstützt (z.B. Sportschulen, Vereine,
Leistungszentren).
4.1.2 Talenterkennung
Sportartspezifische Talentsichtung und -selektion sind primär Aufgaben des privatrechtlich organisierten Sports. Die Talentselektion soll nach einheitlichen Kriterien und wo
möglich entsprechend den Vorgaben von Swiss Olympic erfolgen.
4.1.3 Individuelle Talentförderung
Die sportartspezifische Talentförderung ist Aufgabe des privatrechtlichen Sports. In
begründeten Einzelfällen kann der Kanton ein Sporttalent in der sportlichen Förderung
individuell unterstützen.
4.1.4 Fördermassnahmen bei Verbänden und Vereinen
Der Kanton unterstützt die Nachwuchsförderung in den Verbänden und Vereinen
zusätzlich zur allgemeinen Förderung des organisierten Sports.
4.1.5 Fördermassnahmen bei Leistungszentren
Der Kanton unterstützt anerkannte nationale und regionale Leistungszentren im Kanton
Zürich in Form von Beiträgen an die Anstellung und Weiterbildung von qualifiziertem
Trainerpersonal.
Zudem können Sportanlagen, in denen anerkannte nationale und regionale Leistungszentren betrieben werden, im Rahmen der Unterstützung von Sportanlagen im Kanton
Zürich mit Infrastrukturbeiträgen (Sportanlagenkonzept des Kantons Zürich, Anlagen von
Gemeinden und Dritten, Anlagen von Verbänden und Vereinen) speziell berücksichtigt
werden.
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Im kantonalen Sportzentrum Kerenzerberg steht ein Kontingent an kostenfreien Aufent halten für Akteure der Nachwuchsförderung aus dem Kanton Zürich zur Verfügung.
4.2 Bildungsbereich
4.2.1 Sporttalente an Regelschulen
Sporttalente besuchen nach Möglichkeit die Regelschule in ihrer Wohngemeinde.
Die Bildungsdirektion kann unter Beizug der kantonalen Kommission für Nachwuchsförderung Empfehlungen für alle Schulstufen erlassen, die den Sporttalenten an
Regelschulen die Vereinbarkeit von Schul- bzw. Berufsbildung und sportlicher Laufbahn
erleichtern.
4.2.2
Sportschulen
Angebot
Der Kanton sorgt unter Berücksichtigung der in diesem Konzept festgehaltenen Grund sätze und seiner finanziellen Möglichkeiten für eine ausreichende Abdeckung mit
qualitätsgeprüften Sportschulen (d.h. Schulen mit einem Qualitäts-Label von Swiss
Olympic).
Der Regierungsrat legt auf Antrag der Bildungsdirektion unter Einbezug der kantonalen
Kommission für Nachwuchsförderung die Anzahl Ausbildungsplätze in Sportschulen und
deren Verteilung auf die je nach Schulstufe unterschiedlichen Standorte fest.
Grundsätzlich hat keine Sportart ein spezielles Anrecht auf eine definierte Anzahl
Ausbildungsplätze an Sportschulen.
Zugang
Für die schulischen Aufnahmekriterien an Sportschulen ist die Bildungsdirektion
zuständig, für die sportlichen Aufnahmekriterien zieht sie die kantonale Kommission für
Nachwuchsförderung bei.
Der Anschluss von der Regelschule in die Sportschule wie auch von der Sportschule in
die Regelschule muss gewährleistet sein.
Der Zugang von ausserkantonalen Sporttalenten an Sportschulen im Kanton Zürich ist
über das "Regionale Schulabkommen über die gegenseitige Aufnahme von Auszubilden den und Ausrichtung von Beiträgen" (RSA 2009) der Erziehungsdirektorenkonferenz der
Region Ostschweiz geregelt. Sporttalente aus dem Kanton Zürich haben bei der Auf nahme an Sportschulen im Kanton Zürich Vorrang gegenüber Sporttalenten aus anderen
Kantonen oder aus dem Ausland.
Schulgeld
Die Bildungsdirektion erlässt die Schulgelder pro Schulstufe. Die vom Kanton Zürich
anerkannten Sportschulen sind für alle anerkannten Sporttalente unentgeltlich, welche
die schulischen und sportlichen Aufnahmekriterien erfüllen und den stipendienrechtlichen
Wohnsitz im Kanton Zürich haben. Die anerkannten Sportschulen im Kanton Zürich
werden für den Betrieb mit zusätzlichen Vollzeiteinheiten (Sekundarstufe I) bzw. mit einer
Schülerpauschale (Sekundarstufe II) entschädigt. Für die Mehrkosten aufgrund der
besonderen Unterrichtsform kann ein Elternbeitrag verlangt werden.
Sicherheitsdirektion Kanton Zürich
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Für anerkannte Sporttalente auf Primar- und Sekundarstufe I, die aufgrund ihrer sportartspezifischen Bedürfnisse eine Schule im Kanton Zürich ausserhalb ihrer Wohngemeinde
besuchen, regelt die Bildungsdirektion die Übernahme der Schulgelder durch die
Wohngemeinde bzw. durch den Kanton einheitlich.
Sportschulen auf Volksschulstufe
Sporttalente auf der Primarstufe werden nach Möglichkeit in Regelklassen integriert.
Der Kanton unterstützt die vom Regierungsrat bewilligten Sportschulen auf der
Sekundarstufe I.
Sportschulen auf Sekundarstufe II
Der Kanton führt ein Sportgymnasium in Zürich.
Der Kanton kann Berufsfachschulen für Sporttalente unterstützen. Er fördert Ausbildungsangebote für verschiedene Berufsrichtungen und kann Berufsmaturitätsschulen
nach abgeschlossener Lehre (BM2) für Sporttalente unterstützen.
Ausserkantonale Sportschulen
Zürcher Sporttalente nutzen nach Möglichkeit Ausbildungsangebote im Kanton Zürich.
Für anerkannte Sporttalente, die aufgrund ihrer sportartspezifischen Bedürfnisse eine
vom Kanton Zürich anerkannte Schule ausserhalb des Kantons Zürich besuchen
müssen, soll auf allen Schulstufen der Zugang zu einer ausserkantonalen Schule
geregelt werden.
4.2.3 Leistungssportfreundliche Lehrbetriebe
Die Bildungsdirektion fördert leistungssportfreundliche Lehrbetriebe.
Die kantonale Verwaltung ist darum bemüht, ein leistungssportfreundlicher Arbeitgeber
zu sein.
4.2.4 Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung
Das Amt für Jugend und Berufsberatung führt am Berufsinformationszentrum in Oerlikon
eine Stelle für Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung für Sporttalente.
4.2.5 Sportmotorische Bestandesaufnahmen und polysportive Förderprogramme
Die Bildungsdirektion kann ergänzend zu der im vorliegenden Konzept erläuterten Nachwuchsförderung flächendeckend sportmotorische Bestandesaufnahmen auf Stufe Volks schule einführen und unterstützen, mit dem Ziel, förderungswürdige Bewegungsbega bungen und Bewegungsdefizite zu erkennen und entsprechende Massnahmen (z.B.
polysportive Förderprogramme) zu ergreifen.
5
Organisation
Verschiedene Bereiche der Verwaltung und des privatrechtlich organisierten Sports
haben im Kanton Zürich mit Nachwuchsförderung zu tun: die für den ausserschulischen
Sport zuständige Sicherheitsdirektion, die für den Schulsport, die Schul- und Berufsbildung sowie die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung zuständige Bildungsdirektion,
die Gemeinden, Sportschulen, Verbände und Vereine, Leistungszentren sowie der
Zürcher Kantonalverband für Sport.
Sicherheitsdirektion Kanton Zürich
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5.1 Sicherheitsdirektion
Der Sicherheitsdirektion obliegt die Verantwortung für die Bearbeitung der Belange der
Nachwuchsförderung im Kanton Zürich im Sinne des vorliegenden Konzepts.
5.1.1 Kantonale Kommission für Nachwuchsförderung
Die Sicherheitsdirektion führt eine kantonale Kommission für Nachwuchsförderung, die
sich aus je einer Vertretung der Fachstelle Sport (Sicherheitsdirektion), des Volksschul amts (Bildungsdirektion), des Mittelschul- und Berufsbildungsamts (Bildungsdirektion),
des Zürcher Kantonalverbandes für Sport und drei Vertretungen aus für die Nachwuchs förderung relevanten Gemeinden zusammensetzt. Der kantonale Beauftragte für Nach wuchsförderung ist beratendes Mitglied der kantonalen Kommission für Nachwuchsför derung. Diese kann weitere Personen beratend beiziehen. Die Sicherheitsdirektion kann
zusätzliche Personen in die kantonale Kommission für Nachwuchsförderung ernennen.
Das Sekretariat wird durch die Fachstelle Sport geführt.
Die kantonale Kommission für Nachwuchsförderung erarbeitet Empfehlungen für die
strategische Stossrichtung der Nachwuchsförderung im Kanton Zürich. Sie priorisiert die
Aufgabenfelder der Nachwuchsförderung, bestimmt darüber, wie die für die
Nachwuchsförderung zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel verwendet werden und
beantragt diese der Sicherheitsdirektion.
5.1.2 Kantonaler Beauftragter für Nachwuchsförderung
Die Sicherheitsdirektion beschäftigt bei der Fachstelle Sport einen kantonalen Beauftrag ten für Nachwuchsförderung. Dieser wird von der Sicherheitsdirektion ernannt und muss
mit den kantonalen Instanzen der Bildung in direkter Verbindung stehen.
Der kantonale Beauftragte für Nachwuchsförderung ist die operative Einheit der Nach wuchsförderung im Kanton Zürich. Er ist die zentrale Anlaufstelle und arbeitet mit den
Akteuren der Nachwuchsförderung zusammen.
Der Beschäftigungsgrad des kantonalen Beauftragten für Nachwuchsförderung muss den
Aufgaben für die Nachwuchsförderung im Kanton Zürich angemessen sein.
5.2 Bildungsdirektion
Die Bildungsdirektion strebt die Vereinbarkeit von Schul- bzw. Berufsbildung und sportlicher Laufbahn an. Sie ist zudem für die Ausbildungsangebote und für die Berufs-,
Studien- und Laufbahnberatung für Sporttalente verantwortlich.
Das Volksschulamt und das Mittelschul- und Berufsbildungsamt bezeichnen je eine
Ansprechperson für Anliegen der Nachwuchsförderung.
6
Finanzierung der Nachwuchsförderung im Kanton Zürich
6.1 Sportbereich
6.1.1 Kantonaler Beauftragter für Nachwuchsförderung
Die Sicherheitsdirektion beschäftigt bei der Fachstelle Sport den kantonalen Beauftragten
für Nachwuchsförderung und stellt ihm die für seine Aufgaben erforderlichen Stellenpro -
Sicherheitsdirektion Kanton Zürich
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zente zur Verfügung. Die Stelle wird weiterhin mit Mitteln aus dem kantonalen Sportfonds
finanziert.
6.1.2 Fördermassnahmen bei Verbänden, Vereinen und Leistungszentren
Die Mittel des kantonalen Sportfonds sind gemäss sportpolitischem Konzept zweckge bunden für den Jugend- und Breitensport im Kanton einzusetzen. In diesem Sinne
können für die Nachwuchsförderung in Verbänden und Vereinen sowie in anerkannten
nationalen und regionalen Leistungszentren Beiträge aus dem kantonalen Sportfonds
entrichtet werden.
6.2 Bildungsbereich
Die Bildungsdirektion unterstützt Gemeinden in der Führung von Sportschulen auf der
Volksschulstufe. Sie kann Sportschulen auf der Sekundarstufe II führen oder entsprechende Leistungsaufträge erteilen.
Die Bildungsdirektion entlastet die Sportschulen für Koordinationsaufgaben. Sie führt
weiterhin die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung für Sporttalente am
Berufsinformationszentrum in Oerlikon.
7
Umsetzung
Das Nachwuchsförderungs-Konzept Sport des Kantons Zürich wird dem Regierungsrat
zur Kenntnisnahme unterbreitet. Die Sicherheitsdirektion und die Bildungsdirektion
setzen das Konzept unter Beizug der kantonalen Kommission für Nachwuchsförderung
um und stellen die laufende Anpassung sicher.
Die Sicherheitsdirektion und die Bildungsdirektion erarbeiten periodisch unter Beizug der
kantonalen Kommission für Nachwuchsförderung einen Bericht über den Stand der Umsetzung und schlagen Massnahmen für das weitere Vorgehen vor.
8
Gültigkeitsdauer
Analog zum kantonalen Sportkonzept ist das Nachwuchsförderungs-Konzept Sport des
Kantons Zürich periodisch auf seine Übereinstimmung mit den tatsächlichen Verhältnissen zu überprüfen.
Sicherheitsdirektion Kanton Zürich
Fachstelle Sport
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Anhang: Sportschulen im Kanton Zürich
Schulen gekennzeichnet mit (*) sind Swiss Olympic Partner Schools. Alle Swiss Olympic
Label Schulen der Schweiz sind im Verzeichnis "Schulangebote für Sporttalente.
Leistungssport und Ausbildung" aufgeführt.
Stadt Zürich
Kunst- und Sportschule Zürich*
Schulhaus Im Birch, Margrit-Rainer-Str. 5, 8050 Zürich
Schulhaus Neumünster, Neumünsterstr. 25, 8008 Zürich
Tel. 043 300 67 50
Sekundarstufe I
www.kunst-und-sportschule-zuerich.ch
Kunst- und Sportgymnasium Rämibühl Zürich*
Rämistr. 58, 8001 Zürich, Tel. 044 265 64 38
www.ksgymnasium.ch
Institut Minerva Zürich TALENTplus*
Scheuchzerstr. 2, 8002 Zürich, Tel. 044 368 40 20
Kaufmännische Grundbildung (EFZ), 10. Schuljahr Sport
www.minervaschulen.ch
UNITED school of sports*
Baslerstr. 30, 8048 Zürich, Tel. 044 743 77 33
Kaufmännische Grundbildung (EFZ)
www.unitedschool.ch
Uster
Kunst- und Sportschule Zürcher Oberland*
«House of Sports», Pfäffikerstr. 30, 8610 Uster
Tel. 044 942 42 37
Sekundarstufe I
www.kunstundsportschule.ch
SPORTARTplus
Berufswahlschule Uster, Rehbühlstr. 2, 8610 Uster, Tel. 043 444 23 44
10. Schuljahr Sport
www.bws-uster.ch
Winterthur
Talentklasse Veltheim
Schulhaus Feld, Löwenstr. 3-7
Sekundarstufe I
Koordination Talentförderprogramm, Tel. 079 787 01 29
www.talentklasse.winterthur.ch
110711_NWF_Konzept_Endversion.docx"
}
}, {
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"title" : "Zeugnis",
"body" : "Kanton Zürich
Baudirektion
Zeugnis
Amt für Landschaft und Natur
Fischerei- und Jagdverwaltung
Gilt als Bescheinigung gemäss § 11 des Kantonalen Jagdgesetzes zur Zulassung zur theoretischen
Anwärterprüfung
Es wird bescheinigt, dass
Herr/Frau
Beruf
von
geb.
wohnhaft
Bescheinigung der Amtsstelle:
1. Weder minderjährig noch verbeiständet ist
2. Mit der Bezahlung der Steuern nicht im
Verzuge ist
3. Weder für sich noch für seine/ihre
Angehörigen öffentliche Unterstützung bezieht
oder eine solche nicht rückerstattet hat
4. Weder in Konkurs geraten noch fruchtlos
gepfändet worden ist
5. Weder einmal wegen schwerer oder mehrmals
wegen leichter Verletzung der Jagd- und
Fischereivorschriften oder wegen Missachtung
von jagdlichen Vorschriften im
Zusammenhang mit seuchenpolizeilichen
Massnahmen bestraft worden ist
Fischerei- und Jagdverwaltung
Dieses Formular ist bei den zuständigen Amtsstellen der Wohnsitzgemeinde zur Bestätigung der
Angaben gemäss Ziffer 1-4 in Zirkulation zu setzen und dann an die Baudirektion Kanton Zürich,
Amt für Landschaft und Natur, Fischerei- und Jagdverwaltung, Postfach, 8090 Zürich, zu senden
Anhang 7 Zeugnis.docx"
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"title" : "Jungjäger Ausbildung Waffenhandhabung und Schiessen",
"body" : "Kanton Zürich
Baudirektion
Jungjäger: Ausbildung Waffenhandhabung und
Schiessen
Amt für Landschaft und Natur
Fischerei- und Jagdverwaltung
(Wo immer für Personen die männliche Form verwendet wird, sind auch
alle entsprechenden weiblichen Personen gemeint)
Sehr geehrte Kandidaten für die Anwärterprüfung
Als Vorbereitung auf die Schiessprüfung werden praktische
Ausbildungskurse und Schiessübungen angeboten. Diese finden in der
Jagdschiessanlage Embrach statt.
Das Fach Waffenhandhabung wird vorgängig zur Schiessausbildung
ausgebildet und gleichwertig wie das eigentliche Schiessprogramm
geprüft. Die Prüfung der Waffenhandhabung kann am gleichen Tag nicht
wiederholt werden und ist Voraussetzung für das Absolvieren des
Schiessprogramms.
Kommentar und Empfehlungen
Zur Zeit finden pro Jahr zwei Schiessprüfungen statt, im Frühjahr und im Herbst.
Unsicherheiten bei der Handhabung und der hohe Anteil an Misserfolgen beim Schrotaber speziell auch beim Kugelschuss überraschen uns immer wieder. Wir sind der
Meinung, dass die Fertigkeit und Sicherheit im Umgang mit unseren Jagdwaffen und der
Nachweis der Treffsicherheit unbedingte Voraussetzungen dafür sein müssen, dass Sie
sich jagdlich ins Gelände begeben können. Im Sinn Ihrer eigenen Sicherheit, der Sicherheit
anderer Menschen aber auch weil jedes Wildtiertier gleichermassen Anspruch auf einen
sicheren und unmittelbar tödlichen Schuss hat, sind hier keine Kompromisse möglich.
Wir halten fest, dass das Schiessen offensichtlich grosse Schwierigkeiten bereitet. Wir
werden uns bemühen, Sie möglichst noch besser auszubilden. Im Zentrum des Erfolgs
steht aber, ob Sie Ihre eigene Verantwortung wahrnehmen und sich frühzeitig um
Waffen und Ausbildung kümmern und seriös vorbereiten.
Tipps:
Lassen Sie sich frühzeitig von erfahrenen Schützen /Jägern und/oder einem
ausgewiesenen Büchsenmacher bezüglich Waffen und Kaliber beraten. Kaufen Sie
nur, wenn Sie Ihrer Sache sicher sind. Geeignete Waffen können gemietet werden.
Kombinierte Waffen sind für die Prüfung ungeeignet.
Beachten Sie wechselnde Lichtverhältnisse!
Zielen Sie nur kurz, setzen Sie ab und zielen Sie erneut.
Organisiert wird die Waffenausbildung durch JagdZürich.
Worum geht es?
1. Kurs Waffenhandhabung mit Kontrolle Standsicherheit
(Teilnahme empfohlen, Anmeldung obligatorisch)
Baudirektion
2/3
Handhabung Langwaffen: Sie erhalten Gelegenheit, sich anlässlich eines mehrstündigen
Kurses „Waffenhandhabung“ mit Ihrer persönlichen Flinte, Büchse oder Kombinierten
Waffe – unterstützt von erfahrenen Instruktoren - vertraut zu machen und sich auf die
Prüfung „Waffenhandhabung“ vorzubereiten.
Wichtig: Auch wenn Ihre Büchse keinen Stecher (Deutscher oder franz. Stecher) aufweist,
müssen Sie an der Prüfung eine Büchse oder kombinierte Waffe sicher entstechen können.
Handhabung Pistole / Revolver: Mit Faustfeuerwaffen wird nicht geschossen, aber die
grundlegenden Manipulationen müssen beherrscht werden. Pistole und Revolver werden
von der Fischerei- und Jagdverwaltung (FJV) zur Verfügung gestellt, auch für die Prüfung!
Tipp: Nur mit identischen Faustfeuerwaffen üben, dies aber drillmässig! Ein einziger
"Ausrutscher" hat gravierende Folgen.
Manipulation: Sie müssen Lang- und Faustfeuerwaffen "im Schlaf" bedienen können. Drill
ist nicht populär, aber unvermeidbar.
Tipp: Dies lernen Sie nur durch sehr häufiges (drillmässiges) Üben.
Kontrolle Standsicherheit: Die Überprüfung Ihrer persönlichen "Standsicherheit" dient
Ihrer eigenen Sicherheit und der Sicherheit der anderen im Stand anwesenden Personen.
Sie erhalten am Kurs "Waffenhandhabung" das Attest Standsicherheit und weisen sich
vor Ihrem ersten Übungsschiessen (Attest auf Ihrem Standblatt, Anhang 15 der Wegleitung
zur Jägerprüfung im Kanton Zürich) bei der jeweiligen Standaufsicht aus (Standblatt ist
immer dabei, wird erst nach Erfüllen der Vorbedingung an die FJV geschickt).
Obligatorische Anmeldung: (siehe Anhang 11 der Wegleitung zur Jägerprüfung im
Kanton Zürich)
2. Technische Prüfung und Zulassung Ihrer Waffen (obligatorisch)
Für das obligatorische Übungsschiessen (Vorbedingung), die Prüfung der
Waffenhandhabung und das Prüfungsschiessen sind nur Kaliber zugelassen, die für die
Schalenwildjagd und die Schrotjagd im Kanton Zürich zugelassen sind. Die Verwendung
von Ordonnanzmunition ist im Rahmen der Prüfung gestattet.
3. Übungsschiessen („freiwillig“, aber zwingend nötig)
Sie haben Gelegenheit in der Jagdschiessanlage Embrach an den Terminen gemäss
Kursdaten (siehe Anhang 18 der Wegleitung zur Jägerprüfung im Kanton Zürich) und auf
den beiden Jagdschiessanlagen (Embrach und Meilen) an den öffentlichen Übungen
(Schiessvertagungen im Internet) Ihre Schiessfertigkeit zu üben. Warten Sie damit nicht bis
zur letzten Minute. Stress schiesst daneben! An den speziellen Terminen für Jungjäger
stehen erfahrene Jagdschützen und Jäger als Coach zur Verfügung. Lassen Sie sich
beraten und helfen.
4. Übungsschiessen als Zulassung zur Schiessprüfung (obligatorisch)
Reglement über die Jagdprüfung: 3. Schiessprüfung
Zur Schiessprüfung wird zugelassen, wer vor höchstens zwei Jahren die Theorieprüfung
bestanden hat und innert vier Wochen in der Jagdschiessanlage, in der die Schiessprüfung
zu absolvieren ist, das Schiessprogramm bereits einmal erfüllt hat. Das Ergebnis muss auf
einem von der Fischerei- und Jagdverwaltung abgegebenen Standblatt eingetragen, von
Baudirektion
3/3
der Instruktionsleitung unterschriftlich bestätigt und von dieser der Fischerei- und
Jagdverwaltung abgegeben werden.
Schiessprüfungen:
Informieren Sie sich über die aktuellen Termine unter www.fjv.zh.ch
und dort unter >> Prüfungen >> Prüfungstermine und Kursblöcke
5. Kosten
Kurs Waffenhandhabung und Attest Standsicherheit:
CHF 50.00
Öffentliche Übungsschiessen
übliche Konditionen
Wir wünschen Ihnen eine anregende Ausbildung, Erfolg bei der Vorbedingung, Glück und
eine sichere Hand bei der Schiessprüfung und auf Ihrem Weg zum Jäger!
Bitte lesen Sie diese Wegleitung und die weiteren Unterlagen genau. Sollten trotzdem
Fragen offen bleiben, steht Ihnen die Fischerei- und Jagdverwaltung zur Verfügung.
Baudirektion Kanton Zürich
Amt für Landschaft und Natur
Fischerei- und Jagdverwaltung
Postfach
8090 Zürich
Tel. + 41 43 257 97 97
fjv@bd.zh.ch
http://www.fjv.zh.ch/
Lindau, im Januar 2019"
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"title" : "Fachbericht Populationsökologie",
"body" : "Institut für Evolutionsbiologie und
Umweltwissenschaften
Populationsökologie
Fachbericht Populationsökologie
Impressum
Auftraggeber
Fachstelle Naturschutz
Stampfenbachstrasse 12
8090 Zürich
043 259 30 32
naturschutz@bd.zh.ch
Auftragnehmer
Institut für Evolutionsbiologie und Umweltwissenschaften
Universität Zürich
Winterthurerstrasse 190
8057 Zürich
AutorInnen
Paquita Hoeck, UZH
Ursina Tobler, UZH
Rolf Holderegger, WSL
Kurt Bollmann, WSL
Lukas Keller, UZH
Mitwirkende
Benedikt Schmidt, karch
Jürg Stöcklin, Uni Basel
Jodok Guntern, Forum Biodiversität
Zitiervorschlag
Hoeck P.E.A., Tobler U., Holderegger R., Bollmann K., Keller L.F. (2016): Populationsökologie.
Fachbericht als Grundlage für die Ergänzujg des Naturschutzgesamtkonzeptes des Kantons Zürich
im Auftrag der Fachstelle Naturschutz, Amt für Landschaft und Natur.
Anlass
Dieser Fachbericht wurde im Auftrag der Fachstelle Naturschutz des Kantons Zürich erarbeitet. Er
dient als Grundlage für die Ergänzung des Naturschutzgesamtkonzeptes des Kantons Zürich
(NSGK). Der Inhalt fasst den aktuellen Kenntnisstand zur Populationsökologie basierend auf der
wissenschaftlichen Literatur und dem Wissen der Universität Zürich und der WSL zusammen. Der
Bericht gibt die Einschätzung der Autoren wieder und stimmt nicht zwingend mit den Ansichten der
Fachstelle Naturschutz überein.
2 | Institut für Evolutionsbiologie und Umweltwissenschaften
Fachbericht Populationsökologie
Inhaltsverzeichnis
Zusammenfassung
5
Einleitung
7
1. Populationsgrösse
8
1.1. Management der Populationsgrösse in der Naturschutzpraxis
8
1.2. Wissenschaftliche Grundlagen
8
1.2.1 Zusammenhang zwischen Habitatgrösse und Populationsgrösse
8
1.2.2 Zusammenhang zwischen Habitatqualität und Populationsgrösse
13
1.2.3 Kleinste überlebensfähige Population (minimum viable population size, MVP)
14
1.2.4 Schwankungen in der Populationsgrösse
18
1.2.5 Bedeutung kleiner Populationen
18
1.2.6 SLOSS: single large or several small
18
1.2.7 Genetische Vielfalt
19
1.2.7.1 Genetische Vielfalt messen
20
1.2.7.2 Genetische Drift und Inzucht
20
1.2.8 Extinction debt
23
1.3 Faustregeln
26
1.4 Forschungsbedarf
27
1.5 Anwendung für wichtige Lebensräume im Kanton Zürich
27
1.5.1 TWW
27
1.5.2 Feuchtgebiete/Moore
28
1.5.3 Lichte Wälder
30
1.6 Anwendung auf Fallbeispiele von Zielarten im Kanton Zürich
31
1.6.1 Küchenschelle (Pulsatilla vulgaris)
31
1.6.2 Blauflügelige Ödlandschrecke (Oedipoda caerulescens)
32
1.6.3 Kreuzkröte (Epidalea calamita)
32
2. Vernetzung
36
2.1. Vernetzungsmassnahmen in der Naturschutzpraxis
36
2.2. Wissenschaftliche Grundlagen
36
2.2.1 Effekte der Fragmentierung auf Habitatgrösse und -qualität
37
2.2.2 Effekt der Fragmentierung auf Bewegung und Genfluss
38
2.2.3 Metapopulationen
39
2.2.4 Vernetzung messen
41
2.3 Faustregeln
45
2.4 Forschungsbedarf
47
2.5 Anwendung für wichtige Lebensräume im Kanton Zürich
47
3 | Institut für Evolutionsbiologie und Umweltwissenschaften
Fachbericht Populationsökologie
2.5.1 TWW
47
2.5.2 Feuchtgebiete/Moore
50
2.5.3 Lichte Wälder
52
2.6 Anwendung auf Fallbeispiele von Zielarten im Kanton Zürich
53
2.6.1 Borstige Glockenblume (Campanula cervicaria)
53
2.6.2 Kleiner Moorbläuling (Phenagris alcon)
54
2.6.3 Kreuzkröte (Epidalea calamita)
56
3. Translokationen
57
3.1. Translokationen in der Naturschutzpraxis
57
3.2. Wissenschaftliche Grundlagen
58
3.2.1 Wann sind Translokationen sinnvoll?
59
3.2.2 Voraussetzungen für Ansiedlungen
59
3.2.3 Vorgehen
59
3.2.4 Monitoring
63
3.3 Faustregeln
65
3.4 Forschungsbedarf
66
3.5 Anwendung für wichtige Lebensräume im Kanton Zürich
67
3.5.1 TWW
67
3.5.2 Feuchtgebiete/Moore
67
3.6 Anwendung auf Fallbeispiele von Zielarten im Kanton Zürich
69
3.6.1 Hohes Veilchen (Viola elatior)
69
3.6.2 Flaumiger Seidelbast (Daphne cneorum)
70
3.6.3 Kreuzkröte (Epidalea calamita)
71
4. Literatur
73
5. Appendix
Tabelle A1 Mindestflächengrössen und Ausbreitungsdistanzen
Tabelle A2 Liste MVP Schätzungen
4 | Institut für Evolutionsbiologie und Umweltwissenschaften
Fachbericht Populationsökologie
Zusammenfassung
Die Populationsgrösse ist ein wichtiges Mass im Naturschutz. Demographische Schwankungen,
genetische Veränderungen und zufällige Umweltereignisse beeinflussen die Überlebenschancen
von Populationen. Mit zunehmender Grösse der Populationen verlieren diese Einflussfaktoren an
Bedeutung, was grosse Populationen generell stabiler macht.
Je grösser ein Gebiet und je besser seine Qualität, desto höher ist die dort vorhandene
Artenvielfalt, die Populationsgrösse der einzelnen Arten und die genetische Vielfalt der
Populationen. Die Mindestflächengrösse ist die minimale Lebensraumgrösse, die für das
langfristige Überleben einer Population nötig ist. Die Mindestflächengrösse für eine Population
einer Art kann empirisch oder mittels Modellierungen zur Überlebenswahrscheinlichkeit
(‚population viability analyses’, PVA) geschätzt werden.
Um die Qualität eines Habitats für eine Art zu beurteilen, sind gute Kenntnisse über die
limitierenden Ressourcen, deren Verfügbarkeit und räumliche bzw. zeitliche Erreichbarkeit
notwendig. Habitatmodelle helfen potentielle Lebensräume zu identifizieren und können unter
Berücksichtigung von demographischen Daten zur Bewertung der Habitatqualität verwendet
werden.
Theoretische und empirische Berechnungen führen zum Schluss, dass die kleinste
überlebensfähige Populationsgrösse (‚minimum viable population size’, MVP) für die meisten
Arten wahrscheinlich im Bereich von ca. 5’000-10’000 Individuen liegt. Trotzdem spielen auch
kleine Populationen eine wichtige Rolle. Sie können z.B. am Rande des Verbreitungsgebiets die
Überlebenschancen einer Art unter unsicheren klimatischen Bedingungen verbessern.
Die Grösse von Populationen und der Genfluss zwischen Populationen beeinflussen die genetische
Vielfalt. Die genetische Vielfalt ist die Grundlage für evolutionäre Anpassungen und damit für das
langfristige Überleben von Arten. Nur die adaptive genetische Vielfalt unterliegt den Einflüssen der
Selektion. Sie ist trotz grosser technischer Fortschritte generell immer noch schwieriger zu
untersuchen als die neutrale genetische Vielfalt. Neutrale genetische Marker können aber auf eine
Vielzahl von Naturschutz-relevanten Fragen wichtige Antworten geben.
Das Verschwinden von Populationen und das Aussterben von Arten aufgrund von
Lebensraumverschlechterung und -verlust können mit einer beträchtlichen Zeitverzögerung
erfolgen. Dieses Phänomen nennt man Aussterbeschuld. Selbst ohne weitere qualitative oder
quantitative Verluste des Lebensraums ist daher davon auszugehen, dass viele Populationen oder
Arten aussterben werden, wenn der Aussterbeschuld nicht mit entsprechenden Massnahmen (z.B.
Habitataufwertung) entgegengewirkt wird.
Fragmentierung führt zu kleineren Habitatflächen und damit zu mehr Randlinien. Negative
Randeffekte nehmen zu. Der Randeffekt ist umso stärker, je kleiner das Habitatfragment ist.
Fragmentierung reduziert oder verunmöglicht zudem den Austausch von Individuen und Genen
zwischen Populationen.
Vernetzung dient dem Zugang zu Teillebensräumen, dem Austausch von Individuen und Genen
zwischen noch bestehenden Lebensräumen und der Neu- oder Wiederbesiedlung noch unbesetzter
Lebensräume durch Ausbreitung. Sie ist somit für das langfristige Überleben von Arten in einer
fragmentierten Landschaft essentiell. Vernetzungsmassnahmen sind erst dann erfolgreich, wenn
sie Habitate nicht nur strukturell, sondern auch funktional verbinden, d.h. tatsächlich zu
Bewegungen von Organismen zwischen den Habitatfragmenten führen.
Die Förderung von Genfluss zwischen Populationen, die durch Fragmentierung isoliert sind, ist ein
wichtiges Ziel im Naturschutz. Genfluss lässt sich mit genetischen Studien nachweisen. Bereits ein
geringer Genfluss ist für den Erhalt der genetischen Vielfalt genügend.
Mit Genfluss verbundene Populationsgruppen, die aus mehreren Teilpopulationen bestehen,
bezeichnet man als Metapopulationen. Auch kleine Populationen sind wichtig, weil ihre
Individuen zur totalen Grösse der Metapopulation beitragen. Daher sind auch kleine Schutzgebiete
unter dem Aspekt der Vernetzung wichtig für den Naturschutz.
Mehrere Habitatflächen, die über einen grösseren Raum verteilt sind, können einer Art einen
heterogeneren Lebensraum bieten als eine einzelne Fläche und somit Umweltschwankungen
5 | Institut für Evolutionsbiologie und Umweltwissenschaften
Fachbericht Populationsökologie
besser abpuffern (Risikostreuung). Der Aufbau eines Populationsverbundes mit mehreren, relativ
grossen Teilpopulationen ist dem Schutz einer einzelnen grossen Population deshalb vorzuziehen.
Die Maximaldistanzen, welche von Organismen überwunden werden können, hängen vom
artspezifischen Ausbreitungs- oder Wandervermögen ab. Sie müssen bei Vernetzungsmassnahmen
berücksichtigt werden.
Translokationen umfassen Bestandsstärkung, Umsiedlung, Wiederansiedlung und Neuansiedlung
von Organismen. Ansiedlungen können für Arten und Artengemeinschaften dann sinnvoll sein,
wenn die Wahrscheinlichkeit einer natürlichen Besiedlung neuer oder ehemaliger Habitate gering
ist und die Art als Ganzes gefährdet oder regional bereits ausgestorben oder stark gefährdet ist.
Vorrang sollten aber nach wie vor die Förderung und der Schutz von Populationen und Arten vor
Ort haben.
Die meisten Ansiedlungsversuche schlagen fehl. Sorgfältige Planung, Modellierungsanalysen,
vorsichtige Auswahl von Ansiedlungsmaterial/-individuen, vorbereitende Massnahmen in den
Empfängerflächen (Habitataufwertung) und detailliertes Monitoring nach Ansiedlungen können die
Erfolgschancen verbessern. Ansiedlungen sollten gemäss den Empfehlungen für
Wiederansiedlungen der Weltnaturschutzunion (IUCN) und den offiziellen, national
zuständigen Institutionen durchgeführt werden.
Gründerindividuen für Ansiedlungen kommen entweder aus der freien Wildbahn oder der ex situ
Kultur bzw. Haltung. Sie sollten dem Genpool, dem Ökotyp und den genetischen Anpassungen der
ursprünglichen oder bestehenden Population möglichst gut entsprechen. Die ex situ Haltung oder
Vermehrung sollte generell so kurz als möglich sein und möglichst naturnah erfolgen.
Für Ansiedlungen sollten möglichst viele Individuen (Organismen) verwendet werden. Je nach Art
und Bedingung sollten mindestens 60, besser über 100 Individuen für eine Gründerpopulation
verwendet werden, wobei die Freisetzungen über Jahre oder Jahrzehnte (je nach Generationszeit)
verteilt werden können. Das langfristige Ziel ist eine eigenständige, sich selbst erhaltende
Population oder Metapopulation von 5’000-10'000 Individuen.
Monitoring ist ein zentraler Bestandteil von Translokationen und anderen Naturschutzmassnahmen und muss über mehrere Generationen der jeweiligen Art hinweg sichergestellt sein.
Nur mit einem angemessenen Monitoring kann der Erfolg von Ansiedlungen beurteilt werden, d.h.,
ob sich eine selbsterhaltende (Meta-)Population bildet.
Diese populationsökologischen Sachverhalte werden im Bericht anhand von Faustregeln, soweit als
fachlich möglich, verallgemeinert. Für die Umsetzung in der Naturschutzpraxis werden die
populationsökologischen Grundlagen für ausgewählte Aktionsplanlebensräume- und arten des
Kantons Zürichs erläutert.
6 | Institut für Evolutionsbiologie und Umweltwissenschaften
Fachbericht Populationsökologie
Einleitung
Aus praktischen Gründen wurde dieser Bericht in die Kapitel Populationsgrösse, Vernetzung und
Translokation gegliedert, weil diese Themen drei Aktivitätsfeldern der Naturschutzpraxis
entsprechen. Fachlich gesehen ist diese Unterteilung teilweise künstlich, da beispielsweise kleine
Populationen meist auch isoliert sind und sich somit die Effekte von Populationsgrösse und
Vernetzung gegenseitig überlagern und bedingen. Natürlich spielen auch bei Translokationen die
Effekte von Populationsgrösse und Vernetzung in der Landschaft eine entscheidende Rolle.
Entsprechend sollte bei der Naturschutzarbeit die Bedeutung der einzelnen Themen stets
miteinander betrachtet werden.
Die biologische Vielfalt ist in der Schweiz durch das naturräumliche Potenzial und die überlagerte
menschliche Siedlungsgeschichte und Landnutzung geprägt. Naturschutz findet also in einer
Kulturlandschaft statt, in der ein Grossteil der schützenswerten Flächen und ihre
Artengemeinschaften auf eine extensive Nutzung angewiesen sind, die sich an traditionellen
Nutzungsformen orientiert. Da diese heute weitgehend verschwunden sind, sind
Pflegemassnahmen vielerorts unumgänglich geworden und ein wichtiger Bestandteil der
Naturschutzarbeit.
Die Naturschutzarbeit konzentriert sich traditionell auf Gebiete mit hohem Naturwert
(Vorranggebiete) und auf gefährdete Arten. Entsprechend sind die Populationen der Zielarten
meist klein, voneinander isoliert und auf gute Habitatqualität angewiesen. Deshalb schenken wir
der Beziehung zwischen Habitatangebot, -qualität und –vernetzung und der Populationsgrösse,
sowie der Bedeutung von genetischer Vielfalt in diesem Fachbericht besondere Aufmerksamkeit.
Der Fokus dieses Berichts liegt ganz beim Thema Populationsökologie, weshalb politische, soziale
oder ökonomische Aspekte einzelner Themenbereiche nicht oder nur ganz am Rande erwähnt
werden.
7 | Institut für Evolutionsbiologie und Umweltwissenschaften
Fachbericht Populationsökologie
1. Populationsgrösse
Die Populationsgrösse, also die Anzahl Individuen einer Art an einem Ort bzw. in einem
Lebensraum, ist ein wichtiges Mass im Naturschutz. Sie beeinflusst wesentlich, wie wahrscheinlich
es ist, dass eine Population langfristig überlebt oder ausstirbt.
1.1 Management der Populationsgrösse in der
Naturschutzpraxis
Die Naturschutzpraxis kann die Populationsgrösse einer Art auf unterschiedliche Weise
beeinflussen. Zum einen können limitierende und gefährdende Ursachen wie Jagd/Sammeln,
Konkurrenten, Räuber oder schädliche Hilfsmittel der Land- und Forstwirtschaft eingeschränkt
werden. Durch eine Translokation (Kapitel 3) können Individuen vor der direkten Gefährdung
geschützt oder gefährdete Populationen durch Bestandsstützungen gestärkt werden. Zum anderen
können Populationen mittels Lebensraummassnahmen gefördert werden. Zu solchen
Lebensraummassnahmen gehören die Sicherung und Verbesserung der Grösse, Qualität und/oder
Vernetzung (Kapitel 2) der Flächen. Der Kanton Zürich legt bei solchen Massnahmen den Fokus
auf prioritäre Lebensräume und Arten (Aktionsplanarten).
Entsprechende Massnahmen im Habitatmanagement sind:
•
•
•
•
Erhalten. Die für eine Art wichtigen Gebiete werden in ihrer Ausdehnung und Qualität
gesichert (via Schutzverordnungen, Aufnahme in nationale Inventare oder Verträge). Dabei
werden die Schutzziele und Pflege so festgelegt, dass die Lebensräume quantitativ und
qualitativ zumindest erhalten bleiben.
Aufwerten. Die Lebensraumqualität kann auf unterschiedliche Weise für eine Art verbessert
werden. Meistens wird ein anzustrebender qualitativer Zielzustand definiert. Parallel dazu
kann eine quantitative Verbesserung, z.B. durch die Vergrösserung des Lebensraums,
angestrebt werden. Entsprechende Massnahmen sind etwa das Auflichten von dunklen
Hangföhrenwäldern, das Schaffen von Nisthilfen, Brutflössen oder Brutwänden für Vögel,
Pufferzonen zur Verminderung von Nährstoffeinträgen, Nährstoffentzug durch Mahd, die
Besucherlenkung, um Störungen zu vermeiden, oder die Unterschutzstellung angrenzender
Flächen.
Wiederherstellen. Die Wiederherstellung von Lebensräumen an Ort und Stelle dient
einerseits der Neuschaffung (siehe unten), sowie dem Verbund und der Vernetzung noch
bestehender Lebensräume und Populationen. Beispiele für Wiederherstellungen sind die
Renaturierung von Fliessgewässern und Auen, die Wiederaufnahme der Nutzung von
Waldweiden, die Wiedervernässung in drainierten Mooren, oder auch Aussaaten und
Anpflanzungen von artenreichen Wiesen auf vorher intensiv genutztem Grünland (Kapitel 3).
Neues schaffen. In urbanen Gebieten entstehen neue Lebensräume bei Dachbegrünungen,
Grünflächen an Strassen und Gleisen oder in extensiv genutzten Parkanlagen. Andere
Beispiele von Neuschaffungen (oft Ersatzmassnahmen; Kägi et al. 2002) sind Kiesgruben,
Oberbodenabtrag zum Schaffen von Magerstandorten oder der Bau von Laichgewässern. Bei
der Neuschaffung von Lebensräumen muss jedoch beachtet werden, ob Zielarten diese
überhaupt besiedeln können (Kapitel 2).
1.2. Wissenschaftliche Grundlagen
1.2.1 Zusammenhang zwischen Habitatgrösse und Populationsgrösse
Die Populationsgrösse, die genetische Vielfalt und auch die Artenvielfalt hängen stark von der
Grösse und der Qualität (Kapitel 1.2.2) der vorhandenen Lebensräume ab. Generell gilt, je grösser
ein Gebiet und je besser dessen Qualität, desto grösser ist die dort vorhandene Artenvielfalt, die
Grösse der Populationen der einzelnen Arten und die genetische Vielfalt der Populationen (Connor
and McCoy 1979). Der Verlust der Lebensräume und die Verminderung von deren Qualität sind die
Hauptursachen für das Aussterben von Populationen.
8 | Institut für Evolutionsbiologie und Umweltwissenschaften
Fachbericht Populationsökologie
Viele naturnahe Flächen sind heute klein und liegen mehr oder weniger isoliert in einer intensiv
genutzten Landschaft (Kapitel 2). Sie können also als Inseln in einem wenig lebensfreundlichen
Landschaftsmeer betrachtet werden (Box 1.1).
Box 1.1: Inselbiogeographie
Die Inselbiogeographie erklärt die Artenvielfalt auf Inseln. Sie beschreibt das Verhältnis zwischen
der Fläche und der geographischen Isolation einer Insel mit der Anzahl Arten auf einer Insel
(MacArthur and Wilson 1967). Die Theorie besagt, dass die Artenzahl von der Besiedlungs- und
Aussterberate abhängt. Nahe am Festland gelegene Inseln können einfacher besiedelt werden und
erhalten somit mehr Einwanderung als weit entfernt gelegene Inseln. Grosse Inseln mit
ausgedehnten, vielfältigen Lebensräumen können viele verschiedene Pflanzen und Tiere
beherbergen. Auf grossen, wenig isolierten Inseln findet man daher generell eine grössere
Artenvielfalt als auf kleinen, isolierten Inseln. Das positive Verhältnis von Lebensraumgrösse und
Artenvielfalt gilt auch für die Populationsgrösse und die genetische Vielfalt. Dies hat ebenso für die
allermeisten Lebensräume auf dem Festland Gültigkeit, die zu Lebensrauminseln in einem ‚Meer’
aus Siedlungen und Landwirtschaft geworden sind.
Unterschreiten Lebensrauminseln eine gewisse Grösse, vermögen sie nicht längerfristig
lebensfähige Populationen zu beherbergen (Dobson 1996). Ihre Populationen sind anfällig auf
demographische (z.B. Fortpflanzungsrate, Altersstruktur) und umweltbedingte Schwankungen
(z.B. Hitzesommer, Trockenheit, harte Winter) und haben ein erhöhtes Risiko auszusterben. Mit
der Zeit werden Arten aus solchen kleinen Lebensrauminseln verschwinden, selbst dann, wenn sie
optimal gepflegt werden (Kapitel 1.2.7). Gemäss der Inselbiogeographie kann dem durch eine
Erhöhung der Lebensraumgrösse und/oder Qualität bzw. durch Vernetzung (Kapitel 2) abgeholfen
werden. Da im Kanton Zürich die naturnahen Lebensräume häufig klein und fragmentiert sind und
nur noch Restpopulationen aufweisen, ist die Vergrösserung der Lebensraumflächen ein zentrales,
aufgrund knapper Landressourcen jedoch schwieriges Unterfangen. Dennoch ist im Naturschutz
zurzeit die gültige Sichtweise, dass es sinnvoller ist in die Flächengrösse, -anzahl und –qualität von
Lebensräumen zu investieren als in deren Vernetzung (Lindenmayer and Fischer 2007). Dieses
Vorgehen wird auch unter dem Aspekt des Klimawandels empfohlen (Hodgson et al. 2009). Der
Kanton Zürich hat die Prioritätensetzung vorläufig folgendermassen festgelegt: 1) Flächenqualität,
2) Flächenausdehnung (gemäss Flächenzielen NSGK), 3) Vernetzung (gemäss der ökologischen
Infrastruktur).
Wie gross ist gross genug? Um zu zeigen, wie gross die Lebensraumgrösse sein muss, werden hier
zwei Typen von Mindestflächengrössen betrachtet: a) Mindestflächen für eine lebensfähige
Population einer Art und b) Mindestflächen für lebensfähige Populationen aller Arten eines
Lebensraums.
Mindestflächengrösse für eine Population. Die Mindestflächengrösse für eine Population, also
die minimale Lebensraumgrösse, die für das langfristige Überleben einer Population nötig ist,
hängt stark von den Eigenschaften und Bedürfnissen der jeweiligen Art ab. So variiert etwa die
Mindestflächengrösse von Schilfflächen als Lebensraum für ein Individuum oder ein Brutpaar (nicht
Population!) zwischen Vogelarten stark (Tabelle 1.1; Wiedemeier 1990). Der SkabiosenScheckenfalter benötigt für sein Überleben etwa 100 ha Lebensraum, die in einem
Lebensraumverbund zusammenhängen (Abbildung 1.1). Die minimal benötigte Lebensraumgrösse
hat bei der Kreuzkröte (Epidalea calamita) nicht nur eine räumliche, sondern auch eine zeitliche
Komponente: Während die Kreuzkröte für wenige Wochen flache, vegetationsfreie Kleingewässer
fürs Laichen benötigt, verbringt sie den Rest des Jahres im Landlebensraum. Geht einer dieser
Lebensräume verloren oder schrumpft dieser, kann die ganze Kreuzkrötenpopulation aussterben.
Stirbt eine Art regional aus, kann dies das Verschwinden weiterer, abhängiger Arten auslösen
(Kaskadeneffekt; Koh et al. 2004). Viele wenig mobile Tierarten sind direkt auf Populationen von
Futter- oder Wirtspflanzen angewiesen, z.B. das Esparsetten-Widderchen (Zygaena carniolica),
dessen Raupen nur auf der Esparsette (Onobrychis vicifolia) vorkommt.
Solche Mindestflächengrössen für Individuen oder Brutpaare können mit Hilfe von Schätzungen
über die kleinste, überlebensfähige Populationsgrösse (MVP, Kapitel 1.2.3) auf die für eine
Population benötigte Flächengrösse hochgerechnet werden.
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Fachbericht Populationsökologie
Tabelle 1.1: Geschätzte Mindestflächengrösse von Schilfbeständen am Zürichsee für einige
Vogelarten (aus Wiedemeier 1990 mit Daten von Schiess 1989).
Art
Lateinischer Name
Geschätzte Mindestflächengrösse für ein
Individuum oder Brutpaar (in m2)
Zwergtaucher
Podiceps ruficollis
2690
Haubentaucher
Podiceps cristatus
40
Teichhuhn
Gallinula chloropus
650
Rohrammer
Emberiza schoeniclus
50
Drosselrohrsänger
Acrocephalus
arundinaceus
170
Sumpfrohrsänger
Acrocephalus palustris
200
Da Pflanzen nicht mobil sind, sind Pflanzenpopulationen oft klarer räumlich abgegrenzt als
Tierpopulationen. Es gelten aber grundsätzlich die gleichen Überlegungen für deren
Mindestflächengrössen (Galanes and Thomlinson 2008; Piessens et al. 2004). Pflanzenarten sind
stark und direkt von der Qualität ihres Lebensraums beeinflusst. Randeffekte, wie etwa der Eintrag
von Nährstoffen (Fachbericht Eutrophierung) aus angrenzenden Lebensräumen, mindern die
Populationsgrössen von spezialisierten Pflanzen, indem sie die Lebensraumqualität verschlechtern.
Gerade die heute oft kleinen Naturschutzgebiete und Naturförderflächen weisen oft ein
ungünstiges Flächen-Randlinienverhältnis auf. Deshalb werden etwa Pufferzonen bei Mooren
eingerichtet (Klaus 2007).
Für den Naturschutz können aber auch Flächen, die kleiner als die Mindestflächengrösse für eine
Population sind, von Bedeutung sein, da sie z.B. als Trittsteine in einem Lebensraumverbund
(Kapitel 2.1) oder als Lebensraum für eine Teilpopulation in einer Metapopulation (Kapitel 2.2.3)
dienen können.
Abbildung 1.1: Zusammenhang zwischen Lebensraumgrösse und Überlebenswahrscheinlichkeit am
Beispiel des Skabiosen-Scheckenfalters (Graphik aus Forum Biodiversität Schweiz 2012, S. 23).
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Fachbericht Populationsökologie
Schätzung der Mindestflächengrösse für eine Population. Die für das Überleben einer
Population nötige Lebensraumgrösse kann empirisch geschätzt werden, indem bei klar umrissenen
Lebensräumen, z.B. Trockenwiesen oder Mooren, untersucht wird, ab welcher Lebensraumgrösse
Populationen einer Art überhaupt vorkommen (Pe'er et al. 2013). Der Silberscheckenfalter
(Melitaea diamina) wurde z.B. am Albis auf Riedwiesen von 1.6 ha Grösse beobachtet, war aber
auf kleinen Riedwiesen von 0.2-1.4 ha nicht vorhanden (Wiedemeier 1990). Bei solch einer
Bestimmung der Mindestflächengrösse sollte man sich jedoch vergewissern, ob es sich bei diesen
Vorkommen um eigenständige Populationen oder um Teilpopulationen einer Metapopulation
(Kapitel 2.2.3) handelt. Ansonsten besteht die Gefahr, dass man die benötigte
Mindestflächengrösse für eine Population unterschätzt. Schwieriger ist die Bestimmung der
Mindestflächengrösse bei Arten mit grossem Raumbedarf, etwa Säugetieren oder Vögeln. Hier
werden Siedlungsdichten oder Territorien verwendet. Kennt man den Raumbedarf einer
Fortpflanzungseinheit, so kann man diesen verwenden, um den Flächenbedarf der minimal
grossen, überlebensfähigen Population (Kapitel 1.2.3) zu berechnen (Pe'er et al. 2013).
Schätzungen für die Mindestflächengrössen von Populationen für einige Tierarten sind in Tabelle
1.2 und in grösserem Umfang in Tabelle A1 im Appendix aufgelistet. Zudem bietet das Europäische
SCALES Projekt auf seiner Webseite (http://scales.ckff.si/scaletool/?menu=6&submenu=1) über
200 Beispiele von Mindestflächengrössen für terrestrische Tierarten. Diese Werte beruhen auf ganz
unterschiedlichen Datengrundlagen und Analysemethoden. Daher handelt es sich nur um
Richtwerte. Für Pflanzen sind keine vergleichbaren Zusammenstellungen bekannt, jedoch gibt es
Daten zum Verhältnis Habitat-/Populationsgrösse (z.B. Stöcklin et al. 1999) und man kann
Angaben aus Art-Areal-Kurven von Vegetationserhebungen für einzelne Arten verwenden (Tabelle
A1). Die Mindestflächengrösse kann auch mittels Modellierungen zum Schätzen der
Überlebenswahrscheinlichkeit (‚population viability analyses’, PVA; Kapitel 1.2.3) bestimmt werden
(Pe’er et al. 2014). Daten zur Biologie einer Art (z.B. Mortalität, Geschlechterverhältnis, Ab- und
Zuwanderung, Dichteabhängigkeit) werden eingegeben und die Populationsentwicklung in einer
Reihe verschiedener Lebensraumgrössen in Simulationsmodellen verglichen. Die Resultate können
eine Schätzung dafür sein, welche Flächengrösse minimal notwendig ist, damit eine Population
über einen gewissen Zeitraum überleben kann. Viele der Mindestflächengrössen-Schätzungen auf
der oben erwähnten SCALES Webseite wurden so berechnet.
Tabelle 1.2: Beispiele von Schätzungen von Mindestflächengrössen pro Population. Für weitere
Beispiele und Quellenangaben siehe Tabelle A1 im Appendix.
Artname
Lateinischer Name
Mindestflächengrösse
Baummarder
Martes martes
350-700 km2
Haselmaus
Muscardinus avellanarius
2-58 km2
Bechsteinfledermaus
Myotis bechsteinii
ca. 18 km2
Zwergmaus
Micromys minutus
Min. 1.8 ha
Mauswiesel
Mustela nivalis
68-7'000 km2
Auerhuhn
Tetrao urogallus
50-100 km2
Eisvogel
Alcedo atthis
210-425 km Gewässer
Rotmilan
Milvus milvus
360-21.000 km2
Schlingnatter
Coronella austriaca
170-340 ha
Kreuzotter
Vipera berus
10-20 km2, 85-340 ha
Kreuzkröte
Bufo calamita
10-16 ha
Barbe
Barbus barbus
10-15 km Gewässer
Blauflügelige Ödlandschrecke
Oedipoda caerulescens
0.3-5.2 ha
Grosser Heufalter
Coenonympha tullia
1-2 ha
Blauauge
Minois dryas
2.6-18 ha
Eichenbock
Cerambyx cardo
ca. 20 ha
Röhrenspinne
Eresus cinnaberinus
ca. 100 ha
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Mindestflächengrösse für das Artensortiment ganzer Lebensräume. Wie gross muss die
Fläche für eine Lebensgemeinschaft mindestens sein, damit alle darin vorkommenden Arten
langfristig überleben können? Da unterschiedliche Arten unterschiedliche Bedürfnisse und
Mindestpopulationsgrössen haben, ist es schwierig, generelle Aussagen zu machen. Andren (1994)
fasste verschiedene empirische Studien zu Vögeln und Säugetieren von Waldstücken in
Landwirtschaftszonen zusammen, um zu bestimmen, wie viel Waldfläche für das Überleben von
Waldarten mindestens notwendig ist. Die meisten Studien wiesen darauf hin, dass ein negativer
Effekt auf die Artenvielfalt und/oder Populationsgrösse auftrat, wenn der Anteil an Wald in einer
Landschaft unter 30% fiel. Nahezu alle Studien zeigten einen solchen negativen Effekt, wenn die
Waldfläche auf unter 10% sank. Da in Waldgesellschaften meist ein räumlich-zeitliches Muster von
unterschiedlichen Entwicklungsphasen charakteristisch ist, definierte Koop (1982) das MinimumStrukturareal als die kleinste Fläche, auf der alle Waldentwicklungsphasen nebeneinander
existieren können. So werden für Minimalflächen für die Lebensgemeinschaften von Buchen- und
Fichten-Tannen-Buchenwälder 30-50 ha angegeben, für Eichen- und Eichen-Hainbuchenwälder 2030 ha, für Nadelmischwälder 20-50 ha und für homogenen Fichtenwald 60 ha (Ellmauer 2005).
In einer Umfrage des ‚Forum Biodiversität’ schätzten ExpertInnen, dass ca. ein Drittel der
Schweizer Landesfläche notwendig ist, um die Biodiversität und die Ökosystemleistungen in der
Schweiz zu erhalten (Guntern et al. 2013). Die Grössenordnung dieser Schätzungen wird von einer
Review-Studie von Svancara et al. (2005) bekräftigt.
Arten-Areal Beziehungen (‚species-area relationships’) zeigen das Verhältnis zwischen der
Flächengrösse und der Anzahl Arten auf. Generell findet man umso mehr Arten, je grösser ein
Gebiet ist. Für Inseln wird von einer Steigung von 0.25-0.35 für die Arten-Areal Beziehung
ausgegangen, während für Lebensräume auf dem Festland mit einer Steigung von weniger als
0.15 gerechnet wird (Abbildung 1.2; Halley et al. 2013). Häufig werden Arten-Areal Beziehungen
verwendet, um den Einfluss von Störungen, Habitatverlust, Fragmentierung oder Klimawandel auf
Lebensgemeinschaften und Artenzahlen zu schätzen (Halley et al. 2013; He and Hubbell 2013).
Man kann Arten-Areal-Kurven auch quasi rückwärts verwenden, indem man aus der Kurve der
Arten-Areal Beziehung schätzt, wie viele Arten verloren gehen, wenn man die Lebensraumfläche
um ein bestimmtes Mass reduziert. Dieser Ansatz führt aber meist zu einer Überschätzung des
Artenverlustes und ist umstritten (He and Hubbell 2011).
Abbildung 1.2: Das Verhältnis zwischen Flächengrösse und Artenanzahl anhand des Beispiels von
Kalifornischen Pflanzenarten in Habitatinseln oder kontinuierlichem Habitat (modifizierte Graphik
aus; Halley et al. 2013). logA: Logarithmus der Flächengrösse (A), logS: Logarithmus der
Artenvielfalt (S).
kontinuierliches
Habitat
Inseln
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1.2.2 Zusammenhang zwischen Habitatqualität und Populationsgrösse
Die Populationsgrösse von Tieren und Pflanzen wird von den Ressourcen und Umweltbedingungen
in ihrem Habitat beeinflusst (Pulliam 2000). In Habitaten guter Qualität stehen mehr Ressourcen
zur Verfügung, wodurch mehr Individuen auf derselben Fläche leben können; das Habitat hat eine
höhere Tragfähigkeit (‚carrying capacity’). Gute Habitate führen so zu einer grösseren
Überlebenswahrscheinlichkeit der darin lebenden Organismen und ihrer Populationen. Aufgrund
zahlreicher Erkenntnisse aus Modellierungsanalysen, sogenannten ‚habitat suitability models’, wird
der Habitatqualität heute eine viel grössere Bedeutung als früher eingeräumt, sowohl für seltene
wie auch weiter verbreitete Arten.
In der Schweiz sind die zu schützenden Habitate und Artengemeinschaften Teil einer
Kulturlandschaft, welche eine extensive Bewirtschaftung oder Pflegemassnahmen zu ihrem Schutz
erfordern. Solche Massnahmen sollten in Form einer vielfältigen, zeitlich variablen Nutzung oder
Pflege stattfinden (z.B. Mahd und Weide, variable Schnitt- und Beweidezeiten) und nicht nur für
eine bestimmte Organismengruppe optimiert werden.
Wie kann Habitatqualität gemessen werden? Um die Qualität eines Habitats zu beurteilen,
können direkt Eigenschaften des Habitats gemessen werden wie z.B. Mikroklima,
Standorteigenschaften, aber auch Ressourcen wie Nahrungsangebot, Brutplatzangebot etc.
(Johnson 2007). Es genügt daher nicht, einfach den Vegetationstyp eines Habitats zu bestimmen
und dadurch darauf zu schliessen, ob dieses beispielsweise für eine gewisse Vogelart geeignet ist.
Will man die Habitatqualität direkt messen, sind exakte Kenntnisse über die limitierenden
Ressourcen, deren Verfügbarkeit und räumliche bzw. zeitliche Erreichbarkeit notwendig. Anhand
von Habitat-Abhängigkeitsanalysen (‚habitat-dependence analysis’; Kenward 2001) kann man
testen, ob Individuen die Grösse ihres Territoriums so anpassen, dass es eine gewisse Menge einer
bestimmten Ressource enthält. So können z.B. Territorien (‚home ranges’) in einem
Habitatfragment hoher Qualität kleiner sein als Territorien in einem Habitat geringerer Qualität.
Indermaur & Schmidt (2011) fanden, dass Kröten kleinere Territorien in Gebieten hatten, wo die
Menge an Holzhaufen grösser war und dass Individuen die Territoriengrösse so anpassten, dass
eine bestimmte Mindestmenge an Holzhaufen vorhanden war. Kennt man die Territoriengrösse von
Individuen, kann man unter Berücksichtigung der kleinsten überlebensfähigen Populationsgrösse
(Kapitel 1.2.3) die Flächenbedürfnisse für eine Population hochrechnen (Kapitel 1.2.1).
Weil direkte Erhebungen aufwändig sind, kann es sinnvoll sein, Habitatqualität indirekt zu
bestimmen, indem man z.B. Dichte, Fortpflanzungserfolg oder Überleben einer oder mehrerer
Arten in verschiedenen Gebieten studiert. Vergleicht man diese zwischen den verschiedenen
Gebieten, erhält man eine Schätzung für deren relative Habitatqualität (Johnson 2007). Für den
Naturschutz gehören Dichte, Fortpflanzung und Überleben auf Populationsniveau zu den besten
Massen für Habitatqualität (Johnson, 2007). Leider ist die Erhebung solcher demographischer
Daten meist mit einem erheblichen Aufwand verbunden. Aus diesem Grund wird manchmal auch
nur die Dichte von Populationen verglichen. Das ist allerdings problematisch, denn eine hohe
Dichte bedeutet nicht zwingend eine hohe Habitatsqualität (Van Horne 1983). Eine weitere
Alternative sind Habitatmodelle (‚habitat suitability models’ oder Nischenmodelle; Hirzel and Le
Lay 2008), welche Daten zum Vorkommen von Arten mit Umweltvariablen kombinieren, um
ökologische Ansprüche von Arten und deren Verbreitung durch Modellierungen zu schätzen. Dabei
werden die Lebensraumvariablen direkt im Feld oder mittels Fernerkundungsmethoden (Luftbilder,
Satellitenbild, ALS-Daten) erhoben. Ein solches Nischenmodell wurde von Lippuner (2013) für die
Kreuzkröte entwickelt. Dabei traten die Faktoren jährliche Austrocknung des Laichgewässers,
Vorhandensein von Rohböden, Besonnung und Flachufer als besonders positiv für das Vorkommen
der Kreuzkröte hervor. Vernetzung und Deckungsgrad der Vegetation spielten hingegen keine
Rolle.
Habitatmodelle können zwar die Habitateignung relativ berechnen, es besteht aber nicht unbedingt
ein Zusammenhang mit dem Vorkommen und der Demographie (z.B. Fortpflanzungserfolg,
Überleben) einer Art. So fanden Unglaub et al. (2015), dass Habitatmodelle zwar die
Fortpflanzungswahrscheinlichkeit von Kammmolchen (Triturus cristatus) richtig vorhersagten
(Molchlarven kamen vermehrt in Teichen mit einem hohen Habitatqualitätsindex vor), die
geschätzte Habitatqualität stand aber nicht in Beziehung zur Teichbesetzungs- oder
Überlebenswahrscheinlichkeit. In diesem Fall vermochten die Habitatmodelle also Habitate zu
identifizieren, die von Naturschutz-Interesse sind, weil sie nicht einfach nur vom Kammmolch
besiedelt sind sondern sich die Molche darin auch fortpflanzen. Anhand von Habitatmodellen
identifizierte Habitate stellen also nur das landschaftsökologische Lebensraumpotential dar,
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machen aber keine Aussagen zu den Überlebenswahrscheinlichkeiten. Habitatmodelle müssen
daher in der Naturschutzpraxis mit Vorsicht angewandt werden (Guillera‐Arroita et al. 2015). Eine
Gesamteinschätzung erfordert die zusätzliche Berücksichtigung demographischer Daten.
1.2.3. Kleinste überlebensfähige Population (‚minimum viable
population size’, MVP)
Das Konzept der kleinsten überlebensfähigen Population (‚minimum viable population size’, MVP)
hat in den letzten Jahrzehnten in der Naturschutzbiologie an Bedeutung gewonnen (Beissinger and
McCullough 2002; Brook et al. 2006). Es beruht auf theoretischen und empirischen Erkenntnissen,
die nahelegen, dass kleine Populationen ein erhöhtes Aussterberisiko haben. Dafür gibt es
verschiedene Gründe. Kleine Populationen sind anfällig auf:
•
•
•
•
Fluktuationen in der Individuenzahl aufgrund von zufälligen Schwankungen oder
gerichteten Rückgängen (Allee-Effekte) in der Geburten- und Sterberate sowie im
Geschlechterverhältnis;
umweltbedingte Schwankungen wie Ressourcenverfügbarkeit, Prädation oder extreme
Umweltereignisse;
verminderte Fitness von Nachkommen von nah verwandten Individuen
(Inzuchtdepression);
Verlust genetischer Vielfalt, welcher die Fähigkeit, sich an Umweltveränderungen
anzupassen, vermindert.
Die zentrale Frage ist, wann eine Population so klein wird, dass sich ihre Aussterbewahrscheinlichkeit dramatisch erhöht. Die MVP wird als die kleinste Anzahl Individuen angesehen, die
nötig ist, damit eine Population in ihrer natürlichen Umwelt für eine definierte Zeitdauer, z.B. 100
Jahre, überlebt (Shaffer 1981). Die Schätzung der MVP hängt also von den getroffenen Annahmen
ab (Zeitraum, Überlebenswahrscheinlichkeit). Alternativ kann die MVP auch evolutionär definiert
werden als jene Populationsgrösse, die nötig ist, um den Verlust an genetischer Vielfalt mit dem
Gewinn durch Mutation auszugleichen (Franklin and Frankham 1998).
Schätzung der Überlebenswahrscheinlichkeit (‚population viability analysis’).
Populationsgrössen können bei einigen Tierarten und bei vielen Pflanzen mittels Zählungen im Feld
geschätzt werden. Bei Amphibien kann die Anzahl Rufer pro Weiher regelmässig über die Jahre
hinweg bestimmt werden (Abbildung 1.3; Schmidt and Pellet 2005), um festzustellen, welche
minimale Anzahl Rufer gerade noch ein Überleben der Population ermöglicht. Matthies et al.
(2004) zeigten, dass bei einigen seltenen Magerwiesenpflanzen (z.B. kleiner Klappertopf,
Fransenenzian) Populationsgrössen zwischen 71 und 1’276 Individuen nötig waren, damit diese
mit 90% Sicherheit zehn Jahre überlebten. Durchsucht man die Literatur, so ist es erstaunlich, wie
wenig empirische Studien direktes Aussterben nachweisen. Für Orchideen würden in der Schweiz
entsprechende Daten der AGEO bestehen, die aber noch nie entsprechend ausgewertet wurden.
Die MVP kann aber auch in Modellen berechnet werden. Zuerst wird eine Analyse der
Überlebenswahrscheinlichkeit durchgeführt (‚population viability analyses’, PVA). PVAs können mit
Programmen wie z.B. VORTEX (www.vortex10.org) oder RAMAS (www.ramas.com) durchgeführt
werden. Sie errechnen die Wahrscheinlichkeit, dass eine Population in einer definierten Zeitspanne
überlebt. Dabei werden Änderungen in der Populationsgrösse über die Zeit unter Einbezug von
demographischen und umweltbedingten Schwankungen modelliert. Die meisten PVAs schätzen das
Überleben einer Population im kurz- bis mittelfristigem Zeitraum, also ein paar Jahren bis zu
wenigen Hundert Jahren. Statt in Jahren kann auch in Generationen modelliert werden (Reed and
Mccoy 2014). Dies ist sinnvoll, wenn mit unterschiedlichen Artengruppen gearbeitet wird (O'Grady
et al. 2008). Durch die Änderung der Eingabedaten erlauben es PVAs, unterschiedliche
Managementstrategien miteinander zu vergleichen.
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Besetzungs-Wahrscheinlichkeit in diesem Jahr
Abbildung 1.3: Wahrscheinlichkeit, dass ein Lebensraum in einem Jahr besetzt ist, in Abhängigkeit
von der Anzahl rufender Männchen im Jahr davor für Kreuzkröten und Laubfrösche (Schmidt and
Pellet 2005).
Anzahl Rufer im Vorjahr
Bei MVP Schätzungen muss a priori definiert werden, mit welcher Wahrscheinlichkeit eine
Population über welchen Zeitraum hinweg überleben soll, also etwa 10 oder 100 Jahre mit
Überlebenswahrscheinlichkeit >50% oder >90%. Das Resultat hängt stark von diesen anfangs
definierten Bedingungen ab, wie Traill et al. (2010) anhand von Modellierungsdaten von fast 1’200
Arten illustriert haben (Abbildung 1.4). MVP-Schätzungen machen nur Aussagen zu den vorher
definierten Rahmenbedingungen: Welche Aussterbewahrscheinlichkeit über welche Zeitperiode als
tolerierbar erachtet und somit in einer PVA verwendet wird, ist eine normative (gesellschaftliche
oder politische) Entscheidung und kann nicht über objektive, wissenschaftliche Kriterien
hergeleitet werden (Wilhere 2008). Es wird aber häufig eine >90%-Wahrscheinlichkeit für >100
Jahre benutzt (z.B. Brook et al. 2006). Reed et al. (2003) schlugen hingegen einen Standard von
99% Überlebenswahrscheinlichkeit für 40 Generationen vor, um MVPs über verschiedene
Artengruppen mit jeweils verschiedener Biologie vergleichbar zu machen. Für Vergleichszwecke
können MVPs für verschiedene Aussterbewahrscheinlichkeiten und Zeitperioden berechnet werden
(Wilhere 2008). Der Zeitraum für eine langfristige Planung im Naturschutz sollte im Bereich von
>100 Jahren oder >40 Generationen liegen.
Mehrere Metaanalysen (zusammenfassende, statistische Analysen von Einzelstudien zu einer
Forschungsfrage) zeigen, dass zwar Unterschiede zwischen MVP-Schätzungen für verschiedene
Arten gefunden wurden, dass diese Werte aber erstaunlich oft ähnlich gross sind (Jamieson and
Allendorf 2012; Reed et al. 2003; Traill et al. 2007). Bei einem Vergleich von 212 Tier- und
Pflanzenarten errechneten Traill et al. (2007) MVP-Werte von 3’577‒5’129 Individuen (Zeitraum
≥20 Jahre, Überleben ≥80%), wobei die Werte und deren Streuung je nach Artgruppe stark
variieren (z.B. Säugetiere 2’261-5’095, Insekten 1’650-103’625, Pflanzen 2’512-15’992). Andere
Schätzungen von MVPs reichen von ca. 1’400 Individuen in einer Metaanalyse für Invertebraten,
Vertebraten und Pflanzen (Brook et al. 2006; Zeitraum ≥100 Jahre, Überleben ≥90%) zu 5’800
Individuen für Vertebraten (Reed et al. 2003; Zeitraum ≥40 Generationen, Überleben ≥99%). Für
Pflanzen gibt es generell wenige empirische Daten zu MVP-Grössen.
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Abbildung 1.4: MVP-Schätzungen hängen vom Überlebenszeitraum ab. Die Graphik zeigt den
Median von MVP-Schätzungen für 1’198 Arten über eine Zeitperiode von 10-1’000 Jahren für eine
Überlebenswahrscheinlichkeit von 50% (durchgehende Linie) oder mehr als 90% (gestrichelte
Linie; modifizierte Graphik nach Traill et al. (2010)).
Eine Tabelle aus Traill et al. (2007) kann benutzt werden (Tabelle A2, Appendix), um eine erste
Einschätzung davon zu bekommen, in welchem Rahmen sich die MVP für eine Art bewegen könnte.
Ein Vergleich mit einer möglichst nah verwandten Art kann dann gebraucht werden, wenn die
gesuchte Art in der Tabelle nicht vorhanden ist. Zur Sicherheit und aus Gründen des
Vorsorgeprinzips sollte jeweils das obere 95% Konfidenzintervall des angegebenen MVP-Werts
verwendet werden.
Eine evolutionäre Schätzung der MVP berücksichtigt zudem den Einfluss der Genetik auf die
Überlebensfähigkeit einer Population. Genetisch überlebensfähig sind solche Populationen, die
gross genug sind, um die Anhäufung von schädlichen Mutationen zu vermeiden und die genetische
Vielfalt zu bewahren, damit sie sich künftigen Umweltveränderungen anpassen können. Welche
Populationsgrössen sind nötig, um die genetische Lebensfähigkeit zu garantieren und wie ähnlich
sind sie den oben erwähnten, empirisch bestimmten MVPs? Um das evolutionäre Potential für sehr
lange Zeiträume zu erhalten, ist eine Populationsgrösse notwendig, die den zufälligen Verlust von
genetischer Vielfalt wegen kleiner Populationsgrösse (genetische Drift) durch neue genetische
Vielfalt (Mutation oder Genfluss) ausgleichen kann. Franklin (1980) schätzte, dass für die
Erhaltung des Anpassungspotentials eine effektive Populationsgrösse (Ne; Box 1.2) von rund ~500
Individuen benötigt wird (~50 um nur Aussterben durch Inzucht zu verhindern), was zur
bekannten 50/500 Regel führte. Viele Studien zeigen aber, dass die Fitness stark abnimmt, wenn
die effektive Populationsgrösse nur 50 Individuen über fünf Generationen umfasst (Frankham et
al. 2014). Frankham et al. (2014) empfehlen daher, die minimale effektive Populationsgrösse auf
mindestens 100/1’000 festzusetzen. Eine Population mit weniger als 1’000 Individuen ist zwar
genetisch nicht zum kurz- oder mittelfristigen Aussterben verurteilt, aber ihre Fähigkeit, sich an
verändernden Umweltbedingungen (Fachbericht Klimawandel) anzupassen, nimmt ab, was ihre
längerfristigen Überlebenschancen verringert. Da die genetische effektive Populationsgrösse
normalerweise sehr viel tiefer als die tatsächlich im Feld ermittelte Populationsgrösse ist
(Verhältnis z.B. ca. 0.1-0.23; Palstra and Fraser 2012), sollte eine Population längerfristig aus
5’000 (50/500 Regel) oder 10'000 (100/1’000 Regel) Individuen bestehen. Diese aufgrund
genetischer Theorie errechneten Werte stimmen gut mit den oben erwähnten empirisch
bestimmten MVP-Werten überein. Eine im Feld ermittelte Populationsgrösse (oder
Metapopulationsgrösse; siehe Kapitel 2) von 10’000 Individuen (effektive genetische
16 | Institut für Evolutionsbiologie und Umweltwissenschaften
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Populationsgrösse ≈ 1’000) bietet daher nach heutigem Wissen eine hohe Wahrscheinlichkeit für
langfristiges Überleben.
Das oben Genannte berücksichtigt nur stochastische Effekte (demographische
Zufallsschwankungen, zufällige Umweltvariation, genetische Drift). Gegen systematische Effekte
(wie z.B. Habitatverlust oder Übernutzung) hilft Populationsgrösse unter Umständen aber wenig.
Wenn sich eine Population in schneller Abnahme befindet, ist ihre Grösse wenig informativ für das
Aussterberisiko. Ein trauriges Beispiel dafür ist die Wandertaube (Ectopistes migratorius) in
Nordamerika, die trotz einer Populationsgrösse von mehreren Milliarden Individuen innert
kürzester Zeit durch Jagd ausgerottet wurde (Schorger 1955). Markant ist auch der
Zusammenbruch einst verbreiteter Vogelarten in der Schweiz. Zum Beispiel hat der Kiebitz in den
letzten 20 Jahren so stark abgenommen, dass er nun in der Schweiz als vom Aussterben bedroht
(CR) klassifiziert ist.
Achtung: Ist eine Population kleiner als die geschätzte MVP, bedeutet dies nicht, dass sie nicht
schützenswert ist! Selbst sehr kleine Populationen können für den Fortbestand einer Art wichtig
sein (Kapitel 1.2.5) und kleine Schutzgebiete können Teilpopulationen beherbergen oder als
Vernetzungsstrukturen dienen (Kapitel 2.2.3). Ist eine Population Teil einer Metapopulation, so
bezieht sich die MVP auf die Metapopulation. Nebst den Populationsgrössen der einzelnen
Teilpopulationen spielt bei Metapopulationen aber auch das Ausbreitungspotential einer Art eine
wichtige Rolle, denn es bestimmt, wie vernetzt die einzelnen Teilpopulationen sind (Kapitel 2.2.4)
Box 1.2: Effektive Populationsgrösse
Die genetisch effektive Populationsgrösse (Ne) ist die Grösse einer idealisierten Population, welche
die gleiche Inzucht und den gleichen Verlust an genetischer Vielfalt erfährt, wie die untersuchte
tatsächliche Population. Die Annahmen für die idealisierte Population sind vielfältig: Isolation,
Zufallspaarung, konstante Anzahl sich fortpflanzender Individuen, keine Mutation und keine
Selektion (Wright 1931). Natürlich wird kaum eine natürliche Population all diesen Annahmen
gerecht. Deshalb ist Ne in natürlichen Populationen meist kleiner als die im Feld ermittelte
Populationsgrösse (Nc). Wie stark sich Ne von Nc in einer Population unterscheidet, hängt davon
ab, wie stark die Biologie einer Art von den Eigenschaften einer idealisierten Population abweicht.
Arten, die in sozialen Gruppen leben, zeigen häufig grosse Unterschiede im Fortpflanzungserfolg
einzelner Individuen (z.B. keine Fortpflanzung von untergeordneten Individuen), was zu einem
geringen Ne/Nc Verhältnis führt. Zum Beispiel wurde ein Ne/Nc von weniger als 0.1 in
Populationen von in sozialen Gruppen lebenden afrikanischen Wildhunden gefunden (Marsden et
al. 2012), aber ein Ne/Nc von 0.65 bei nicht sozial lebenden Singammern in Kanada (D O'Connor
et al. 2006). Viele genetische Prozesse in einer Population hängen von der effektiven
Populationsgrösse (Ne) und nicht von Nc ab. Ne kann mit demographischen oder molekulargenetischen Methoden geschätzt werden, wie dies z.B. für Schweizer Steinbockpopulationen
gemacht wurde (Biebach and Keller 2010).
17 | Institut für Evolutionsbiologie und Umweltwissenschaften
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1.2.4 Schwankungen in der Populationsgrösse
Arten treten in ganz unterschiedlichen Verbreitungsmustern auf. Gewisse Arten sind weit
verbreitet, treten in grossen Populationen auf und kommen mit sehr unterschiedlichen
Umweltbedingungen zurecht. Andere Arten sind spezialisiert, kommen nur in einen Lebensraumtyp
und nur in kleinen, isolierten Populationen vor. Diese unterschiedlichen Eigenschaften machen
Arten mehr oder weniger anfällig auf Schwankungen in der Populationsgrösse.
Demographische, genetische und umweltbedingte zufällige Schwankungen beeinflussen die
Überlebenschancen von Populationen. Mit zunehmender Grösse der Population verlieren
Schwankungen an Bedeutung, was grosse Populationen generell stabiler macht.
Zufällige Umweltschwankungen wirken sich je nach Ausprägung des Lebensraums unterschiedlich
auf Populationen aus. Topographische und strukturelle Heterogenität in Lebensräumen kann
umweltbedingte Schwankungen der Gesamtpopulationsgrösse reduzieren. Eine Art hat daher
bessere Überlebenschancen, wenn sie in mehreren Teilpopulationen auf unterschiedlich
ausgeprägten Lebensraumflächen vorkommt. Dagegen können selbst grosse Populationen
aussterben, wenn sie nur an einem Ort leben, der von Umweltschwankungen (z.B.
Überschwemmung) einheitlich getroffen wird. Die besten Überlebenschancen bestehen also, wenn
eine Art regional in mehreren Populationen und Lebensräumen vorkommt, zwischen denen
Austausch möglich ist (Kapitel 2).
1.2.5 Bedeutung kleiner Populationen
Nach der 500/5’000 oder 1’000/10'000 Individuen-Regel besitzen viele Populationen (und Arten)
in der Schweiz eine Grösse, die ihr kurzfristiges wie auch langfristiges Überleben in Frage stellt
und kaum zulässt, dass sie sich an verändernde Umweltbedingungen anpassen. Trotzdem spielen
kleine Populationen in der Planung von Schutzmassnahmen eine wichtige Rolle, auch wenn sie
unterhalb der MVP-Faustregeln liegen (Mayer et al. 2009; Shoemaker et al. 2014). Sind
Populationen Teil eines Lebensraumverbunds und bilden in der Gesamtheit eine Metapopulation, so
ist das Total der Individuen aller Populationen in diesem Populationsverbund für die MVP
entscheidend (Kapitel 2.2.3). In der Schweiz ist z.B. der grösste Teil der Populationen von
Pflanzenarten der Roten Liste unterhalb der oben genannten MVP-Regelgrössen. Auf Magerwiesen
im Jura bestehen ca. 70% der Populationen gefährdeter Magerwiesenarten aus weniger als 100
Individuen und im Verlauf von 10 Jahren sind rund 20% von diesen mutmasslich ausgestorben
(Jürg Stöcklin, mündl. Komm.). Natürlich bedeutet das nicht, dass Anstrengungen zum Schutz
dieser Populationen verfehlt wären. Vielmehr zeigen die MVP-Regelgrössen auf, wie wichtig
Schutzmassnahmen in Form von Habitatvergrösserung oder -qualitätsverbesserung und
Vernetzung (Kapitel 2) sind, um Populationen und Arten langfristig zu bewahren. Vernetzung und
Genfluss spielen somit eine entscheidende Rolle bei der Beurteilung, wie gefährdet eine Population
tatsächlich ist. Kleine Populationen können als Bestandteil eines Populationsverbunds zum
regionalen Überleben von Metapopulationen (und Arten) beitragen (Shoemaker et al. 2014). Sie
können aber auch Sink-Populationen darstellen (Kapitel 2.2.3).
Kleine Populationen, die am Rande des Verbreitungsgebiets einer Art vorkommen, können die
Überlebenschancen einer Art unter unsicheren klimatischen Bedingungen (z.B. Klimawandel)
verbessern, da sie möglicherweise unterschiedliche genetische Ausprägungen aufweisen. Aus
diesen Gründen nehmen kleine und insbesondere Randpopulationen eine bedeutende Rolle im
Naturschutz ein. Der Kanton Zürich beherbergt einige solcher Arten, insbesondere unter den
Pflanzen (z.B. Nordzürcher Hügelfora; Nägeli 1899), wie das Weisse und Siebenblättrige
Fingerkraut (Potentilla alba, P. heptaphylla) oder den Schwarzwerdenden Geissklee (Cytisus
nigricans).
1.2.6 SLOSS: single large or several small
Wie soll die Gestalt und Lage von Habitaten aussehen, um Populationen möglichst effizient
langfristig zu schützen? Sowohl die Grösse wie auch die Gestalt und das Ausmass der Isolation
(Kapitel 2) von Habitatflächen wirken sich auf die Populationsgrösse aus. Die SLOSS-Debatte der
1980er-Jahre (‚single large or several small’) behandelt die Frage, ob eine einzelne grosse oder
18 | Institut für Evolutionsbiologie und Umweltwissenschaften
Fachbericht Populationsökologie
mehrere kleine Flächen die Schutzwirkung maximieren. Auf dem Populationsniveau bedeutet die
SLOSS-Frage, ob eine einzelne grosse oder eine entsprechende Anzahl kleiner Populationen eine
höhere Überlebenswahrscheinlichkeit für eine Metapopulation aufweist bzw. aufweisen (Kapitel
2.2.3), also ob ein Verbund mehrerer kleiner Populationen eine bessere Überlebenschance hat als
eine einzelne grosse Population mit der gleichen Gesamtzahl an Individuen. Zwar beherbergt eine
grössere Fläche theoretisch eine grössere Anzahl Individuen, mehrere kleinere Fragmente, die
über einen grösseren Raum verteilt sind, können aber einer Art ein heterogeneres Gebiet bieten
und somit Umweltschwankungen abpuffern (Risikostreuung). Generell kann man davon ausgehen,
dass bei schwachen Umweltschwankungen eine einzelne grosse Population bessere
Überlebenschancen hat als mehrere, isolierte kleine Populationen. Bei starken
Umweltschwankungen ist das aber umgekehrt (Amler et al. 1999). Der Aufbau eines
Populationsverbundes mit einer begrenzten Anzahl relativ grosser Teilpopulationen ist dem Schutz
einer einzelnen grossen Population deshalb vorzuziehen. Die Teilpopulationen sollten dabei so
dicht wie möglich, aber so weit wie nötig voneinander entfernt sein, damit einerseits Individuenund Genaustausch möglich ist und andererseits nicht alle Flächen von den gleichen negativen
Einflussfaktoren gleichzeitig betroffen werden (Amler et al. 1999). Der optimale Umgang mit der
SLOSS-Debatte wird heute allgemein als Mittelweg beschrieben.
1.2.7 Genetische Vielfalt
Die Grösse von Populationen und der Genfluss zwischen Populationen (Kapitel 2) beeinflussen die
genetische Vielfalt. Generell gilt, je grösser eine Population ist (je mehr Individuen), desto grösser
ist ihre genetische Vielfalt (Abbildung 1.5; Frankham et al. 2014). Umgekehrt leiden kleine,
isolierte Populationen vermehrt an den negativen Konsequenzen von Inzucht und genetischer Drift
und besitzen deshalb eine geringere genetische Vielfalt. Die genetische Vielfalt hängt aber auch
von der Heterogenität der Lebensräume und den damit einhergehenden unterschiedlichen
Selektionsdrücken ab (Arenas et al. 2014).
Abbildung 1.5: Die genetische Vielfalt nimmt in der Regel mit zunehmender Populationsgrösse zu.
Angelone und Holderegger (2009) untersuchten Laubfroschpopulationen (Hyla arborea) im
Reusstal. Die erwartete Heterozygotie (He), ein Mass für die genetische Vielfalt, nimmt mit der
Anzahl rufender Männchen, einem Schätzer für die Populationsgrösse, zu.
Adaptive und neutrale genetische Viefalt. Die genetische Vielfalt ist die Grundlage für
evolutionäre Anpassungen. Eine evolutionäre Anpassung (Adaptation) ist ein Merkmal eines
Individuums oder einer Population, das für sein/ihr Überleben bzw. den Fortpflanzungserfolg
vorteilhaft ist und durch natürliche Selektion ausgelesen wird. Adaptation erlaubt es, sich an
verändernde Umweltbedingungen anzupassen und ist somit für das langfristige Bestehen einer
Population oder Art entscheidend. Nur die adaptive genetische Vielfalt unterliegt den Einflüssen
der Selektion. Die neutrale genetische Vielfalt ist hingegen nicht direkt relevant für die
Überlebensfähigkeit und Anpassungsfähigkeit von Populationen oder Arten, da auf sie keine
Selektion durch die Umwelt besteht. Adaptive und neutrale genetische Vielfalt können positiv,
negativ, oder gar nicht miteinander korreliert sein (Hedrick 2001). Eigentlich wäre die
19 | Institut für Evolutionsbiologie und Umweltwissenschaften
Fachbericht Populationsökologie
Naturschutzpraxis vor allem an der adaptiven genetischen Vielfalt interessiert, diese ist aber im
Gegensatz zur neutralen Vielfalt schwieriger und aufwändiger zu untersuchen (Steiner et al.
2013).
1.2.7.1 Genetische Vielfalt messen
Technisch hat die Genetik allgemein und damit auch die Naturschutzgenetik in den letzten zehn
Jahren riesige Fortschritte gemacht: Die Kosten für naturschutzgenetische Laboruntersuchungen
liegen heute im ähnlichen Bereich wie jene für ökologische Untersuchungen. Im Gegensatz zu
ökologischen Untersuchungen erlauben genetische Methoden grossräumige Untersuchungen
(Fernández et al. 2006).
Neutrale genetische Vielfalt messen. Meist werden in molekular-genetischen
Populationsstudien neutrale DNA-Abschnitte untersucht. Neutrale genetische Vielfalt ist im Labor
einfach quantifizierbar, z.B. mit genetischen Markern wie Mikrosatelliten oder SNPs (‚single
nucleotide polymorphisms’). Zwar sagt neutrale genetische Vielfalt per se nichts über das adaptive
Potenzial einer Population aus (siehe oben), aber es können mit neutraler genetischer Vielfalt viele
Prozesse wie Ausbreitung und Genfluss (Kapitel 2), Inzucht und effektive Populationsgrösse (Box
1.2), Verwandtschaft und weiteres untersucht werden (Box 1.3). Insbesondere im Vergleich
können für den Naturschutz wichtige Rückschlüsse gezogen werden: zum Beispiel grosse gegen
kleine, isolierte gegen vernetzte, oder Randpopulationen gegen Populationen im Zentrum eines
Verbreitungsgebiets.
Adaptive genetische Vielfalt messen. Adaptive Vielfalt wird gemessen, indem spezifische Gene
identifiziert werden, deren Allele unter bestimmten Umweltbedingungen vorteilhaft sind (selektive
Marker). So können lokale Anpassungen und deren Einfluss auf die Fitness bestimmt werden.
Solche Daten können unter Umständen auch Aufschluss darüber geben, wie eine Population auf
klimatische Veränderungen reagiert (Hoffman and Sgro 2011; Jay et al. 2012). Das Aufdecken
solcher von der Selektion beeinflussten Gene ist aber aufgrund der massiven Grösse von Genomen
ein schwieriges Unterfangen. Neue Technologien wie das ‚next generation sequencing’, welche den
Schritt weg von der Untersuchung einzelner Gene (Genetik) zur Analyse des ganzen Erbguts
(Genomik) erlauben (Steiner et al. 2013), eröffnen heute neue Möglichkeiten, nicht nur für
Modellorganismen der Forschung, sondern auch für Arten, die für den Naturschutz relevant sind.
Genomische Daten können zwar immer einfacher und schneller produziert werden, die
Datenanalyse hinkt der Datenproduktion aber hinterher (Steiner et al. 2013) und genomische
Analysen sind für Nicht-Modellorganismen noch immer sehr teuer. Genomische Analysen der
adaptiven genetischen Vielfalt sind darum noch nicht routinemässig im Naturschutz einsetzbar und
nur in Einzelfällen durchführbar. Zum Beispiel konnten für Regenbogenforellen SNP Marker
identifiziert werden, die mit unterschiedlichen Wachstumsraten der Tiere korreliert sind (Salem et
al. 2012).
Zeitabhängigkeit genetischer Prozesse. Studiert man die genetischen Prozesse einer
Population, muss man berücksichtigen, dass es sich dabei um zeitabhängige Prozesse handelt, die
sich (meist) über viele Generationen abspielen (also auch von der Generationszeit einer Art
abhängig sind). Das gilt sowohl für neutrale als auch adaptive genetische Vielfalt. Das heisst, die
Genetik widerspiegelt nicht nur heutige, sondern auch historische Prozesse wie z.B. Einwanderung
oder Veränderungen in der Populationsgrösse. Es braucht Zeit, bis die genetische Vielfalt einer
Population eine Umweltänderung oder einen Lebensraumverlust widerspiegelt. Da viele kleine
Populationen erst in jüngster Zeit stark abgenommen haben und vorher gross waren, beinhalten
sie oft noch immer relativ viel genetische Vielfalt (die aber schnell abnimmt; Jamieson and
Allendorf 2012). Daher ist die genetische Vielfalt per se meist kein guter Schätzer für den
Gefährdungsstatus einer Population. Die Tatsache, dass genetische Vielfalt auch die Vergangenheit
widerspiegelt, bedeutet umgekehrt auch, dass der heutige genetische Zustand einer Population
einen grossen Einfluss auf die zukünftige Entwicklung einer Population haben kann.
1.2.7.2 Genetische Drift und Inzucht
Eine geringe effektive Populationsgrösse (Box 1.3) wirkt sich negativ auf die genetische Vielfalt
aus. Dies kommt daher, dass in kleinen Populationen der Effekt der genetischen Drift (zufällige
Veränderungen in den Häufigkeiten von Allelen) vermehrt zum Tragen kommt, was zu einer
Reduktion der genetischen Vielfalt führt und damit auch die Fitness und das Evolutionspotential
von Individuen und Populationen beeinträchtigt.
Nebst genetischer Drift kann auch Inzucht vor allem für kleine, isolierte Populationen zu einem
Problem werden. In einer kleinen Population müssen sich Individuen aufgrund der kleinen Zahl an
20 | Institut für Evolutionsbiologie und Umweltwissenschaften
Fachbericht Populationsökologie
Paarungspartnern mit nahen Verwandten paaren. Durch die Inzucht kommen schädliche
Erbanlagen, die zuvor durch andere, dominante Anlagen überdeckt wurden, verstärkt zur
Ausprägung (Homozygotie schädlicher Allele). Das reduziert die Fitness der Individuen, sie sind
weniger überlebensfähig und erzeugen weniger Nachkommen. Diesen Fitnessverlust in den
Nachkommen von Paarungen zwischen verwandten Individuen nennt man Inzuchtdepression
(inbreeding depression; Keller and Waller 2002). Inzuchtdepression kann sehr stark sein und z.B.
die Krankheitsresistenz, das Wachstum oder die Fruchtbarkeit von Individuen beeinträchtigen. In
kleinen Populationen kann dieser Fitnessverlust das Aussterberisiko der Population erhöhen. Wie
stark Inzucht die Fitness von Individuen vermindert, kann von den Umweltbedingungen abhängig
sein. Zum Beispiel litten Darwin-Finken in Jahren mit geringem Nahrungsvorkommen und grosser
Populationsgrösse (viele Konkurrenten) besonders stark unter Inzuchtdepression (Keller et al.
2002). Inzucht und Inzuchtdepression sind aber trotz unter Umständen starken Effekten nicht
immer leicht zu entdecken. Sind schädliche Allele z.B. in einer frühen Entwicklungsphase letal, so
überleben vermehrt heterozygote Individuen, welche dann bei einer genetischen Studie den
Anschein geringer Inzucht erwecken können (Keller and Waller 2002).
Nebst Inzuchtdepression gibt es auch das Phänomen der Auszuchtdepression. Dabei handelt es
sich auch um eine verringerte Fitness in der Nachkommenschaft, die aufgrund der Verpaarung von
genetisch weit entfernten Individuen zustande kommt. Dies kann dann vorkommen, wenn die sich
paarenden Individuen an ganz verschiedene Umweltbedingungen angepasst sind,
unterschiedlichen Arten angehören oder von Populationen stammen, die in den letzten 500 Jahren
keine Gene mehr ausgetauscht haben (Frankham et al. 2011). Auszuchtdepression kann bei
Translokationen von Bedeutung sein (Kapitel 3). Die Risiken der Auszuchtdepression werden in der
Regel allerdings als gering eingestuft (Frankham et al. 2011).
Erhaltung genetischer Vielfalt. Da die genetische Vielfalt und damit die Anpassungs- und
Überlebensfähigkeit von Populationen und Arten mit der Populationsgrösse zusammenhängen,
gelten für die Erhaltung der genetischen Vielfalt grundsätzlich die gleichen Regeln wie für die
Erhaltung von Populationen (Kapitel 1.2.1 und 1.2.2): Populationen sollten möglichst gross und
vernetzt sein (Kapitel 2) und die Lebensräume sollten vielfältig sein, um die adaptive genetische
Vielfalt zu erhalten. Sind diese Bedingungen gegeben, braucht es grundsätzlich kein spezifisches
genetisches Management.
Box 1.3: Gebrauch molekulargenetischer Methoden zu
Monitoringzwecken
Meist werden für Monitoringzwecke neutrale genetische Marker verwendet, vor allem
Mikrosatelliten, weil diese einfach und relativ billig entwickelt werden können. Man kann grob
zwischen zwei Kategorien von molekular-genetischen Untersuchungen im Monitoring
unterscheiden (Schwartz et al. 2007): 1) Gebrauch von molekular-genetischen Markern zur
Identifizierung von Individuen, Populationen oder Arten, und 2) Gebrauch von genetischen
Markern für das Monitoring von populationsgenetischen Kennwerten im Verlauf der Zeit.
Die erste Kategorie umfasst Untersuchungen, bei denen molekular-genetische Marker benutzt
werden, um das Vorkommen einer Art und deren Populationsgrösse in einem Gebiet zu erfassen
(Tabelle 1.3). Nicht-invasives genetisches Monitoring kann z.B. anhand von Haaren, Federn, Kot
und anderen Körperproben, aber auch durch Umwelt-DNA (eDNA), z.B. Wasserproben aus einem
Teich, durchgeführt werden: Individuen müssen also nicht gefangen und gestört werden. Dies
erlaubt es Fang-Wiederfang Studien durchzuführen, ohne die Individuen zu sehen, denn
molekular-genetische Marker liefern für jedes Individuum ein eigenes Muster (genetischer
Fingerabdruck; Lukacs and Burnham 2005). So können auch Überleben und Fortpflanzungserfolg
indirekt über Nachkommenschaftsanalysen untersucht werden. Arten können mittels genetischem
Barcoding (Wilson 2003) bestimmt werden. Beispielsweise wird Barcoding von Umwelt-DNA bereits
beim Monitoring der Amphibienlaichgebiete von nationaler Bedeutung (Wirkungskontrolle
Biotopschutz) für den Kammmolch und Teichmolch eingesetzt. Genetische Methoden sind speziell
für Arten geeignet, die selten, schwierig oder teuer zu beobachten, zu zählen oder zu fangen sind.
Herkömmliche Erhebungen zum Vorkommen und der Populationsdichte des Auerhuhns
beispielsweise basieren auf Zählungen an Balzplätzen oder aufgrund von Spuren. Jacob et al.
(2009) verglichen die Schätzungen der Populationsgrössen basierend auf der Zählung von Spuren
(Kot, Federn, Schlafbäumen etc.) entlang von Transsekten mit der genetischen Analyse der
gesammelten Federn und des Kots. Anhand neutraler genetischer Marker konnten bis zu
21 | Institut für Evolutionsbiologie und Umweltwissenschaften
Fachbericht Populationsökologie
siebenmal mehr Individuen nachgewiesen werden als durch das Suchen nach Spuren. Werden die
Proben für die genetische Analyse von mindestens zwei Begehungen gesammelt, können
zusätzlich Fang-Wiederfang-Modelle angewendet werden, denn die genetische Methode kann die
einzelnen Individuen klar identifizieren. Aus der Anzahl der zweimal bzw. nur einmalig
nachgewiesenen Individuen kann die Populationsgrösse noch genauer abgeschätzt werden (Mollet
et al. 2015). Molekulargenetische Methoden sind auch hilfreich bei Wiederansiedlungsprogrammen
(Kapitel 3), um deren Erfolg zu messen: Es kann nicht nur das Überleben von Individuen verfolgt
werden, sondern auch bestimmt werden, ob die sich wiederangesiedelten Individuen erfolgreich
fortpflanzen (Flagstad et al. 2004). Zudem können Hybriden nachgewiesen werden, z.B. zwischen
Wildkatze und Hauskatze (Nussberger et al. 2014). Molekular-genetische Marker erlauben auch
den Nachweis von Schadorganismen (Kilpatrick et al. 2006) wie dem Chytridpilz der Amphibien
(Batrachochytrium dendrobatidis), dem Asiatischen Laubholzbockkäfer (Anoplophora glabripennis)
oder der Eschenwelke (Chalara fraxinea).
Zweitens geben populationsgenetische Kennwerte im genetischen Monitoring Einblick in die
demographischen und evolutionären Prozesse von Populationen (Tabelle 1.3). Molekulargenetische
Marker erlauben die Erfassung von Veränderungen in der genetischen Vielfalt von Populationen,
der effektiven Grösse einer Population (Box 1.2) etc. (siehe oben). Eine Studie mit neutralen
genetischen Markern konnte beispielsweise belegen, dass Auerhuhn-Populationen in den Alpen,
insbesondere in den Randgebieten des Verbreitungsgebiets, in jüngster Zeit Bestandsrückgänge
verzeichneten (Segelbacher and Storch 2002).
Einen Überblick über die Verwendung genetischer Methoden im Naturschutz geben Holderegger
und Segelbacher (2016).
Tabelle 1.3: Beispiele für den Gebrauch von molekulargenetischen Methoden im Naturschutz.
Merkmal
Beispiel
Fortpflanzung und Verwandtschaft
Hat ein wiederangesiedeltes Individuum sich
fortgepflanzt?
Wie viele Männchen kommen zur
Fortpflanzung?
Vorkommen von Individuen, Populationen und
Arten
Wie häufig kommt eine schwer
beobachtbare Art in einem Gebiet vor
(Barcoding)?
Raumnutzung
Welchen Raum nutzen Individuen?
Vorkommen von Schadorganismen
Wie breiten sich unterschiedliche
Schadorganismen aus?
Hybridisierung
Haben sich Individuen von zwei Arten
gepaart? Nimmt die Häufigkeit von Hybriden
zu?
Genetische Vielfalt von Populationen/Arten
Wie gross ist die neutrale oder adaptive
genetische Vielfalt von Population A im
Vergleich zur Population B?
Evolutives Potential
Kommen Populationen mit speziellen,
adaptiven genetischen Varianten vor?
Populationsgrösse (Ne)
Wie viele Individuen umfasst eine
Population? Was ist die effektive
Populationsgrösse einer Population?
Inzucht
Wie stark ist eine Population ingezüchtet,
verglichen mit einem früheren Zeitpunkt
oder anderen Populationen?
Populationsvernetzung (Kapitel 2)
Besteht ein genetischer oder IndividuenAustausch zwischen Population A und
Population B?
22 | Institut für Evolutionsbiologie und Umweltwissenschaften
Fachbericht Populationsökologie
1.2.8 Extinction debt
Während die qualitative Verschlechterung eines Lebensraumes schnell geschehen kann, kann das
Aussterben von Arten als dessen Folge mit einer beträchtlichen Zeitverzögerung erfolgen. Zwar
verschwinden manche Populationen oder Arten mit oder unmittelbar nach einer Störung, die
Mehrzahl solcher Ereignisse tritt jedoch erst lange Zeit später auf, auch ohne dass weitere
Habitatveränderungen stattfinden. Dieses Phänomen wird als ‚extinction debt’, als
Aussterbeschuld, bezeichnet (Tilman et al. 1994) und beschreibt die Anzahl oder den Anteil der
Arten oder Populationen, für welche ein Aussterben noch nicht eingetreten ist, aber erwartet wird.
Durch die Verzögerung und die Aussterbeschuld können die Kosten einer
Lebensraumbeeinträchtigung zunächst geringfügig erscheinen, aber langfristig hoch sein. Die
Aussterbeschuld ist ein Grund dafür, wieso Aussterben nach Lebensraumveränderungen wider
Erwarten zuerst nicht beobachtet wird (Halley et al. 2014; Stork 2010).
Je stärker die Störung, desto mehr Arten oder Populationen sterben aus (Ovaskainen and Hanski
2002). Je weiter die Störung zurückliegt, desto wahrscheinlicher ist die Aussterbeschuld bereits
bezahlt. Aussterbeschulden sind also vor allem in Gebieten vorhanden, in denen grossräumige
Störungen erst kürzlich erfolgt sind (Hanski and Ovaskainen 2002), wie das auch für den Kanton
Zürich zutrifft. In Belgien zeigten Waldpflanzenarten eine Aussterbeschuld aufgrund von
Habitatfragmentierung während der letzten 200 Jahre, während die Aussterbeschuld in ähnlichen
Lebensräumen in England, wo die Fragmentierung früher erfolgte, bereits bezahlt war (Vellend et
al. 2006). Das Ausmass der Aussterbeschuld hängt von der Biologie (Generationszeit, vegetative
Vermehrung, Langlebigkeit) einer Art ab (Brook et al. 2003; Kuussaari et al. 2009; Vellend et al.
2006) (Abbildung 1.6). Lebensraumspezialisten reagieren erwartungsgemäss schneller auf
Lebensraumveränderungen. Für hochspezialisierte Mikro-Flechtenarten in Schottland wurde eine
Aussterbeschuld bestimmt, während dies für weniger spezialisierte Makro-Flechten nicht der Fall
war (Ellis and Coppins 2007), da sie mit Lebensraumveränderungen besser zurecht kommen. In
kleinen, isolierten Lebensraumfragmenten ist die Aussterbeschuld unmittelbar nach der Störung
zwar vergleichsweise höher, sie nimmt aber schneller ab, da das Aussterben in kleinen
Fragmenten schneller erfolgt. Daher kann die verbleibende Aussterbeschuld nach einer gewissen
Zeit in grossen Fragmenten höher als in kleinen sein.
Zusammengefasst zeigen bisherige Studien, dass Aussterbeschuld aufgrund von Habitatverlust
und –beeinträchtigung sowie Zerschneidung weit verbreitet ist (Kitzes and Harte 2015; Kuussaari
et al. 2009). Weil ein Grossteil der Lebensraumbeeinträchtigungen erst in den letzten Jahrzenten
erfolgt ist, ist eine Aussterbeschuld vermutlich in vielen Lebensräumen vorhanden (Hanski 2000).
Selbst ohne weitere Lebensraumverluste ist daher davon auszugehen, dass viele Populationen
oder Arten aussterben werden, wenn der Aussterbeschuld nicht mit entsprechenden Massnahmen
(wie z.B. Habitataufwertung) entgegengewirkt wird, um Populationen noch rechtzeitig zu retten.
Für den Naturschutz kann die Zeitverzögerung des Aussterbens also (noch) eine Chance
darstellen, rechtzeitig etwas dagegen zu unternehmen.
Nicht nur das Aussterben kann zeitverzögert stattfinden, sondern auch das Besiedeln von neuen
Habitaten. Die Besiedlung eines Gebietes durch eine neue Art erfordert nicht nur eine erfolgreiche
Einwanderung, sondern auch Überleben und Fortpflanzung am neuen Ort. Diese Zeitverzögerung
in der Besiedlung und im Erreichen eines neuen Arten-Gleichgewichts nennt man ‚immigration lag’
(Jackson and Sax 2010).
23 | Institut für Evolutionsbiologie und Umweltwissenschaften
Fachbericht Populationsökologie
Abbildung 1.6: Die Aussterbeschuld ist die Anzahl Arten, welche nach einer
Habitatbeeinträchtigung weiterbestehen, nach und nach aber aussterben, bis ein neues
Gleichgewicht hergestellt ist. Die ‚relaxation time’ ist die Zeitspanne zwischen
Habitatbeeinträchtigung und dem neuen Gleichgewicht. Kurzlebige Arten wie der Silbergrüne
Bläuling (Polyommatus coridon; orange) zeigen eine kürzere ‚relaxation time’ als langlebige Arten
wie der Gewöhnliche Hufeisenklee (Hippocrepis comosa; blau). Abbildung verändert nach
Kuussaari et al. (2009).
Aussterbeschuld messen oder vorhersagen. Um die Ausstrebschuld zu messen, müssen
Langzeitdaten zu Artvorkommen und Lebensraumvorkommen vorhanden sein. Kuussaari et al.
(2009) unterscheiden verschiedene Methoden, anhand welcher die Aussterbeschuld empirisch
gemessen werden kann. Drei dieser Methoden sind:
•
•
•
Kann die heutige Artenvielfalt besser mit vergangenen als mit gegenwärtigen
Lebensraumvariablen beschrieben werden, so kann man von einer Aussterbeschuld
ausgehen (Abbildung 1.7 a). Die Grösse der Aussterbeschuld kann mit dieser Methode
allerdings nicht bestimmt werden. Lindborg und Eriksson (2004) beobachteten, dass die
heutige Pflanzenvielfalt in schwedischen Wiesen signifikant mit der vergangenen und nicht
mit der heutigen Lebensraumvernetzung zusammenhängt. Findlay et al.’s (2000) Studie
weist darauf hin, dass die negativen Auswirkungen von Strassen auf die Biodiversität in
Feuchtgebieten vermutlich für viele Taxa erst nach Jahrzehnten nachweisbar wird.
Die Artenzahl in Habitaten konstanter Grösse und Vernetzung kann dazu verwendet
werden, um die erwartete Anzahl Arten in Habitaten zu schätzen, deren Grösse oder
Vernetzung in der Vergangenheit abgenommen haben. Die Aussterbeschuld ist die
Differenz zwischen der vorhergesagten und der beobachteten Artenzahl (Abbildung 1.7 b).
Diese Methode hat bisher die meisten Hinweise auf Aussterbeschuld geliefert (Berglund
and Jonsson 2005; Helm et al. 2006; Vellend et al. 2006).
Gibt es zwei oder mehr zeitliche Datenpunkte zu Artvorkommen am selben Ort und zur
Veränderung der Habitatgrösse in der Zeit, kann die Aussterbeschuld direkt berechnet
werden (Abbildung 1.7 c). Zum Beispiel erlaubte ein langzeitiges Monitoring von
zerschnittenen Urwaldflächen in Brasilien eine direkte Berechnung von
Aussterbeschuldkurven in Bezug zur Lebensraumfragmentierung (Ferraz et al. 2003;
Stouffer et al. 2009). Leider sind solche Daten aber sehr selten.
24 | Institut für Evolutionsbiologie und Umweltwissenschaften
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Abbildung 1.7: Messung der Aussterbeschuld mittels verschiedener Methoden. a) Mittels
vergangener und gegenwärtiger Habitateigenschaften, b) mittels Arten-Areal Beziehungen in
Fragmenten mit Gleichgewicht und c) mittels Zeitreihen-Daten (nach Kuussaari et al., 2009).
Limitierungen von empirischen Aussterbeschuld-Studien. Verschiedene Faktoren limitieren
die Aussagekraft von Untersuchungen zur Aussterbeschuld:
•
•
•
Die richtigen Arten müssen untersucht werden: Aussterbeschuld wird nur für Arten
erwartet, die auf den untersuchten Lebensraumtyp spezialisiert sind (keine Generalisten,
keine nicht einheimischen Arten).
Die Resultate hängen von den beobachteten Lebensraumeigenschaften ab. Es kann sein,
dass die Lebensraumfläche keine Beziehung mit der Artenvielfalt zeigt, während
Vernetzung oder Lebensraumqualität eine solche zeigen würden. Deshalb sollten mehrere
Lebensraumeigenschaften untersucht werden.
Die meisten Aussterbeschuld-Studien nehmen ein früheres Gleichgewicht in der
Lebensgemeinschaft an. War dies nicht der Fall, kann dies zu falschen AussterbeschuldSchätzungen führen. Gerade in der Kulturlandschaft Mitteleuropas dürfte seit längerem
kein Gleichgewicht mehr bestanden haben.
25 | Institut für Evolutionsbiologie und Umweltwissenschaften
Fachbericht Populationsökologie
1.3 Faustregeln
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Priorisierung: Der Kanton Zürich soll diejenigen Lebensräume und Arten besonders
fördern, für die er eine besondere Verantwortung hat, und jene Arten, die für den
betreffenden Landschaftsraum charakteristisch sind. Das heisst aber nicht, dass Arten mit
tiefer Priorität bei der Naturschutzarbeit nicht berücksichtigt werden sollen.
Redundanz: Um den Einfluss stochastischer Ereignisse zu mindern, soll der Kanton
Redundanz bei Lebensraumtypen schaffen, d.h. jeder Lebensraumtyp bzw. jede Population
soll an mehreren Orten vorkommen.
Minimale Populationsgrösse: Je grösser ein Lebensraum ist, desto grösser die
Population, die darin überleben kann. Nur grosse Populationen oder gut verbundene
Metapopulationen von 5’000 – 10’000 Individuen sind langfristig (für mindestens 100 Jahre
oder länger) überlebensfähig. Der Kanton muss darum genügend grosse Lebensraumflächen
für den Erhalt genügend grosser Populationen bereitstellen. Die minimale Populationsgrösse
sollte für jede Zielart bestimmt und in die Aktionspläne integriert werden.
Mindestflächengrösse: Die Mindestflächengrösse sollte für jede Zielart bestimmt werden
und in Aktionsplänen vorhanden sein. Sind keine Daten vorhanden, so können mit Vorsicht
Tabelle A1 und die SCALES Webseite (http://scales.ckff.si/scaletool/?menu=6&submenu=1)
benutzt werden, um Beispiele für Richtwerte von Mindestflächengrössen für Tierarten zu
erhalten. Um ganze Lebensgemeinschaften aller wichtigen Lebensraumtypen zu schützen,
sollte die naturnahe Mindestfläche gesamthaft ca. 30% der Fläche einer biogeographischen
Region ausmachen. Auf diesen Flächen sollte die Erhaltung und Förderung der Biodiversität
Vorrang haben. Weitere Nutzungen sind möglich, solange sie sich mit diesem Ziel
vereinbaren lassen.
SLOSS: Bei genügender Vernetzung sind auch kleine Lebensraumflächen und kleine
Populationen wertvoll, insbesondere im Lebensraumverbund in Schwerpunktregionen. Der
Kanton soll daher auch kleinere Flächen erhalten.
Habitatqualität: Der Habitatqualität kommt eine entscheidende Bedeutung zu. Für die
Schätzung der Habitatqualität sind gute Daten zur Demographie (Fortpflanzungserfolg,
Überlebenswahrscheinlichkeit) und/oder zu den limitierenden abiotischen (z.B. Nährstoffe,
Klima) und biotischen (z.B. Konkurrenz, Nutzung) Faktoren nötig.
Nischenmodelle: Überlagerungen von Nischenmodellierungen auf der Lebensraumebene
erlauben es dem Kanton, qualitativ hochwertige Flächen zu bestimmen und zu erhalten.
Aussterbeschuld: Nicht in jedem Fall, wo eine Art in einem Gebiet vorkommt, kann davon
ausgegangen werden, dass der Lebensraum für das Überleben der Art geeignet ist. Die
Möglichkeit einer Aussterbeschuld muss berücksichtigt werden.
PVA: ‚population viability analyses’ schätzen die Überlebenschancen von Pflanzen- und
Tierpopulationen. Sie erfordern eine Vielzahl an Daten. Sind diese nicht vorhanden, können
(mit viel Vorsicht) Richtwerte anderer Studien beigezogen werden wie sie z.B. in der ‚species
traits database’ des SCALES Projektes (http://scales.ckff.si/scaletool/?menu=6) aufgelistet
sind.
Genetische Vielfalt: In der Naturschutzpraxis muss zwischen neutraler und
anpassungsrelevanter (adaptiver) genetischer Vielfalt unterschieden werden. Der
Naturschutz wäre vor allem an anpassungsrelevanter genetischer Vielfalt interessiert, diese
ist aber immer noch schwierig messbar. Für die Erhaltung der genetischen Vielfalt sind
grundsätzlich die gleichen Instrumente zu nutzen, wie für die Erhaltung von Populationen
(also Lebensraumerhaltung, Habitatqualität, grosse Populationen und Vernetzung).
Adaptives Potenzial: Eine grosse genetische Vielfalt erhält das Anpassungs- und
Evolutionspotential von Arten. Redundanz und Vielfalt bei den Lebensräumen sind hierfür
besonders wichtig.
Inzucht: Um Inzucht zu vermeiden und die adaptive wie auch die neutrale genetische
Vielfalt zu bewahren, müssen Populationen 500-1’000 (effektive Populationsgrösse, Ne)
bzw. 5’000 – 10'000 Individuen (tatsächliche Populationsgrösse, Nc) umfassen.
Randpopulationen: Randpopulationen können die Überlebenschancen einer Art unter
unsicheren Umweltbedingungen (z.B. Klimawandel) verbessern, weshalb sie eine
bedeutende Rolle im Naturschutz einnehmen. Besondere Randpopulationen sollen darum in
der Berechnung der Artwerte oder der Auswahl der AP-Arten einfliessen
26 | Institut für Evolutionsbiologie und Umweltwissenschaften
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1.4 Forschungsbedarf
Nachfolgend werden Vorschläge für Untersuchungen gegeben, die Daten liefern, welche in der
Literatur zurzeit fehlen, die den Kanton Zürich in seiner täglichen Naturschutzarbeit aber
massgeblich unterstützen würden. Der Kanton Zürich könnte diese selbst ausführen, in Auftrag
geben oder in Zusammenarbeit mit Hochschulen, Fachhochschulen oder Forschungsinstituten
ausarbeiten.
•
•
Mindestflächengrössen: Eine Zusammenstellung über sehr viele Arten hinweg (v.a.
prioritäre und AP-Arten) wäre für den Kanton Zürich sehr hilfreich. Der Kanton Zürich
verfügt aus Monitorings und Ökobüroaufträgen für zahlreiche Arten über Angaben, wo
diese Arten vorkommen oder nicht vorkommen und wie gross die jeweiligen
Lebensraumflächen sind. Für manche Arten dürfte bekannt sein, wo sie verschwunden
sind, obwohl die Habitatfläche noch vorhanden ist. Der Kanton könnte somit die
Mindestflächengrösse für viele Arten, insbesondere auch Zielarten, auf dem eigenen
Kantonsgebiet nach der Methode von Pe’er et al. (2013) schätzen. Die grosse Arbeit
besteht hier im Zusammenstellen der Daten, die eigentlichen Auswertungen sind einfach
und klar definiert (Beispiel Skabiosen-Scheckenfalter in Kapitel 1.2.1).
Eine solche Zusammenstellung von Mindestflächengrössen wäre nicht nur für den Kanton
Zürich von Nutzen, sondern könnte in Absprache und Zusammenarbeit auch in anderen
Kantonen gemacht werden, z.B. für national prioritäre Arten (oder eine Auswahl davon).
Nischenmodelle: Für die prioritären Arten, die mittels Aktionsplan gefördert werden
sollen, aber auch für die Arten ganzer Lebensräume könnte der Kanton Nischenmodelle
anfertigen.
1.5 Anwendung für wichtige Lebensräume im Kanton Zürich
1.5.1 TWW
Trockenwiesen- und weiden (TWW) gehören zu den artenreichsten Lebensräumen (van Swaay
2002). Sie sind durch die Intensivierung der Landwirtschaft stark zurückgegangen (z.B. Wesche et
al. 2012). Ein Bericht der SCNAT (Guntern et al. 2013) schätzt, dass gesamtschweizerisch seit
1900 ca. 95% der TWW Flächen verloren gingen und eine Verdoppelung der aktuellen TWWFlächen nötig wäre, um die Biodiversität in den TWW zu erhalten. In der Datenbank der
Naturschutzfachstelle sind aktuell (Januar 2016) 264 TWW-Objekte mit einer Gesamtfläche von
240 ha erfasst. Vergleicht man die Flächenanteile der TWW-Inventarobjekte des gesamten
Schweizer Mittellandes (0.06% der Fläche) mit dem Kanton Zürich (0.09%), wird klar, dass der
Kanton Zürich überdurchschnittlich viele TWW-Flächen aufweist und dass er im Schweizer
Mittelland für diese eine hohe Verantwortung hat.
Die Flächen pro TWW-Objekt (national und kantonal) unterscheiden sich stark: Das kleinste Objekt
im Kanton Zürich ist 0.04 ha gross, das grösste 15.4 ha. Der Mittelwert der TWW-Flächen im
Kanton Zürich liegt bei 0.92 ha, der Median bei 0.46 ha. Dies zeigt, dass kleine Flächen deutlich
überwiegen. Gemäss Krauss et al. (2004; Abb. 1.8) nimmt die Artenzahl unterhalb 1 ha stark ab.
Im Kanton Zürich erreichen immerhin 55 TWW-Objekte (20%) eine Fläche von 1 ha oder grösser,
weitere 16 sind immerhin über 0.8 ha gross. Knapp drei Viertel der Objekte sind jedoch deutlich
kleiner als 1 ha.
27 | Institut für Evolutionsbiologie und Umweltwissenschaften
Fachbericht Populationsökologie
Abbildung 1.8: Zusammenhang zwischen Flächengrösse und Artenzahl der Pflanzen in TWWObjekten. Grafik aus Krauss et al. (2004).
Fischer und Stöcklin (1997) beobachteten, dass TWW-Pflanzen mit kleiner Populationsgrösse eher
lokal ausstarben als Pflanzen mit grösseren Populationen. Zudem sterben Arten mit einer kurzen
Lebensdauer, Fehlen von vegetativer Vermehrung und geringer Samenproduktion häufiger aus als
langlebige Arten mit grosser Samenproduktion oder vegetativer Vermehrung (Fischer and Stocklin
1997; Saar et al. 2012). Beides deutet darauf hin, dass in TWW-Objekten vermutlich eine
Aussterbeschuld vorhanden ist (Krauss et al. 2004): Der Flächenverlust liegt noch nicht so lange
zurück, dass langlebige bzw. Arten mit vegetativer Vermehrung sich den neuen
Gleichgewichtszustand mit weniger Fläche und damit geringerer Artenvielfalt angepasst hätten.
Dasselbe lässt sich für Wildbienen beobachten. In einer Studie von Blaauw und Isaacs (2014)
nahm die Anzahl Wildbienenbesuche mit der Flächengrösse zu. Da Wildbienen unter anderem
wichtige und teilweise spezialisierte Bestäuber sind, interagiert der Rückgang an Wildbienen-Arten
mit dem Rückgang der von ihnen abhängigen Pflanzenarten. Da bei den Pflanzen eine
Aussterbeschuld vorliegt, ist diese auch bei den von ihnen abhängigen Bestäubern zu erwarten.
Eine mosaikartige Bewirtschaftung bzw. Beweidung trägt dazu bei, dass der Artenreichtum in
TWW-Flächen erhöht wird (Diacon-Bolli et al. 2012). Andererseits zeigt die Studie von Bruun zur
Artenvielfalt auf dänischen TWW-Flächen aber, dass die Flächengrösse die Artenzahl auf TWWFlächen stärker beeinflusst als der Strukturreichtum (Bruun 2000). Zudem ist bei heterogener
Bewirtschaftung darauf zu achten, dass nicht zu viele Randeffekte entstehen und die eigentlichen
Kernzonen der TWW nicht zu klein werden.
Viele TWW-Objekte im Kanton Zürich sind klein. Da die Mindestflächengrösse für TWW gemäss
Literatur bei ca. 1 ha liegt (Krauss et al. 2004), sollte der Kanton Zürich diese kleinen Objekte
arrondieren und durch naheliegende Flächen vergrössern (Dalang and Hersperger 2012), da viele
Arten in den kleinen Flächen langfristig kaum überleben werden. Besonders sollte dies bei
isolierten Objekten geschehen; in Schwerpunktgebieten sind auch kleinere Flächen durchaus
wertvoll (vgl. Kapitel 2). Aufgrund von Randeffekten, durch die bereits moderate Stickstoffeinträge
starke und langfristige Reduktionen der Artenzahl zur Folge haben (Hegg et al. 1992), und des
starken Zusammenhangs zwischen Flächengrösse und Artenzahl sollten aber primär grosse
Flächen angestrebt werden. Interessant ist die Frage, wieso in der Schweiz Halbtrockenrasen vor
allem gemäht werden, während sie in Deutschland eher beweidet sind. Klar ist, dass eine leichte
Beweidung mit leichten Bodenstörungen zu Keimstellen für Pflanzen führt (Diacon-Bolli et al.
2012). Auch diverse Invertebraten profitieren von der kleinräumigen Heterogenität, die durch
extensive Beweidung entsteht (z.B. Maes and Bonte 2006).
1.5.2 Feuchtgebiete/Moore
Im Kanton Zürich sind aktuell (Stand Januar 2016) 1’191 nationale, kantonale und regionale
Feuchtgebiete (Hochmoore, Flachmoore, kleine Stillgewässer, Feuchtwiesen) mit einer
28 | Institut für Evolutionsbiologie und Umweltwissenschaften
Fachbericht Populationsökologie
Gesamtfläche von 3’044 ha in der GIS-Datenbank erfasst. Die Flächengrösse pro Objekt variiert
von 0.01 bis 242.17 ha, der Mittelwert liegt bei 2.55 ha und der Median bei 0.70 ha. Es existieren
demnach vor allem kleinflächige Objekte. Gimmi et al. (2011) schätzen, dass im Kanton Zürich
ursprünglich etwas über 10'000 ha an Feuchtgebietsflächen vorkamen. Rund 90% gingen verloren,
vor allem grossflächige Feuchtgebiete. Moore gingen gemäss Gimmi et al. (2011) ab 1900 durch
Drainage, Abbau, Intensivierung der Landwirtschaft und später die Zersiedelung durch das
Bevölkerungswachstum verloren. Je nach Moortyp schätzt die SCNAT, dass eine Vergrösserung der
aktuellen Flächen um das Zwei- bis Dreifache nötig wäre. Dies entspräche einer Hochmoorfläche
von ca. 4’400 ha (aktuell 1’500 ha) und einer Fläche von Flachmooren und Feuchtwiesen von ca.
82’000 ha (aktuell 32’200 ha) für die ganze Schweiz (Guntern et al. 2013). Aufgrund der grossen
ehemaligen Feuchtgebietsfläche hat der Kanton Zürich eine grosse Verantwortung für
Feuchtgebiete, insbesondere für Flachmoore. Seine ursprüngliche Feuchtgebietsfläche entspräche
grob einem Achtel der benötigten Fläche für die ganze Schweiz.
Arten-Arealbeziehungen für die spezialisierte Moor-Flora im Kanton Zürich legen nahe, dass eine
Aussterbeschuld vorliegt (Bergamini et al., unpubl. Daten): Moore, die seit 1850 mehr als 50% der
Fläche eingebüsst hatten, zeigten eine stärkere Abnahme in der Artenzahl als Moore, die weniger
als 50% der Fläche eingebüsst hatten. Eine positive Korrelation für Artenzahl und Flächengrösse
besteht für eine Vielzahl an Moorspezialisten (vgl. Abbildung 1.9; Peintinger et al. 2003). Für die
meisten Artengruppen erhöht sich die jeweilige Artenvielfalt ab ca. 25 bis 100 ha nur mehr
unwesentlich.
Abbildung 1.9: Zusammenhang zwischen Flächengrösse und Artenzahl für vier taxonomische
Gruppen (Gefässpflanzen, Moose, Schmetterlinge und Heuschrecken). Quelle: Peintinger et al.
(2003).
29 | Institut für Evolutionsbiologie und Umweltwissenschaften
Fachbericht Populationsökologie
Die mittlere Flächengrösse für Feuchtgebiete liegt mit 2.55 ha massiv unterhalb der gemäss der
Studie von Peitinger et al. (2003) anzustrebenden 25 bis 100 ha für Moore. Die im Mittelwert und
Median sehr gering ausfallende Flächengrösse der Feuchtgebiete im Kanton Zürich kommt
teilweise dadurch zustande, dass auch viele kleine Stillgewässer (mit geringer Flächengrösse) in
den Feuchtgebieten enthalten sind. Trotzdem sind grossflächige Moore selten: nur gerade 11
Feuchtgebiets-Objekte im Kanton Zürich sind grösser als 40 ha und nur zwei Objekte grösser als
100 ha. Eine Vergrösserung der Flächen durch Moorregeneration und das Sichern von genügend
breiten Pufferstreifen gegen Austrocknung (hydrologische Pufferzonen) und Nährstoffeintrag
(Guntern et al. 2013) sind also prioritär, wenn weitere Artverluste verhindert werden sollen.
1.5.3 Lichte Wälder
Aufgrund der besonders hohen Artenvielfalt von seltenen Pflanzen und Tieren wurden Lichte
Wälder als prioritärer Lebensraum im Kanton Zürich definiert und werden gezielt gefördert (vgl. AP
LiWa). Je nach Typ von lichtem Wald können unterschiedliche Arten vorkommen (Bertiller and Keel
2006).
Gemäss Geodaten des Kantons Zürich zum lichten Wald sind im Kanton Zürich 239 LiWa-Objekte
erfasst mit einer Gesamtfläche von 716.75 ha (Stand Februar 2016). Die kleinste Fläche beträgt
0.07 ha, die grösste 44.98. Der Mittelwert liegt bei 3.01 ha, der Median bei 1.75. Auch hier wird
klar, dass kleine Flächen von unter 1 ha übervertreten sind. In der Literatur liegen keine Daten zu
Arten-Arealbeziehungen für lichte Wälder vor. Der Kanton Zürich sollte daher für Zielarten die
Minimalareale bestimmen (siehe Forschungsbedarf Kapitel 1.4).
Die Auswahl der Flächen, die als Lichter Wald bewirtschaftet werden, erfolgt bisher
opportunistisch. Die Flächen können beim Kanton angemeldet werden und erhalten entsprechende
Unterstützung, wenn sie eine genügende Punktzahl erreichen. Nur die wertvolleren Flächen mit der
höchsten Punktzahl werden prioritär gefördert. Eine hohe Punktzahl kann auf zwei Wegen
zustande kommen:
•
•
Die Fläche hat eine Vielzahl an LiWa-typischen Arten, die allesamt aber eher wenige
Punkte geben.
Die Fläche hat einige wenige LiWa-Arten mit sehr hohem Artwert.
Offensichtlich erfolgt die Auswahl der LiWa-Objekte aufgrund von Artvorkommen, berücksichtigt
aber die oben erwähnten Faustregeln für die Populationsgrösse kaum. Aufgrund der Faustregeln
können die folgenden Überlegungen zur Priorisierung gemacht werden:
•
•
•
•
•
Priorisierung: Arten, für die der Kanton Zürich besondere Verantwortung hat, sollten
besonders gefördert werden. Als Beispiel erhält das häufigere Purpurknabenkraut dieselbe
Punktzahl wie das seltenere Blasse Knabenkraut, obwohl das Purpurknabenkraut sein
Hauptverbreitungsgebiet in den Kantonen Zürich und Thurgau hat, während das Blasse
Knabenkraut historisch kaum im Kanton Zürich belegt ist.
Redundanz: Es sollten Redundanzen geschaffen werden. LiWa-Objekte auf sauren,
trockenen Böden oder nassen Standorten kommen bisher nur sehr selten vor und weisen
andere Lebensgemeinschaften auf als LiWa Objekte auf kalkreichen wechseltrockenen
Böden. Sie sollten nunmehr prioritär gegenüber den bereits zahlreicher vertretenen
anderen Typen berücksichtigt werden.
Redundanz und adaptives Potenzial: Das Schaffen von Redundanzen beinhaltet auch, dass
nebst dem Artwert mitberücksichtigt wird, von wie vielen Förderflächen im LiWa-Programm
eine Art bereits profitiert. Arten, die im LiWa kaum gefördert werden, sollten priorisiert
werden, sowohl bezüglich Redundanz wie auch bezüglich Erhalt eines möglichst grossen
adaptiven Potenzials der Art durch Förderung an ökologisch unterschiedlichen Standorten.
Minimale Populationsgrösse: Grosse Flächen sollten gegenüber kleinen ebenfalls bevorzugt
werden, denn damit besteht die Möglichkeit, dass Arten mit grossem Platzbedarf wie etwa
der Berglaubsänger den Lebensraum nutzen können. Die Priorisierung von grossen Flächen
ist aber häufig bereits dadurch gegeben, dass grössere Flächen tendenziell mehr Arten
aufweisen und daher höhere Punktzahlen erreichen.
Aussterbeschuld: Viele typische LiWa-Arten sind eher langlebig (Bäume, Sträucher) und
die Bewirtschaftung der ehemals lichten Wälder änderte sich erst im 19./20. Jahrhundert.
Das Gleichgewicht in der Arten-Arealbeziehung dürfte sich erst langfristig noch einstellen.
30 | Institut für Evolutionsbiologie und Umweltwissenschaften
Fachbericht Populationsökologie
•
In Anbetracht dieser Möglichkeit einer Aussterbeschuld in diversen kleinen LiWa-Objekten
sollte bei der Vergabe der Punktzahlen nicht nur das Vorhandensein von Arten mit hohen
Artwerten berücksichtigt werden, sondern es könnten Extrapunkte vergeben werden, wenn
sich Fortpflanzung seltener Arten nachweisen lässt. Denn ohne Fortpflanzung besteht die
Möglichkeit, dass eine seltene Art einer Aussterbeschuld unterliegt und langfristig verloren
geht, auch wenn der Lebensraum qualitativ ausreichend scheint.
Habitatqualität: Die Habitatqualität kann oberflächlich ausreichend erscheinen, da
bestimmte Arten in einem bestimmten Objekt vorkommen. Wenn jedoch keine
Fortpflanzung stattfindet, ist das ein Hinweis auf Qualitätsmängel. Daher sollten
Extrapunkte für den Nachweis von Fortpflanzung bei seltenen Arten vergeben werden
(analog Aussterbeschuld).
1.6 Anwendung auf Fallbeispiele von Zielarten im Kanton
Zürich
1.6.1 Küchenschelle (Pulsatilla vulgaris)
Der Aktionsplan des Kantons Zürich für die Küchenschelle (Pulsatilla vulgaris) zeigt eine gemischte
Bilanz: Zwar konnten neue Populationen durch Auspflanzung gegründet werden. Allerdings ist die
Pflege der vorhandenen Flächen (Pflegeverträge zur Offenhaltung der Flächen und zum
Mahdregime, Verhinderung von Randeffekten durch Nährstoffeintrag durch Pufferzonen)
aufwändig. Selbständige Vermehrung oder Ausbreitung findet kaum statt. Die Art ist also im
Kanton noch direkt abhängig von Naturschutzmassnahmen. Zudem stellt sich die Frage, ob die Art
mittel- bis langfristig selbständig überleben kann:
•
•
•
•
•
•
•
Für eine langlebige Art wie die Küchenschelle ist zur Beurteilung der Habitatqualität die
erfolgreiche Fortpflanzung ein besserer Indikator als das Vorkommen und Überleben
bereits etablierter Individuen, die auch unter suboptimalen Bedingungen noch jahrelang
überdauern können (Krauss et al. 2010).
Die aktuellen Vorkommen der Küchenschelle im Kanton Zürich sind meist sehr klein mit
weniger als 10-50 Individuen (Pfeifer et al. 2002). Dies trifft auch auf die neu
ausgepflanzten Populationen zu (Regula Langenauer, unpub. Daten). Das langfristige
Überleben dieser Kleinpopulationen ist gemäss Faustregeln nicht gesichert. Zudem ist von
Pulsatilla vulgaris bekannt, dass kleine Populationen (unter 10 Individuen) geringeren
Fortpflanzungserfolg aufweisen als grosse (Hensen et al. 2005).
Um den Verlust einer einzigen Population durch einen katastrophalen Umwelteinfluss oder
stochastische demographische Effekte abzupuffern, müssen mehrere grosse Populationen
geschaffen werden (Redundanz).
Für kleine Populationen von unter 500 Individuen ist es besonders wichtig, dass sie mit
anderen Populationen in genetischem Austausch stehen, also vernetzt sind. Aktuell sind
die meisten Populationen mehr als 2-5 km voneinander entfernt (Regula Langenauer,
unpub. Daten), was gemäss genetischen Daten aus Deutschland für eine gute Vernetzung
nicht ausreicht (Hensen et al. 2005).
Eine Ansiedlung von Individuen zur Gründung neuer Populationen oder Stärkung
bestehender Vorkommen macht nur dann Sinn, wenn diese sich erfolgreich in der
Population etablieren: Sie müssen nicht nur überleben, sondern sich auch erfolgreich
reproduzieren und ihre Gene an die nächste Generation weitergeben. Ob sich die
ausgepflanzten Individuen tatsächlich vermehren und durchmischen, kann nur durch
genetische Methoden bestimmt werden. Dies ist unseres Wissens für den Kanton Zürich
nicht bekannt.
Für Ansiedlungen sollen nur lokale Genotypen verwendet werden (Kapitel 3), aber nur
wenn es einen genügend grossen lokalen Genpool gibt. Wenn der lokale Genpool schon
sehr klein ist und es viel Inzucht gibt, dann ist es nicht ideal, nur lokale Genotypen
auszusetzen.
Forschungsarbeiten könnten helfen zu klären, wieso die Populationen sich nicht natürlich
verjüngen und ausbreiten.
31 | Institut für Evolutionsbiologie und Umweltwissenschaften
Fachbericht Populationsökologie
1.6.2. Blauflügelige Ödlandschrecke (Oedipoda caerulescens)
Oedipoda caerulescens ist ein Pionier magerer Trockenstandorte mit einem Deckungsgrad der
Vegetation zwischen 30 und 70%. Sie gilt als sehr standorttreu mit einer Ausbreitungsdistanz von
ca. 100 m, wobei selten auch längere Distanzen im Flug zurückgelegt werden (Maes et al. 2006).
Die Art ist im Kanton Zürich (und im Mittelland) akut vom Aussterben bedroht (Rote-Liste-Status
CR, Aktionsplan Blauflügelige Ödlandschrecke der Naturschutzfachstelle Kanton Zürich). Ziel des
Aktionsplans ist es, langfristig einen Bestand von 10 Populationen mit mindestens 50 Adulten auf
mindestens 5 Aren Lebensraum zu schaffen, zusätzlich drei Populationen mit ca. 200 Individuen
(AP Blauflügelige Ödlandschrecke).
In einer Studie von Maes und Bonte (2006) kam die Art auf Flächengrössen von knapp 2 ha in
beiden Studienjahren vor, auf einer Fläche von knapp 0.7 ha in nur einem der zwei Studienjahre
und auf Flächen um 0.2 ha konnte sie in keinem der Studienjahre nachgewiesen werden.
Entsprechend sind die angestrebten Flächengrössen des Aktionsplans von 0.05 ha für 50
Individuen zu klein, um die Art langfristig in den Flächen zu erhalten. Sie müssten um das 40fache
vergrössert werden. Auch wenn O. caerulescens morphologische Anpassungen als Antwort auf
kleine, isolierte Habitate zeigt (Heidinger et al. 2010), so sind für eine Art, für die man zurzeit von
tiefen Migrationsraten zwischen Population ausgeht (und welche darum kaum Metapopulationen
bilden wird, Kapitel 2), die angestrebten Populationsgrössen von 50 bzw. 200 Individuen zu tief.
Bei 50 Individuen spielen demographische Effekte selbst kurzfristig eine Rolle, und selbst bei 200
Individuen führt genetische Drift zum stetigen Verlust von genetischer Vielfalt und zu Inzucht.
Aufgrund der Literaturangaben für eine Mindestflächengrösse von rund 2 ha ist es vorrangig, die
vorhandenen besiedelten Lebensräume z.B. durch geeignete Massnahmen wie Beweidung oder
Oberbodenabtrag zu vergrössern. Erst sekundär sollen dann Redundanzen geschaffen werden.
Idealerweise liegen die neuen Standorte sehr nahe bei bestehenden Lebensräumen, da sich bei
dieser Art die natürliche Besiedlung und Populationsaustausch innerhalb eines engen Radius
abzuspielen scheint (Maes and Bonte 2006).
1.6.3. Kreuzkröte (Epidalea calamita)
Für die Kreuzkröte Epidalea (Bufo) calamita sind relativ gute Daten zur ‚life history’ bekannt. Für
diese Art kann folglich eine verlässliche ‚population viability analysis’ (PVA, Kapitel 1.2.3)
durchgeführt werden (Tabelle 1.4; Boyce 1992).
Tabelle 1.4. Die Parameter, welche für die Vortexanalysen eingegeben wurden und deren Quellen.
Die in der Modellierung veränderten Werte sind fett hervorgehoben.
Effekt
Literaturwert
Modelleingabe
Genetische Effekte:
Gibt es Inzuchtdepression?
Lethal equivalents: 6.29; % due
ja (Rowe and Beebee 2005) to recessive alleles: 50 (default
settings)
Ab wann ist sie schädlich
unbekannt
Standardwerte
Breiten sich beide Geschlechter
aus?
Ja
Standardwerte
Welche Altersklasse breitet sich
aus?
Juvenile
1 & 2 Jahre
Welcher Prozentsatz breitet sich
aus?
unbekannt
20% (Annahme)
Ist Ausbreitung dichteabhängig?
unbekannt
Standardwerte
Überlebensrate während der
Ausbreitung?
unbekannt
5% (Annahme)
Ausbreitung:
32 | Institut für Evolutionsbiologie und Umweltwissenschaften
Fachbericht Populationsökologie
Effekt
Literaturwert
Modelleingabe
1. Fortpflanzung der Männchen?
2. Lebensjahr
2
1. Fortpflanzung der Weibchen?
2. Lebensjahr
2
Maximale Lebenserwartung
Männchen?
20 Jahre
20
Maximale Lebenserwartung
Weibchen?
20 Jahre
20
Wie oft pflanzen sich Weibchen
fort?
1x/Jahr
1
Wie viele Jungtiere werden pro
Fortpflanzungsevent pro
Weibchen produziert?
1000-3000
Mittelwert = 2000, SD = 500
Welcher Prozentsatz der
Weibchen pflanzt sich jeweils
fort?
100%
100
Welcher Prozentsatz der
Männchen pflanzt sich jeweils
fort?
ca. 50%
50
Gibt es Dichteabhängigkeit
Ja für Larven und Juvenile
Standardwerte
Gibt es Allee-Effekte
Ja, ab 50 angestrebt werden. Im
vorliegenden Fall ist dies aber unmöglich, da nur etwa 10 Ursprungspflanzen für die vegetative
Zwischenvermehrung vorhanden waren. Inzwischen wurden im Norden des Kantons Zürich, v.a.
im um Eglisau und im Rafzerfeld, kleine neue Populationen von Daphne cneorum durch Ausbringen
von Pflanzen aus dieser Zwischenvermehrung gegründet. Nebst Auspflanzungsorten in
unmittelbarer Nähe zueinander, liegen die Orte zwischen einem und 6 km Luftlinie auseinander. Es
wird angenommen, ist aber letztlich unbekannt, das über diese Distanz Genfluss durch
bestäubende Insekten erfolgen kann.
Nachdem anfangs eher zu kleine Pflanzen ausgepflanzt wurden, ist das Programm nun
erfolgreicher, da grössere Pflanzen mit stärkeren Wurzelballen ausgebracht werden. Da die
Vermehrung über Stecklinge erfolgt, muss besonders darauf geachtet werden, dass die neuen
Populationen möglichst viel der genetischen Variation der an sich schon kleinen und
möglicherweise wenig variablen Ursprungspopulationen enthalten und dass diese nicht aus
wenigen Klonen bestehen. Eine nah verwandte Art, Daphne laureola, lässt zwar Selbstbestäubung
zu, bildet dann aber weniger Samen aus als bei Fremdbestäubung (Alonso and Herrera 2001).
Verantwortlich für die Unterscheidung von Fremdpollen vs. eigenem Pollen bei der Befruchtung
sind die sogenannte Self-Incompatibility (SI) Gene (Takayama and Isogai 2005). In durch Klonung
gebildeten Individuen sind diese Gene gleich. Sie werden als eigener Pollen interpretiert und
entsprechend werden wenig Samen gebildet. Falls dieser Effekt auch in D. cneorum auftritt,
könnte das die geringe Samenbildung und Fortpflanzung in der Ursprungspopulation erklären,
70 | Institut für Evolutionsbiologie und Umweltwissenschaften
Fachbericht Populationsökologie
sofern diese genetisch verarmt ist. Ob die neu gegründeten Populationen Samen bilden, ist bisher
jedoch nicht untersucht. Jungpflanzen wurden noch keine festgestellt, was aber am langsamen
Wachstum der Art liegen dürfte.
Eine Studie sollte klären, ob die genetische Variabilität der ursprünglichen Zürcher Population in
die neu gegründeten Populationen, in die ja auch Pflanzen aus Deutschland eingebracht wurden,
übertragen werden konnte. Untersucht werden sollte auch die genetische Nähe und Variabilität der
benachbarten Vorkommen in Deutschland und allenfalls im Jura. Es wäre zu prüfen, ob die
genetische Variabilität von Neuansiedlungen und die Samenbildung im Kanton Zürich vergrössert
werden kann, wenn vermehrt auch von diesen Standorten im Kanton Pflanzen nachgezogen und
ausgebracht werden. Sollte dies der Fall sein, müssten weitere Mutterpflanzen für die
Stecklingsvermehrung aus der Ursprungspopulation bzw. benachbarten natürlichen Populationen
gewonnen werden. Diese kommen allerdings auf Böden über Kalkgestein vor, während das
ursprüngliche Zürcher Vorkommen auf nicht-kalkhaltigem Deckenschotter wächst. Bevor
Kalkboden-Pflanzen auf Deckenschotter transferiert werden, sollte untersucht werden, ob diese
mit dem neuen Untergrund zurechtkommen. Sonst besteht die Gefahr, dass allenfalls lokale
Adaptation durch Auszucht (‚outbreeding’) zunichte gemacht wird (Kapitel 1.2.7.2). Immerhin
handelt es sich bei der Zürcher Population um eine Randpopulation mit möglicherweise lokalen
Anpassungen. Kleine Studien könnten sowohl die genetische Vielfalt, die Samenbildung unter
Auszucht, wie auch die Eignung der verschiedenen Substrate prüfen.
3.6.3 Kreuzkröte (Epidalea calamita)
Wie in Kapitel 1.6.2 erwähnt, wurden im Kanton Zürich zwischen 2005 und 2011 an sechs Orten
neue Kreuzkrötenpopulationen durch Ansiedlung gegründet. Acht weitere neu geschaffene Weiher
wurden selbständig von Kreuzkröten besiedelt. Das zur Aussetzung verwendeten Material stammte
aus benachbarten Populationen und wurden der Ursprungspopulation als Laich vor dem Schlupf
entnommen. Auf diese Weise sollte eine Verschleppung des Amphibienchytridpilzes
Batrachochytrium dendrobatidis, der nur Keratinstrukturen besiedelt und auf Laichschnüren daher
nicht wachsen kann, vermieden werden. Diese Gelege wurden in Mesokosmen aufgezogen,
künstlichen Becken mit 1’000 L Fassungsvermögen, die im Frühjahr gefüllt und mit getrocknetem
Schilf und wenig Teichwasser beimpft werden. Pro Mesokosmos wurden 200 Kaulquappen
aufgezogen, also eine tiefe Dichte, die gute Wachstums- und Überlebensbedingungen bietet. Kurz
vor der Metamorphose wurden die Kaulquappen in die Freiheit entlassen. Rund 70% der Tiere
wurden dabei an den neuen Standorten eingesetzt, während 30% zurück in ihre
Ursprungspopulation gebracht wurden (Lippuner 2013). Auf diese Weise wollte man vermeiden,
dass die Entnahmepopulationen geschwächt werden. Während zwei Jahren wurden so pro Standort
jeweils 1’600 Larven ausgesetzt, wobei die Individuen, mit denen ein bestimmter Weiher bestückt
wurde, aus einer Mischung der Quellpopulationen (vgl. Abb. 3.2) bestand.
Sämtliche angesiedelten Populationen konnten sich etablieren und weisen aktuell sich selbständig
fortpflanzende Vorkommen auf. Die Entnahmepopulationen wurden durch die Rückführung von
30% der entnommenen Kaulquappen nicht geschwächt, sondern nahmen ebenfalls leicht zu
(Lippuner 2013).
Eine Masterarbeit, welche die genetische Struktur der natürlichen und angesiedelten KreuzkrötenPopulationen im Kanton Zürich untersucht, zeigt, dass dieses Vorgehen erfolgreich die genetische
Diversität der Quellpopulationen in die Empfängerpopulationen zu übertragen vermochte (Ramon
Müller, Masterarbeit UZH, in Arbeit): Fast sämtliche Allele der Quellpopulationen konnten in den
Empfängerpopulationen nachgewiesen werden, und die Anzahl fixierter Allele in den
Empfängerpopulationen ist nicht höher als in den Quellpopulationen. Eine Cluster-Analyse belegt,
dass die ausgesetzten Populationen eine Mischung der Quellpopulationen sind (Abbildung 3.2).
71 | Institut für Evolutionsbiologie und Umweltwissenschaften
Fachbericht Populationsökologie
Abbildung 3.2: Karte der untersuchten Kreuzkrötenpopulationen im Norden des Kantons Zürich.
Die Grösse der Kreise stellt die Stichprobengrösse dar, die verschiedenen Farben entsprechen der
genetischen Zuordnung gemäss der STRUCTURE-Analyse mit sechs Clustern. Angesiedelte
Populationen sind mit fett gedruckten Buchstaben dargestellt, die durch adulte Tiere natürlich
besiedelten in kursiv und Quellpopulationen in normaler Schrift. Einige fett markierte Gewässer
wurden natürlich besiedelt, erhielten zusätzlich aber Kaulquappen. Quelle: Masterarbeit von
Ramon Müller, UZH, in Arbeit.
GEM
RIN
BOE
ZIE
MUE
BUC
EBN
Der Erfolg dieses Ansiedlungsprogramms ist darin begründet, dass verschiedene entscheidende
Faktoren gegeben waren:
•
•
•
•
•
•
Die spezifischen Lebensraumansprüche der Art bezüglich Fortpflanzungsgewässer und
Landlebensraum waren bekannt.
Das kritische Stadium des Lebenszyklus mit der höchsten Mortalität (frisch
metamorphosierte Jungtiere) war bekannt. Die Aufzucht in Gefangenschaft generierte eine
Vielzahl an fitten Jungtieren, nachdem die Kaulquappen in geringer Dichte aufgezogen
worden waren.
Die Bedingungen zur erfolgreichen Aufzucht der Gelege in Gefangenschaft waren ebenfalls
bekannt.
Prägung auf den Menschen, Sozialstrukturen etc. sind für die Art nicht relevant.
Aufgrund der hohen Anzahl an Nachkommen pro Gelege konnte eine grosse Anzahl an
Individuen angesiedelt werden, ohne die Quellpopulationen zu schwächen.
Die Verschleppung von Krankheitserregern (Chytridpilz) konnte durch die Entnahme von
Laichschnüren vermieden werden.
Trotz dieser erfolgreichen Bestandsstützung durch die künstliche Neugründung von Populationen
bleibt die Frage, ob der betriebene Aufwand verhältnismässig war: Im Untersuchungsgebiet
wurden acht von 14 neu angelegten Fortpflanzungsgewässern zusätzlich zur Bestockung mit
Kaulquappen auch natürlicherweise durch adulte Tiere besiedelt. Zudem zeigen die genetischen
Analysen von Ramon Müller, dass Migration stattfindet. Es scheint also, als ob die neuen Weiher in
72 | Institut für Evolutionsbiologie und Umweltwissenschaften
Fachbericht Populationsökologie
ein bereits funktionierendes Metapopulationssystem eingebunden waren. Rein aufgrund der
Ausbreitungsdistanzen waren Ansiedlungen darum kaum nötig. Möglicherweise hatte auch die
grosse Zahl an Nachkommen, die aus der Aufzucht freigelassen wurden, einen Effekt auf diese
natürliche Ausbreitung, da sie den Abwanderungsdruck erhöhte und somit die erfolgreiche
Etablierung von Populationen erst ermöglichte. Es bleibt somit die Frage, ob das Projekt ebenso
erfolgreich verlaufen wäre, wenn statt in die Aufzucht in zusätzliche Gewässer investiert worden
wäre. Ob der zusätzliche Aufwand der Aufzucht gerechtfertigt war, hätte sich testen lassen, wenn
in der einen Hälfte des Projektgebietes (Abb. 3.2) Ansiedlungen durchgeführt worden wären,
während man in der anderen Hälfte natürlicher Besiedlung 10 Jahre Zeit gegeben hätte. Für
zukünftige Projekte wüsste man so, ob die Mittel für die Aufzucht wirklich investiert werden
müssen.
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Auswirkungen und mögliche Stossrichtungen für Massnahmen im Kanton Zürich
Fachbericht als Grundlage für die Ergänzung des Naturschutzgesamtkonzeptes des Kantons Zürich
im Auftrag der Fachstelle Naturschutz, Amt für Landschaft und Natur
Eutrophierung und Biodiversität
Impressum
Auftraggeber
Fachstelle Naturschutz
Stampfenbachstrasse 12
8090 Zürich
043 259 30 32
naturschutz@bd.zh.ch
Auftragnehmer
Akademie der Naturwissenschaften Schweiz
Forum Biodiversität Schweiz
Postfach
3001 Bern
+41 31 306 93 40
biodiversity@scnat.ch
Autor
Jodok Guntern, Forum Biodiversität Schweiz
Fachliche Hinweise
Andreas Grünig, Agroscope
Olivier Huguenin-Elie, Agroscope
Daniela Pauli, Forum Biodiversität Schweiz
Walter Richner, Agroscope
Thomas Walter, Agroscope, Mitglied im Wissenschaftlichen Beirat des Forum Biodiversität
Thomas Wohlgemuth, WSL
Zitiervorschlag
Guntern, J. (2016): Eutrophierung und Biodiversität. Auswirkungen und mögliche Stossrichtungen
für Massnahmen im Kanton Zürich. Fachbericht als Grundlage für die Ergänzung des Naturschutzgesamtkonzeptes des Kantons Zürich im Auftrag der Fachstelle Naturschutz, Amt für Landschaft
und Natur. Forum Biodiversität Schweiz.
Hinweis
Dieser Fachbericht wurde im Auftrag der Fachstelle Naturschutz des Kantons Zürich erarbeitet. Er
dient als eine Grundlage für die Ergänzung des Naturschutzgesamtkonzeptes des Kantons Zürich
(NSGK). Der Inhalt fasst den aktuellen Kenntnisstand basierend auf der wissenschaftlichen Literatur, dem Wissen des Autors und den fachlichen Hinweisen von ExpertInnen zusammen. Aus diesem
Blickwinkel werden zudem mögliche Stossrichtungen zur Ergänzung des NSGK aufgezeigt. Der Bericht wiedergibt die Einschätzung der Autorinnen und stimmt nicht zwingend mit den Ansichten der
Fachstelle Naturschutz überein.
2 | Akademie der Naturwissenschaften Schweiz (SCNAT) – Forum Biodiversität Schweiz
Eutrophierung und Biodiversität
Inhaltsverzeichnis
Zusammenfassung
..........................................................................................................................
5
1
Einleitung
................................................................................................................................
7
2
Situation und Entwicklung
........................................................................................
8
2.1
Global
..................................................................................................................................................
8
2.2
Schweiz
...............................................................................................................................................
9
2.2.1
Luft:
Emissionen
und
Immissionen
......................................................................................................
9
2.2.2
Gewässer:
Einträge
und
Konzentrationen
.....................................................................................
11
2.2.3
Böden:
Gehalte
............................................................................................................................................
12
2.3
Kanton
Zürich
.................................................................................................................................
13
2.3.1
Luft
...................................................................................................................................................................
13
2.3.2
Gewässer
.......................................................................................................................................................
14
2.3.3
Böden
..............................................................................................................................................................
14
2.4
Voraussichtliche
zukünftige
Entwicklung
............................................................................
15
3
Aktueller Wissensstand zu Wirkungsweise und zu
Auswirkungen der Eutrophierung auf die Biodiversität
.........................
16
3.1
Umweltverhalten
und
Wirkungsweise
..................................................................................
16
3.1.1
Umweltverhalten
von
Stickstoff
.........................................................................................................
16
3.1.2
Wirkungen
von
Stickstoff
und
Phosphor
in
der
Umwelt
.........................................................
20
3.1.3
Stickstoff
oder
Phosphor
als
limitierender
Nährstoff
...............................................................
23
3.1.4
Regime
Shifts
und
Tipping
Points
......................................................................................................
26
3.1.5
Critical
Loads
und
Critical
Levels
.......................................................................................................
27
3.2
Auswirkungen
auf
die
Biodiversität
.......................................................................................
28
3.2.1
Arten
...............................................................................................................................................................
28
3.2.2
Lebensräume
...............................................................................................................................................
31
3.2.3
Ökosystemfunktionen
und
ökologische
Interaktionen
............................................................
39
3.2.4
Zeitliche
Dimensionen
............................................................................................................................
40
3.3
Wechselwirkungen
mit
anderen
Einflussfaktoren
............................................................
41
4
Strategische Stossrichtungen für Handlungsmöglichkeiten
........
43
4.1
Emissionsminderung
...................................................................................................................
44
4.1.1
Luftreinhaltung
..........................................................................................................................................
45
4.1.2
Landwirtschaft
...........................................................................................................................................
47
4.1.3
Konsum
..........................................................................................................................................................
53
4.1.4
Kommunikation
zu
Politik
und
breiter
Öffentlichkeit
..............................................................
53
4.2
Umgang
mit
Eutrophierung
.......................................................................................................
54
4.2.1
Pufferzonen
und
-‐streifen
......................................................................................................................
54
4.2.2
Weitere
Anpassungsmassnahmen
im
Umfeld
von
Gebieten
..................................................
57
4.2.3
Wiederherstellung
nährstoffarmer
Standorte
.............................................................................
57
4.2.4
Bewirtschaftung
.........................................................................................................................................
62
4.2.5
Weitere
Massnahmenbereiche
............................................................................................................
67
4.2.6
Umgang
mit
Unsicherheiten
.................................................................................................................
67
5
Wissenslücken
.................................................................................................................
68
5.1
Offene
Fragen
bezüglich
der
Eutrophierung,
ihrer
Auswirkungen
und
dem
Umgang
damit
im
Kanton
Zürich
.........................................................................................................................
68
6
Fazit
.........................................................................................................................................
69
7
Literatur
................................................................................................................................
70
8
Anhang
...................................................................................................................................
84
8.1
Stickstoffflüsse
in
der
Schweiz
2005
und
2020
..................................................................
84
8.2
Gewässerqualität
im
Kanton
Zürich
.......................................................................................
86
8.3
Nährstoff-‐Zeigerwerte
der
Aktionsplanarten
Flora
..........................................................
88
8.4
Critical
Loads
für
Lebensräume
...............................................................................................
89
8.5
Grenzwerte
für
N
in
der
Bodenlösung
und
N-‐Auswaschung
von
Waldböden
..........
91
8.6
Stickstoffdeposition
in
der
Schweiz
........................................................................................
92
8.7
Entwicklung
der
Nährstoffverhältnisse
in
Mooren
der
Schweiz
..................................
94
3 | Akademie der Naturwissenschaften Schweiz (SCNAT) – Forum Biodiversität Schweiz
Eutrophierung und Biodiversität
8.8
Phosphor
Versorgung
von
landwirtschaftlich
genutzten
Böden
in
Schweizer
Gemeinden
2010-‐2012
..........................................................................................................................
95
8.9
Massnahmen
zu
Ammoniakemissionsminderung
und
ihre
Wirksamkeit
in
der
Landwirtschaft
..........................................................................................................................................
96
8.10
Nährstoffentzüge
durch
Wiese-‐
und
Weidenutzung
....................................................
100
4 | Akademie der Naturwissenschaften Schweiz (SCNAT) – Forum Biodiversität Schweiz
Eutrophierung und Biodiversität
Zusammenfassung
Der vorliegende Bericht thematisiert schwerpunktmässig die Auswirkungen der Eutrophierung von
Landökosystemen durch Stickstoff auf die Biodiversität und diesbezügliche Handlungsansätze zur
Erhaltung der Biodiversität. Unter Eutrophierung wird die Anreicherung von Nährstoffen in einem
System verstanden.
Der Stickstoffkreislauf wird seit Mitte des 20. Jahrhunderts durch den Mensch global und
regional stark beeinflusst. Neben beabsichtigten Stickstoffflüssen werden dadurch unbeabsichtigte Stickstoffemissionen und -einträge verursacht. Diese führen zu unerwünschten Auswirkungen
auf Wasser-, Boden-, Luftqualität, Treibhausgasbilanz, Biodiversität und menschliche Gesundheit.
Belege für negative Auswirkungen von erhöhten Stickstoffeinträgen auf Arten und Lebensräume existieren in grosser Anzahl und für verschiedene räumliche und zeitliche Ebenen. Die Effekte sind direkt oder indirekt und entstehen in Folge toxischer, eutrophierender oder versauernder
Wirkung wie auch in Wechselwirkung mit anderen Ursachen wie Landnutzungsänderungen. Die Effekte können je nach Umweltbedingungen innerhalb sehr kurzer oder erst nach langer Zeit sichtbar
werden. Eine Wiederherstellung der Standortbedingungen und Lebensgemeinschaften braucht
meist deutlich mehr Zeit. In gewissen Fällen sind Auswirkungen einer Eutrophierung irreversibel.
Die Eutrophierung ist eine der Hauptursachen für den Rückgang der Biodiversität. Sie
führt zu Veränderungen in den Artenzahlen und -abundanzen, in der Zusammensetzung der Lebensgemeinschaften und der Ökosystemfunktionen und kann das lokale bis regionale Aussterben
von Arten sowie den Verlust genetischer und funktioneller Diversität verursachen. Die Effekte einer
Eutrophierung auf Pflanzen erfolgen tendenziell direkt; Tiere werden indirekt über veränderte Vegetationszusammensetzung, -struktur und -heterogenität oder andere Umweltbedingungen beeinflusst.
Phosphoreinträge in Gewässer und die folgende Eutrophierung wurden in der Schweiz und
im Kanton Zürich deutlich reduziert. Allerdings gilt die Gewässerqualität in verschiedenen Seen als
unbefriedigend, und landwirtschaftlich genutzten Böden weisen häufig eine Überversorgung auf.
Stickstoffemissionen wurden zwischen 1990 und 2000 reduziert. In den letzten 10 Jahren gibt es
aber im Kanton Zürich diesbezüglich keine Fortschritte mehr. 2013 wurden im Kanton Zürich 89%
der Ammoniak- und ca. 75% der Nitratemissionen durch die Landwirtschaft und 83% der Stickoxidemissionen durch Verkehr und Feuerungen verursacht. Mit den momentan vorgesehenen Massnahmen ist bis 2020 mit einem Rückgang der Stickoxidemissionen, aber nur mit geringen Veränderungen der Ammoniakemissionen zu rechnen.
In grossen Teilen des Mittellandes und des Juras liegt die Stickstoffgesamtdeposition ein
Vielfaches über der geschätzten natürlichen Depositionsrate. Zwei Drittel der NGesamtdeposition wird durch landwirtschaftliche Ammoniak-Emissionen, ein Drittel durch Stickoxid-Emissionen verursacht, wobei letztere zu über 80% aus Verkehr, Industrie und Gewerbe
stammen.
Kritische Belastungsgrenzen für Stickstoffeinträge aus der Luft – Immissionen, ab denen
mit unerwünschten Veränderungen in Ökosystemen gerechnet wird – werden heute auf 100% der
Probenahmeflächen in Hochmooren, 95% in Wäldern, 84% in Flachmooren und 42% in Trockenwiesen der Schweiz überschritten. In Zürich ist dies tendenziell verstärkt der Fall. Neben den Stickstoffeinträgen aus der Luft sind nach wie vor auch Einträge durch Düngung und folgende Nährstoffverlagerungen in empfindliche Gebiete mitverantwortlich für die Verschlechterung der Lebensraumqualität.
Für die Optimierung der Nährstoffkreisläufe und Verminderung der Emissionen sind gesamtheitliche, umweltkompartiments- und sektorenübergreifende Ansätze am erfolgversprechendsten: Es werden damit tendenziell höhere Emissionsreduktionen erreicht, und sie sind effizienter als
auf einzelne Sektoren, Einzelquellen, Stickstoffformen oder Umweltkompartimente ausgerichtete
Ansätze. Zudem wird so eine Verlagerung von stickstoffbezogenen Problemen innerhalb des Stickstoffkreislaufes vermieden.
Handlungsansätze beruhen auf Minderungs- und Anpassungsmassnahmen. Sie sollten unterschiedliche räumliche und zeitliche Dynamiken der Stickstoffproblematik berücksichtigen. Prioritär sind die Reduktion der Hintergrundbelastung durch Emissionen von Stickstoff aus Landwirtschaft und Verkehr, die Verringerung der Stickstoff- und Phosphoreinträge in stark belastete und
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Eutrophierung und Biodiversität
empfindliche Gebiete mit regional und lokal wirksamen Instrumenten, die Verstärkung des lokalen
Schutzes durch naturschutzfachliche Maßnahmen und die Erhaltung wenig belasteter Gebiete.
Minderungsmassnahmen sind prioritär. In folgenden Bereichen können die grössten Effekte
zur Optimierung des Stickstoffkreislaufes erzielt werden:
•
Konsumverhalten: Senkung des Konsums tierischer Proteine und Verminderung des Verkehrsaufkommens
•
Landwirtschaft: Verringerung des Stickstoffeinsatzes, Verbesserung der Stickstoffeffizienz in
der Tierproduktion sowie im Ackerbau, Verminderung von Ammoniak- und Nitratverlusten
•
Verkehr und Industrie: Emissionsarme Prozesse und Energie-effiziente Systeme, wobei darunter auch eine Umstellung auf emissionsarme Energieträger verstanden wird
•
Abwasserbehandlung: Recycling von Stickstoff und Phosphor
Anpassungsmassnahmen an erhöhte Nährstoffeinträge betreffen das Umfeld von Gebieten,
die Bewirtschaftung von Lebensräumen oder die Wiederherstellung nährstoffarmer Verhältnisse. Es
bestehen folgende Ansätze:
Pufferzonen und -streifen sind ein bewährtes und wirksames Instrument für die Verminderung von Stickstoff-, Phosphor-, Schadstoff- und Sedimenteinträgen in terrestrische und aquatische
Lebensräume. Neben Kriterien zur Bestimmung deren Lage und Grösse spielt für die Wirksamkeit
der Pufferzonen auch ihre Bewirtschaftung eine entscheidende Rolle. Eine konsequente Umsetzung
der Pufferzonen ist eine der bedeutendsten Anpassungsmassnahmen an übermässige Nährstoffeinträge. Für Moore liegt in der Schweiz mit dem Pufferzonenschlüssel ein differenzierter Leitfaden zur
Ermittlung ausreichender Pufferzonen vor.
Bei der Aufwertung und Wiederherstellung von Lebensräumen spielt die Schaffung nährstoffarmer Standortverhältnisse insbesondere für Magerwiesen, oligo- bis mesotrophe Feuchtgebiete und Gewässer eine entscheidende Rolle. Bei anderen Lebensräumen sind andere Faktoren
entscheidender. In den meisten Fällen führt eine Kombination von Massnahmen zum Erfolg. Die
Wahl der geeigneten Massnahmen setzt insbesondere bei Feuchtgebieten relativ viel Wissen zu den
Standortbedingungen voraus, um unerwünschte Effekte zu vermeiden.
Für eine Ausmagerung durch Mahd oder Beweidung sind Machbarkeit, Zeitbedarf und Erfolg
der Massnahme stark von den Bodeneigenschaften, dem Wasserhaushalt und der Vegetation eines
Standortes abhängig. In gewissen Fällen ist eine Ausmagerung praktisch nicht möglich.
Der Oberbodenabtrag ist auf Mineralböden eine etablierte Massnahme, die schnell zu einer
Senkung des Nährstoffniveaus eines Standortes führt. Auf organischen Böden ist die Durchführung
komplexer. Überlegungen zum Wasserhaushalt des Standortes sollten in jedem Fall in die Massnahmenplanung einfliessen.
Die Bewirtschaftung von Lebensräumen kann sich zur Verminderung des Nährstoffniveaus an traditionellen Bewirtschaftungspraktiken orientieren. Diese entsprachen oft einer
Austragsnutzung. Aufgrund veränderter und erhöhter Nährstoffflüsse sind für die langfristige Erhaltung artenreicher und funktionsfähiger Ökosysteme auch neue Bewirtschaftungsweisen anzudenken und umzusetzen. Zur Vermeidung unerwünschter ökologischer Auswirkungen sollten zudem
weitere Nachhaltigkeitsaspekte in die Planung einfliessen. Im Grünland und in Feuchtgebieten kann
ein zusätzlicher oder vorgezogener Schnitt auf Teilflächen oder alle paar Jahre die Nährstoffniveaus
senken. Dabei müssen die Auswirkungen auf die Artenzusammensetzung beachtet werden.
Weitere Gefährdungsursachen für die Biodiversität und die spezifischen Standortverhältnisse sind in allen Fällen in die Planung von Massnahmen miteinzubeziehen, um unerwünschte
Auswirkungen zu vermeiden und die grössten Erfolge für die Lebensgemeinschaften zu erzielen.
Die wichtigsten weitergehenden Inhalte des Berichtes sind jeweils in blau hervorgehobenen Boxen an den Enden der Unterkapitel aufgeführt.
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Eutrophierung und Biodiversität
1 Einleitung
Der Kanton Zürich überarbeitet sein Naturschutzgesamtkonzept (NSGK), das 1995 erschien. Als
Vorarbeit für die Aktualisierung wurde unter anderem 2012 ein ExpertInnen-Workshop durchgeführt, an dem einerseits die Bedeutung verschiedener Ursachen von Biodiversitätsveränderungen
und andererseits neue populationsökologische Erkenntnisse thematisiert wurden. Als besonders relevante und grossräumig wirksame Einflussfaktoren auf die zukünftige Entwicklung der Biodiversität und ihrer Leistungen im Kanton Zürich wurden dabei der Klimawandel, die Eutrophierung und
die Siedlungsentwicklung erachtet. In Folge wurde das Forum Biodiversität der Akademie der Naturwissenschaften Schweiz (scnat) von der Fachstelle Naturschutz beauftragt, den aktuellen Wissensstand zu diesen Einflussfaktoren und zur Populationsökologie in enger Zusammenarbeit mit
Wissenschaftlern zusammenzutragen.
Schwerpunktmässig wird im vorliegenden Bericht auf die Eutrophierung von Landökosystemen
durch Stickstoff und die Auswirkungen auf die Biodiversität eingegangen. Unter Eutrophierung wird
die Anreicherung von Nährstoffen in einem System verstanden, was unter anderem zu Veränderungen in der Artengemeinschaft, der Funktionsfähigkeit und den Ökosystemleistungen von Lebensräumen führt. Dabei sind vor allem die Nährstoffe Stickstoff und Phosphor in ihren unterschiedlichen Formen relevant. Die Eutrophierung von Gewässern durch Phosphor, welche in der
Schweiz problematisch war und teilweise noch ist, wird nur am Rande behandelt. Da der Bericht
schwerpunktmässig die Auswirkungen einer Eutrophierung auf die Biodiversität thematisiert, wird
die Bedeutung von Nährstoffen für das Landwirtschafts- und Ernährungssystem nicht behandelt1.
Auf den aktuellen Zustand und die Entwicklung der Stickstoffflüsse, Emissionen und Immissionen
auf globaler, nationaler und kantonaler Ebene wird in Kapitel 2 eingegangen. Die aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisse zur Wirkungsweise und zu den Auswirkungen der Eutrophierung auf die
Biodiversität werden in Kapitel 3 beschrieben. In Kapitel 0 wird auf Wechselwirkungen mit anderen
Einflussfaktoren eingegangen. Handlungsmöglichkeiten im Kanton Zürich sind Thema im Kapitel 0.
Dabei wird sowohl auf Stossrichtungen und Massnahmen zur Verminderung von Stickstoffeinträgen
als auch zum Umgang mit der Eutrophierung eingegangen. Schliesslich werden Wissenslücken aufgezeigt, die zu Unsicherheiten im Verständnis und im Umgang mit dem Einfluss der Eutrophierung
auf die Biodiversität führen (Kapitel 5). Die wichtigsten Inhalte der Unterkapitel sind jeweils in blau
hervorgehobenen Boxen an deren Enden aufgeführt.
1
siehe z.B. Kap. 3 Benefits of nitrogen for food, fibre and industrial production in Sutton et al. (2011)
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Eutrophierung und Biodiversität
2 Situation und Entwicklung
2.1 Global
Stickstoff ist als N2 mit 78% Hauptbestandteil der Luft. In dieser unreaktiven Form kann er von den
meisten Lebewesen aber nicht aufgenommen werden. Reaktive Stickstoffverbindungen wie Ammoniak (NH3), Ammonium (NH4+), Stickoxide (NOx), Nitrate (NO3-), Aminosäuren, Proteine und andere sind unerlässlich für das Leben und limitieren aufgrund ihres natürlicherweise begrenzten Vorkommens das biologische Wachstum. Dadurch war bis zu Beginn des 20. Jh. auch die landwirtschaftliche und industrielle Produktion begrenzt. Seit Beginn der Industrialisierung (Verwendung
von fossilen Energieträgern in Verbrennungsprozessen) und den Veränderungen im Landwirtschafts- und Ernährungssystem (Herstellung von Stickstoffdüngern mit dem Haber-Bosch Verfahren nach 1910, Verändertes Konsumverhalten, Intensivierung der Tierhaltung, u.a.) wird der globale Stickstoffkreislauf durch den Menschen stark beeinflusst. Insbesondere seit Mitte des 20. Jh.
haben sich die Stickstoffflüsse deshalb stark verändert (Sutton et al. 2011).
Dadurch hat der Mensch die Einträge von reaktiven Stickstoffverbindungen in die Umwelt global
mehr als verdoppelt, in Europa mehr als verdreifacht (Abbildung 1, Abbildung 2) (Sutton et al.
2011). Dabei wird ein Teil bewusst eingesetzt, ein grosser aber unbeabsichtigt freigesetzt. Ebenso
hat sich der Fluss von Phosphor in der Umwelt von 1960 bis 1990 ca. verdreifacht (Millennium
Ecosystem Assessment 2005) und in Europa in vielen Böden akkumuliert. So hat sich der pflanzenverfügbare Phosphor in Europäischen Torfböden von 250–500 µmol L-1 in ungedüngten Gebieten
auf Werte von 1’000–10'000 µmol L-1 in gedüngten Torfböden erhöht (Lamers et al. 2014).
Durch diese Veränderungen in den Stickstoff- und Phosphorkreisläufen treten neben den erwünschten, viele unerwünschte Umweltauswirkungen auf.
Stickstoffbilanzen und -flüsse und deren Veränderungen zeigen Ansatzpunkte für Strategien und
Massnahmen im Umgang mit Stickstoffüberschüssen auf. Besonders auffällig in Abbildung 2 ist die
Veränderung der Stickstoffflüsse bei den Düngern (Fertilizers) und der Pflanzenproduktion (crop
production). Davon wird 80% nicht für die Produktion von pflanzlichen Nahrungsmitteln (bzw. direkt für die menschliche Ernährung), sondern für die tierische Produktion verwendet. Die Tierproduktion und der daraus folgende hohe Futtermittelbedarf ist dadurch der dominierende Treiber des
Stickstoffkreislaufes in Europa (Sutton et al. 2011).
Gemäss dem Konzept der Planetary boundaries (Rockström et al. 2009; Steffen et al. 2015) stellen
die aktuellen Stickstoff- und Phosphorflüsse ein hohes Risiko für langfristig stabile Lebensbedingungen für die Menschheit dar. Um diese zu erhalten werden die aktuellen Emissionen reaktiven
Stickstoffs als ca. vier Mal zu hoch, diejenigen von Phosphor als ca. zwei Mal zu hoch eingeschätzt.
Abbildung 1: Vereinfachte Darstellung der Stickstoffflüsse (Stickstoffkaskade) im anthropogen beeinflussten
System (Sutton et al. 2011).
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Eutrophierung und Biodiversität
Abbildung 2: Stickstoffflüsse in Europa um 1900 und um 2000 (Sutton et al. 2011), wobei die Ankurbelung des
Stickstoffkreislaufes, insbesondere der anthropogen bedingten Flüsse deutlich sichtbar ist. Grün: vorwiegend
natürliche Flüsse; blau: absichtlich anthropogen verursachte Flüsse; orange: unabsichtlich anthropogen verursachte Flüsse; grüne Kreise mit Nummern: sieben Schlüsselansatzpunkte für ein integriertes Management des
Stickstoffkreislaufes in Europa (siehe Kapitel 4.1).
Box: Situation Global und Europa
•
Seit Mitte des 19. Jh. hat der Mensch die Stickstoff- und Phosphorflüsse stark angekurbelt.
•
Die aktuellen globalen Stickstoff- und Phosphorflüsse stellen ein hohes Risiko für langfristig
stabile Lebensbedingungen der Menschheit dar.
•
In Europa ist die Produktion tierischer Nahrungsmittel mit ihren vor- und nachgelagerten Stufen der hauptsächliche Treiber des Stickstoffhaushaltes.
2.2 Schweiz
Für die Schweiz liegen Stickstoff-Stoffflussanalysen für die Jahre 1994, 2005 und 2020 vor
(Heldstab et al. 2010b, 2013), spezifisch für die Landwirtschaft auch für 2002 (Herzog & Richner
2005). Diese zeigen, dass die Futter- und Düngemittelimporte, Ammoniak-Emissionen aus der
Landwirtschaft, Stickoxid-Emissionen aus Verbrennungsprozessen und Stickstoffeintrag via Abwasser in Kläranlagen die wichtigsten „treibenden“ Flüsse sind. Diese und die Bodenbearbeitung führen
dazu, dass natürliche vorkommende Flüsse verstärkt werden. Über „induzierte“ Flüsse wie die Deposition aus der Luft, Emissionen aus Böden und Einträge in die Gewässer entstehen diverse Umweltprobleme. Die Stickstoffüberschüsse in der Landwirtschaft entweichen v.a. als Emissionen in
die Atmosphäre (Kapitel 2.2.1) und durch Nitratauswaschung in die Gewässer (Kapitel 2.2.2)
(Heldstab et al. 2010b).
Für Phosphor wurde für 2006 eine Schweizer Stoffflussanalyse durchgeführt (Binder et al. 2009)
und spezifisch für die Landwirtschaft auch 2002 (Herzog & Richner 2005). Demgemäss ist die
Schweiz ein Nettoimporteur. Jedes Jahr werden ca. 16’500 tP importiert und ca. 4000 tP exportiert,
was zu einem Wachstum des gesamten Phosphorlagers von ca. 12’500 tP pro Jahr führt. Der Import erfolgt zu 90% über die Landwirtschaft (ca. je zur Hälfte Futter- und Mineraldüngerimporte).
Wie in Europa steht also ein Grossteil der landwirtschaftlichen Stickstoff- und Phosphorflüsse in der
Schweiz im Zusammenhang mit der Tierhaltung (Binder et al. 2009). So ist tendenziell die NEffizienz von Betrieben desto geringer je höher der Hofdüngeranfall ist (BLW 2012).
Der Schweizer Fussabdruck für Stickstoff ist gemäss Dao et al. (2015) deutlich über einem global
nachhaltigen bzw. tragbaren Niveau, obwohl der genaue Wert unsicher ist (Kapitel 2.1, planetary
boundaries). Für Phosphor konnte dies nicht abgeschätzt werden. Dabei verlagerte sich das Eutrophierungspotenzial von Produktion und Konsum in der Schweiz von 1996 bis 2011 zunehmend ins
Ausland (Frischknecht et al. 2014).
2.2.1 Luft: Emissionen und Immissionen
Immissionen
In grossen Teilen des Mittellandes und des Juras beträgt die Stickstoffgesamtdeposition (Total N)
über 20 kg N ha-1 a-1 (Karte in Anhang 8.6). Sie liegt damit um ein Vielfaches über der geschätzten
natürliche Depositionsrate von 0.5-1 kg N ha-1 a-1 (Lamers et al. 2014). Je nach Standort schwankt
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Eutrophierung und Biodiversität
dieser Wert aber zwischen 3 und über 54 kg N ha-1 a-1 (Koordinationsstelle BDM 2011). Dadurch
werden die Critical Loads (kritische Belastungsgrenzen von Lebensräumen) für Stickstoff (Kapitel
3.1.5, Anhang 8.4) in der Schweiz an vielen Standorten mit empfindlichen Ökosystemen deutlich
überschritten (Tabelle 1).
Tabelle 1: Anteil der Flächen an den Gesamtflächen ausgewählter Ökosysteme in der Schweiz, auf denen
Grenzwerte für kritische Stickstoff-Einträge überschritten werden (Critical Loads für Stickstoff = CLN; Critical
Levels für Ammoniak = CLeNH3). Stichprobenpunkte: 5192 vom Hochmoorinventar, 18846 vom Flachmoorinventar, 20039 vom Inventar der Trockenwiesen und -weiden und 10608 vom Landesforstinventar (EKL 2014).
Anteile der BiotopInventarflächen
Hochmoore
Flachmoore
Trockenwiesen
Wald (LFI-Flächen)
Critical Loads für Stickstoff
überschritten
100 %
84 %
42 %
95 %
Critical Levels für Ammoniak
überschritten
55 %
10 %
2%
18 %
Der gesamte Stickstoffeintrag über die Luft (Immissionen) verteilt sich auf mehrere Stickstoffkomponenten und Eintragspfade (Tabelle 2) (EKL 2014):
•
trockene Deposition von gasförmigem Ammoniak (NH3), Stickoxiden (NOx) und Salpetersäure
(HNO3)
•
trockene Deposition von ammonium- und nitrathaltigen Aerosolen (NH4+, NO3-)
•
nasse Deposition von Ammonium (NH4+) und Nitrat (NO3-) mit den Niederschlägen
Tabelle 2: Gesamte Deposition von N-haltigen Luftschadstoffen in der Schweiz (Jahresmittel 2007), berechnet
mit einer Auflösung von 1x1 km (EKL 2014).
Emissionen
Landwirtschaftliche Ammoniak-Emissionen tragen ca. zwei Drittel zur N-Gesamtdeposition (siehe
obenstehend) bei. Ein Drittel wird durch Stickoxid-Emissionen verursacht (Tabelle 2). Die Anteile
können aber aufgrund der räumlichen Unterschiede der Ammoniakkonzentration stark variieren
(EKL 2014). Emissionen von Industrie und Gewerbe sowie Haushalte tragen mit ca. 11% bzw. 3%
nur kleinere Anteile an die Gesamtstickstoffdeposition bei (EKL 2005, Daten von 2000).
Bei den Ammoniakemissionen (NH3) verursacht die Landwirtschaft mit über 90% (Abbildung 3) den
Hauptteil (Jahr 2010). Die NH3-Emissionen sind weitgehend von der Anzahl gehaltener Nutztiere
und von der Produktionstechnik abhängig (BLW 2015). Total nahmen die anthropogenen NH3Emissionen von 1990 bis 2010 um 13%, die landwirtschaftlichen Emissionen um 16% ab (Kupper
et al. 2013). Dies vor allem aufgrund sinkender Tierzahlen, wobei die Reduktion hauptsächlich vor
2005 erfolgte und Tierwohlprogramme teilweise zu einer Erhöhung führten (BAFU 2014a). Die
Emissionen haben sich je nach Bereich zwischen 1990-2010 unterschiedlich entwickelt: +36 bis
46% aus Ställen; +81% von Weiden (aber tiefer Anteil an Gesamtemissionen); -36% bei der Gülleausbringung; -18 bei Hofdüngerlager (BLW 2012; Kupper et al. 2013). 2010 entstanden die
grössten Verluste noch beim Ausbringen von Hofdünger, vor allem von Gülle (Abbildung 4).
Bei den Stickoxiden (NOx) verursacht der Verkehr mit 58% die meisten Emissionen (BAFU 2014a),
wobei der Non-Road Sektor (v.a. Bau- und Landwirtschaftsmaschinen) auch bedeutende Emissionen aufweist (Notter & Schmied 2015). Zwischen 1990 und 2010 haben die NOx-Emissionen um
44% abgenommen (BAFU 2014a).
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Eutrophierung und Biodiversität
Die Lachgasemissionen (N2O) stammen zu ca. 80% aus der Landwirtschaft, sind zwischen 1990
und 2000 aufgrund rückgängiger Tierzahlen gesunken und blieben danach ungefähr konstant
(BAFU 2014a).
Abbildung 3: Quellenanteile der Emissionen von Stickoxiden und Ammoniak in der Schweiz im Jahr 2010 (BAFU
2014a).
Abbildung 4: a) Anteile der verschiedenen Tierkategorien an den Ammoniak-Emissionen aus der Tierproduktion
und b) Anteile verschiedener Prozesse im Bereich der Tierproduktion an den Emissionen (Kupper et al. 2013).
2.2.2 Gewässer: Einträge und Konzentrationen
Gemäss Heldstab et al. (2010b) erfolgen die Stickstoffeinträgen in die Gewässer in der Schweiz
(ohne Zuflüsse im Wasser aus dem Ausland) 2005 über folgende Wege: gereinigtes Abwasser
31%, ungereinigtes Abwasser 3%, Deposition aus der Luft 4%, Auswaschung aus Landwirtschaftsböden 40%, aus Waldböden 10% und aus übrigen Böden 13%.
Die Nitrateinträge in Gewässer aus landwirtschaftlich genutzten Böden (Anhang 8.1) scheinen
leicht rückgängig zu sein. Die Werte sind aber nur mit Unsicherheiten zu bestimmen. Gemäss BAFU
(2014a) verursacht die Landwirtschaft ca. 75% der Nitrateinträge in die Gewässer. Aus dem Abwasser, das in die Abwasserreinigungsanlagen gelangt, werden rund 44% des Stickstoffs eliminiert.
Der Rest gelangt in die Gewässer (BAFU 2014a). Die Konzentration von Stickstoff und die Frachten
von Gesamtstickstoff (bzw. v.a. organisch gebundener Stickstoff) und in geringerem Ausmass von
Nitrat nahmen in Oberflächengewässern seit 1995 ab (Heldstab et al. 2010b).
Im Grundwasser wird an 15-20% der NAQUA-Messstellen der Anforderungswert der GSchV von
maximal 25 mg Nitrat/L überschritten, wobei in Ackerbaugebieten der Wert an ca. 50% der Messstellen zu hoch liegt (Quelle: Indikator Nitrat im Grundwasser). Die zeitliche Entwicklung seit Mitte
der 90er Jahre zeigt je nach Station sowohl Ab- als auch Zunahmen. Das Grundwasser aus Einzugsgebieten mit einem höheren Waldanteil weist meist eine bessere Qualität auf als aus Gebieten
mit wenig Waldanteil. Eine hohe Stickstoffdeposition (Kapitel 2.2.1) kann aber, wenn der Boden
und die Vegetation den Stickstoff nicht mehr in genügendem Masse aufnehmen können (StickstoffSättigung), via Sickerwasser die Grundwasserqualität beeinträchtigen. So sind bei einer höheren
Stickstoffdeposition (> 20 kg ha-1 a-1) hohe Nitratwerte im Sickerwasser häufiger als bei mittleren
oder tiefen Stickstoffeinträgen (25 auf, und auch Verhältniszahlen von >20 sind
in der Minderheit (43 von 185). Die Stickstoffkonzentrationen im Sickerwasser (gemittelt über
2005-2011) sind in 75% der Flächen grösser als kritische Belastungsgrenzen für die Bodenlösung.
Die Stickstoffauswaschung übersteigt in 58% der Fälle Grenzwerte für maximal tolerierbare Auswaschung (Anhang 8.5). Eine zeitliche Veränderung der Stickstoffauswaschung aus Waldböden lässt
sich aber nicht erkennen.
Die Überschreitung dieser Grenzwerte bedeutet, dass mit Veränderungen im Ökosystem Wald gerechnet werden muss und Nährstoffungleichgewichte auftreten können.
Für andere Nährstoffe als Stickstoff, wie z.B. Phosphor oder Kalium, sind im Wald eher die Entzüge
(Ernte, Auswaschung) problematisch und nicht die Einträge (IAP Schönenbuch 2013). So beträgt
der Gesamt-P-Entzug für eine Rotationsperiode von 120 Jahren bei einer Stammernte im Mittel 5.3
(0.4-11.6) kg P ha-1 und bei einer Vollbaumernte 9.7 (0.7-18) kg P ha-1. Auswaschungsverluste
von Phosphor aus Waldgebieten betragen in Deutschland ca. 0.04 kg P ha-1 a-1 und seien ähnlich
hoch wie der Nettoeintrag (Braun 2015). Gerade für die Phosphoraufnahme sind Mykorrhiza bedeutend. Durch die Stickstoffanreicherung in Waldböden können sie aber beeinträchtigt werden, ebenso die Biomasse von Feinwurzeln der Bäumen (Bobbink & Hettelingh 2011). Die auf vielen Standorten beobachtete schlechte Phosphorversorgung der Waldbäume ist deshalb wahrscheinlich auch auf
erhöhte Stickstoffeinträge und folgende verringerte P-Aufnahme zurückzuführen (Braun 2015) oder
die geringe Verfügbarkeit von Phosphor wird durch die Stickstoffdeposition verschärft (Bobbink &
Hettelingh 2011).
Hinweise auf Boden-Nährstoffgehalte in der Vegetation
Der Indikator E6 des Biodiversitätsmonitorings zeigt den Nährstoffgehalt des Bodens anhand der
an einem Standort vorkommenden Pflanzenarten. Die mittlere Nährstoffzahl der Vegetation hat
sich zwischen 2004/08-2009/13 kaum verändert. Eine früher in Waldböden beobachtete Zunahme
hat sich, zumindest in der montanen Stufe, eher abgeschwächt (Koordinationsstelle BDM 2012).
Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich in dem Indikator Veränderungen der Nährstoffgehalte nur
via die Vegetation zeigen und diese langsam auf Änderungen reagiert. Insbesondere in der Waldvegetation sind mittlere Nährstoffzahlen zudem schwierig zu interpretieren. So korrelieren Nährstoffzahl und Lichtzahl zum Beispiel negativ (Wohlgemuth et al. 1999).
Allerdings zeigt das Nährstoffangebot im Boden einen nachweisbaren Zusammenhang mit der
Stickstoffdeposition aus der Luft. Dies ist teilweise durch die Höhenlage beeinflusst. Wenn man
letzteren Effekt statistisch korrigiert, findet man aber zumindest im Wald und auf Wiesen immer
noch dort ein höheres Nährstoffangebot, wo höhere N-Deposition aus der Luft stattfindet
(Koordinationsstelle BDM 2011).
Box: Situation Schweiz
•
Stickstoff- und Phosphorkreislauf werden in der Schweiz hauptsächlich durch das Landwirtschafts- und Ernährungssystem beeinflusst. Stickoxid-Emissionen aus Verbrennungsprozessen
und Stickstoffeintrag via Abwasser sind ebenfalls wichtige „treibende“ Flüsse.
•
Zwei Drittel der N-Gesamtdeposition wird durch landwirtschaftliche Ammoniak-Emissionen, ein
Drittel durch Stickoxid-Emissionen verursacht, wobei letztere zu über 80% aus Verkehr, Industrie und Gewerbe stammen.
12 | Akademie der Naturwissenschaften Schweiz (SCNAT) – Forum Biodiversität Schweiz
Eutrophierung und Biodiversität
•
Die Stickstoffdeposition liegt ein Vielfaches über der geschätzten natürlichen Rate und überschreitet auf 100% der national bedeutenden Hochmoore, 84% der Flachmoore, 42% der Trockenwiesen und auf 95% der Waldfläche kritische Belastungswerte (critical loads).
•
Die Phosphorgehalte in Gewässern befinden sich nach Spitzenwerten in den 1970er Jahren auf
einem relativ guten Niveau. Allerdings sind in verschiedenen Seen die Zielwerte noch nicht erreicht. In gewissen Grundwasserleitern werden Zielwerte für Nitrat überschritten.
•
Viele landwirtschaftlich genutzte Böden zeigen eine Überversorgung mit Phosphor. Indikatoren
für den N-Status von Waldböden zeigen oft kritische Werte an.
2.3 Kanton Zürich
2.3.1 Luft
In der Luft im Kanton Zürich sind die Ammoniak-Konzentrationen seit Jahren zu hoch, zeigen keinen Veränderungstrend (± gleichbleibend) und überschreiten Critical Levels (Abbildung 5, Kapitel
3.1). Die Jahresmittelwerte von NO2 haben sich nach Fortschritten in den 1980-1990 Jahren seit
2000 kaum verändert (Abbildung 5) und überschreiten die Jahresmittel-Immissionsgrenzwerte in
städtischen Gebieten und entlang viel befahrener Strassen deutlich.
Abbildung 5: Ammoniak (NH3) und Stickstoffdioxid (NO2) Konzentrationen in der Luft (Baudirektion Kanton
Zürich 2014).
Verursacher der NH3- und NO2 Emissionen im Kanton Zürich sind in Abbildung 6 dargestellt. Ein
Fünftel der verkehrsbedingten Stickoxid-Emissionen werden im Kanton durch den Flugverkehr verursacht (Baudirektion Kanton Zürich 2014).
Abbildung 6: Anteil verschiedener Sektoren an den NOx- und NH3-Emissionen im Kanton Zürich im Jahr 2013
(AWEL 2016a).
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2.3.2 Gewässer
Im Kanton Zürich werden die Abwässer von 99% der EinwohnerInnen einer Abwasserreinigungsanlage zugeführt. Die Anforderungen an die Entfernung der organischen Abwasserinhaltsstoffe werden bei 89%, die Stickstoff-Umwandlung bei 87% und die Phosphor-Elimination bei 92% der Anlagen erfüllt. Der dabei anfallende Klärschlamm wird gemäss der kantonalen Strategie zur zukünftigen Klärschlammentsorgung seit 2015 zentral verwertet und der darin enthaltene Phosphor zurückgewonnen (Baudirektion Kanton Zürich 2014).
Dank den Gewässerschutzmassnahmen seit den 1980er Jahren konnte die Qualität in Fliessgewässern, Seen und im Grundwasser bezüglich Stickstoff und Phosphor verbessert werden (Anhang
8.2). Allerdings weisen gewisse Seen (Greifensee, Hüttnersee) immer noch zu hohe Gehalte an
Phosphor auf und die Gehalte gingen in den letzten 15 Jahren kaum mehr zurück. In Folge des
hauptsächlich durch Phosphor verursachten Algenwachstums und deren Abbaus sowie Ablagerungen aus früheren Jahren ist das Tiefenwasser aller Seen nach wie vor während mehrerer Monate
sauerstofffrei. Die Stickstoffkonzentrationen in den Seen gelten gemäss den Anforderungen an Gewässer, welche zur Trinkwassergewinnung genutzt werden, heute als unproblematisch
(Baudirektion Kanton Zürich 2014; AWEL 2015a). In 35% aller Fliessgewässer-Abschnitte zeigen
sich jedoch eine mässige bis hohe Belastung durch Nitrat und Phosphat. Das für Wasserlebewesen
giftige Ammonium und Nitrit treten nur noch selten in erhöhten Konzentrationen auf.
Die Nitratgehalte im Grundwasser liegen bei einzelnen Trinkwasserfassungen über dem Toleranzwert für Trinkwasser von 40 mg/l und in den letzten fünf Jahren wurde das Qualitätsziel für Nitrat
im Grundwasser von 25 mg/l nur bei rund drei Vierteln aller Trinkwasserfassungen erreicht
(Baudirektion Kanton Zürich 2014).
2.3.3 Böden
Bei den Standorten des Interkantonalen Walddauerbeobachtungsprogramms, bei dem auch der
Kanton Zürich teilnimmt, werden die Critical Loads für Wälder auf 100 % der Standorte überschritten (IAP Schönenbuch 2013). In den 1990er Jahren waren im Kanton Zürich mehr als die Hälfte
der untersuchten Wald-Böden bis in 20 cm Tiefe stark versauert (pH ≤ 4,3), was unter anderem
eine Folge von Stickstoffeinträgen ist (Kapitel 3.1.2). Die Bodenversauerung nahm seither weiter
zu (Abbildung 7).
Abbildung 7: Bodenversauerung: pH-Werte in Waldböden (2005–2009) und Veränderungen im Vergleich mit
Messungen aus den Jahren 1995–1999 (Baudirektion Kanton Zürich 2014).
14 | Akademie der Naturwissenschaften Schweiz (SCNAT) – Forum Biodiversität Schweiz
Eutrophierung und Biodiversität
Box: Situation Zürich
•
Ammoniak- und Stickoxid-Emissionen überschreiten an vielen Standorten im Kanton Zürich
Grenzwerte und zeigten in den letzten Jahren keine deutlichen Veränderungen.
•
Critical Loads werden in Wäldern auf 100% der Probenahmenstandorte überschritten.
•
In gewissen Seen sind die Gehalte an Phosphor noch zu hoch und gingen seit 2000 kaum zurück, sodass das Tiefenwasser aller Seen nach wie vor während mehrerer Monate sauerstofffrei ist.
2.4 Voraussichtliche zukünftige Entwicklung
Global und Europa
Global ist aufgrund des Bevölkerungswachstums und steigendem Energiebedarf mit einer Verstärkung der Eutrophierung sowohl durch Stickstoff als auch Phosphor zu rechnen, wobei die Stickstoff-Emissionen voraussichtlich nicht im gleichen Ausmass zunehmen werden wie im letzten Jahrhundert (Dao et al. 2015).
Auf europäischer Ebene wird bis 2030 eine deutliche Abnahme der NOx-Emissionen, eine sehr geringe Abnahme bei den NH3-Emissionen und konstante Emissionen von N2O erwartet, wobei der
landwirtschaftliche Stickstoffeinsatz die Hauptursache der Emissionen bleiben wird. Bis 2100 zeigen
verschiedene Szenarien eine deutliche Abnahme der NOx-Emissionen, einen leichten Rückgang der
N2O Emissionen und eine Reduktion bis Erhöhung der NH3-Emissionen (Sutton et al. 2011),
wodurch das Potenzial von Einflussmöglichkeiten deutlich aufgezeigt wird. Auch unter günstigen
Landnutzungsszenarien wird erwartet, dass die Einträge von reaktivem Stickstoff in die Umwelt
problematisch bleiben werden. Gemäss Modellierungen werden zwar Gebiete mit starken Überschreitungen von Critical Loads bis 2020 deutlich zurückgehen. Auch 2030 besteht aber nach wie
vor für viele Gebiete in der EU ein Eutrophierungsrisiko. Ca. 55% der nach EUNIS klassifizierten
Gebiete bzw. 65% der Natura 2000 Gebiete werden noch zu hohen N-Depositionen ausgesetzt sein
(Slootweg et al. 2014).
Schweiz
In der Schweiz ist gemäss einer Stoffflussanalyse für 2020 bei den NOx-Emissionen des Verkehrs
eine Abnahme zu erwarten. Der Verkehr wird aber voraussichtlich nach wie vor fast die Hälfte zu
den NOx-Emissionen beitragen (Abbildung 8). Beim Abwasser kompensiert die Mehrbelastung
durch das Bevölkerungswachstum die technischen Verbesserungen bei der Abwasserreinigung. In
der Landwirtschaft sind nur kleine Veränderungen gegenüber 2005 zu erwarten, sodass die Ammoniak- und Lachgasemissionen wenig abnehmen. Der Netto-Import von Nahrungs- und Futtermitteln
wird voraussichtlich weiter zunehmen (Heldstab et al. 2013, Anhang 9.2).
Die erwarteten Beiträge verschiedener Sektoren/Bereiche zu den Gesamtemissionen verschiedener
Stickstoffformen um 2020 sind in Abbildung 8 dargestellt.
Abbildung 8: Anteile verschiedener Sektoren an den Emissionen reaktiver Stickstoffverbindungen im Jahr 2020
basierend auf einem Basisszenario: Umsetzung bereits beschlossener und vorgesehener Massnahmen, wobei
weitere Massnahmen-Möglichkeiten bekannt sind (Heldstab et al. 2013)
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Eutrophierung und Biodiversität
Das betrachtete Basisszenario und Wenn-Dann-Analysen zeigen, dass mit den bisher beschlossenen und vorgesehenen Massnahmen die nationalen und internationalen Reduktionsziele für Stickstoff bis 2020 nicht erreicht werden. So ist im Landwirtschaftsbereich gemäss BLW (2015) die Zielerreichung bezüglich Stickstoff- und Phosphorüberschüssen sowie der Ammoniakemissionen bis
2021 ambitioniert und es sind “weitere Massnahmen zur Steigerung der Ressourceneffizienz und
zur Senkung der Ammoniakemissionen notwendig.”
Kanton Zürich
Prognosen für die NH3-Emissionen im Kanton Zürich zeigen, dass je nach Szenario bis 2030 eine
Zu- oder Abnahme möglich ist (AWEL 2015a). Bis 2020 zeigen sie jedoch kaum eine Veränderung
(AWEL 2016a). Für die NOx-Emissionen zeigen die Prognosen eine Reduktion bis ins Jahr 2020, mit
einer Abflachung der Kurve vor 2020. Für die Erreichung der Ziele sind jedoch weitere Massnahmen notwendig.
Mit der Umsetzung der Teilrevision 2016 des Massnahmenplans Luftreinhaltung können zwar bis
2020 bedeutende Emissionseinsparungen erreicht werden. Diese reduzieren aber voraussichtlich
die übermässigen Stickoxidemissionen (NOx) bezüglich der Ziellücken nur um einen Drittel und die
übermässigen Ammoniakemissionen (NH3) sogar nur um rund 5%. In der Landwirtschaft sind bis
2020 trotz den eingeleiteten Massnahmen des kantonalen Ressourcenprojektes Ammoniak und der
Agrarpolitik 2014-2017 nur geringe Veränderungen in den Emissionen zu erwarten.
Abbildung 9: Beobachtete und prognostizierte Veränderungen der NOx- und NH3-Emissionen nach Verursacher
im Kanton Zürich von 2005-2020 (AWEL 2016a).
Box: zukünftige Entwicklung
•
In Europa, der Schweiz und im Kanton Zürich ist aufgrund der geplanten Massnahmen mit einer Verminderung der Stickoxid-Emissionen bis 2020 zu rechnen
•
Bei den Ammoniak- und Lachgas-Emissionen ist bis 2020 kaum mit relevanten Verbesserungen zu rechnen.
•
Für Ammoniak- und Lachgas-Emissionen bleibt das Landwirtschaftssystem zukünftig hauptsächlicher Verursacher. Nitrateinträge in Gewässer erfolgen vor allem durch die Landwirtschaft
und das behandelte Abwasser. Für Stickoxidemissionen sind vorwiegend der Verkehr und andere Verbrennungsprozesse verantwortlich.
3 Aktueller Wissensstand zu Wirkungsweise und zu
Auswirkungen der Eutrophierung auf die Biodiversität
3.1 Umweltverhalten und Wirkungsweise
3.1.1 Umweltverhalten von Stickstoff
Die verschiedenen Stickstoffformen wechseln zwischen verschiedenen Umweltkompartimenten
(Luft, Boden, Wasser, Biomasse) hin und her und wandeln sich in der Umwelt ineinander um
(Abbildung 10). Dadurch kann ein Stickstoffatom bei verschiedenen Effekten in der Umwelt involviert sein (Abbildung 1, Tabelle 3), bevor es in stabileren Formen gebunden oder zu N2 denitrifiziert
wird. So werden Umweltauswirkungen der reaktiven Stickstoffformen mit der Zeit “unabhängig”
von ihrer Quelle. Diese Kaskade von Stickstoffformen und Effekten zeigt, dass Strategien bezüglich
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Eutrophierung und Biodiversität
verschiedener N-Formen interagieren und gesamtheitliche Ansätze sehr wichtig sind (Kapitel 4.1),
um eine Umlagerung von Problemen zwischen verschiedenen Umweltbereichen und N-Formen zu
vermeiden und potenzielle Synergien bei der Verminderung und Anpassung zu nutzen (Sutton et
al. 2011).
Abbildung 10: Umwandlung von Stickstoffverbindungen im Stickstoffkreislauf (Heldstab et al. 2010a) und Kurzbeschreibungen der Prozesse (SRU 2015). Die biologische Stickstofffixierung erfolgt nicht nur durch Leguminosen sondern auch durch gewisse andere Pflanzenarten (z.B. Alnus sp.) (Bühlmann et al. 2014) und Mikroorganismen.
Tabelle 3: Die wichtigsten Stickstoffverbindungen, ihre Eigenschaften, Hauptquellen und Auswirkungen
(Heldstab et al. 2010a).
Verhalten in der Luft
Emittierte reaktive Stickstoffformen werden in der Atmosphäre praktisch nicht zu elementarem
Stickstoff (N2) umgewandelt. Verschiedene Umwandlungsprozesse finden aber infolge der Deposition in Böden und Gewässern statt. Die Deposition von Stickstoffverbindungen erfolgt einerseits in
der Nähe ihres Emissionsortes, andererseits verbleiben sie teils lange in der Atmosphäre und wer17 | Akademie der Naturwissenschaften Schweiz (SCNAT) – Forum Biodiversität Schweiz
Eutrophierung und Biodiversität
den über weite Distanzen transportiert. Da die Depositionsgeschwindigkeit von Stickoxiden im Mittel sieben Mal tiefer ist als diejenige von Ammoniak, werden erstere im Vergleich zu zweiterem
weiter transportiert, bevor es zur Deposition kommt. So wird Ammoniak, wenn es in der Atmosphäre keine Reaktionspartner findet, relativ rasch und in der Nähe der Emissionsquelle von der
Vegetation aufgenommen (Trockendeposition). Eine niederere Austrittshöhe der Emissionen führt
eher zu einer Deposition in der Nähe der Emissionsquelle. Aerosole, an deren Bildung sowohl NOx
als auch NH3 beteiligt sein können, weisen hingegen eine sehr geringe Depositionsgeschwindigkeit
auf, werden deshalb weit transportiert und v.a. durch Nassdeposition bei Niederschlag deponiert
(SRU 2015).
Die Deposition hängt zudem von der Oberflächenbeschaffenheit der Landschaft/Vegetation ab.
Deshalb sind Wälder aufgrund der grossen Oberfläche ihrer Vegetationsstruktur besonders effiziente Senken für in der Luft transportierte reaktive Stickstoffverbindungen (Braun 2015).
Die Beiträge verschiedener Emissionsquellen zu den Ammoniak-Immissionen an einem bestimmten
Standort sind je nach lokaler Situation stark unterschiedlich (EKL 2014). An einem bestimmten
Standort „tragen die «lokalen» Ammoniakquellen, im Abstand von 0-1 km zu den untersuchten
Ökosystemen, im gesamtschweizerischen Mittel knapp einen Viertel zur gesamten Ammoniakkonzentration an Ökosystem-Standorten bei. Die Quellen im Abstand von 1-4 km tragen einen weiteren Viertel bei, so dass den Quellen im Abstand von über 4 km im Mittel etwa die Hälfte der Immissionen angelastet werden muss. Bei einzelnen Standorten können diese Beiträge deutlich vom gesamtschweizerischen Mittel abweichen.“ Bei Natura2000-Gebieten in den Niederlanden befinden
sich ca. die Hälfte der Emissionsquellen von Ammoniak im Umkreis von 10 km, Stickoxide stammen zu 85% aus weiter entfernten Quellen (SRU 2015).
Verhalten im Boden
Abbildung 11 zeigt die Stickstoffbilanz (mögliche Ein- und Austräge) eines landwirtschaftlich genutzten Bodens. Für solche stellen aktiv ausgebrachte Mineral- und Hofdünger die Haupteinträge,
Denitrifikation (Ausgasung von N2, N2O) und Auswaschung die Hauptverluste dar. Eine Bindung von
Nitrat an Bodenbestandteile erfolgt im Gegensatz zu Phosphat kaum, wobei aber die Rückhaltung
je nach Bodentyp variiert (SRU 2015). Bezüglich N-Verlusten sind auch Ammoniak-Emissionen
während oder kurz nach der Ausbringung von Hofdünger sehr bedeutend und gehören gesamtschweizerisch zu den wichtigsten Emissionspfaden (Kupper et al. 2013).
Abbildung 11: Stickstoffbilanz eines landwirtschaftlich genutzten Bodens (SRU 2015), wobei N-Verluste direkt
bei der Ausbringung von Dünger nicht dargestellt sind.
Wie schnell und wie weit Nährstoffe im Boden transportiert werden, bevor sie umgewandelt (z.B.
Denitrifikation), ausgewaschen oder von der Vegetation aufgenommen werden, wird stark vom Bodentyp, dem Wasserhaushalt und anderen Faktoren (Bewuchs, Landnutzung) beeinflusst (Sutton et
al. 2011). Dasselbe gilt für die Pufferkapazität der Böden (siehe untenstehend Versauerung).
Die Denitrifikation ist in Böden mit oberfächennahen Grundwasserkörpern wegen einer tendenziell
höheren Wassersättigung, eines grösseren Kohlenstoffangebotes und (temporär) sauerstofflimiterten Bedingungen meist besonders hoch (Tabelle 4). In Böden Deutschlands werden zwischen weniger als 40% (Südwesten) bis über 90% (Nordwesten) des Nitrats, das nicht durch Pflanzen oder
Tiere aufgenommen wird, denitrifiziert.
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Eutrophierung und Biodiversität
Tabelle 4: Denitrifikationsraten verschiedener Böden (SRU 2015).
Das durch die Nitrifikation gebildete oder als Dünger ausgebrachte Nitrat wird mit dem Sickerwasser transportiert. Die Pflanzen können umso weniger Nitrat aus dem Sickerwasser aufnehmen, je
kürzer dessen Verweilzeit im durchwurzelten Raum ist. Die Sickerwasserrate wird hauptsächlich
vom Niederschlag und vom Bodentyp beeinflusst (SRU 2015). Generell erfolgt die Versickerung von
Wasser im Boden sehr heterogen. Besonders hohe und schnelle Nitratausträge erfolgen deshalb einerseits bei starken Niederschlagsereignissen und andererseits wenn der Wasserfluss über sogenannt präferenzielle Fliesswege (besser leitende Strukturen, Hohlräume wie Wurzelkanäle, Wurmgänge und Trockenrisse) erfolgt (Gimmi 2004). Nährstoffe werden mit dem Wasser aber nicht nur
senkrecht in Richtung Grundwasser, sondern zu einem massgeblichen Teil auch horizontal bzw. parallel zur Hangrichtung in wasserungesättigten Bodenschichten verlagert (Zwischenabfluss in Abbildung 11) (SRU 2015).
In vielen Gebieten Europas übersteigen die Stickstoffeinträge über die Luft, Düngung und Mineralisierung zumindest temporär die von der vorhandenen Vegetation aufgenommenen Stickstoffmengen. Dies kann kurzfristig zu erhöhten N-Austrägen und längerfristig zu einer Veränderung der Vegetation führten. Ein System kann eine Stickstoffanreicherung bis zu einer Sättigung erfahren. Eine
Stickstoffsättigung wird unterschiedlich definiert. Gemäss Sutton et al. (2011) ist ein naturnahes
Ökosystem N-gesättigt, wenn die gesamten N-Verluste gleich oder grösser sind als die gesamten
N-Einträge und dabei praktisch keine weitere N-Aufnahme durch die Vegetation oder Umwandlung
durch Mikroorganismen mehr erfolgen kann. Eine Sättigung kann zeitlich und räumlich variieren,
da sich Vegetation und Ökosystemprozesse verändern und grundsätzlich auch bei oligotrophen Bedingungen auftreten. Dabei wäre das Pflanzen-Wachstum zumindest zeitweise nicht mehr Nlimitiert (Kapitel 3.1.3).
Verhalten in Gewässern
Der Eintrag von Stickstoff in Gewässer erfolgt hauptsächlich durch die Auswaschung aus den Böden
und Erosion, den Abfluss aus den Flusseinzugsgebieten, Deposition aus der Luft, dem Eintrag aus
Punktquellen sowie der Stickstofffixierung durch Blaualgen (Cyanobakterien). Auf die Situation in
der Schweiz und im Kanton Zürich wird in den Kapiteln 2.2.2 bzw. 2.3.2 eingegangen.
Für die Stickstoffumsetzung ist die Aufenthaltszeit des Wassers in einem Wasserkörper der wichtigste Faktor. Dabei treten oxidierte und reduzierte Stickstoff-Verbindungen sowie gelöster organischer und partikulärer Stickstoff auf. Die Konzentrationen von NH4+ und NO2- sind meist sehr gering, weil NH4+ über NO2- meist schnell zu NO3- umgewandelt wird. Zudem sind all diese N-Formen
direkt für Algen und Pflanzen verfügbar.
Box: Umweltverhalten von Stickstoff
•
Die verschiedenen Formen des Stickstoffs verlagern sich zwischen Luft, Boden, Wasser und
Biomasse und wandeln sich in ineinander um. So werden Umweltauswirkungen der Stickstoffformen “unabhängig” von ihrer Quelle.
•
Stickstoffverbindungen verbleiben unterschiedlich lange in der Luft und werden vor einer De-
19 | Akademie der Naturwissenschaften Schweiz (SCNAT) – Forum Biodiversität Schweiz
Eutrophierung und Biodiversität
position über unterschiedlich weite Distanzen transportiert. Im gesamtschweizerischen Mittel
tragen Ammoniakquellen im Abstand von 0-1 km und 1-4 km je ca. einen Viertel zur gesamten Ammoniakkonzentration an einem Standort bei. Dies kann lokal beträchtlich variieren.
⇒
Vor der Ergreifung von Massnahmen im Umfeld eines bestimmten Gebietes sollten die Quellen
genau eruiert werden.
•
Der Bodentyp beeinflusst massgeblich das Verhalten von Stickstoff im Boden. Die Denitrifikation ist insbesondere unter wassergesättigten Bedingungen ein bedeutender Austragspfad von
Stickstoff aus Böden.
⇒
Ein geeignetes Management des Wasserhaushaltes kann Stickstoffausträge fördern.
•
Hohe Stickstoffeinträge können zu einer N-Sättigung des Systems führen. Das heisst, die NAusträge sind gleich oder grösser als die N-Einträge. Dabei erfolgt für zusätzliche N-Einträge
kaum mehr eine Aufnahme durch die Vegetation und/oder Umsetzung durch Mikroorganismen.
3.1.2 Wirkungen von Stickstoff und Phosphor in der Umwelt
Das European Nitrogen Assessment unterscheidet die folgenden fünf Hauptgefährdungsbereiche
durch reaktive Stickstoffformen: Wasser-, Boden-, Luftqualität, Treibhausgasbilanz sowie Ökosysteme und Biodiversität.
Umweltbeeinträchtigungen in diesen Bereichen sind deutlich sichtbar, gut untersucht und es existiert eine Fülle von Nachweisen/Belegen zu den Quellen, dem Verhalten in der Umwelt und den
Auswirkungen der reaktiven Stickstoffformen. Im Folgenden wird hauptsächlich auf die Gefährdung
der Ökosysteme und der Biodiversität eingegangen.
Stickstoffeinträge lösen in einem System viele verschiedene ökologische Prozesse aus, die auf verschiedenen räumlichen und zeitlichen Ebenen interagieren (Abbildung 12). Die Wirkungsstärke des
Stickstoffs auf Ökosysteme ist abhängig von (Sutton et al. 2011):
•
•
•
•
•
der Dauer und Menge der N Einträge
der chemischen und physikalischen N-Form
der Empfindlichkeit der exponierten Organismen
dem lokalen Klima und anderen abiotischen Bedingungen (Wasserhaushalt, Pufferkapazität,
Verfügbarkeit anderer Nährstoffe,…)
der bisherigen und aktuellen Bewirtschaftung einer Fläche
Infolge dessen zeigt sich auch bei gleichen Einträgen eine grosse Anzahl unterschiedlicher Auswirkungen.
Bei der Beurteilung der Auswirkungen der Stickstoffeinträge über die Luft (siehe Tabelle 2) wird
normalerweise aber angenommen, dass diese Komponenten sich gleichwertig auswirken. Allerdings
weisen neuere Studien darauf hin (EKL 2014), dass:
•
die reduzierten N-Verbindungen (NH4+, NH3) stärker als die oxidierten (NOx) (Bobbink &
Hettelingh 2011),
•
die trockene Deposition von Ammoniak im Vergleich zur nassen Deposition von Ammonium
schneller und stärker (Sheppard et al. 2011)
auf die Vegetation wirken.
20 | Akademie der Naturwissenschaften Schweiz (SCNAT) – Forum Biodiversität Schweiz
Eutrophierung und Biodiversität
Abbildung 12: Hauptauswirkungen erhöhter Stickstoffeinträge auf Ökosystemprozesse und die Artenvielfalt
(Sutton et al. 2011).
Direkte toxische Effekte durch Stickstoffformen
Bei hohen Konzentrationen können NOx, NH3 und NH4+ in gasförmiger oder gelöster Form und als
Aerosole phytotoxisch sein und Blattschäden, physiologische Veränderungen und eine Beeinträchtigung des Wachstums bewirken. Flechten und Moose gelten als besonders empfindlich auf nasse
und trockene Deposition von NH3 und NH4+ (Bobbink & Hettelingh 2011). Deshalb weisen Lebensräume, die wesentlich durch diese Artengruppen geprägt werden, eine hohe Sensibilität gegenüber
Stickstoffeinträgen auf (Critical Loads in Anhang 8.4). Bei höheren Pflanzen werden in Europa infolge der Fortschritte in der Luftreinhaltepolitik keine Schädigungen der Blätter wie in den 1980er
Jahren mehr beobachtet (SRU 2015).
Versauerung durch Stickstoffeinträge
Stickstoffeinträge können zu einer Bodenversauerung führen. In der Schweiz tragen die Stickstoffeinträge heute mit ca. 85% den grössten Anteil zu den versauernden Einträgen bei (Augustin und
Achermann 2012 zitiert in Braun 2015).
Oxidierte Stickstoffformen (NO3-) werden als Anionen zusammen mit basischen Kationen ausgewaschen. Reduzierte Stickstoffformen (NH4+) führen bei der Umsetzung (Nitrifikation, Aufnahme in
Wurzel) zur Freisetzung von H+-Ionen. Dies führt in Kombination und je nach Bodentyp unterschiedlich schnell zu einer Absenkung des pH-Wertes des Bodens. Ebenso können Stickstoffeinträge zu einer Versauerung von Gewässern führen. Infolge einer Versauerung kann es in Böden zur
Freisetzung von Metallkationen, insbesondere von Aluminium, einer verminderten Stickstoffumsetzungskapazität (verminderte Nitrifikation oder Aufnahme in Pflanzen), vermindertem Abbau von
organischem Material und dadurch zu einer Veränderung des Pflanzenwachstums und der Artenzusammensetzungen kommen (Sutton et al. 2011).
In Wäldern kann dadurch die Nährstoffversorgung der Bäume gestört werden, wodurch diese unter
anderem anfälliger auf Windwurf werden. Die Basensättigung der Böden ist ein wichtiger Indikator
für das Ausmass der Bodenversauerung (Kapitel 2.2.3). Sinkt sie unter 40%, sind die wichtigsten
Pflanzennährstoffe nur noch unzureichend verfügbar. Ebenso sind Grenzwerte für die kritische NKonzentration in der Bodenlösung und eine maximal tolerierbare N-Auswaschung (Anhang 8.5)
festgelegt worden (IAP Schönenbuch 2013).
Eutrophierung durch Stickstoff und Phosphor
Erhöhte Stickstoffeinträge verursachen bereits kurzfristig ein erhöhtes N-Angebot im Boden oder in
Gewässern. In einem N-limitierten System führt dies infolge verstärkten Wachstums oder der Einwanderung neuer, produktiverer Pflanzenarten zu einer Erhöhung der Primärproduktion. Langfristig
steigt dadurch die Streuproduktion und Stickstoffmineralisation, was wiederum zu einer höheren
Stickstoffaufnahme und stärkerem Wachstum führt. Der N-Kreislauf des Systems wird angekurbelt.
21 | Akademie der Naturwissenschaften Schweiz (SCNAT) – Forum Biodiversität Schweiz
Eutrophierung und Biodiversität
Die Reaktionszeiten können je nach Bodentyp und Stickstoffreservoiren unterschiedlich sein
(Sutton et al. 2011).
Weil die Biomasse/Abundanz einiger Pflanzenarten, die das Stickstoffangebot gut ausnutzen können (nitrophile Arten) steigt, werden unter diesen Verhältnissen konkurrenzschwächere Arten
nährstoffärmerer Habitate verdrängt. Dies ist hauptsächlich eine Folge der Konkurrenz um Licht
(Hautier et al. 2009). Schlussendlich führt dies zu einer Veränderung der Vegetation und meist zu
einer Abnahme der lokalen Artenvielfalt.
Bei einem hohen Stickstoffangebot im Verhältnis zu anderen Nährstoffen, bzw. wenn Stickstoff
nicht mehr limitierend wirkt (Kapitel 3.1.3), führen weitere Stickstoffeinträge nicht mehr zu einer
Steigerung der Produktivität. Allerdings können sie nach wie vor zu einer Bodenversauerung führen
und Nährstoffungleichgewichte verursachen. Mit der Stickstoffdeposition über die Luft und Nährstoffungleichgewichten kann die Empfindlichkeit der Pflanzen gegenüber verschiedenen Faktoren
wie Trockenheit, Frost, Pathogenen, Herbivoren und mechanischen Störungen zunehmen (Sutton
et al. 2011). All dies kann wiederum die Artenzusammensetzung beeinflussen.
In Gewässern führt eine Steigerung der Nährstoffverfügbarkeit – für Phytoplankton v.a. Phosphor,
für Makrophyten eher Stickstoff – ebenfalls zu einer erhöhten Primärproduktion. Im Übermass resultiert daraus ein Ungleichgewicht zwischen Algenwachstum und Algenverzehr, was zu häufigeren,
teils toxischen Algenblüten führen kann. Aber auch ohne Algenblüten führt der Abbau der grösseren Menge absinkender Biomasse zu einer verstärkten Sauerstoffzehrung und damit zu Sauerstoffarmut. Letztere ist während der Zeit der stabilen Seeschichtung (Sommermonate) im Tiefenwasser
besonders ausgeprägt, kann aber auch in den Oberflächenschichten zu Fischsterben und generell
zur Veränderung der Artenzusammensetzung führen (SRU 2015).
In organischen Böden führen Nährstoffeinträge durch die Förderung der Tätigkeit der Bodenbakterien zu einem erhöhten Abbau organischer Substanz. Dies wurde bei der früher erfolgten in Inkulturnahme von Riedland teilweise gezielt genutzt. Bereits vor einem Bodenumbruch wurde gedüngt,
um die Aktivität der Bodenbakterien und damit die Zersetzung von zähem Pflanzenmaterial im Boden anzuregen (Volkart 1941).
Einfluss des Wasserhaushaltes auf den Nährstoffhaushalt
Veränderungen im Wasserhaushalt bzw. der Wassersättigungsgrad des Bodens beeinflussen den
Nährstoffhaushalt. Denn die Diffusion von Sauerstoff, der für den Abbau von organischem Material
durch Mikroorganismen an erster Stelle verwendet wird, verläuft im Wasser extrem viel langsamer
als in der Luft. Bereits an der Wasser-Sediment-Grenzschicht, wo die Mineralisierung des sedimentierten organischen Materials stattfindet, kann es auf Grund der hohen mikrobiologischen Aktivität
und einer langsamen Nachlieferung von Sauerstoff zu einem vollständigen Verbrauch von Sauerstoff kommen. Daher sind aquatische Sedimente zu einem Grossteil anaerob. Dies ist insbesondere
in torfbildenden Feuchtgebieten äusserst relevant.
Eine Drainierung/Trockenheit führt infolge einer erhöhten Sauerstoff-Diffusionsrate und den
dadurch entstehenden aeroben Bedingungen zu einer Verstärkung der mikrobiellen Aktivität und
damit zu einer verstärkten Mineralisierung von organischem Material und zu Kohlenstoff-Verlusten.
Interne Nährstofffreisetzungen
Mit dem Abbau von organischem Material werden auch Nährstoffe intern frei gesetzt und ihre Verfügbarkeit erhöht (Venterink et al. 2002; Lamers et al. 2014). So kann die Mineralisierung der organischen Substanz entwässerter Flachmoore stärker zum Gesamtnährstoffangebot für die Vegetation beitragen als externe Einträge (Grosvernier 2009). So ist bei einem Torfverlust von 1 cm mit
einer Freisetzung von 1000 kg N ha-1 zu rechnen (Göttlich & Kuntze (1990) zitiert in Dierssen &
Dierssen (2008)).
Nicht nur die Drainierung, sondern auch rasche Wechsel zwischen Austrocknen und Wiedervernässen beeinflussen die Nährstoffdynamik (N, P, K) in Feuchtgebieten. Das Absenken des Wasserspiegels führte in einer Studie infolge verstärkter N-Mineralisation und etwas schwächer auch aufgrund
abgeschwächter Denitrifikation zu einer erhöhten N-Verfügbarkeit für Pflanzen (ebenso Kalium,
kein Einfluss auf Phosphor), was in N-limitierten Feuchtgebieten zu einer Erhöhung der Produktivität führen kann (Venterink et al. 2002).
In der Schweiz und insbesondere auch im ursprünglich feuchtgebietsreichen Kanton Zürich wurde
der Landschaftswasserhaushalt in den letzten 200 Jahren durch Gewässerkorrektionen und Entwässerungsmassnahmen besonders stark verändert (Gimmi et al. 2011; Illi 2015). Wahrscheinlich
22 | Akademie der Naturwissenschaften Schweiz (SCNAT) – Forum Biodiversität Schweiz
Eutrophierung und Biodiversität
haben diese Entwässerungsmassnahmen nicht nur zu einer drastischen Reduktion der Wasserverfügbarkeit an vielen Standorten, sondern in Folge des Abbaus organischen Materials auch zu Nährstofffreisetzungen geführt. Dies kann ergänzend zu anderen Nährstoffquellen zu einer grossflächig
erhöhten Nährstoffverfügbarkeit zumindest auf ehemals nassen Flächen geführt haben.
Venterink et al. (2002) stellen in der zuvor erwähnten Studie auch fest, dass die Wiedervernässung
die Denitrifikation verstärkte. Die N-Mineralisation wurde nicht wesentlich verändert, die Phosphorverfügbarkeit (vermutlich ausgehend von Ca-PO4) stark erhöht. Eine Phosphorfreisetzung infolge
einer Wiedervernässung wurde auch in anderen Studien sowohl in sauren als auch basenreichen
Böden beobachtet und kann in P-limitierten Feuchtgebieten die Biomasseproduktion erhöhen.
Gemäss Zerbe & Wiegleb (2009) erhöhen Wasserspiegelschwankungen bzw. temporäre und begrenzte Austrocknungen je nach System und hydrochemischen Umständen die Bindungskapazität
von P. Deshalb seien naturnahe Wasserspiegelschwankungen (hohe Wasserspiegel im Winter, tiefere im Sommer) wichtig, um eine interne Eutrophierung zu vermeiden. Es ist allerdings zu berücksichtigen, dass dies wohl nur zutrifft, wenn die internen Phosphorvorräte gross sind, d.h. eine längerfristige Phosphorfreisetzung stattfinden kann, oder bedeutende externe Phosphoreinträge erfolgen.
Eine interne Nährstofffreisetzung von Phosphor kann auch bei Zufluss von Wasser mit einer hohen
Alkalinität oder unter anaeroben Bedingungen bei Zufluss von sulfatreichem Wasser erfolgen
(Smolders et al. 2006). Sulfat kann anstelle von Sauerstoff und Nitrat als Elektronenakzeptor dienen und den Abbau von organischem Material beschleunigen. Dadurch kann einerseits P von Eisenphosphaten freigesetzt, und andererseits P von Polyphosphaten durch Schwefelbakterien mobilisiert werden. Ob eine solche Sulfat-induzierte Eutrophierung in Torfkörpern auftreten kann, hängt
von den P-Gehalten im Boden und den vorhandenen P-Formen ab. Wenn ein Grossteil des Phosphor an Calcium gebunden vorliegt, ist eine P-Freisetzung unwahrscheinlich und geringer als bei
Torfen, in denen ein Grossteil des Phosphors an Eisen gebunden ist (Lamers et al. 2014).
In Seen ist eine Mobilisierung bzw. Rücklösung von Phosphor aus dem Sediment aufgrund ähnlicher Prozesse möglich und kann zur Eutrophierung beitragen (Smolders et al. 2006).
Box: Umweltwirkungen von Stickstoff und Phosphor
•
Umweltbeeinträchtigungen durch Stickstoffformen sind deutlich sichtbar. Es existiert eine Fülle
von Nachweisen zu Wirkungsketten und Auswirkungen.
⇒
Massnahmen zur Reduktion von Stickstoffeinträgen können gut begründet werden.
•
Bei gleichen Stickstoff-Einträgen zeigen sich je nach System viele verschiedene, unterschiedlich starke sowie direkte und indirekte Effekte infolge direkt toxischer, eutrophierender oder
versauernder Wirkung.
•
Eine Eutrophierung kann nicht nur durch externe Einträge, sondern auch durch systeminterne
Veränderungen verursacht werden. Es ist wahrscheinlich, dass unter anderem auch die grossflächigen Entwässerungen im Kanton in den letzten 200 Jahren die Nährstoffverfügbarkeit auf
ehemals nassen Standorten erhöht haben.
⇒
Um in torfbildenden Flachmooren den Abbau von Torf und interne Nährstofffreisetzungen zu
vermeiden, muss sich der Wasserspiegel in einem relativ schmalen Schwankungsbereich unter
Flur bewegen.
3.1.3 Stickstoff oder Phosphor als limitierender Nährstoff
Ökologisch gesehen besteht eine Nährstofflimitierung, wenn eine zusätzliche Gabe eines bestimmten Nährstoffes die Rate oder den Endpunkt eines Prozesses erhöht (Güsewell 2004). Limitierung
ist aber aus Biodiversitätssicht ein schwieriger Begriff und umstritten, denn erst der Mangel an bestimmten Ressourcen führt zu der standorttypischen Lebensgemeinschaft. Eine Erhöhung einer bestimmten Ressource kann längerfristig zum Verschwinden typischer Arten führen. Anders als das
Wachstum, das durch die Verfügbarkeit von Ressourcen limitiert ist, ist also das Vorkommen einer
Art durch ihre Fitness (im Vergleich zu anderen Arten) für einen bestimmten Lebensraum bestimmt
(Körner 2014).
Auf globaler Ebene wird das Pflanzenwachstum in den meisten Ökosystemen durch Stickstoff
und/oder Phosphor limitiert. In gewissen Lebensräumen spielen auch Kalium oder Eisen eine Rolle.
Lange Zeit bestand die Ansicht, dass Stickstoff vor allem bei terrestrischen und Phosphor vor allem
23 | Akademie der Naturwissenschaften Schweiz (SCNAT) – Forum Biodiversität Schweiz
Eutrophierung und Biodiversität
in aquatischen Lebensräumen für das Wachstum limitierend sind. So ist gemäss Vitousek &
Howarth (1991) die Mehrheit der Vegetation in der gemässigten und borealen Zone (Nordhemisphäre) u.a. aufgrund eher junger und damit P-reicher Böden N-limitiert. Allerdings zeigen neuere
Metaanalysen auf globalem Niveau, dass N- und P-Limitierung in terrestrischen und Gewässerökosystemen ähnlich häufig sind, wobei starke synergistische Effekte von Stickstoff- und Phosphoranreicherung bezüglich der Steigerung der Biomasseproduktion sowohl in terrestrischen als auch Gewässerlebensräumen verbreitet sind (Elser et al. 2007). Diesbezüglich ist wesentlich, dass die PAufnahme oft durch die N-Verfügbarkeit beeinflusst ist und Phosphordüngung das Wachstum von
Leguminosen (Stickstofffixierern) erhöhen kann (Güsewell 2004). Wo infolge erhöhter N-Inputs
keine Steigerung der Produktivität beobachtet wird, ist eine Limitierung durch andere Nährstoffe/Ressourcen oder eine Co-Limitierung wahrscheinlich (Phoenix et al. 2012).
Die limitierende Ressource kann über längere Zeiträume aufgrund natürlicher2 oder anthropogener
Ursachen ändern. So wurden Veränderungen in den N:P-Verhältnissen in Böden und eine Umstellung von einer N- zu einer P-Limitierung oder eine Unausgeglichenheiten in der Nährstoffversorgung infolge der seit Jahrzehnten erhöhten anthropogenen Stickstoff-Inputs beobachtet (Peñuelas
et al. 2013).
Das N:P-Verhältnis in der Biomasse gibt Hinweise auf die Limitierung des Wachstums einzelner
Pflanzen oder der Vegetation, wobei tiefe N:P-Verhältnisse meist eine N-Limitierung anzeigen und
bei mittleren und hohen Verhältnissen keine einheitlichen Ergebnisse vorliegen. Gemäss kurzfristigen Düngungsexperimenten wird die Biomasseproduktion auf Ebene der Vegetation bei N:PVerhältnissen von 20 durch Zugabe von Phosphor
sehr wahrscheinlich erhöht. Dazwischen sind die Veränderungen nicht immer klar zuordenbar. N:PVerhältnisse korrelieren oft negativ mit der Biomasseproduktion und hohe Verhältnisse fördern eher grasartige und stresstolerante im Vergleich zu anderen Arten (Güsewell 2004). Beziehungen
zum Artenreichtum sind hingegen unterschiedlich (Güsewell 2004; Peñuelas et al. 2013).
Feuchtgebiete
Feuchtgebiete sind aufgrund von Stickstofffverlusten durch Denitrifikation und der Akkumulation
von Phosphor in organischen Böden (Kapitel 3.1.1) oft N-limitiert. Limitierung durch Phosphor, Kalium oder eine Co-Limitierung treten ebenfalls auf (Venterink et al. 2001; Sutton et al. 2011;
Lamers et al. 2014). Insbesondere bei bewirtschafteten Flachmooren sind gemäss Dierssen &
Dierssen (2008) Angaben zur Nährstofflimitierung uneinheitlich. Bei sehr produktiven Systemen
wie eutrophen Röhrichten sind zudem wahrscheinlich nicht Nährstoffe, sondern andere Faktoren für
das Wachstum limitierend.
In Hochmooren (spätere Sukzessionsstadien der Feuchtgebiete) tritt vor allem eine P oder KLimitierung auf (Egloff 1986; Grosvernier 2009). Auf Artniveau ist dasselbe für Torfmoose (Sphagnum sp.) der Fall, da ihre Nährstoffaufnahme im Wesentlichen über ihre Oberfläche aus der Luft
erfolgt (Bobbink & Hettelingh 2011).
Verschiedene Studien, auch aus der Schweiz, zeigen bei Flachmooren ebenfalls teilweise ein primäre P-Limitierung, sekundär auch durch Kalium und Stickstoff (Klötzli et al. 2010). Z.B. identifizierte
Egloff (1986) bei Düngeversuchen von Pfeifengraswiesen (Molinion) auf Mineralböden im Reusstal
und auch auf Niedermoorböden in Kloten Phosphor als primär limitierenden Nährstoff für ihre Vegetation. Derselbe Autor fasst zusammen: „Für Kleinseggen- und Kopfbinsenrieder darf wohl festgehalten werden, dass primär kein Mineralstoff allein, sondern mindestens gleichwertig der hohe
Bodenwassergehalt bzw. die geringe Durchlüftung des Oberbodens limitierend ist. Eine Eutrophierung wird deshalb kurzfristig allenfalls andeutungsweise, aber erst in trockeneren Jahren oder nach
Grundwasser- oder Seespiegelabsenkungen deutlich sichtbar. (Beobachtungen an den in der Nähe
von Zürich gelegenen Katzenseen bestätigen diese Annahme (Klötzli mündl.).“ Experimente in
kalkreichen Flachmooren in der Nordostschweiz (800-1400 m.ü.M.) zeigen, dass die oberirdische
Biomasse der Pflanzengemeinschaft durch Stickstoffgaben zwar erhöht werden, die Zunahme bei
der Gabe einer Nährstoffmischung (N, P, K) aber deutlich grösser ist (Pauli et al. 2002). Dies weist
auf eine Co-Limitierung hin (Abbildung 13). Nach zwei Jahren konnten zwar noch keine signifikanten Veränderungen der Gesamtartenzahlen oder der Anzahl Habitatsspezialisten festgestellt werden, allerdings war die Anzahl Generalisten in den mit der Nährstoffmischung gedüngten Flächen
bereits angestiegen. Längerfristig dürfte sich dadurch aber die Artenzahl und -zusammensetzung
verändern.
2
Veränderung der Stickstofffixierung oder der Phosphornachlieferung aus Gestein (Menge et al. 2012)
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Eutrophierung und Biodiversität
Abbildung 13: Effekte der Düngung mit Stickstoff oder einer Nährstoffmischung (Stickstoff, Phosphor, Kalium)
auf die Vegetation von 18 kalkreichen Kleinseggenriedern (Caricion davallianae). Einfluss auf a) die oberirdische
Biomasse, b) auf die Häufigkeit von Feuchtgebietsarten verschiedener funktioneller Gruppen (Pauli et al. 2002).
Gefährdete Pflanzenarten sind in Feuchtgebieten und feuchtem bis nassem Grünland Eurasiens mit
einer P-Limitierung häufiger als in N-limitierten Flächen (Güsewell 2004; Fujita et al. 2014). Zudem
nehmen sie mit zunehmender P-Limitierung zu3 (Wassen et al. 2005).
Fujita et al. (2014) erklären diesen Sachverhalt mit der unterschiedlichen Investition der Pflanzen
in Wachstum und Reproduktion: Pflanzen, die an P-limitierte Bedingungen angepasst sind und die
in der Studie betrachteten gefährdeten Arten, investieren weniger in ihre Reproduktion (Samen,
kürzere Blühperiode, späterer Blühbeginn, längere Lebenszeit). Ebenso sind sie kleiner (geringere
Konkurrenzkraft um Licht) als an N-limitierte Bedingungen angepasste und nicht gefährdete Pflanzenarten. Gemäss Wassen et al. (2005) könnten bodeninterne P-Freisetzungen und die PEutrophierung von Gewässern zu einer erhöhten P-Verfügbarkeit führen. Dadurch würde die Produktivität der Vegetation erhöht, worauf die beobachteten Artenverluste zurückgeführt werden
könnten.
Grünland
Für Kalkmagerrasen in Europa zeigen verschiedene Studien, dass sowohl eine N- als auch eine PLimitierung der Vegetation auftritt (Bobbink & Hettelingh 2011). Unter P-Limitierung können aber
Stickstoffeinträge trotzdem negative Auswirkungen, z.B. auf Moose, haben (Kapitel 3.2.1).
In extensiv genutztem sauren Grünland Europas mit Arten des Violion caninae Verbandes (Borstgrasrasen des Tieflandes, die in der Schweiz kaum so vorkommen)4 fanden Ceulemans et al.
(2013) 62 N-limitierte, 49 P- und 21 co-limitierte Flächen. Die Anzahl an Pflanzenarten, Kräuterarten und gefährdeten Pflanzenarten war negativ mit dem P-Gehalt der Böden korreliert. Der NGehalt der Böden und die Stickstoff-Deposition korrelierten negativ mit der Anzahl von Kräuterarten und gefährdeten Arten. P-limitierte Flächen zeigten eine höhere Anzahl an Pflanzenarten, Kräuterarten und gefährdeten Arten. Basierend darauf betonen die Autoren die Bedeutung einer gleichzeitigen Reduktion von N- und P-Inputs. Für Bergwiesen zeigt die Meta-Analyse von Humbert et al.
(2015) stärkere negative Effekte auf die Anzahl Pflanzenarten, wenn N, P und K gemeinsam zugegeben werden als bei einer alleinigen Gabe von N.
Gemäss Schweizer Experten kann ein solcher negativer Einfluss von hohen Boden-P-Gehalten in
der Vegetation magerer Wiesenstandorte eintreten. In Fromentalwiesen sind direkt negative Effekten der P-Verfügbarkeit auf die Anzahl Pflanzenarten allerdings eher unwahrscheinlich, Verschiebungen in den Anteilen verschiedener Arten treten aber je nach Nährstoffzusammensetzung und
Menge von Nährstoffeinträgen ebenfalls auf. Die Erträge von Fromentalwiesen können in der
Schweiz sowohl mit N- als auch mit P-Düngung gesteigert werden (Philipp et al. 2004; HugueninElie et al. 2006).
3
Annahme der P-Limitierung bei N:P-Verhältnis in Biomasse >16; N-Limitierung 16; N-Limitierung 20.
•
Gefährdete Feuchtgebiets-Pflanzenarten scheinen in Europa häufiger und in höheren Anzahlen
in P-limitierten als in N-limitierten Feuchtgebieten vorzukommen. Ein ähnlicher Zusammenhang könnte in magerem Grünland vorliegen.
⇒
Die Ermittlung der limitierenden Nährstoffe für das Wachstum der Vegetation und einzelner
Arten an einem bestimmten Standort kann hilfreich sein für die Planung und den Erfolg von
Massnahmen.
⇒
Bei Lebensräumen, deren Produktivität zur Förderung der Biodiversität gesenkt werden soll, ist
nicht nur auf die Verminderung der Stickstoff-, sondern auch auf die Reduktion anderer Nährstoffeinträge zu achten.
3.1.4 Regime Shifts und Tipping Points
Regime shifts sind relativ grosse, oft schwierig umkehrbare Wechsel von einem Systemzustand zu
einem relativ stabilen, alternativen Zustand, wobei Struktur und Prozesse des Ökosystems oder
auch von sozio-ökonomischen Systemen verändert werden (Scheffer & Carpenter 2003). Massgebliche Änderungen können graduell oder auch ab einem bestimmten Bereich (tipping point,
threshold) plötzlich auftreten (Hughes et al. 2013). Verschiedene Ursachen wie Veränderungen des
Klimas oder des Nährstoffhaushaltes können dies auslösen, wobei ihre Wirkung durch positive
Rückkoppelungseffekte verstärkt wird.
Beispiele von regime shifts sind auf lokaler (Lebensräume, Ökosysteme) und regionaler Ebene (Biome) bekannt (Resilience Alliance 2004; Leadley et al. 2010; Stockholm Resilience Centre 2015).
Für die kontinentale und globale Ebene wird ein mögliches Eintreten vermutet (Rockström et al.
2009; Steffen et al. 2015). Die Veränderungen können dabei je nach System und regime shift in
der Zeitspanne von wenigen Monaten bis Hunderten von Jahren erfolgen (Leadley et al. 2014).
Die Systemwechsel können aus Naturschutzsicht sowohl negativ als auch positiv sein. Das Konzept
der regime shifts und tipping points kann für den Naturschutz hilfreich sein. Es hilft, die Mechanismen von extremen Veränderungen zu verstehen und zeigt, welcher Spielraum vorhanden ist. Zudem erlaubt es Grenzbereiche zu identifizieren, die nicht überschritten werden sollten, wenn man
extreme Veränderungen vermeiden will bzw. Bereiche die erreicht werden müssen, um eine Regeneration erfolgreich zustande zu bringen. Hingegen ist das Konzept nicht geeignet, Qualitätsziele
für einen Lebensraum zu bestimmen, wie das Beispiel der Gewässer im Kapitel 3.2.2 zeigt. Die
Nährstoff-Konzentrationen für einen ökologisch guten Zustand eines Gewässers sind deutlich geringer als der Bereich, in dem es zu einem regime shift kommen kann.
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Eutrophierung und Biodiversität
Das Konzept der tipping points wird im Zusammenhang mit Nährstoffen auch als zu reduzierend für
die Realität betrachtet. Denn real sind Gradienten von nährstoffarm zu nährstoffreich. Allerdings ist
auch für terrestrische Systeme eine Umkehrung von nährstoffreichem zu nährstoffarmem Boden
aufgrund positiver Feedbacks im Nährstoffhaushalt des Systems (Biomasseakkumulation) oft fast
nicht möglich. Es existieren also ebenfalls stabile, alternative Zustände.
3.1.5 Critical Loads und Critical Levels
Im Rahmen der internationalen Konvention über weiträumige grenzüberschreitende Luftverschmutzung wurden wirkungsorientierte Critical Loads zur Beurteilung der Einträge reaktiver Stickstoffverbindungen in Ökosysteme (Luftschadstoffeinträge) und Critical Levels zur Beurteilung der Direktwirkungen von Ammoniak auf die Vegetation (Luftschadstoffkonzentrationen) festgelegt. Immissionen unterhalb dieser Werte sollten keine Gefährdung für Lebensräume und Lebewesen darstellen. Politikwissenschaftlich wird die Verankerung des Critical Load Ansatzes in der internationalen Luftreinhaltepolitik als gelungenes Beispiel für einen Konsens zwischen Wissenschaft und Politik
betrachtet (SRU 2015).
Critical Loads gemäss Bobbink & Hettelingh (2011) für verschiedene Lebensräume und eine Einstufung ihrer Zuverlässigkeit finden sich in Anhang 8.4.
Critical Levels für Ammoniak betragen (EKL 2014) für:
•
Flechten und Moosen: 1 µg NH3 m-3 (Jahresmittel)
•
höhere Pflanzen:
3 µg NH3 m-3 (Jahresmittel) (Unsicherheitsbereich 2-4 µg NH3 m-3)
Beide können für die Beurteilung einer Übermässigkeit von Immissionen nach Artikel 2 Absatz 5
der Luftreinhalteverordnung verwendet werden (EKL 2014) und sind den Immissionsgrenzwerten
gleichwertig. Allerdings sind gemäss EKL (2014) Critical Loads ein umfassenderes und stärkeres
Schutzkriterium als Critical Levels. Zudem ist für Critical Loads die wissenschaftliche Datengrundlage besser und, da Überschreitungen in der Schweiz auf einem grösseren Anteil der Fläche vorhanden sind (Tabelle 1), der Handlungsbedarf besser sichtbar.
Bewusste oder unbewusste Stickstoffeinträge beeinflussen die Lebensräume in der Schweiz und
Europa seit langem. Die aktuell festgelegten Critical loads waren oder sind bereits seit Jahrzehnten
überschritten (Hirsch 1991). Dadurch hat sich die Vegetation der Lebensräume teilweise den veränderten Nährstoffverhältnissen angepasst. Aufgrund bereits erfolgter Vegetationsveränderungen,
oft unbekannter Regenerationsmöglichkeiten und -zeiten und weil Critical Loads oft auf relativ
kurzfristigen Stickstoffdüngungsexperimenten beruhen, bestehen Unsicherheiten, wie zuverlässig
Critical Loads für die Einstufung der Gefährdung von empfindlichen Lebensräumen oder ihrer Bestandteile sind (Sutton et al. 2011). So sind die Critical Loads für Bergheuwiesen gemäss einer
Studie von Roth et al. (2013) eher zu hoch angesetzt. Schädliche Wirkungen können auch bei sehr
niedrigen Einträgen beobachtet werden (SRU 2015). Letztere Autoren erwähnen aber, dass Nullemissionen umweltpolitisch nicht praktikabel wären und eine schädliche Wirkung Ökosysteme nicht
unbedingt langfristig verändert.
Box: Critical Loads und Levels
•
Wenn Immissionen Critical Loads überschreiten, besteht eine Gefährdung von Lebensräumen
und Lebewesen. Zusammenfassend gelten folgende kritischen Eintragswerte (Critical Loads),
wobei sich diese je nach weiterer Unterteilung der Lebensräume innerhalb der angegebenen
Bereiche unterscheiden können:
•
Gewässer
3-20 kg N pro Hektar und Jahr
•
Hochmoore:
5-10 kg N pro Hektar und Jahr
•
Flachmoore:
10-30 kg N pro Hektar und Jahr
•
Artenreiche Wiesen (kollin, montan): 10-30 kg N pro Hektar und Jahr
•
Nadelwälder
5-15 kg N pro Hektar und Jahr
•
Laubwälder:
10-20 kg N pro Hektar und Jahr
•
Für die Direktwirkung von Ammoniak auf die Vegetation wurden zusätzlich Critical Levels
(Konzentrationen in der Luft) festgelegt.
⇒
Anstrengungen, um eine Überschreitung von Critical Loads zu vermeiden, sollten verstärkt
werden, um langfristige und schleichende Biodiversitätsverluste zu vermeiden.
⇒
Critical Loads und Levels eigenen sich zur Beurteilung einer Übermässigkeit von Immissionen
gemäss der Luftreinhalteverordnung.
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Eutrophierung und Biodiversität
3.2 Auswirkungen auf die Biodiversität
3.2.1 Arten
Moose, Flechten und Armleuchteralgen
Epiphytische Flechten und Moose nehmen ihre Nährstoffe direkt aus der Luft auf. Sie sind deshalb
geeignete Indikatoren für die Luftqualität. Stickoxide und Ammonium verschieben die Konkurrenzbeziehungen der Flechtenarten, sodass an nährstoffarme Standorte angepasste, schwachwüchsige
Arten durch nährstoffliebende verdrängt werden. Dies trägt zu einer Verarmung der Flechtenvielfalt
bei (Scheidegger & Clerc 2002).
Dasselbe gilt für auch für Torfmoose: So kann z.B. Sphagnum fallax Stickstoff besser umsetzen als
Sphagnum magellanicum, was zur Verschiebung des Konkurrenzgefüges und einer geringeren
Torfbildungsrate führt (Dierssen & Dierssen 2008). Das verstärkte Wachstum von Pflanzen trägt in
Folge der Konkurrenzverhältnisse weiter zum Rückgang von langsam wachsenden Pionierorganismen wie den Flechten bei (Scheidegger & Clerc 2002).
In verschiedenen Regionen Europas wurde zwischen den 1970er und 2000er Jahren eine Zunahme
der Artenzahl nährstoffzeigender Flechtenarten an den Monitoringpunkten nachgewiesen, was auf
die Ammoniakimmissionen zurückgeführt wird (SRU 2015). Auf BDM-Flächen in der Schweiz besteht mit Ausnahme der subalpinen Alpweiden ein negativer Zusammenhang zwischen der Anzahl
Moosarten und der Stickstoffdeposition (Abbildung 14).
Abbildung 14: Zusammenhang zwischen der Stickstoffdeposition und der lokalen Anzahl Arten von Gefässpflanzen, Moosen, Schnecken und dem Anteil an nährstoffzeigenden Pflanzenarten. Rote Pfeile: negativer Zusammenhang; Grüne Pfeile: Positiver Zusammenhang. Gezeigt sind nur Resultate, die signifikant (p 40 untiefen
Seen) beträgt die kritische Phosphoreintragsrate für das Kippen des Gewässers 3 mg m-2 d-1, für
die Wiederumkehrung des Prozesses ca. 0.9 mg m-2 d-1. Falls Stickstoff der limitierende Nährstoff
ist, sollten für den Durchschnittssee Stickstoff-Inputs von ca. 22 mg N m-2 d-1 nicht überschritten
werden, um keinen regime shift zu verursachen. Um den Prozess umzukehren bzw. für eine erfolgreiche Restaurierung müsste ein Input von 7 mg N m-2 d-1 unterschritten werden. Allerdings waren
diese kritischen Eintragswerte je nach Seetyp und verschiedenen weiteren Faktoren unterschiedlich
(Janse et al. 2008). Für Einzelfälle und andere Seetypen (tiefer, grösser) müssen diese Werte deshalb spezifisch eruiert werden.
Diese Werte können nicht als Zielwerte für die Gewässerqualität dienen, sondern zeigen an, ab
welchen Konzentrationen oder Einträgen extreme und lang anhaltende Veränderung zu erwarten
sind. So bewegt sich auch der Wert für eine unbefriedigende Wasserqualität im Kanton Zürich (Anhang 8.2, 50-75 mg Ptot/m3) im Bereich der oben angegebenen kritischen Werte.
In Grossbritannien und Polen kommen die reichhaltigsten Wasserpflanzengesellschaften in Gewässern mit Nitrat-Konzentrationen von weniger als 2 mg N/L im Winter vor. Diese N-Konzentration
wird deshalb als Zielwert für einen guten ökologischen Zustand flachgründiger europäischer Seen
vorgeschlagen. Aufgrund Studien in den Niederlanden wird für Stickstoff in Gewässern ein Zielwert
von 1.35 mg N/L im Sommer vorgeschlagen (Sutton et al. 2011).
Feuchtgebiete
Die Lebensgemeinschaften der Hochmoore sind an extrem nährstoffarme Bedingungen angepasst.
Dies wiederspiegelt sich in einem mittleren Nährstoffzeigerwert von 0,3 kg N ha-1 a-1) können über trockene Depositionen
bis maximal etwa 800 m Entfernung vom Straßenrand auftreten (SRU 2015). Ebenfalls Balla et al.
(zitiert in SRU 2015) geben Abstandsklassen zur Abgrenzung des maximalen Betrachtungsraums
und von Tabuzonen für Strasenbauprojekte im Nahbereich empfindlicher Gebiete.
Für Ammoniak besteht in der Luftreinhalteverordnung kein Immissionsgrenzwert, der zur Beurteilung der Übermässigkeit herangezogen werden kann. Gemäss Artikel 2 Absatz 5 LRV sind Immissionen dann übermässig, wenn:
a) sie Menschen, Tiere, Pflanzen, ihre Lebensgemeinschaften oder ihre Lebensräume gefährden;
b) aufgrund einer Erhebung feststeht, dass sie einen wesentlichen Teil der Bevölkerung in ihrem
Wohlbefinden erheblich stören;
c) sie Bauwerke beschädigen oder
d) sie die Fruchtbarkeit des Bodens, die Vegetation oder die Gewässer beeinträchtigen.
Zur Beurteilung können die Critical Loads und Critical Levels für Stickstoff der Konvention über
weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung (UNECE) benutzt werden. Die Immissionsgrenzwerte gemäss der LRV bzw. die Critical Loads müssen dort eingehalten werden, wo Schutzgüter vorhanden sind, nicht aber auf Äckern und Feldern der landwirtschaftlichen Nutzfläche (EKL
2014).
Aufgrund ihrer Studie empfiehlt die EKL (2014) „keinen Immissionsgrenzwert (IGW) für Ammoniak
in Anhang 7 der LRV festzulegen. Hingegen schlägt die EKL vor, in Artikel 2 Absatz 5 LRV explizit
auf die Möglichkeit hinzuweisen, dass in erster Linie die Critical Loads für Stickstoff, in begründeten
Einzelfällen aber auch die Critical Levels für Ammoniak als Kriterien zur Beurteilung der Übermässigkeit von Immissionen herangezogen werden können. Dieser Ansatz könnte sich insbesondere
dann eignen, wenn bei bestimmten lokalen Situationen einzelne oder mehrere Quellen zusammen
trotz vorsorglicher Emissionsbegrenzungen eine erhebliche Überschreitung des Critical Level für
Ammoniak in einem naturnahen Ökosystem verursachen.“
Falls bedeutende Reduktionen der Immissionen an einem bestimmten Standort gewünscht sind,
braucht es oft spezifische Abklärungen. In vielen Fällen müssten sowohl Emissionen in der Nähe als
auch in der weiteren Umgebung reduziert werden. Denn die Beiträge verschiedener Emissionsquellen zu den Immissionen an einem bestimmten Standort sind je nach lokaler Situation stark unterschiedlich (Kapitel 3.1.1).
Die EKL (2014) empfiehlt den kantonalen Behörden für den Vollzug von emissionsmindernden Massnahmen:
1.
In einer ersten Stufe das Schwergewicht auf die vorsorglichen Emissionsbegrenzungen bei
landwirtschaftlichen Anlagen nach dem Stand der Technik zu legen, da dieses Potential in der
Schweiz bei weitem nicht ausgeschöpft ist (Kapitel 4.1.2).
In einer zweiten Stufe, d.h. wenn schädliche oder lästige Umweltauswirkungen auftreten, sind
die Critical Loads die am besten begründeten Beurteilungskriterien bezüglich der Übermässigkeit. Zur Reduktion der übermässigen Immissionen sei dann das Instrument des Massnahmenplans nach den Artikeln 31-34 LRV in der Regel das geeignete Instrument.
2.
die Messungen der Ammoniak-Konzentrationen zur Kontrolle der Immissionssituation an geeigneten Standorten von empfindlichen Ökosystemen weiterzuführen und allenfalls mit Messungen der Summe von Ammoniak und ammoniumhaltigen Aerosolen zu ergänzen.
Box: Luftreinhaltung
Für den Vollzug von emissionsmindernden Massnahmen empfiehlt die EKL (2010) den Kantonen:
1.
vorsorglichen Emissionsbegrenzungen bei landwirtschaftlichen Anlagen nach dem Stand der
Technik
2.
Critical Loads für Stickstoff sind geeignete Beurteilungskriterien bezüglich einer Übermässigkeit der Immissionen. Zu deren Reduktion ist das Instrument des Massnahmenplans geeignet.
Weitere Empfehlungen der EKL (2010) spezifisch an die Kantone lauten (Nummerierung gemäss
46 | Akademie der Naturwissenschaften Schweiz (SCNAT) – Forum Biodiversität Schweiz
Eutrophierung und Biodiversität
Bericht):
⇒
⇒
⇒
⇒
⇒
⇒
⇒
⇒
⇒
⇒
⇒
⇒
E11: Emissionsbegrenzungen konsequent vollziehen und periodisch auf ihre Einhaltung sowie
Wirkung überprüfen
E 12: Fördermassnahmen in anderen Politikbereichen mit den Zielen der Luftreinhaltung in
Einklang bringen
E 13: Kurzfristige Massnahmen in den langfristigen Kontext einbinden
E 15: Luftreinhaltung in die Agrarpolitik integrieren
E 16: Im kantonalen Vollzug Ammoniakminderung durchsetzen
E 17: Kantonale Vollzugsstrukturen verbessern
E 18: Anstrengungen in der landwirtschaftlichen Forschung und Beratung verstärken
E 19: Stellenwert des Tierbestandes für die Minderung der Ammoniakemissionen berücksichtigen
E 20: Synergien zwischen Energiepolitik und Luftreinhaltung durch Massnahmen im Inland
nutzen
E 28: Abgaberecht (Steuersystem) ökologisieren
E 29: Das Verursacherprinzip konsequenter umsetzen und namentlich die externen Kosten der
Luftverschmutzung in die Preise internalisieren
E 30: Fördermassnahmen in anderen Politikbereichen zur schnelleren Einführung neuer Technologien nutzen und mit den Zielen der Luftreinhaltung in Einklang bringen
4.1.2 Landwirtschaft
Grundsätzliche Prinzipien zur Optimierung des Nährstoffhaushaltes in der Landwirtschaft
Die Landwirtschaft ist der wichtigste Treiber der Stickstoffflüsse in der Schweiz und heute wie auch
zukünftig das wichtigste Steuerungssystem (Kapitel 2). Gemäss der Analyse der Bestimmungsfaktoren des Stickstoff-Überschusses auf Betriebsebene in der Schweiz von Jan et al. (2013a) unterscheiden sich Betriebstypen weniger bezüglich der Stickstoff-Ineffizienz als bezüglich des N-Inputs
pro Hektare. Die hohen Stickstoff-Überschüsse dürften deshalb vor allem auf den Stickstoff-Input
zurückzuführen zu sein. Dabei weisen kombinierte Betriebstypen, die mehrere Betriebszweige der
Tierproduktion, insbesondere Veredlung, mit pflanzenbaulichen Betriebszweigen kombinieren,
deutlich höhere Stickstoff-Überschüsse auf als spezialisierte Betriebstypen. Der hohe StickstoffInput pro Hektar dieser kombinierten Betriebstypen resultiert aus einem intensiven Einsatz von
Hof- und Mineraldüngern kombiniert mit einer hohen Stickstoff-Fixierung aufgrund des hohen Anteils an Kunstwiesen. Die Analyse zeigt auch, dass der Biolandbau aufgrund einer tieferen NIntensität bezüglich des Stickstoffüberschusses deutlich besser abschliesst als die ÖLN-Produktion.
Deshalb gilt grundsätzlich: „Jedes Kilogramm Stickstoff, das nicht in die Landwirtschaft gelangt,
vermindert die Verluste.“ (BLW 2012).
Gemäss BLW (2012) und BLW et al. (2013) bestehen, um die Umweltbelastung durch Stickstoffemissionen aus der Landwirtschaft zu vermindern (Nitrateinträge in Gewässer, Ammoniakemissionen), hauptsächlich folgende Ansatzpunkte, wobei bei Entscheidungen auch weitere Aspekte wie
z.B. die Wirtschaftlichkeit berücksichtigt werden sollten:
•
•
•
•
Technische Änderungen an Installationen und Maschinen: im Stall sowie bei der Hofdüngerlagerung (z.B. Abdeckung) und -ausbringung (z.B. Gülleschlauch)
Änderung der Bewirtschaftung: Minimierung des Mineraldüngereinsatzes, optimierte Verwendung des Hofdüngers (Austragszeitpunkt und Menge), Nährstoff-optimierte Fütterung, Veränderung des Futtermitteleinsatzes (z.B. weniger Kraftfutter, mehr Raufutter), Wahl und Abfolge
der Kulturen, Änderungen der Anbautechnik wie z.B. Umstellung des Betriebs auf Direktsaat,
Umwandlung von Ackerland zu Wiesen zur Minimierung der Auswaschung von Nitrat ins
Grundwasser und andere
Änderung der Betriebsstruktur: Veränderung des Produktionsschwerpunktes wie z.B. Steigerung der Pflanzenproduktion bei gleichzeitiger Senkung der Produktion tierischer Nahrungsmittel, Landabtausch, Landumlegungen, Umstellung auf Biolandbau,...
Übergeordnete organisatorische Massnahmen, wie zur Hofdüngernutzung auf regionaler Ebene
Insbesondere Nitratprojekte9 sind gemäss BLW et al. (2013) im Rahmen von Meliorationen oder
Güterzusammenlegungen am effizientesten umsetzbar, indem im Projektgebiet dauerhafte Mass9
GSchG, Art. 62a: Massnahmen zur Reduktion der Nitratbelastung von Gewässern
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Eutrophierung und Biodiversität
nahmen ergriffen und einmalig finanziert werden (z.B. Anlegen von Dauerwiesen im Zuströmbereich und andere Massnahmen aus obenstehender Aufzählung).
Für wirklich grosse Emissionsreduktionen von reaktivem Stickstoff bedarf es allerdings nicht nur
Massnahmen bei der landwirtschaftlichen Produktion, sondern im gesamten Landwirtschafts- und
Ernährungssystem, insbesondere beim Konsum und dem Ernährungsverhalten (Kapitel 4.1.3)
(Sutton et al. 2011; SRU 2015). Dies heisst konkret, weniger tierische Produkte zu konsumieren,
weil die N-Effizienz in der Tierhaltung deutlich geringer ist als in der Pflanzenproduktion.
Heldstab et al. (2013) weisen für die Optimierung des Stickstoffkreislaufes im Landwirtschafts- und
Ernährungssystem auf grosse Potenziale in weiteren Bereichen hin:
•
Schliessen der Nährstoffkreisläufe wie Nutzung von Speiseresten und Schlachtabfällen, die
Umsetzung des Kreislaufprinzips der Biomassestrategie, verstärkte biologische N-Fixierung,
etc.
•
Förderung standortgerechter, einheimischer Produktionsformen wie einer graslandbasierten
Fleisch- und Milchwirtschaft (Futter von Grünland für Raufutterverwerter).
Weitere Studien bekräftigen die Bedeutung des letzten Punktes:
•
einerseits ist der heimische Futterbau im Grünland die Produktionsweise mit den geringsten NÜberschüssen (35 kg N ha-1 a-1), der geringsten N-Intensität (119 kg N ha-1 a-1) sowie der
höchsten N-Effizienz (Verhältnis N-Output zu N-Input von 86%) (Bosshard & Richner 2013).
•
Andererseits weist die Produktion von Futtergetreide bei den Ackerkulturen den höchsten NÜberschuss auf. Insbesondere Körner- und Silomais weisen sehr hohe N-Überschüsse (136
bzw. 113 kg N ha-1 a-1), hohe Dünger-N-Inputs (228 bzw. 262 kg N ha-1 a-1) und tiefe NEffizienzen (44 bzw. 60%) auf (Bosshard & Richner 2013).
•
Die Höhe und Entwicklung der Stickstoffflüsse „Futterproduktion“ (Getreidefuttermittel und Silomais) und „Futtermittelimporte“ in die Schweiz (Anhang 8.1) (Heldstab et al. 2013)
•
nicht nur auf Betriebsebene, sondern auch auf globaler Ebene würden die Stickstoff- und
Phosphorüberschüsse sowie andere unerwünschte Umweltauswirkungen der landwirtschaftlichen Produktion deutlich reduziert, wenn auf ein Anbau von Futtermitteln auf Ackerland verzichtet würde (Schader et al. 2015).
Nährstoffmanagement
Für die gesetzes- und ÖLN10-konforme Handhabung von Nährstoffen und Düngern (Gewässerschutz, Luftreinhaltung) in der Landwirtschaft existiert eine Vollzugshilfe von BAFU & BLW (2012).
Die wichtigsten rechtlichen Zusammenhänge zu Dünger- und Düngevorschriften sowie typische
Fragen aus dem Umsetzung-Alltag im Umgang mit Düngern und mit Blick auf das anwendbare
Recht werden von Dettwiler et al. (2006) beantwortet.
Die mit dem Ökologischen Leistungsnachweis eingeführten Anforderungen an eine ausgeglichene
Nährstoffbilanz wurden bei der Evaluation der Ökomassnahmen als zentral für die Reduktion der
Nährstoffüberschüsse eingestuft. Sie dürften zu einer Reduktion von 5-20% der Nitratauswaschung
geführt haben (Herzog & Richner 2005).
Heute müssen Landwirtschaftsbetriebe mit der Suisse-Bilanz ausgeglichene Stickstoff- und Phosphor-Bilanzen nachweisen. Dabei ist ein Fehlerbereich von 10% zulässig. Gemäss Herzog & Richner
(2005) sind diese wahrscheinlich der wichtigste Faktor für die ausgeglichenen P-Betriebsbilanzen
und den gleichzeitigen nationalen P-Überschuss. Bei einem zu hohen Hofdüngeranfall gemäss Suisse-Bilanz müssen die Überschüsse kontrolliert abgegeben werden. Demgemäss sollte eine systematisch zu hohe Düngung nicht möglich sein. Dies wird allerdings auch angezweifelt. So wird gemäss Bosshard (2016) in vielen Regionen mit hohem Hofdüngeranfall mehr gedüngt als empfohlen.
Gemäss einer Überprüfung der Methode Suisse-Bilanz bewegten sich bei Stickstoff 25% und bei
Phosphor 40% von 393 untersuchten Betrieben innerhalb des Fehlerbereichs von 101-110%. Überschritten wurde der Fehlerbereich von 2.5% der Betriebe. Welcher Anteil dieser Betriebe den
Fehlerbereich systematisch ausnutzt, konnte nicht bestimmt werden (Bosshard et al. 2012b). Um
eine Ausreizung zu vermeiden, empfehlen die AutorInnen: „Der Fehlerbereich der Gesamtbilanz
von N und P wird im Einzeljahr bei ±10% belassen. Er darf jedoch im Mittel von z.B. drei Jahren
100% nicht überschreiten.“ Dadurch würden weder bei den Erträgen noch bei der Qualität der Pro10
ÖLN = Ökologischer Leistungsnachweis
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Eutrophierung und Biodiversität
dukte Einbussen zu erwarten sein, da die Düngung gemäss den empfohlenen Niveaus erfolgen
würde. Zudem sei es aus wissenschaftlicher Sicht unklar, ob der Fehlerbereich methodisch notwendig ist und wie gross er sein sollte. Denn die kumulierte Ungenauigkeit der Bilanzrechnung ist nicht
bekannt. Die Studie gibt zudem weitere Empfehlungen zur Optimierung der Bilanzierung. Gemäss
DZV11 können die Kantone für bestimmte Gebiete und Betriebe strengere Regeln bezüglich des
Fehlerbereiches der gesamtbetrieblichen Nährstoffbilanzen verordnen. Dies wäre in Moorlandschaften oder den hydrologischen Einzugsgebieten von Mooren eine potenzielle Möglichkeit zur Optimierung des Nährstoffhaushaltes.
Ein weiterer Ansatz zur Vermeidung von übermässigen Nährstoffeinträgen in Regionen mit hohen
Tierdichten besteht in kontrollierten Nährstoffverschiebungen in Gebiete mit einem höheren Anteil
Pflanzenbauflächen. Seit 2014 müssen Hof- und Recyclingdüngerverschiebungen in der Schweiz ab
einer bestimmten Bagatellschwelle (ZH: 105 kg Stickstoff und 15 kg Phosphor pro Jahr) mit dem
internetbasierten Lieferscheinsystem HODUFLU 12, das über das Agate Portal zugänglich ist, erfasst
werden. Die Angaben in HODUFLU sind für die Berechnung der Nährstoffbilanzen (Suisse-Bilanz)
von Abgeber und Abnehmer verbindlich.
Weitere Ansätze zum sowohl landwirtschaftlich als auch ökologisch sinnvollen Umgang mit hohen
Hofdüngeranfällen sind aber sicherlich wünschenswert.
Reduktion von Ammoniak-Emissionen
Gemäss verschiedenen Abschätzungen besteht bei der Umsetzung von „verstärkten“ Massnahmen
(maximum technical feasible reduction) für die Schweiz das Potenzial, die NH3-Emissionen um 1335% zu reduzieren (Heldstab et al. 2013). Dabei ist zu berücksichtigen, dass diese Massnahmen
heute bereits teilweise angewendet werden. Gemäss der EKL (2014) besteht insbesondere bei
landwirtschaftlichen Anlagen ein grosses Potential zur Reduktion. Sie empfiehlt, dass die Kantone
in erster Linie vorsorgliche Massnahmen zur Verminderung der Ammoniakemissionen bei Landwirtschaftsbetrieben umsetzen sollen (Kapitel 4.1.1).
Peter et al. (2010) schätzen mittels Modellierungen das Potenzial ausgewählter Massnahmen zur
Minderung der Ammoniakemissionen in der Schweiz (Tabelle 7). Diesbezüglich muss berücksichtigt
werden, dass das gegenüber 2007 zusätzlich verbleibende bzw. noch nutzbare Potenzial aufgezeigt
wird. Das nutzbare Reduktionspotenzial fällt also bei Massnahmen, die schon oft umgesetzt sind,
geringer aus. Zudem wurde die agronomisch-praktische Umsetzbarkeit berücksichtigt und, dass
gewisse Massnahmen lediglich im Rahmen von baulichen Erneuerungen umgesetzt werden können.
In verschiedenen Kantonen kann sich aufgrund unterschiedlicher Produktionsschwerpunkte zudem
das technische Reduktionspotential unterschiedlich darstellen.
Weitere Massnahmen bzw. der Stand der Technik zur Reduktion von Ammoniak-Emissionen inklusiv Reduktionspotentialen und Kosten sind ausführlich beschrieben in: BAFU (2014c) bzw. Bittman
et al. (2014) (Tabellen zu Minderungspotenzial bei Emissionsquelle in Anhang 8.9), BAFU & BLW
(2011), BAFU & BLW (2012). Einen Überblick zum baulichen Umweltschutz in der Landwirtschaft
geben BAFU & BLW (2011).
Verschiedene Kantone haben vorgeschlagen, die Reduktion der Ammoniak-Emissionen in den Ökologischen Leistungsnachweis aufzunehmen. Dies wurde allerdings vom Bundesrat 2006 abgelehnt
und vorgeschlagen, dies im Programm Nachhaltige Ressourcennutzung (Ressourcenprogramm) zu
berücksichtigen (Schreiben des UVEK vom 7.6.2006 an die Kantone ZH, BS, BL sowie BPUK-Ost).
Seit dessen Einführung 2008 wurden 24 kantonale Projekte – meist mit Ziel der Verminderung von
Ammoniakemissionen und seit 2014 vorwiegend innovative Projekte zur Erprobung der Praxistauglichkeit – unterstützt. Zudem wurden mit der Agrarpolitik 2014-17 die Ressourceneffizienzbeiträge
zur Förderung erfolgreicher Verminderungsmassnahmen eingeführt. Das Monitoring gemäss Luftreinhalte-Konzept hat allerdings noch keinen signifikanten Rückgang der Ammoniak-Immissionen
festgestellt (BAFU 2015).
Nach wie vor wäre es für das Ziel der Emissionsreduktion aber sinnvoll, erfolgreiche Techniken mit
bekannter Wirksamkeit, deren Einführung im Rahmen der befristeten Ressourceneffizienzpro11
Direktzahlungsverordnung vom 23. Oktober 2013, Stand 1. Januar 2016, Art. 13 bzw. Anhang 1, Ziffer
2.1.5 für Phosphor und Ziffer 2.1.7 für Stickstoff
12
https://www.agate.ch/portal/web/agate/hofdungerflusse
http://www.aln.zh.ch/internet/baudirektion/aln/de/ala/hoduflu.html
49 | Akademie der Naturwissenschaften Schweiz (SCNAT) – Forum Biodiversität Schweiz
Eutrophierung und Biodiversität
gramme unterstützt werden, nach Ablauf der Förderung auf nationaler Ebene als gute landwirtschaftliche Praxis im Ökologischen Leistungsnachweis rechtlich zu verankern.
Tabelle 7: Realistische (real) und maximal technisch mögliche (max) Minderungspotenziale ausgewählter Massnahmen zur Verminderung der Ammoniakemissionen in der Schweiz bis 2020 unter Berücksichtigung des Umsetzungstandes um 2007 und der agronomischen Machbarkeit (Peter et al. 2010).
Massnahme
Minderungs-
Verbreitung 2007 und zusätz-
potenzial bei
liches Potenzial 2020
Reduktionspotential in der
Schweiz
Emissions-
[%]
[% der NH3-Verluste]
quelle [%]
2007
2020 real
2020 max
real
max
-25
0
20
100
-0.8
-3.8
-25
0
20
100
-0.4
-2.0
-10
50
45
50
-0.6
-0.7
Schwimmfolie
-90
83
17
17
-1.4
-1.4
Schleppschlauch
-30
13
45
87
-4.6
-8.8
-20
16
4
84
-0.3
-5.7
-88
1
4
99
-0.3
-7.0
-8.2
-29.3
Emissionsarme Laufställe Rindvieh
Emissionsarme Laufställe Schweine
Futtermittel mit reduziertem N- und PGehalt
Zeitpunkt Gülleausbringung
Zeit bis Misteinarbeitung von 1h
Total
Gewässerschutz und Zuströmbereich
Ein internationaler Vergleich bezüglich der Gewässerschutzbestimmungen kommt zum Schluss,
„dass die EU bzw. die EU-Ländervorschriften tendenziell strenger bis viel strenger sind.“ Allerdings
ist zu berücksichtigen, dass in verschiedenen EU-Ländern die Düngungsempfehlungen deutlich höher und Düngungsvorschriften weniger streng sind als in der Schweiz (Gassner 2006) (siehe auch
Anhang 8.10 für Empfehlungen in der Schweiz). Trotzdem ist gemäss Zimmermann & Keel (2010)
zu prüfen, „ob aus Gründen des Boden- oder Gewässerschutzes die Düngemittel- und Pflanzenschutzgesetzgebung zu verschärfen ist.“ So sind in der Schweiz Gülleunfälle und Missachtung von
Gülleverboten relativ häufig. Der diesbezügliche Stand für den Kanton Zürich wurde für diesen Bericht nicht ermittelt. Allerdings ist der Kanton mit dem kantonale Vollzugskonzept Gewässerschutz
in der Landwirtschaft und seiner langjährigen Kontrollpraxis tendenziell weit fortgeschritten
(Baumgartner 2014).
Bei Überschreitung numerischer Anforderungswerte der GSchV zum Schutz des Grund- bzw. Trinkwassers werden in der Landwirtschaft sogenannte Nitratprojekte gemäss Art. 62 a des GSchG
durchgeführt (BLW et al. 2013). In diesem Rahmen werden im Zuströmbereich Zu (Einzugsgebiet
mit 90% der Grundwasserherkunft) einer Grundwasserfassung spezifische Massnahmen ergriffen
(Biaggi 2005).
Ähnlich gelten für den Schutz von Oberflächengewässern in ihren Zuströmbereichen Zo spezielle
Regelungen für die P-Düngung auf mit Phosphor überversorgten Böden. Ebenso kann die Vollzugsbehörde „zur Bemessung der Stickstoffdüngung die explizite Berücksichtigung des mineralischen
Stickstoffs im Boden ... anordnen, wenn dies in Zuströmbereichen nach Artikel 29 Absatz 1 Buchstabe c und d GSchV zur Verhinderung oder Beseitigung von Beeinträchtigungen von Gewässern
durch Abschwemmung oder Auswaschung von Stickstoff notwendig ist“ (BAFU & BLW 2012).
Analoge Vorgehensweisen wären grundsätzlich vorstellbar für grundwassergespeiste Feuchtgebiete,
in denen Eutrophierungserscheinungen auf Nährstoffeinträge mit dem Grundwasser zurückgeführt
werden können. Denn Nährstoffeinträge auf diesem Weg können mit der Ausscheidung von Nährstoff-Pufferzonen kaum zurückgehalten werden (Kapitel 4.2.1). Mit der Ausscheidung von Zuströmbereichen wie auch von hydrologischen Pufferzonen könnten zudem bedeutende Synergien
zwischen der Sicherung des Wasserhaushaltes im hydrologischen Einzugsgebiet eines Moores und
der Verminderung von Nährstoffeinträgen in Moore genutzt werden (siehe Fachbericht Klimawandel
und Grosvernier (2015)). Eine weitere zu prüfende Möglichkeit für die Abgrenzung von Flächen, auf
denen spezifische Minderungs-Massnahmen bezüglich der Einträge von Nährstoffen in Feuchtgebiete durchgeführt werden können, wäre ein Vorgehen analog dem Ausscheiden der Grundwasser50 | Akademie der Naturwissenschaften Schweiz (SCNAT) – Forum Biodiversität Schweiz
Eutrophierung und Biodiversität
schutzzonen S2 in Lockergesteinen (BAFU 2012). Deren Ziel ist u.a., dass keine abbaubaren Stoffe
in die Grundwasserfassung gelangen.
Beitragende Flächen
Der Grossteil von diffusen Stoffeinträgen in Gewässer ist räumlich meist auf einen Teil der landwirtschaftlich genutzten Flächen, sogenannte beitragende Flächen (engl. critical source areas, contributing areas, hydrologically sensitive areas) begrenzt. In vielen Fällen stammen ca. 80% der
Erosions-, Phosphor- und Pflanzenschutzmittel-Verluste von rund 20% der Fläche. Nicht geeignet
ist das Konzept für Stickstoff, da dessen Verluste tendenziell flächenhaft auftreten. Für P-Verluste
stehen Instrumente zur Verfügung, um Flächen in Risikokategorien einzuteilen. Dabei sind beitragende Flächen für die Erosion von Bodenmaterial und für Phosphor-Abschwemmung via Oberflächenabfluss oft nicht deckungsgleich (Frey et al. 2011).
Dieser Ansatz wird von Agroscope und EAWAG demnächst bei einem neuen Phosphorprojekt des
Kantons Luzern im Einzugsgebiet des Baldeggersees weiter evaluiert.
Vermeidung von Erosion
Diverse Massnahmen zum Bodenschutz und der Vermeidung von Erosion helfen, unerwünschte
Nährstoffverluste einer (Produktions-)Fläche und Einträge in eine benachbarte Fläche zu minimieren oder weisen andere Synergien mit der Förderung der Biodiversität auf. Allerdings besteht bei
gewissen Massnahmen wie der gezielten Wasserabführung auch Konfliktpotenzial zur Biodiversitätserhaltung. In folgenden Publikationen sind Massnahmen zur Minimierung der Erosion aufgeführt: BLW & BAFU (2010), BAFU & BLW (2013), KIP (2016).
Pufferzonen (Kapitel 4.2.1) können als wirksame Massnahme zur Vermeidung der Erosion eingesetzt werden. Dieselbe Rolle können verschiedene BFF-Flächen wahrnehmen (extensive Wiese,
Bunt- und Rotationsbrachen, Saum auf Ackerfläche, Ackerschonstreifen, Hecken). Generell wäre es
bei der Anlage bzw. räumlichen Platzierung von BFF deshalb wertvoll, nicht nur Biodiversitäts-,
sondern auch weitere Umweltaspekte zu berücksichtigen. Das heisst z.B.: An welchen Standorten
kann eine Buntbrache auch Bodenerosion vermeiden oder als Pufferzone fungieren? Dies wird seit
einigen Jahren im Projekt Win4 für die Praxis getestet (Daniel et al. 2014). Die Identifikation von
relevanten Bereichen kann für Phosphor- und Erosionsverluste mit dem Konzept der Beitragenden
Flächen erfolgen (siehe obenstehend).
Weitere Massnahmen auf den Produktionsflächen
In den EU-Life-Projekten WAgriCo 1 und 2 wurden Konzepte und Strategien zur Reduktion diffuser
Stoffeinträge aus der Landwirtschaft in Gewässer erarbeitet und die Effektivität von einzelnen Maßnahmen getestet, wobei sich grosse Unterschiede zeigten (Abbildung 23).
Abbildung 23: Potenzial landwirtschaftlicher Massnahmen zur Minderung des mineralischen Stickstoffgehaltes
im Herbst im Boden (SRU 2015).
Donnison et al. (2013) untersuchten in einem systematischen Review die Wirkung von Zwischenfrüchten (Begrünung) auf die Stickstoff-, Phosphorauswaschung und Erosion (Abbildung 24):
•
74 von 108 Studien zeigten reduzierte Nitrat-Austräge (26 unklar, 8 nicht reduziert). Für andere N-Formen gab es nur wenige Studien.
51 | Akademie der Naturwissenschaften Schweiz (SCNAT) – Forum Biodiversität Schweiz
Eutrophierung und Biodiversität
•
3 von 9 Studien zeigten eine Reduktion des totalen P (5 unklar, 1 nicht reduziert), der Austrag
von löslichem oder Orthophosphat P wurde in keiner von 7 Studien reduziert
•
13 von 19 Studien zeigten einen reduzierten Bodenverlust.
Abbildung 24: Effekte des Anbaus von Zwischenfrüchten auf die Auswaschung von verschiedenen Stickstoffformen aus Ackerflächen (Donnison et al. 2013).
Beratung
Für den Naturschutz spielt die freiwillige Mitwirkung von Landwirten eine bedeutende Rolle (Jahr et
al. 2012). Dies gilt insbesondere längerfristig gesehen und speziell für Massnahmen zur Verminderung der Stickstoffproblematik. Bestehende Hemmnisse können mit einer verstärkten Beratung reduziert werden (SRU 2015). Den Wert für die Biodiversität und die Wirksamkeit einer kompetenten
Beratung zeigen diverse Studien aus der Schweiz (Chevillat et al. 2012). Wissensvermittlung muss
nicht nur von BeraterIn zu LandwirtIn erfolgen. Der Wissensaustausch zwischen Bewirtschaftenden, teils unterstützt mit verschiedenen Methoden und Instrumenten, kann ebenfalls sehr erfolgreich sein, wie verschiedene (Film-)projekte im Stil von „Von Bauern für Bauern“ zeigen13
(Schneider et al. 2009).
Box: Landwirtschaft
•
Die hohen Stickstoff-Überschüsse in der Landwirtschaft dürften vor allem auf den StickstoffInput zurückzuführen zu sein.
⇒
Um die Stickstoffemissionen zu minimieren, ist insbesondere die Reduktion der eingesetzten
Stickstoffmengen notwendig.
•
Emissionsverminderungen von Stickstoff können durch technische Massnahmen, Umstellungen
bei der Bewirtschaftung und Betriebsstruktur sowie durch übergeordnete organisatorische
Massnahmen auf regionaler Ebene erreicht werden.
⇒
Die bedeutenden, nicht ausgeschöpften Potenziale zur Reduktion von Ammoniakverlusten
beim Umsetzen des Stands der Technik sind zu nutzen. Die maximal erreichbare Reduktionsmöglichkeit ist deutlich höher als die bis 2020 als realistisch eingeschätzte Reduktion. Massnahmen sind deshalb kurz- und langfristig zu planen und deren Umsetzung zu intensivieren.
•
Für den nationalen Stickstoffüberschuss in der Landwirtschaft spielt wahrscheinlich der tolerierte Fehlerbereich von 10% in der Suisse-Bilanz eine relevante Rolle, da sich ein bedeutender Anteil der Betriebe darin bewegt. Empfohlen wird, „den Fehlerbereich der Gesamtbilanz
von N und P im Einzeljahr bei ±10% zu belassen. Er darf jedoch im Mittel von z.B. drei Jahren
100% nicht überschreiten.“(Bosshard et al. 2012b). Gemäss DZV Art. 13 besteht für die Kantone die Möglichkeit, für bestimmte Gebiete und Betriebe strengere Regeln bezüglich des Fehlerbreiches zu verordnen.
•
Das Konzept des Zuströmbereichs ist geeignet, übermässige Belastungen von Grund- und
Oberflächengewässer durch Nährstoffe zu reduzieren. Eine ähnliche Vorgehensweise wäre
grundsätzlich denkbar, um Nährstoffeinträge im Wassereinzugsgebiet von Feuchtgebieten zu
minimieren.
13
http://www.vonbauernfuerbauern.ch
http://www.alpfutur.ch/von-aelplern-fuer-aelpler
http://www.bioaktuell.ch/de/pflanzenbau/nachhaltigkeit/biodiversitaet/filmserie-biodiversitaet.html
52 | Akademie der Naturwissenschaften Schweiz (SCNAT) – Forum Biodiversität Schweiz
Eutrophierung und Biodiversität
⇒
Die Möglichkeiten, welche die nationale Gesetzgebung den Kantonen insbesondere für empfindliche Gebiete bietet, sollten verstärkt genutzt werden.
•
Ca. 80% der Erosions-, Phosphor- und Pflanzenschutzmittel-Verluste stammen von rund 20%
der landwirtschaftlich genutzten Fläche. Das Konzept der „Beitragenden Flächen“ erlaubt, solche Risiko-Flächen zu identifizieren. Erosionsminderende Massnahmen spielen in Folge eine
bedeutende Rolle zu Verminderung der Verluste.
•
Um Nährstoffverluste von Produktionsflächen zu vermeiden, besteht eine Vielzahl erprobter
und wirksamer Massnahmen. Die geeignetsten müssen gemäss den lokalen Gegebenheiten
ausgewählt werden.
⇒
Risikoflächen für besonders hohe Nährstoffverluste sollten identifiziert und geeignete Massnahmen zur Reduktion der Verluste ausgehend von diesen Flächen ergriffen werden.
•
In der Landwirtschaft spielt der Wissensaustausch eine zentrale Rolle, um die bedeutende
freiwillige Mitwirkung von Landwirten zur Förderung der Biodiversität und Vermeidung unerwünschter Umweltauswirkungen zu erreichen.
⇒
Eine Verstärkung der landwirtschaftlichen Beratung und des Wissensaustausches zwischen
Bewirtschaftern bezüglich eines umweltschonenden und agronomisch sinnvollen Einsatzes von
Nährstoffen in spezifisch ausgewählten Gebieten oder im Kanton ist zu prüfen.
4.1.3 Konsum
Die Produktion von tierischen Nahrungsmittel (Fleisch, Milchprodukte, Eier) benötigt deutlich mehr
Ressourcen (z.B. Energie, Nährstoffe, Wasser) als die gleich Kalorienmenge an pflanzlichen Nahrungsmitteln (Heldstab et al. 2013). Der Import von Futtermitteln verursacht nicht nur Umweltprobleme in den Herkunftsländern (Frischknecht et al. 2014), sondern führt zu zusätzlichen Nährstoffeinträgen in der Schweiz (Anhang 8.1). So führt die Produktion von tierischem Protein zu mindestens sieben Mal mehr Einträgen von reaktivem Stickstoff in die Umwelt als diejenige derselben
Menge pflanzlichen Proteins (Sutton et al. 2011). Dies kann sich aber je nach Produktionssystem
unterscheiden.
Schon eine relativ geringe Reduktion des Konsums tierischer Lebensmittel würde sich deshalb positiv auf die Einträge reaktiven Stickstoffs in die Umwelt auswirken. Effektiv ist auch die Reduktion
von food-waste. Denn die dafür verwendeten Ressourcen wurden vergebens eingesetzt. Die Förderung gesunden Essens, die Verminderung von food-waste und bündige, verständliche Kommunikation (Kapitel 4.1.4) zur Stickstoffproblematik und zu einem umweltverträglicheren Landwirtschaftsund Ernährungssystem wären diesbezügliche Stossrichtungen.
Box: Konsum
•
Für wirklich grosse Emissionsreduktionen von reaktivem Stickstoff bedarf es einer Umstellung
des Konsum- und Ernährungsverhaltens.
⇒
Der SRU (2015b) empfiehlt „eine Kombination von zielgruppenspezifischer Information und
ökonomischen Instrumenten, die dafür sorgen, dass die Umweltkosten sich stärker im Preis
von tierischen Produkten spiegeln.“
4.1.4 Kommunikation zu Politik und breiter Öffentlichkeit
Gemäss SRU (2015b) ist aus der Umweltpolitikanalyse bekannt, dass ein Problem, welches mit
plausiblen und realisierbaren Lösungen präsentiert wird, höhere Chancen hat, von der Umweltpolitik aufgegriffen zu werden. Sie schlagen deshalb vor, die Stickstoffproblematik im Rahmen der Erreichung eines „sicheren Handlungsspielraumes“ bzw. der Einhaltung von Belastungsgrenzen/Tragfähigkeit des Systems (übergeordnetes Ziel) zu kommunizieren. Dabei können die Leitbegriffe Effizienz, Konsistenz und Suffizienz, die zentrale übergeordnete Prinzipien der nachhaltigen
Entwicklung bilden, verwendet werden.
Effizienz (Verhältnis zwischen dem eingesetzten und dem im Endprodukt enthaltenen Stickstoff)
wird in der Schweiz in der Kommunikation und für umweltpolitische Ziele (Agrarpolitik) bereits eingesetzt. Konsistenz meint eine grundsätzlich naturverträgliche Produktionsweise (Verwendung von
Technologien, die sich an natürlichen Stoffumsätzen orientieren, v.a. Idee der Kreislaufwirtschaft).
Suffizienz (Änderungen in Konsummustern, die helfen, innerhalb der ökologischen Tragfähigkeit
der Erde zu bleiben) soll Änderungen in Konsummustern bewirken, wobei sich Nutzenaspekte än-
53 | Akademie der Naturwissenschaften Schweiz (SCNAT) – Forum Biodiversität Schweiz
Eutrophierung und Biodiversität
dern. Suffizienz-Politik beinhaltet in der erwähnten Studie auch ordnungsrechtliche, ökonomische
oder informatorische Instrumente.
Für die Kommunikation im Bereich Konsum wäre z.B. der Gebrauch eines Stickstoff-Fussabdrucks
in Kombination mit persönlichen Handlungsmöglichkeiten (http://www.n-print.org) analog zum generellen ökologischen oder den spezifischen Wasser- oder Kohlenstoff-Fussabdrücken möglich
(Sutton et al. 2011). Der Staat, ein Kanton oder Städte könnten insbesondere bezüglich Konsumgewohnheiten vermehrt eine Vorbildfunktion einnehmen und z.B. in Mensen oder Kantinen eine attraktive Auswahl von vegetarischen Gerichten, Bio-Menüs oder „halbe“ Fleischportionen anbieten
(SRU 2015).
Box: Kommunikation
⇒
Für das Verständnis der Stickstoffproblematik in der Öffentlichkeit sowie die Akzeptanz von
Massnahmen braucht es eine einfach verständliche, nachvollziehbare und motivierende Kommunikation.
⇒
In kantonalen Institutionen kann z.B. in Mensen und Kantinen mit „gutem Beispiel“ vorausgegangen werden.
4.2 Umgang mit Eutrophierung
Neben den Verminderungsmassnahmen der Stickstoffproblematik sind im Naturschutz Anpassungsmassnahmen an erhöhte Nährstoffeinträge von grosser Bedeutung (Abbildung 22). Dies insbesondere um lokale Beeinträchtigungen von empfindlichen Gebieten zu minimieren und, falls andere Massnahmen für die Erhaltung der Biodiversität nicht genügen, Wiederherstellungen vorzunehmen (SRU 2015).
4.2.1 Pufferzonen und -streifen
Voraussetzungen für die Wirksamkeit von Pufferzonen
Nährstoff-Pufferzonen oder -streifen14 um oder entlang verschiedener Lebensräume oder um sie
herum können Nährstoff von anderen Flächen und Gewässern vor allem zurückhalten, wenn der
Transport in geringer Bodentiefe, d.h. in durchwurzelten Bodenschichten, oder an der Oberfläche
verläuft (Abbildung 9). Denn Stickstoffentzüge erfolgen hauptsächlich durch Aufnahme in die Vegetation und durch Denitrifikation (Kapitel 3.1.1). Phosphor wird zu einem bedeutenden Anteil mittels
Bodenpartikeln (Oberflächenabfluss, Erosion, Drainagen), aber auch in gelöster Form transportiert.
Die Wirksamkeit von Pufferzonen ist stark abhängig von der hydrologischen, geomorphologischen
und topographischen Situation (Volkart et al. 2012).
Werden Nährstoffe im Grundwasser transportiert, spielt für die Umwandlung von Stickstoffformen
insbesondere die Aufenthaltszeit des Wassers im Grundwasserkörper eine Rolle (Kapitel 3.1.1). Die
Aufenthaltszeit wird aber durch die Breite einer Pufferzone nur teilweise beeinflusst. Deshalb kann
in gewissen Fällen die Nährstoffkonzentration im Grundwasser nach einigen Metern Fliessweg noch
fast dieselbe sein, in anderen Fällen sind Nährstoffe aber bereits nach wenigen Metern nicht mehr
nachweisbar (Pieterse et al. 2005).
Auch wenn grundwassergespeiste Flächen Eutrophierungszeichen zeigen, müssen also nicht unbedingt intensiv gedüngte Flächen im Zuströmbereich die Ursache sein. Vor dem Ergreifen von Massnahmen sind deshalb sorgfältige Abklärungen notwendig. Erfolgen die Nährstoffeinträge hauptsächlich über die Atmosphäre, das Grundwasser, Drainagen15, Wassergräben, Überflutungen durch Ge14
Auf hydrologische Pufferzonen wird im Fachbericht Klimawandel eingegangen. Im vorliegenden Bericht sind
mit Pufferzonen – ausser anders erwähnt – Nährstoff-Pufferzonen gemeint. Es wird dabei nicht speziell zwischen Pufferzonen um Schutzgebiete und Pufferstreifen (v.a. entlang Gewässer) unterschieden, da die Wirkungsweise und die Ziele ähnlich sind.
15
Eine Grundlage für das Auffinden alter Drainagen im Kanton Zürich sind unter anderem die vom Amt für Natur und Landschaft, Abteilung Landwirtschaft auf Werkplänen erfassten drainierten Flächen für jede Gemeinde:
http://www.aln.zh.ch/internet/baudirektion/aln/de/ala/meliorationen/drainageplaene.html. Eine weitere Grundlage wäre eine systematische Auswertung von CIR-& Echtfarben-Luftbildern in Kombination mit DTM hinsichtlich parallel laufender Drainagerohrstränge bzw. frisch umgebrochener organischer Böden, die an ihrer dunklen
Farbe vielfach gut erkennbar sind (pers. Mitteilung A. Grünig).
54 | Akademie der Naturwissenschaften Schweiz (SCNAT) – Forum Biodiversität Schweiz
Eutrophierung und Biodiversität
wässer oder interne Nährstofffreisetzungen, sind andere Massnahmen als Pufferzonen meist zielführender.
Belege für die Wirksamkeit von Pufferzonen
Die allermeisten Studien aus gemässigten Klimaregionen zeigen, dass Pufferzonen oder Pufferstreifen ihre Aufgabe, d.h. die Reduzierung der Einträge von Stickstoff, Phosphor, Sediment und/oder
Pflanzenschutzmitteln erfüllen (Metaanalysen und Reviews von Mayer et al. 2007; Dorioz et al.
2006; Zhang et al. 2010; Donnison et al. 2013).
Gemäss Donnison et al. (2013) reduzieren Pufferstreifen in 72% der Fälle Einträge von Stickstoff
(n=100/139) und in 65% von Phosphor (n=61/94) (Abbildung 25). Eine Untersuchung im Rahmen
der Wirkungskontrolle Moorbiotope zeigt zudem, dass sich ein Effekt auch in der Vegetation wiederspiegelt, d.h. sich der mittlere Nährstoffzeigerwert der Vegetation in der Randzone eines Flachmoores nach der Einrichtung einer Pufferzone verkleinert (Klaus 2007).
Abbildung 25: Anzahl Studien zu Pufferstreifen aufgeteilt nach Stickstoff- (n = 139) und Phosphorformen (n =
94), Fliesspfaden und Effekten bezüglich des Eintrages (Donnison et al. 2013).
Insbesondere für gelöste Stoffe (P, N) ist im Vergleich zu Sediment oder partikulärem P die Varianz
der Pufferzonenbreite, um eine bedeutende Reduktion von Einträgen zu erhalten gross (Dorioz et
al. 2006). Gemäss dem Review von Zhang et al. (2010) erklärt die Breite der Pufferzonen 60, 44,
37 und 35% der Varianz der Rückhalteeffizienz für Pestizide, Stickstoff, Sediment und Phosphor.
Gemäss dem Modell16 dieser Autoren beträgt die Stickstoffrückhaltung bei 5 m breiten Pufferzonen
49-63% (Phosphor 51-80%), bei 10 m 71-85% (P 69-98%) und bei 20 m 91-100% (P 97-100%).
Eine andere Meta-Analysen (n = 88) kommt zu einer Rückhalte-Effektivität von Stickstoff von 50%
/ 75% / 90% bei 4 m /49 m / 149 m breiten Pufferstreifen (Mayer et al. 2007). Ein weiterer Review schätzt eine durchschnittliche Rückhalteffizienz von ca. 60% des Phosphors bei 8-15 m Breite
(Dorioz et al. 2006).
Sättigungserscheinungen von Pufferzonen
Sowohl bei Stickstoff als auch bei Phosphor (v.a. in seiner gelösten Form) können Austräge aus
Pufferzonen (ohne Entzug über pflanzliche Biomasse) zumindest temporär grösser sein als die Einträge (Studien zu Pufferstreifen entlang von Gewässern: Sabater et al. 2003; Koch 2007:
Zusammenstellung auf S. 214; Mayer et al. 2007: Meta-Analyse für N; Dorioz et al. 2006: MetaAnalyse für P). Dies wird zurückgeführt auf:
•
•
•
16
langfristig sehr hohe Stickstoff- oder Phosphoreinträge
Für Stickstoff:
o hohe N-Konzentrationen im zufliessenden Grundwasser (Nitrat-Konzentration > 5 mg
N/L) (Sabater et al. 2003)
o kurzzeitig erhöhte Nitrifikation oder starke Regenfälle, die zu schnellen und hohen NEinträgen führen
für Phosphor:
o das spezifische Verhalten von P im Boden (Akkumulation) (Dorioz et al. 2006)
o veränderte Pflanzen-Mikroorganismen-Interaktionen infolge der Anlage von Pufferstreifen
auf Ackerland (Stutter et al. 2009)
o Remobilisierung von P bei hohem Wasserdurchfluss wie z.B. bei starken Regenfällen
(Koch 2007)
Modell basierend auf 61 Studien zu Stickstoff und 52 Studien zu Phosphor
55 | Akademie der Naturwissenschaften Schweiz (SCNAT) – Forum Biodiversität Schweiz
Eutrophierung und Biodiversität
Es scheint sich jedoch gemäss Angaben in der Literatur eher um Einzelfälle zu handeln. In den gefundenen Studien stammen die entsprechenden Werte zum Oberflächenabfluss meist von schmalen
Pufferstreifen (40
3 - >10
2.4 - > 5
Für die Waldweide wurden in den letzten Jahren diverse Richtwerte und Leitlinien für die Bestossung, die Wahl der Tierarten und -rassen und der Weidesysteme erarbeitet. Allerdings sind die Resultate stark standortabhängig und für einen Erfolg sind Planung, ökologische Sensibilität des Tierhalters sowie der Einbezug der lokale Bevölkerung, der Interessenvertreter und Behörden wesentlich (Schmid et al. 2002). Wie in anderen Lebensräumen ist zum Erreichen einer bestimmten Zielvegetation, für die Bildung einer stabilen Grasnarbe (Erosionsvermeidung) oder zur Vermeidung
der Ausbreitung unerwünschter Arten auch die Kombination von Massnahmen, z.B. Beweidung und
Heugrassaat, zielführend. Ansonsten dauert die Ansiedlung erwünschter Arten allenfalls lange Zeit
(Kipfer & Bosshard 2007).
Die Schaffung von TWW-Vegetation in lichten Wäldern ist fast nur auf extremen Waldstandorten
möglich. In Gebieten mit TWW-Vorkommen ist der umgebende Wald oft für die Schaffung lichter
Wälder mit TWW-Anteil und insbesondere für Saumgesellschaften geeignet (Masé et al. 2008).
Fromental- und Goldhaferwiesen
Traditionellerweise sind Fromental- und Goldhaferwiesen 1-2 Mal jährliche gemähte, alle 1-3 Jahre
gemistete Wiesentypen. Bis Ende des 18. Jh. waren auch die Frühlingsweide und die Nachweide im
Herbst regelmässige Bestandteile der Nutzung (Kapfer 2010a; Agridea 2015). Es wird vermutet,
dass sich das Nährstoffniveau des Grünlandes unter anderem aufgrund des Wegfalls der Frühjahresweide bereits vor der landwirtschaftlichen Intensivierung im 20. Jh. erhöhte (Kapfer 2010b).
Deshalb, und weil die Frühlingsweide sowohl aus Biodiversität- als auch aus futterbaulicher Sicht
(Vermeidung der Dominanz von Klappertopf und anderer Problempflanzen) positive Aspekte aufweist, wird empfohlen, diese Nutzungsform für Fromental- und Goldhaferwiesen (falls als extensiv
genutzte Wiesen mit Qualität I und II angemeldet) vermehrt zu fördern. Weitere Aspekte, die be-
64 | Akademie der Naturwissenschaften Schweiz (SCNAT) – Forum Biodiversität Schweiz
Eutrophierung und Biodiversität
achtet werden müssen, sind in Agridea (2015) erläutert. Bei Goldhaferwiesen muss das Risiko einer
Kalzinose bei den Weidetieren berücksichtigt werden.
Für den Nährstoffentzug (Kapitel 4.2.3 à Aushagerung; Anhang 8.10 Nährstoffentzüge nach Bewirtschaftungsintensität) ist zwar auch ein früher Mahdzeitpunkt wünschenswert. Damit wird aber
das Aussamen von Wiesenpflanzen verhindert und je nachdem auch die Fauna beeinträchtig. Längerfristig bräuchte es deshalb Nutzungszeitpunkte, die nicht jedes Jahr und nicht an jeder Stelle
gleich sind, um den auseinandergehenden Erfordernissen entsprechen zu können. So wird empfohlen, mindestens einmal alle drei Jahre zumindest gewisse Bereiche spät zu nutzen, sodass alle Wiesenpflanzen aussamen können (Schmid et al. 2007). Zur Erhöhung der Nährstoffentzüge können
analog der Frühjahresweide auch Teilbereiche alle paar Jahre früh geschnitten werden.
Agridea (2015) schlagen ein Paket von Massnahmen vor, um Fromentalwiesen generell zu fördern
bzw. ihre Bewirtschaftung attraktiver zu gestalten. Demgemäss kommen auch Ausnahmebewilligungen für die Düngung mit Mist von Fromentalwiesen, die als extensive Wiesen angemeldet sind
und ein Nährstoffdefizit aufweisen, in Frage. Dadurch entsteht aber das Risiko, dass Magerwiesen
aufgedüngt werden, wie dies auch früher erfolgte und was unbedingt vermieden werden muss. Zudem müsst auch ein Zuviel und eine falsche Form von Nährstoffen (keine Vollgülle) vermieden
werden. Andere nicht auf den Nährstoffhaushalt ausgerichtete Massnahmen weisen jedoch eine
höhere Priorität für die Förderung der Fromentalwiesen auf (Agridea 2015).
In höheren Lagen, in denen aktuell eine Ausbreitung der stickstofffixierenden Grünerle (Alnus
virids) und dadurch erhöhte Stickstoffeinträge beobachtet werden (Bühlmann et al. 2014), kann
die Landwirtschaft mit Offenhaltungsmassnahmen zur Erhaltung von Grünlandlebensräumen und
der Verminderung von Stickstoffeinträgen beitragen. Hingegen ist aus Biodiversitätssicht auch eine
Intensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung artenreichen Grünlandes in höheren Lagen unbedingt zu vermeiden (siehe Kapitel 3.2.2).
Trockenwiesen und -weiden (TWW)
Einem hohen Nährstoffniveau in TWW kann ebenfalls mit einer teilweise vorgezogenen oder zusätzlichen Nutzung begegnet werden. Zur Ausmagerung ist aber vorwiegend die Mahd geeignet. Dabei
müssen die Auswirkungen auf die Artenzusammensetzung berücksichtigt werden (Pearson et al.
2006; Dipner & Volkart 2010), da damit auch wuchsfreudige Wiesengräser gefördert und Trockenwiesenarten zurückgedrängt werden (Diacon-Bolli et al. 2011).
Die Eignung der Beweidung bei der regulären Bewirtschaftung von TWW und die Wahl der geeignetsten Weidetiere wird ebenfalls von diesen Autoren behandelt. Um zusätzliche Nährstoffeinträge
in TWW möglichst zu vermeiden, muss ein zu hoher Besatz oder eine zu lange Weidedauer vermieden und auf eine Zufütterung verzichtet werden (Pearson et al. 2006; Diacon-Bolli et al. 2011),
ausser wenn ein genügendes Abkoten im Stall oder auf anderen Flächen erreicht oder der Mist regelmässig abgeführt werden kann. Gemäss Diacon-Bolli et al. (2011) sind die Nährstoffeinträge
durch kleinere Tiere homogener, und durch grössere Tiere entstehen eher heterogene Vegetationsstrukturen. Rindern oder Pferden koten oft an bestimmten Stellen, wodurch lokale Eutrophierungserscheinungen entstehen. Insbesondere Stickstoffeinträge erfolgen aber auch mit dem Urin. Lokale
Eutrophierungserscheinungen entstehen v.a. bei Ruhestellen (z.B. wenn eine ansonsten steile Weide flache Bereiche aufweist), an Tränken oder bei Unterständen. Solche Stellen sollten also möglichst nicht auf Flächen mit Zielvegetation zur Verfügung gestellt werden. Ebenso wird empfohlen,
Tiere während der Nacht nicht auf der Trockenweide zu lassen.
Zur Förderung der Fauna nicht gemähte oder beweidete Bereiche (Altgrasflächen) sollten jährlich
gewechselt werden, um eine lokale Verbuschung, Verbrachung oder Nährstoffanreicherung zu vermeiden (Pearson et al. 2006).
Feuchtgebiete
Küchler & Küchler (2013) empfehlen aufgrund des Vorkommens gefährdeter Moorarten und den
ähnlichen Standorteigenschaften verschiedener Moorvegetationstypen – feucht, lichtbegünstigt,
nährstoffarm – (Abbildung 19), „dass für die Entwicklung der Moorvegetation die ökologischen Eigenschaften des Übergangsmoores richtungsweisend sind“. Dies heisst: Wiederherstellung des natürlichen Wasserhaushaltes und Verminderung der Eutrophierung.
Gemäss Wassen et al. (2006) erfolgt in Feuchtgebieten über die Nutzung einer der wichtigsten
Nährstoffentzüge. Schmid et al. (2007) empfehlen die Nutzung von Flachmooren im 3-JahresRhythmus zu organisieren. Sie geben Hinweise zu den Nutzungszeitpunkten in Abhängigkeit des
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Eutrophierung und Biodiversität
Nährstoffniveaus von ansonsten ähnlichen Vegetationstypen. Bei hohen Nährstoffniveaus werden
die Zeitpunkte und die Anzahl der Nutzungen in gewissen, aber nicht allen Jahren vorverlegt bzw.
erhöht. Eine teilweise Vorverlegung der Mahd hilft die Rückverlagerung von Nährstoffen durch die
Pflanzen in ihre unterirdischen Organe zu verhindern. Jedenfalls soll aber anfallendes organisches
Material immer abtransportiert werden (Grosvernier 2009). Grundsätzlich sollte die Nutzungsweise
aber immer auch standortspezifisch festgelegt werden.
Güsewell et al. (2000) und andere AutorInnen zeigen für Streuwiesen (Molinion) im Kanton Zürich
und weitere Feuchtgebietsvegetationstypen, dass mit einem zusätzlichen Schnitt im Juni/Juli zum
herkömmlichen Schnitt im September/Oktober bedeutende Nährstoffentzüge erzielt werden können
(Tabelle 11). Die Nährstoffentzüge bestehen auch, wenn der Biomasseentzug nicht erhöht wird und
sind tendenziell grösser für Phosphor als für Stickstoff. Je nach Standort, Jahr und Vegetationstyp
variieren die Entzüge stark. Es ist deshalb keine generelle Aussage zu deren Bedeutung möglich.
Tabelle 11: Zusätzliche Entzüge von Biomasse und Nährstoffen (Stickstoff N, Phosphor P und Kalium K) bei
zwei Schnitten pro Jahr (Juni/Juli und September/Oktober) im Vergleich zu einem alleinigen Schnitt im September/Oktober. Tabelle angepasst von Güsewell et al. (2000) und darin zitierten Quellen. n.d. nicht bestimmt
Vegetationstyp
Zusätzliche Entzüge [%]
Jahr
Biomasse
N
P
K
Quelle
Calthion 1
Ø 3 Jahre
22.5
55.1
60.0
10.6
Calthion 2
Ø 3 Jahre
-3.2
18.5
41.7
0.0
Molinion 1
Ø 3 Jahre
16.7
27.9
22.2
33.3
1. Jahr
6.7
49.8
50.2
58.0
Egloff
2. Jahr
-1.2
5.3
8.9
2.7
1986
Molinion 2
Molinion 3
1)
1. Jahr
4. Jahr
2)
5 ± 12
29 ± 16
113 ± 19
n.d.
Güsewell
12 ± 21
68 ± 30
n.d.
2000
1. Jahr
41.4
25.3
59.1
76.6
Calthion, Magno-
2. Jahr
33.2
35.0
76.1
22.3
3. Jahr
-0.73
10.2
n.d.
n.d.
3)
1987
-2 ± 15
Cynosurion,
caricion
Kapfer
Schwartze
1992
1) Mittelwerte ± SE von 3 Probenahmeflächen; 2) Flächen seit 4 Jahren jährlich im Juni und September gemäht; 3) Mittelwerte von 10 Standorten
Auf den Nährstoffhaushalt in Mooren hat – wie in Kapitel 3.1.2 erläutert – auch der Wasserhaushalt
einen starken Einfluss. Um die Torfbildung zu ermöglichen bzw. den Torfabbau und Nährstofffreisetzungen zu vermeiden, sollte sich der Wasserspiegel bei torfbildenden Flachmooren permanent
und auf möglichst grosser Fläche höchstens in einem geringen Schwankungsbereich unter Flur bewegen. Grundwasserganglinien, wie diejenigen von Klötzli (1969) für Zürcher Feuchtgebiete, können genutzt werden, um Richtlinien für das Management des Wasserhaushaltes von Feuchtgebieten
zu erarbeiten.
Die Wiederherstellung eines funktionierenden, naturnahen Wasserhaushaltes spielt auch auf der
Landschaftsebene eine wesentliche Rolle (siehe auch Fachbericht Klimawandel). Denn durch die
grossflächigen Entwässerungsmassnahmen und Gewässerkorrekturen wurden die hydrologischen
Bedingungen in der Landschaft weitgehend verändert (Lachat et al. 2010a; Gimmi et al. 2011).
Dies wirkt sich auch auf die Wasserversorgung von einzelnen Gebieten aus.
Bei Regulierungen des Wasserhaushaltes oder Wiedervernässungen in einzelnen Gebieten ist eine
genaue Kenntnis der hydrochemischen Verhältnisse und die Eruierung des primär wachstumslimitierenden Nährstoffes wichtig (z.B. Düngungsversuche oder Ermittlung des N:P-Verhältnisses der
Vegetation), um interne Eutrophierungseffekte zu vermeiden (Kapitel 3.1.2 à Interne Nährstofffreisetzung).
Gemäss mehreren Quellen in Grosvernier (2009) stellt die extensive Beweidung von Flachmooren
kein Eutrophierungsrisiko dar, solange in der Weide auch nicht-sumpfige Flächen vorhanden sind,
die vom Vieh zum Ruhen bevorzugt werden. Schmid et al. (2007) stufen die Beweidbarkeit von
Calthion, Magnocaricion sowie Caricion davallianae oder Caricion nigrae auf Mineralboden als mässig und von Filipendulion, Phragmition, Molinion sowie Caricion davallianae oder Caricion nigrae auf
Moorboden als schlecht ein.
Weitere Hinweise für eine zukunftsfähige Bewirtschaftung von Mooren sind in Grosvernier (2009)
unter Berücksichtigung vieler Aspekte zusammengestellt.
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Eutrophierung und Biodiversität
Box: Bewirtschaftung
⇒
Die Bewirtschaftung und der Unterhalt von Lebensräumen können sich an traditionellen Bewirtschaftungspraktiken orientieren. Aufgrund veränderter und erhöhter Nährstoffflüsse sind
für die langfristige Erhaltung artenreicher und funktionsfähiger Ökosysteme aber auch neue
Bewirtschaftungsweisen anzudenken und umzusetzen.
⇒
Im Grünland und in Feuchtgebieten kann ein zusätzlicher oder vorgezogener Schnitt auf Teilflächen oder alle paar Jahre die Nährstoffnivaus senken. Eine Veränderung der Bewirtschaftung kann aber auch unerwünschte Auswirkungen haben.
⇒
Für die Artenzusammensetzung von Fromentalwiesen spielen Schnittzeitpunkte und häufigkeit eine wichtigere Rolle als das Nährstoffangebot.
⇒
Eine Ausmagerung kann in Trockenwiesen und -weiden, gewissen Feuchtgebieten und Waldstandorten auch durch eine Beweidung erfolgen.
⇒
Anpassungen in der Bewirtschaftung mit dem Ziel eines Nährstoffaustrages müssen auf die
Schutzziele abgestimmt werden, d.h. eine Beeinträchtigung der Zielvegetation und -arten
muss möglichst vermieden werden.
⇒
Unter den heutigen Umständen ist in Feuchtgebieten im Kanton Zürich eine Reduktion der
Nährstoffverfügbarkeit grundsätzlich immer sinnvoll. Zusätzlich kommt der Erhaltung und
Wiederherstellung eines naturnahen Wasserhaushaltes und der Wasserrückhaltung in der
Landschaft eine entscheidende Rolle zu, um interne Nährstofffreisetzungen zu vermeiden.
⇒
Zur Förderung der Lebensgemeinschaften lichter Wälder muss primär das Lichtangebot erhöht
werden. Massnahmen sollten aber vorzugsweise auf Böden mit einem geringen Nährstoffspeichervermögen und -angebot durchgeführt werden, um ein zu starkes Wachstum des Unterwuchses zu vermeiden. Auf übrigen Waldflächen mit Nährstoffungleichgewichten sind insbesondere aus forstwirtschaftlicher Sicht Bewirtschaftungsmassnahmen (z.B. Zurücklassen von
Ernteresten, Erhöhung der Baumartenvielfalt) zur Verbesserung der Situation zu ergreifen.
4.2.5 Weitere Massnahmenbereiche
Umweltverträglichkeitsprüfung
Critical Loads und Critical Levels können aus rechtlicher Sicht zur Beurteilung der Übermässigkeit
von Immissionen nach Artikel 2 Absatz 5 LRV herangezogen werden, da sie von ihrer Bedeutung
her mit den Immissionsgrenzwerten gleichwertig sind (EKL 2014). Demgemäss können sie in Umweltverträglichkeitsprüfungen zur Beurteilung der Schädlichkeit von Stickstoffeinträgen und Ammoniakimmissionen oder deren Veränderungen benutzt werden. Dies wäre besonders relevant in
Gebieten, in denen Critical Loads bereits überschritten sind oder sich im Grenzbereich bewegen.
Analog erarbeiteten für Deutschland Balla et al. (2014) einen Vorschlag für eine Fachkonvention
zur Anwendung von Critical Loads in der FFH-Verträglichkeitsprüfung, der prinzipiell auch auf andere Projekte übertragbar wäre (SRU 2015).
Monitoring
Für die Politikberatung und eine wissenschaftlich fundierte Darstellung des Zustandes von Ökosystemen wird ein Monitoring hinsichtlich der Stickstoffbelastung und Indikatoren, die eine zusammenschauende Betrachtung zwischen Belastung und Zustand erlauben, als wichtig erachtet (SRU
2015). In der Schweiz zeigt der BDM-Indikator E6 das Nährstoffangebot im Boden basierend auf
dem mittleren Zeigerwert der Vegetation an einem Standort.
Wie für Deutschland empfohlen (SRU 2015) wäre für die Beurteilung der Situation im Kanton Zürich und die Kommunikation allenfalls ein Indikator zum Zustand terrestrischer Ökosysteme hinsichtlich der Stickstoffbelastung und Biodiversität analog den Indikatoren für den Gewässerzustand
ein nützliches Instrument (Anhang 8.2)
4.2.6 Umgang mit Unsicherheiten
Je nach Vegetationstyp und Standortbedingungen sind unterschiedliche Massnahmen geeignet. Oft
ist nicht bekannt, welches die primär wachstumslimitierenden Nährstoffe der Vegetation, die Bodeneigenschaften, hydrologischen und hydrochemischen Verhältnisse oder die hauptsächlichen
Nährstoffeintragspfade sind. Vor dem Ergreifen von Massnahmen wie z.B. einer Wiedervernässung
sollten diese Einflussfaktoren eruiert werden, um unerwünschte Auswirkungen wie eine interne Eu-
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Eutrophierung und Biodiversität
trophierung (Kapitel 3.1.2) oder Misserfolge zu vermeiden (Zerbe & Wiegleb 2009). Je nachdem
dauert es auch unterschiedlich lange, bis Massnahmen wie z.B. Ausmagerungen Erfolg zeigen.
Aufgrund dieser Unsicherheiten bei Anpassungsmassnahmen und um eine Entlastung auf Landschaftsebene zu erreichen, sind Emissions-Minderungsmassnahmen immer prioritär.
5 Wissenslücken
Aus ökologischer Sicht bestehen noch relativ grosse Wissenslücken bezüglich indirekter Effekte von
Stickstoffeinträgen auf die Fauna und Wechselwirkungen mit anderen Stressfaktoren wie anderen
Luftschadstoffen, dem Klimawandel, Pathogenen und Parasiten (Sutton et al. 2011). Eine ausführliche Zusammenstellung von Wissenslücken im Forschungsbereich zu Stickstoffflüssen in der Landwirtschaft geben Heldstab et al. (2010a).
5.1 Offene Fragen bezüglich der Eutrophierung, ihrer Auswirkungen und dem Umgang damit im Kanton Zürich
Im Rahmen der vorliegenden Arbeit tauchten spezifisch für den Kanton Zürich folgende Fragen auf,
die weitere Abklärungen erfordern oder allenfalls mit Pilotversuchen untersucht werden könnten.
Emissionen und Immissionen
•
Bei welchen Prozessen und in Zusammenarbeit mit welchen Akteuren kann die Fachstelle Naturschutz des Kantons Zürich am wirkungsvollsten Einfluss auf die Verminderung von Nährstoff-Emissionen und -Immissionen nehmen?
•
Gibt es im Kanton Zürich Naturschutzgebiete (bei Feuchtgebieten inklusiv der Wassereinzugsgebiete), deren Stickstoff-Immissionen zu einem Grossteil von einzelnen Emittenten verursacht werden?
Naturschutzflächen
•
Welche Nährstoffe limitieren das Wachstum der Vegetation in welchen Naturschutzflächen im
Kanton Zürich?
•
Welches sind die Nährstoffniveaus verschiedener Naturschutzflächen? Wie weit sind die Nährstoffgehalte der Böden dieser Flächen vom erwünschten Zustand entfernt?
•
Welcher Spielraum besteht auf Naturschutzflächen, um Nährstoffausträge mit Mahd- oder Beweidung zu erhöhen? Kann man den N- und P-Austrag z.B. mittels räumlicher und/oder zeitlicher Variation des Nährstoffaustrages maximieren, ohne die Vegetation des Schutzgebietes in
seiner ökologischen Qualität zu beeinträchtigen?
•
Welche weiteren möglichen Anpassungsmassnahmen im Umfeld von Gebieten sind für spezifische Gebiete am erfolgversprechendsten und am einfachsten umsetzbar?
Feuchtgebiete
•
Spielen interne Nährstofffreisetzungen in den Böden von Feuchtgebieten im Kanton heute eine
wesentliche Rolle?
•
Sind die Stickstoff- und Phosphorgehalte oder die Schwebstofffrachten der Seen im Kanton
Zürich relevant bezüglich der Gesamt-Nährstoffeinträge in die Feuchtgebiete im Uferbereich?
•
Besteht ein Bedarf, das Management des Wasserhaushaltes in Feuchtgebieten zu verbessern,
um interne Nährstofffreisetzungen zu minimieren? Wenn ja wie soll dieses erfolgen? Welches
sind Konflikt- und Synergiepotentiale hinsichtlich des Wasserhaushaltes, des Klimawandels
und anderer Aspekte?
•
Wie kann im Umfeld von Feuchtgebieten der Wasser- und Nährstoffhaushalt verbessert werden, um sie in einem guten Zustand zu erhalten und zu fördern?
•
Kommt es im Rahmen von Entbuschungsaktionen in Feuchtgebieten zu relevanten Nährstofffreisetzungen? Wenn ja, kann dies z.B. durch gestaffelte Einsätze minimiert werden?
Wald
•
Welches sind die Auswirkungen verschiedener traditioneller Waldnutzungsformen oder angepasster Nutzungsvarianten auf den Nährstoffhaushalt von Waldbeständen und die Produktivität des Unterwuchses?
Wiederansiedlungen
•
Inwiefern spielen die Nährstoffverhältnisse eines Standortes eine Rolle für den Erfolg von Wiederansiedlungen verschiedener Pflanzenarten?
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Eutrophierung und Biodiversität
6 Fazit
Belege für schädigende Auswirkungen von übermässigen Stickstoffeinträgen auf die Biodiversität
verschiedener Ökosysteme sind zahlreich vorhanden; sei dies für einen Eintrag über die Luft (Deposition), verschiedene Wasserfliesswege oder via direkter Düngung. Für die Schweiz und den Kanton Zürich zeigen Immissions-Messungen, dass kritische Werte von Nährstoffeinträgen aus der
Luft, über denen schädigende Auswirkungen auftreten, auf einem Grossteil der Fläche empfindlicher Ökosysteme überschritten sind.
Die Optimierung des Stickstoffkreislaufes und die Reduktion der Stickstoffeinträge sind deshalb
dringend. Dies nicht nur aus Biodiversitätssicht. Stickstoffemissionen können bedeutende negative
Effekte auf alle Umweltkompartimente und auch auf die menschliche Gesundheit ausüben. Eine Optimierung des Stickstoffkreislaufes weist also Synergien für viele Bereiche auf.
Gesamtheitliche, umweltbereichs- und sektorübergreifende Ansätze sind am besten geeignet für
die Optimierung. Denn damit werden tendenziell höhere und effizientere Emissionsreduktionen erreicht. Zudem wird eine Verlagerung von stickstoffbezogenen Problemen vermieden. Zur Reduktion
der unerwünschten Auswirkungen müssen sowohl Ansätze, die Emissionen minimieren – diese sind
prioritär – als auch Anpassungsmassnahmen umgesetzt werden. Folgende Ansätze ergänzen sich:
Reduktion der Hintergrundbelastung, Verringerung der Einträge in stark belastete und empfindliche
Gebiete durch regional und lokal wirksame Instrumente, Verstärkung des lokalen Schutzes durch
naturschutzfachliche Maßnahmen und Erhaltung wenig belasteter Gebiete.
Um die Effekte verbleibender Stickstoffemissionen und nicht vermeidbarer Stickstoffimmissionen zu
minimieren, empfehlen wir primär, bewährte und wirksame Anpassungsmassnahmen wie Pufferzonen und -streifen konsequent und allenfalls verstärkt umzusetzen. Weitere potenzielle Anpassungsmassnahmen im Umfeld von sensiblen Gebieten existieren. Diese müssten aber vor einer
Umsetzung auf ihre Eignung getestet werden. Ebenfalls wäre für Gebiete mit ungenügendem Erhaltungszustand zu prüfen, inwiefern Pflegepläne und die Bewirtschaftung hinsichtlich des Nährstoffhaushaltes und des Zielzustandes optimiert werden können.
Die Fläche und Qualität ehemals nährstoffarmer, sogenannt magerer Standorte, sind infolge von
Nährstoffeinträgen und Landnutzungsänderungen stark zurückgegangen. Sollen die daran angepassten Lebensgemeinschaften und Arten langfristig erhalten bleiben, sind zusätzlich zu den bewährten Bewirtschaftungs- und Aufwertungsmassnahmen auf bestehenden Flächen auch Wiederherstellungsmassnahmen von stark beeinträchtigten Flächen und von Potenzialflächen notwendig.
Für einen Erfolg braucht es diesbezüglich normalerweise eine Kombination verschiedener Massnahmen, die situations-spezifisch gewählt werden sollten.
Nährstoffeinträge sind in der Schweiz seit ca. Mitte des 20. Jahrhunderts einer der bedeutendsten
direkt und indirekt wirkenden Faktoren für den Rückgang der Biodiversität. Je nach Standort und
Lebensraum kommen weitere Gefährdungsfaktoren mit unterschiedlichen Wirkungsanteilen dazu
oder sind wesentlicher. Es ist deshalb unerlässlich, die verschiedenen Gefährdungsfaktoren und ihre Ursachen in einem Gebiet zu analysieren, um gezielt wirkungsvolle Massnahmen ergreifen zu
können.
69 | Akademie der Naturwissenschaften Schweiz (SCNAT) – Forum Biodiversität Schweiz
Eutrophierung und Biodiversität
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Eutrophierung und Biodiversität
8 Anhang
8.1 Stickstoffflüsse in der Schweiz 2005 und 2020
Tabellen aus Heldstab et al. (2013)
84 | Akademie der Naturwissenschaften Schweiz (SCNAT) – Forum Biodiversität Schweiz
Eutrophierung und Biodiversität
85 | Akademie der Naturwissenschaften Schweiz (SCNAT) – Forum Biodiversität Schweiz
Eutrophierung und Biodiversität
8.2 Gewässerqualität im Kanton Zürich
Grafiken aus Baudirektion Kanton Zürich (2014) und AWEL (2015a)
Grundwasser
Seen
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Eutrophierung und Biodiversität
Fliessgewässer
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Eutrophierung und Biodiversität
8.3 Nährstoff-Zeigerwerte der Aktionsplanarten Flora
Flora Indicativa (Landolt & et al. 2010):
N: 1 sehr nährstoffarm, 2 nährstoffarm, 3 mässig nährstoffarm bis mässig nährstoffreich, 4 nährstoffreich, 5 sehr nährstoffreich bis überdüngt
Nv: Variabilität des Nährstoffzeigerwertes
Die verschiedenen Nährstoffzeigerwerte (N) sind unterschiedlich eingefärbt, um das Lesen zu erleichtern. Die Färbung vermittelt keine zusätzliche Information.
Artname vollständig
Aldrovanda vesiculosa L.
Allium angulosum L.
Anagallis minima (L.) E. H. L. Krause
Aristolochia clematitis L.
Blackstonia acuminata (W. D. J. Koch & Ziz) Domin
Campanula cervicaria L.
Cardamine palustris (Wimm. & Grab.) Peterm.
Carex chordorrhiza L. f.
Carex hartmanii Cajander
Centunculus minimus L.
Crassula rubens (L.) L.
Daphne cneorum L.
Eriophorum gracile Roth
Filipendula hexapetala Gilib.
Filipendula vulgaris Moench
Gagea arvensis (Pers.) Dumort.
Gagea pratensis (Pers.) Dumort.
Gagea villosa (M. Bieb.) Sweet
Gentiana cruciata L.
Gratiola officinalis L.
Himantoglossum hircinum (L.) Spreng.
Hypochaeris maculata L.
Inula britannica L.
Inula helvetica Weber
Inula hirta L.
Liparis loeselii (L.) Rich.
Littorella uniflora (L.) Asch.
Nuphar pumila (Timm) DC.
Oenanthe lachenalii C. C. Gmel.
Ophrys araneola Rchb.
Orchis palustris Jacq.
Potamogeton coloratus Hornem.
Potamogeton plantagineus Roem. & Schult.
Potentilla assurgens Vill.
Potentilla canescens Besser
Potentilla inclinata Vill.
Potentilla leucopolitana P. J. Müll
Potentilla praecox F. W. Schultz
Prunella laciniata (L.) L.
Pulsatilla vulgaris Mill.
Rosa gallica L.
Sagittaria sagittifolia L.
Saxifraga granulata L.
Scorzonera humilis L.
Sedum rubens L.
Spiranthes spiralis (L.) Chevall.
Teucrium scordium L.
Thalictrum galioides Pers.
Thalictrum simplex subsp. galioides (Pers.) Korsh.
Thesium rostratum Mert. & W. D. J. Koch
Trifolium ochroleucon Huds.
Typha minima Hoppe
Typha shuttleworthii W. D. J. Koch & Sond.
Viola elatior Fr.
Viola persicifolia Schreb.
Viola pumila Chaix
Viola stagnina Kit.
Taxonomie
ID
21600
22200
30000
44600
62300
75100
79400
85100
88400
101700
122100
133400
155300
173000
173200
175500
175900
176100
183600
193000
206200
212000
214000
214500
214600
241800
242400
272400
273900
278300
281300
318300
319900
321200
321500
322900
323100
324100
328000
334200
348600
362700
373400
381200
385100
405100
415200
416000
416800
417800
426600
432300
432400
450200
451200
451400
452100
N Nv
2
3
3
4
1
3
3
1
2
3
3
2
2
2
2
4
4
4
2
3
2
3
3
2
2
1
2
2
3
1
2
2
2
2
2
2
2
2
2
2
2
4
2
2
3
2
3
3
3
2
2
3
4
3
2
2
2
I
I
I
I
I
I
I
I
I
I
I
I
I
I
I
I
I
I
I
I
I
I
I
I
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I
I
I
I
I
I
I
I
I
I
I
I
I
I
I
I
I
I
I
I
I
I
I
I
I
I
I
II
I
I
I
I
88 | Akademie der Naturwissenschaften Schweiz (SCNAT) – Forum Biodiversität Schweiz
Eutrophierung und Biodiversität
8.4 Critical Loads für Lebensräume
Tabelle aus Bobbink & Hettelingh (2011)
89 | Akademie der Naturwissenschaften Schweiz (SCNAT) – Forum Biodiversität Schweiz
Eutrophierung und Biodiversität
90 | Akademie der Naturwissenschaften Schweiz (SCNAT) – Forum Biodiversität Schweiz
Eutrophierung und Biodiversität
8.5 Grenzwerte für N in der Bodenlösung und NAuswaschung von Waldböden
Tabellen aus IAP Schönenbuch (2013)
91 | Akademie der Naturwissenschaften Schweiz (SCNAT) – Forum Biodiversität Schweiz
Eutrophierung und Biodiversität
8.6 Stickstoffdeposition in der Schweiz
Karten von http://www.bafu.admin.ch/luft/luftbelastung/schadstoffkarten
92 | Akademie der Naturwissenschaften Schweiz (SCNAT) – Forum Biodiversität Schweiz
Eutrophierung und Biodiversität
Im Rahmen der Konvention über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung wurde zum
Schutz der Vegetation eine maximal zulässige Ammoniakkonzentration von 3 µg/m3 als
Jahresmittel festgelegt (critical level).
93 | Akademie der Naturwissenschaften Schweiz (SCNAT) – Forum Biodiversität Schweiz
Eutrophierung und Biodiversität
8.7 Entwicklung der Nährstoffverhältnisse in Mooren der
Schweiz
Abbildung aus Klaus (2007)
94 | Akademie der Naturwissenschaften Schweiz (SCNAT) – Forum Biodiversität Schweiz
Eutrophierung und Biodiversität
8.8 Phosphor Versorgung von landwirtschaftlich genutzten
Böden in Schweizer Gemeinden 2010-2012
Dargestellt sind Karten mit Ergebnissen von Bodenanalysen, die mit der CO2-Methode untersucht
wurden. Im Kanton Zürich wird die AAE10-Methode gemäss Karten in BLW (2012) (nicht gezeigt)
viel weniger oft angewendet.
95 | Akademie der Naturwissenschaften Schweiz (SCNAT) – Forum Biodiversität Schweiz
Eutrophierung und Biodiversität
8.9 Massnahmen zu Ammoniakemissionsminderung und ihre
Wirksamkeit in der Landwirtschaft
Tabellen aus BAFU (2014b)
96 | Akademie der Naturwissenschaften Schweiz (SCNAT) – Forum Biodiversität Schweiz
Eutrophierung und Biodiversität
97 | Akademie der Naturwissenschaften Schweiz (SCNAT) – Forum Biodiversität Schweiz
Eutrophierung und Biodiversität
98 | Akademie der Naturwissenschaften Schweiz (SCNAT) – Forum Biodiversität Schweiz
Eutrophierung und Biodiversität
99 | Akademie der Naturwissenschaften Schweiz (SCNAT) – Forum Biodiversität Schweiz
Eutrophierung und Biodiversität
8.10 Nährstoffentzüge durch Wiese- und Weidenutzung
Tabellen aus Flisch et al. (2009)
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Eutrophierung und Biodiversität
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Umsetzungsplan
Naturschutz-Gesamtkonzept
2009–2015
Umsetzungsplan Naturschutz-Gesamtkonzept 2009−2015
Impressum
Herausgeber
Amt für Landschaft und Natur, Baudirektion Kanton Zürich
Projektleitung
Dr. Urs Kuhn, Fachstelle Naturschutz Kanton Zürich (FNS)
Projektbearbeitung
Xaver Jutz, pluspunkt, Zürich
Grafik Umschlag
Werner Bühlmann, Typografie und Grafik, Zürich
Bezugsquelle
Fachstelle Naturschutz
Stampfenbachstrasse 12
8090 Zürich
Tel: 043 259 30 32
www.naturschutz.zh.ch►Downloads/Drucksachen
Preis: Fr. 20.– (inkl. MWSt., exkl. Versandkosten)
Tel. 043 259 30 32
naturschutz@bd.zh.ch
www.naturschutz.zh.ch
Februar 2010
Titelbild: Hüttnersee (Bild Christian Perret)
5
Inhaltsverzeichnis
1.
2.
Einleitung und Ziele ............................................................................................................6
Ausgangslage .....................................................................................................................6
2.1
Wichtigste Erkenntnisse aus dem 10-Jahresbericht zum NSGK .................................6
2.2
Zustand und Einflüsse auf Natur und Landschaft .......................................................7
2.3
Entwicklungen in Ökonomie und Gesellschaft ............................................................8
2.4
Neue Aufgaben für Natur- und Landschaftsschutz......................................................8
2.5
Ressourcen der Fachstelle Naturschutz .....................................................................9
3. Umsetzungsstrategien ......................................................................................................10
3.1
Strategievarianten ....................................................................................................10
3.2
«Basis 2005»............................................................................................................12
3.3
«Basis+» ..................................................................................................................16
3.4
Projektmodule ..........................................................................................................19
4. Hochrechnung Umsetzungsstand 2025 ............................................................................20
5. Anhang .............................................................................................................................21
6
1. Einleitung und Ziele
Im Europäischen Naturschutzjahr 1995 setzte der Regierungsrat das NaturschutzGesamtkonzept (NSGK) fest. Im Bericht «10 Jahre Naturschutz-Gesamtkonzept für
den Kanton Zürich 1995−2005, Stand der Umsetzung», wurde für jedes Ziel aufgezeigt,
wie weit die Umsetzung nach 10 Jahren fortgeschritten ist.
Der Regierungsrat hat den Bericht «10 Jahre Naturschutz-Gesamtkonzept» mit
Regierungsratsbeschluss Nr. 1556 vom 08.11.2006 zur Kenntnis genommen und die
Baudirektion beauftragt, die Umsetzung des Naturschutz-Gesamtkonzeptes unter
Berücksichtigung dieses Berichtes weiter voranzutreiben. Gleichzeitig erhielt die
Fachstelle Naturschutz (FNS) den Auftrag, dazu einen Umsetzungsplan zu erarbeiten.
Im Regierungsratsbeschluss wurde festgehalten, dass die bisherigen Anstrengungen
für eine langfristige Erhaltung der bedrohten Arten und Lebensräume noch nicht
ausreichen. Der hier vorliegende Umsetzungsplan zeigt auf, wo in den nächsten
Jahren die Prioritäten gesetzt werden sollen und wie sich die Zielerreichung mit
verschiedenen Strategien verändern wird.
Der Umsetzungsplan ist auf den Zeitraum bis 2015 ausgerichtet, mit einem Ausblick bis
ins Jahr 2025, wenn das NSGK gemäss Konsolidiertem Entwicklungs- und Finanzplan
(KEF) umgesetzt sein soll.
Mit dem Umsetzungsplan sollen folgende Ziele erreicht werden:
− Es soll dargestellt werden, wie weit die Umsetzung des NSGK im Jahr 2015
fortgeschritten sein wird.
− Mit Strategievarianten soll aufgezeigt werden, wie die Umsetzung beschleunigt
werden kann.
− Mit einer Extrapolation soll der Zielerreichungsgrad im Jahr 2025 abgeschätzt
werden.
Dieser Umsetzungsplan wurde unter Miteinbezug der Abteilungen des ALN, des
AWEL, des ARV und der KofU erarbeitet.
2. Ausgangslage
2.1
Wichtigste Erkenntnisse aus dem 10-Jahresbericht zum NSGK
Die wichtigsten Erfolge nach 10 Jahren NSGK sind die Sicherung von rund drei Viertel
der Schutzgebiete mit Schutzverordnungen, das Bereitstellen von Aktionsplänen für
besonders gefährdete Arten und die Aufwertungen von «lichten Wäldern». Die
Neuausrichtung der Landwirtschaftspolitik mit einer ganzheitlichen Betrachtung der
Landschaft hat bisher wesentlich zur Zielerreichung beigetragen. Die grössten Defizite
liegen beim weiteren Verlust und bei der mangelnden Sicherung von wertvollen
7
Magerwiesen, der Zersiedlung und dem anhaltend hohen Landverbrauch, den geringen
Aktivitäten im Siedlungsraum und der zu geringen Steuerungswirkung der ÖkoQualitätsverordnung. Pro Jahr gelang in der Zeit zwischen 1995 bis 2005 eine
Steigerung der Zielerreichung von etwa 1%. Dafür standen für die Umsetzung im
ganzen Kanton (FNS plus andere Abteilungen und Ämter) schätzungsweise 27 Mio
Franken pro Jahr zur Verfügung. Beiträge für Leistungen im Wald, die Festlegung des
Inventars der Waldstandorte von naturkundlicher Bedeutung (WNB) und die
Erarbeitung von Waldentwicklungsplänen haben Naturschutzmassnahmen im Wald
begünstigt.
Im Anhang 5.1 sind die Flächenbilanz und eine Zusammenstellung zu den
ökologischen Ausgleichsflächen dargestellt.
2.2
Zustand und Einflüsse auf Natur und Landschaft
Im Mai 2007 ist von der OECD ein neuer Bericht zur Umwelt-Performance der Schweiz
herausgegeben worden. Der letzte von 1998 identifizierte den grössten
Handlungsbedarf für die Schweiz im Bereich des Natur- und Landschaftsschutzes.
Dieses Defizit konnte noch nicht aufgeholt werden. Der neue Bericht ortet in diesem
Bereich weiterhin namhafte Schwachstellen. So soll noch entschiedener gegen den
Verlust an Biodiversität, an natürlichen Böden und an Kulturland angekämpft werden.
Die Schweiz soll dafür sorgen, dass Umweltanliegen in der Landwirtschaft und in der
Raumplanung verstärkt berücksichtigt werden. Erfolge werden der nachhaltigen
Waldwirtschaft und den ökologischen Leistungen in der Landwirtschaft attestiert.
Besondere Herausforderungen liegen in der gesamtheitlichen Betrachtung von
Gewässer-Ökosystemen (u.a. Renaturierung von Fliessgewässern), in der
Eindämmung des Biodiversitätsverlustes und des Verbrauchs an Böden. Es wird die
Erarbeitung einer nationalen Biodiversitätsstrategie, die Revision des Bundesgesetzes
über die Raumplanung und die Stärkung des Netzes von Schutzgebieten empfohlen.
Der Bericht «Umwelt Schweiz 2009» enthält in einem Kapitel einen Vergleich
ausgewählter Indikatoren mit einigen europäischen Ländern. Gemäss diesem hat die
Schweiz einen sehr hohen Anteil an biologischem Landbau, im Vergleich zu den
Zielvorgaben gute Fortschritte bei der Senkung säurebildender Substanzen und OzonVorläuferstoffen und Rückschritte bei den Treibhausgasemmissionen, einen hohen
Anteil bedrohter Arten und eine hohe Nutzung des jährlichen Zuwachses im Wald.
In den Anhängen 5.3 und 5.4 sind der Zustand der Umwelt und ihr Einfluss auf Natur
und Landschaft auf nationaler und kantonalzürcherischer Ebene dargestellt.
Nachfolgend ist das Wichtigste daraus zusammengefasst.
Die verschiedenen Berichte belegen den Druck auf Natur und Landschaft und sie
zeigen einen grossen Handlungsbedarf1 auf. Tatsache ist auch, dass Massnahmen
Erfolge zeigen wenn dafür genügend Ressourcen zur Verfügung stehen. Die
wichtigsten negativen Umwelteinflüsse sind die intensive landwirtschaftliche Nutzung,
die Verschmutzung von Wasser und Luft und die intensive bauliche Tätigkeit. Die
wichtigsten positiven Einflüsse sind die Ökologisierung in der Landwirtschaft, die
1
Im Umweltbericht 2008 Kanton Zürich sind Handlungsbedarf und Massnahmen für die einzelnen
Bereiche summarisch dargestellt.
8
regelmässige Nutzung der Naturschutzgebiete, meist durch Landwirte, und das
Anreizsystem für Massnahmen im Wald.
Durch die Umwelteinflüsse sind alle wertvollen Lebensräume bedroht, insbesondere
aber die Wälder, Moore und Magerwiesen. Bezüglich Artenvielfalt ist eine
Trivialisierung festzustellen. Die starke Bautätigkeit führt zu einem zunehmenden
Konkurrenzkampf um die Nutzung des unverbauten Lands. Die Klimaerwärmung dürfte
sich mittel- bis langfristig auf Feuchtstandorte und kältebedürftige Arten negativ
auswirken. Natur- und Landschaftsschutzgebiete sind wichtige Erholungsräume. Die
Bevölkerungszunahme und die starke Präsenz des Menschen in der Natur führen oft
zu einer Belastung störungssensibler Arten und Lebensräume.
Gemäss den Berichten bestehen grosse Defizite bei der Qualität der seltenen
Lebensräume. Bei verschiedenen Arten sind Rückgänge zu verzeichnen: Moore sind
zu nährstoffreich und oft zu trocken, die Fläche an qualitativ guten Magerwiesen,
Hecken und an Gestaltungsflächen in Abbaugebieten ist gering und grosse Obstgärten
mit Qualität haben zwar stark zugenommen, die angestrebte Aufwertung zu besonders
wertvollen, grossen Obstgärten findet aber kaum statt.
2.3
Entwicklungen in Ökonomie und Gesellschaft
Neben direkten gibt es auch wichtige indirekte Einflüsse aus Wirtschaft und
Gesellschaft auf Natur und Landschaft. Die wichtigsten Stichworte dazu sind
nachfolgend aufgeführt. Trendaussagen sind schwierig.
Wirtschaft
− Die seit Mitte 2008 spürbare Wirtschafts- und Finanzkrise dürfte den Verteilkampf
um Ressourcen verschärfen.
− Verwaltungsintern ist mit vermehrtem Spardruck zu rechnen.
− Im Wettbewerb von Wirtschaftsstandorten dürften «Natur- und Landschaftswerte»
ihre Bedeutung beibehalten.
Gesellschaft
− Die Akzeptanz von Natur- und Landschaftsschutz in der Gesellschaft schwankt auf
relativ hohem Niveau und ist stark geprägt von der wirtschaftlichen Situation. In
wirtschaftlich guten Zeiten hat die Umweltpolitik einen deutlich höheren Stellenwert
als in schlechten.
− Aufgrund von Abstimmungsresultaten ist bei der Bevölkerung grundsätzlich von
einem Wohlwollen gegenüber Natur und Landschaft auszugehen.
− Die Naturzentren des Kantons werden rege besucht.
2.4
Neue Aufgaben für Natur- und Landschaftsschutz
Seit den 90er Jahren sind durch Bundesinventare neue, umfangreiche Aufgaben
dazugekommen. Der Erlass dieser Inventare war teilweise zwar vor der Festsetzung
des NSGK im Jahr 1995, die Umsetzung aller Inventare ist aber immer noch im Gang:
− Inventar der Hoch- und Übergangsmoore von nationaler Bedeutung 1991
9
−
−
−
−
−
−
Inventar der Auengebiete von nationaler Bedeutung 1992
Inventar der Flachmoore von nationaler Bedeutung 1994
Inventar der Moorlandschaften 1996
Ökoqualitätsverordnung 2001
Inventar der Amphibienlaichgebiete von nationaler Bedeutung 2001
Inventar der Trockenwiesen und -weiden (im Entwurf vorhanden)
Untersuchungen von Lebensräumen und Arten haben gezeigt, dass der Schutz allein
nicht genügt. Alle zürcherischen Hochmoore sind durch den Einfluss des Menschen in
ihrer Hydrologie beeinträchtigt und weisen oft nicht mehr die typische
Artenzusammensetzung auf. Viele Arten, für die der Kanton Zürich eine besondere
Verantwortung trägt, sind in ihrem Vorkommen bedroht. Aufgrund dieser Erkenntnisse
sind in den letzten 15 Jahren diverse Programme und Projekte zur gezielten Förderung
dieser Arten und Lebensräumen gestartet worden. Die Resultate zeigen einerseits,
dass mit den Massnahmen gewünschte Wirkungen erzielt werden können,
andererseits aber auch eine Verschlechterung der Situation ohne Massnahmen.
Neu eingewanderte und eingeschleppte invasive Tier- und Pflanzenarten (Neobiota)
verursachen durch die notwendige Informationsarbeit und Bekämpfungsmassnahmen
hohe und zunehmende Kosten.
Der erst vor wenigen Jahren aufgetauchte Feuerbrand beeinträchtigt die Zielerreichung
bei den Hochstamm-Obstbäumen.
2.5
Ressourcen der Fachstelle Naturschutz
Seit dem Sanierungsprogramm «San04» stehen der FNS weniger Personal
(Stellenabbau von je 200 Stellenprozenten bei FNS und Equipe) und auf den Stand
von 2001 reduzierte Finanzen zur Verfügung, trotz der neuen Aufgaben durch den
Bund und einer Teuerung von rund 10% im Zeitraum 1995 bis 2005. Das entspricht
einer teuerungsbedingten Einbusse von 2 Mio Franken. Gemäss 10-Jahresbericht
wurden zwischen 1995 bis 2005 deutlich weniger Mittel für den Natur- und
Landschaftsschutz eingesetzt als im NSGK vorgesehen.
Tabelle 1: Vergleich des Stellenplans
Stellenplan
FNS
Equipe
Total
1
vor San04
2009
15.5
13.5
9
24.5
ohne eine vom ALN ausgeliehene Stelle
1
7
20.5
10
Grafik 1: Ausgaben der FNS von 1995 bis 2008
25
Mio Franken
20
15
10
5
0
1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008
Gesamtaufwand (Natur- und Heimatschutz-Fonds und FNS)
Einnahmen Bund (Buwal; neu BAFU)
Gesamtaufwand abzüglich Beiträge BAFU
Bemerkung zur Grafik: Bei den «Einnahmen Bund» im Jahr 2008 sind einerseits jährliche
Bundesbeiträge und andererseits Nachzahlungen für vier Jahre in der Summe von CHF 5.5 Mio
enthalten, entsprechend ist auch die Ausgabenzunahme nur vorübergehend.
In den letzten gut 15 Jahren sind etliche neue Aufgaben hinzugekommen, ohne dass
die Ressourcen entsprechend angepasst wurden. Die Anzahl Stellen wurde gesenkt
und die Finanzen teuerungsbereinigt gekürzt. Insofern verwundert es nicht, dass die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der FNS nicht mehr in der Lage sind, den Umfang und
die Vielfalt der Aufgaben zu bewältigen. Eine angemessene Betreuung der
Schutzgebiete, die Beratung der Gemeinden, die Sicherung der Lebensräume und die
Förderung der bedrohten Arten können nicht im erforderlichen Mass gewährleistet
werden.
3. Umsetzungsstrategien
3.1
Strategievarianten
Mit den bekannten und bewährten Instrumenten, Mitteln und Vorgehen und den
bisherigen Ressourcen ist eine weitere Annäherung an die Ziele des NSGK nur sehr
langsam möglich. Es muss mittelfristig gar von einer Stagnation und auch von
Rückschritten ausgegangen werden.
Mit weniger Ressourcen als vor 10 Jahren muss die FNS zunehmende Aufgaben
bewältigen. Das Ziel der Erhaltung und Förderung der Lebensräume mit ihren
(tausenden von) Pflanzen und Tiere in Zusammenarbeit mit den zahlreichen Partnern
kann unter diesen Rahmenbedingungen nicht mehr gewährleistet werden.
11
Die Arbeiten im Natur- und Landschaftsschutz lassen sich aus den rechtlichen
Grundlagen (vor allem Bundesverfassung, Natur- und Heimatschutzgesetz, Planungsund Baugesetz) ableiten. Darauf abgestützt wurden die Ziele des NSGK und des KEF
festgelegt.
Die Strategie sieht deshalb vor, die Umsetzungsgeschwindigkeit auf zwei Wegen zu
erhöhen:
1. Aufstockung der Basisleistungen (Strategievariante«Basis+»)
2. Einführung neuer Ansätze (Strategievariante «Projektmodule»)
Die tägliche Arbeit der FNS und ihrer Hauptpartner in der Verwaltung sind die
Basisleistungen. Der Stand der Basisleistungen im Jahr 2005 wird als «Basis 2005»
bezeichnet. Mit der Strategievariante«Basis+» soll die Umsetzung im Vergleich zu
1995 bis 2005 verstärkt vorangetrieben werden.
Mit den «Projektmodulen» sollen in der Umsetzung neue, innovative Wege
beschritten werden, die zu einer Beschleunigung der Zielerreichung beitragen.
Durch die gewählte Strategie ist der Umsetzungsplan auf der Massnahmenebene
zweigeteilt: Gemäss dem Auftrag des Regierungsrates zeigt er einerseits auf, wie im
Hinblick auf die Zielerreichung die Grundleistungen des Kantons erhöht werden können
und andererseits, wie diese Leistungen durch zusätzliche, frei wählbare
«Projektmodule» so ergänzt werden können, damit der Umsetzungsstand bis ins Jahr
2025 auf mindestens 75%, d.h. in den «grünen Bereich» hinein (vgl. Abbildung 2,
Seite 17), angehoben werden kann.
Die Strategievariante «Basis+» wird, wie der Name sagt, als Voraussetzung für die
sachgerechte Erfüllung der Basisaufgaben und somit für die zusätzliche Umsetzung
der Projektmodule betrachtet.
In den nachfolgenden Kapiteln wird aufgezeigt, wie sich der Stand der Umsetzung mit
den verschiedenen Strategievarianten voraussichtlich verändern wird.
12
Abbildung 1: Strategien der weiteren Umsetzung des Naturschutz-Gesamtkonzepts
Trend mit «Basis+»
und Projektmodulen
KEF-Vorgabe
100%
90%
diverse Projektmodule,
ev. zeitlich gestaffelt
Umsetzungsstand NSGK
80%
70%
Trend
«Basis+»
60%
50%
40%
30%
20%
Basisleistungen
1995-2005
Trend «Basis 2005»
10%
0%
1995
2005
2015
2025
Bemerkung zur Abbildung: Mit vergleichbaren Mitteln wie zwischen 1995−2005 ist vom Trend «Basis
2005» auszugehen. Beim Trend «Basis+» wird von zusätzlichen Mitteln ausgegangen. Der «Trend mit
Projektmodulen» basiert auf die Lancierung konkreter weiterer Projekte. Zur Information ist auch die
KEF-Vorgabe dargestellt, gemäss welcher das Naturschutz-Gesamtkonzept bis 2025 umgesetzt sein
soll.
Wie beim 10-Jahresbericht bilden auch für diesen Umsetzungsplan die Ziele des
Naturschutz-Gesamtkonzepts die Grundlage.
3.2
«Basis 2005»
Für den 10-Jahresbericht wurde für jedes einzelne Ziel oder jede einzelne Massnahme
der Stand der Umsetzung berechnet, oder falls Zahlen fehlten, aufgrund der Erfahrung
geschätzt.
In diesem Kapitel wird abgeschätzt, wie weit das NSGK im Jahr 2015 mit den
heutigen Ressourcen umgesetzt sein wird. Es handelt sich um eine Prognose, welche
auf der im Kapitel «Ausgangslage» dargestellten Situation basiert.
Umsetzungsstand 2015
Im Anhang 5.2 wird für jedes Kapitel des NSGK aufgrund der Prioritäten, Trends und
Ressourcen eine detaillierte Abschätzung der Entwicklung bis 2015 gemacht. In der
nachfolgenden Tabelle ist das Wichtigste pro Teilziel zusammengefasst.
13
Tabelle 2: Übersicht über die prognostizierte Zielerreichung gemäss Strategievariante «Basis 2005» im
Jahr 2015
Kapitel gemäss
10-Jahresbericht
MassKommentar
nahme (Kurzerläuterung zur Prognose)
gemäss
NSGK
5.01
Schutz der Arten
4
5.02
Grösse von
Lebensräumen
5.1
5.03
Wald
5.2
5.04
Moore,
Quellsümpfe,
Riedwiesen
5.3.1
5.05
Ackerland
5.3.2
1
prognostizierte
Zielerreichung
1
2015
Mit der Erarbeitung und Umsetzung von
Aktionsplänen und von Aufwertungsmassnahmen für
prioritäre Arten hat dieses Ziel (weiterhin) hohe
Bedeutung.
Auch in Zukunft vermutlich gegenläufige Trends:
einerseits Zunahme der Sicherung der wertvollsten
Lebensräume und Ausarbeitung von
Vernetzungsprojekten, andererseits Abnahme der
grossräumigen Durchlässigkeit der Landschaft durch
die Bautätigkeit.
Grosser Einfluss des Holzpreises, wobei dieser
momentan keinen Trend zeigt; Holz als Energiequelle
wird bei höheren Ölpreisen und bei Förderbeiträgen
attraktiver; das geplante Holzheizkraftwerk in Aubrugg
wird eine grosse Nachfrage nach Holzschnitzeln
auslösen. Dadurch dürfte es einerseits einfacher
werden, minderwertiges Holz, welches bei
Holzerarbeiten zugunsten des Naturschutzes oft
anfällt, zu verwerten, andererseits dürfte dadurch
vermehrt Totholz entfernt werden; Die Ausscheidung
weiterer Reservate dürfte schwierig sein; grosse
Aktivitäten beim Lichten Wald, bei der Förderung von
Eichen und Eiben und bei der Pflege von
Waldrändern.
Das Hochmoor-Regenerationsprogramm wird 2015
abgeschlossen sein. Ein Aktionsplan Flachmoore wird
erarbeitet und Objekte sollen gezielt aufgewertet
werden. Durch die erhöhten Anforderungen an
Vernetzungsprojekte dürfte die Fläche der
Pufferzonen deutlich zunehmen und es ist davon
auszugehen, dass Moore durch Ergänzungsflächen
vermehrt aufgewertet werden.
Mit Anpassungen in DZV/ÖQV wurde im Jahr 2008
der Typ «Säume auf Ackerflächen» eingeführt.
Dadurch ist insgesamt von einer geringen Steigerung
des Umsetzungsstands auszugehen. Insgesamt
bleiben die Aktivitäten für dieses Ziel aber auf einem
bescheidenen Niveau.
Der vierfarbige Balken entspricht der Zielerreichung zwischen 0 bis 100%. Der
schwarze Längsstrich entspricht der Zielerreichung im Jahr 2005, der graue Kreis der prognostizierten
Zielerreichung im Jahr 2015.
14
Kapitel gemäss
10-Jahresbericht
MassKommentar
nahme (Kurzerläuterung zur Prognose)
gemäss
NSGK
5.06
Rebland
5.3.3
5.07
Wiesen und
Weiden
5.3.4
5.08
Obstgärten
5.3.5
5.09
Hecken und
Saumbiotope
5.3.6
5.10
Fliessgewässer
5.4.1
5.11
Stillgewässer
5.4.2
1
prognostizierte
Zielerreichung
1
2015
Mit Anpassungen in DZV/ÖQV ist die Einführung eines
Qualitätszuschlags für natürliche Artenvielfalt in Reben
vorgesehen. Dies dürfte die Biodiversität in den Reben
erhöhen, aber davon werden die seltenen und
bedrohten Arten der Rebberge kaum profitieren, da
diese auf ganz spezifische Bedingungen und
Massnahmen angewiesen sind. Es ist von einer
Verschlechterung der Situation für diese Arten
auszugehen. Der Anteil der Rebfläche mit
ökologischem Leistungsausweis dürfte sich auf sehr
hohem Niveau stabilisieren oder noch leicht
zunehmen.
Durch den Aktionsplan Trockenwiesen und –weiden
insgesamt grösserer Ressourceneinsatz. Es ist
(weiterhin) nicht davon auszugehen, dass die ÖQV
wesentlich zur Zielerreichung beiträgt, da die
Qualitätsansprüche für die Ausrichtung des
Qualitätsbeitrags zu tief sind.
Durch Anpassungen in der ÖQV wurden die
Qualitätszuschläge für Hochstammobstbäume stark
erhöht. Diese Änderungen dürften bei den Teilzielen,
die auf die Qualität abzielen, zu deutlichen Zunahmen
führen. Bei der Anzahl Obstbäume ist wegen
Feuerbrand und geringen Anreiz, Bäume zu pflanzen,
vom status quo oder von einer leichten Abnahme
auszugehen. Die fachgerechte Baumpflege vor allem
von Jungbäumen soll gefördert und gefordert werden
(Mäusebekämpfung, Anlegen von Baumscheiben,
Baumdüngung und Baumschnitt).
Ansonsten dürften sich kaum Veränderungen
ergeben.
Insgesamt mässige Zunahme in der Zielerreichung.
Mit Anpassungen in ÖQV wurde der Qualitätszuschlag
für Hecken erhöht und der Typ «Säume auf
Ackerflächen» eingeführt. Der Vernetzungsbeitrag
wurde verdoppelt und entlang von Gewässern sind
neu 6 m als Grünlandstreifen zu nutzen.
Diese Änderungen dürften bei diesem Ziel deshalb zu
einer deutlichen Zunahme der Zielerreichung führen.
Zunahme der Umsetzung vor allem durch
Renaturierung von Gewässern und durch weitere
Fortschritte in der Gewässerqualität.
Weitere Verbesserung der Wasserqualität in Seen
durch die Gewässerschutzmassnahmen. Ein
Programm für neue Weiher und für Förderung der
Artenvielfalt in Stillgewässern fehlt.
Der vierfarbige Balken entspricht der Zielerreichung zwischen 0 bis 100%. Der
schwarze Längsstrich entspricht der Zielerreichung im Jahr 2005, der graue Kreis der prognostizierten
Zielerreichung im Jahr 2015.
15
Kapitel gemäss
10-Jahresbericht
MassKommentar
nahme (Kurzerläuterung zur Prognose)
gemäss
NSGK
5.12
Abbaugebiete
5.4.3
5.13
Mensch und Natur
im Siedlungsraum
5.5
5.14
Landschaft
6
5.15
7.1
Bildung und
Öffentlichkeitsarbeit
5.16
Forschung
7.2
prognostizierte
Zielerreichung
1
2015
Aufwertungsmassnahmen in Kiesgruben bilden
weiterhin einen Schwerpunkt,
weshalb in den nächsten Jahren mit einer
verhältnismässig starken Zunahme des
Umsetzungsstands zu rechen ist.
Kaum grössere Aktionen durch den Kanton. Bei den
Gemeinden vermutlich ähnliche Aktivitäten wie bisher.
Durch verdichtetes Bauen und durch die rege
Bautätigkeit ist eher von einem Verlust an Biodiversität
und Vernetzung auszugehen.
Aufgrund der vorgesehenen Erhöhung des
Vernetzungsbeitrages dürfte auch in
den nächsten Jahren der Anreiz hoch sein,
Vernetzungsprojekte auszuarbeiten.
Der Anteil geschützter wertvoller Landschaftsteile
dürfte zunehmen. Bei der allgemeinen Förderung der
Landschaft und der Aufwertung intensiv genutzter
Landschaften sind kaum Fortschritte zu erwarten.
Erarbeitung eines kantonalen Konzepts für
Naturzentren vorgesehen. Neues Naturzentrum an der
Thur für 2010 geplant.
Auswirkungen des neuen Volksschulgesetzes auf
dieses Ziel sind nicht bekannt.
Durch Fachhochschulen vermutlich vermehrt Arbeiten
in Naturschutzökologie; (Weitere) Verbesserung in der
Dokumentation vorgesehen.
Bemerkung zur Tabelle: Analog zum 10-Jahresbericht zeigt die Tabelle die Zielerreichung in den
einzelnen Zielbereichen in der Übersicht. Im Anhang werden zu jedem Ziel detaillierte Angaben
gemacht.
Gemäss Strategievariante «Basis 2005» dürfte das Naturschutz-Gesamtkonzept im
Jahr 2015 gut zur Hälfte umgesetzt sein.
1
Der vierfarbige Balken entspricht der Zielerreichung zwischen 0 bis 100%. Der
schwarze Längsstrich entspricht der Zielerreichung im Jahr 2005, der graue Kreis der prognostizierten
Zielerreichung im Jahr 2015.
16
3.3
«Basis+»
In der Strategievariante «Basis+» werden wichtige Ziele herausgegriffen, bei denen in
den nächsten Jahren eine markante Steigerung der Umsetzung angestrebt werden
soll:
− Sicherstellen der sachgerechten Bewirtschaftung der wertvollen Schutzgebiete
(1000 Objekte von überkommunaler Bedeutung) und der dazu nötigen Beratung der
Bewirtschafter und der Beiträge
− Verbesserung der Beratung der Gemeinden durch die Gebietsbetreuung
− Im Arten- und Biotopschutz sind die wichtigsten Aktionspläne für besonders
bedrohte Arten beschleunigt zu erarbeiten und umzusetzen (NSGK-Massnahme 4)
− Weiterführung der Flächensicherung mit Schutzverordnungen, insbesondere den
Nachholbedarf bei Pufferzonen bearbeiten (NSGK-Massnahmen 5.1 und 5.3.1)
− Potential des Waldes für spezifische Lebensräume für seltene und bedrohte Arten
noch besser nutzen (NSGK-Massnahmen 5.2.5 bis 5.2.9)
− Abklären dringendster Massnahmen zur Sicherung der sehr bedrohten Arten im
Acker- und Rebland (NSGK-Massnahmen 5.3.2 und 5.3.3)
− Umsetzung des neuen Bundesinventars der Trockenwiesen und –weiden (NSGKMassnahme 5.3.4)
− Aufwertung der 100 besten Obstgärten im Kanton (NSGK-Massnahme 5.3.5)
− Aufwerten wertvoller Lebensräume in Abbaugebieten (NSGK-Massnahme 5.4.3)
− Umsetzung der Landschaftsschutzgebiete gemäss kantonalem Richtplan (NSGKMassnahme 6.1)
− Förderung weiterer Naturerlebnisgebiete und Naturstationen (NSGK-Massnahmen
7.1)
− Spezifische Bekämpfung invasiver Neophyten in wertvollen Biotopen mit Schulung
von Unterhaltsequipen und Wirkungskontrollen (verschiedene Massnahmen
gemäss NSGK)
Durch die Strategievariante «Basis+» könnte der Umsetzungsstand des NSGK
gemäss nachfolgender Tabelle in wichtigen Teilzielen zum Teil wesentlich
vorangetrieben werden.
17
Tabelle 3: Wichtigste Aufgaben, die in der Strategievariante «Basis+» umgesetzt werden sollen und die
prognostizierte Zielerreichung 2015
Kapitel gemäss
10-Jahresbericht
MassKommentar
nahme (Kurzerläuterung zur Prognose)
gemäss
NSGK
5.01
Schutz der Arten
4
Grosse Fortschritte bei der Umsetzung der
Aktionspläne.
5.02
Grösse von
Lebensräumen
5.1
Deutliche Zunahme der Flächensicherungen mit
Schutzverordnungen.
Da in diesem Ziel viele Teilziele subsummiert sind
insgesamt trotzdem nur geringe Zunahme.
5.03
Wald
5.2
Zunahmen bei den seltenen Arten, beim Lichten
Wald, bei den Waldreservaten und bei der
Vernetzung des Waldes mit dem Kulturraum.
5.04
Moore,
Quellsümpfe,
Riedwiesen
5.3.1
Beschleunigte Umsetzung bei der Aufwertung von
Flachmooren, beim Schutz der Moorbiotope vor
Nährstoffeinträgen und bei der Aufwertung mit
Ergänzungsflächen.
5.05
Ackerland
5.3.2
Heutige Vorkommen ermitteln und Programm zur
Förderung erarbeiten.
5.06
Rebland
5.3.3
Rebbergflora-Inventar fertig stellen und spezielle
Lebensräume für seltene Arten schaffen.
5.07
Wiesen und
Weiden
5.3.4
Beschleunigte Umsetzung des neuen
Bundesinventars der Trockenwiesen und –weiden.
5.08
Obstgärten
5.3.5
Motivation und Unterstützung zur Aufwertung der 100
besten Obstgärten im Kanton.
5.14
Landschaft
6.1
Zunahme der geschützten wertvollen Landschaften.
5.15
7.1
Bildung und
Öffentlichkeitsarbeit
1
prognostizierte
Zielerreichung
1
2015
Neue Naturerlebnisgebiete und Naturstationen.
Der vierfarbige Balken entspricht der Zielerreichung zwischen 0 bis 100%. Der
schwarze Längsstrich entspricht der Zielerreichung im Jahr 2005, der blaue Strich der prognostizierten
Zielerreichung im Jahr 2015 mit Strategievariante «Basis 2005» und der graue Kreis der prognostizierten
Zielerreichung im Jahr 2015 im Strategievariante «Basis+».
18
Ressourcen für Strategievariante «Basis+»
Gemäss 10-Jahresbericht wurden zwischen 1995 und 2005 deutlich weniger Mittel für
den Natur- und Landschaftsschutz eingesetzt als im NSGK vorgesehen.
Dementsprechend ist auch die Umsetzung im Verzug.
Die oben angestrebten Zielerreichungen sind selbstredend nur mit zusätzlichen
Ressourcen1 möglich, in Form von gut qualifiziertem Personal einerseits und mit mehr
finanziellen Mitteln andererseits. Was das konkret bedeutet ist nachfolgend aufgeführt.
Tabelle 4: Zusätzlicher Stellenbedarf für «Basis+» (aufsummiert)
FNS
Equipe
2
Total
2010
2011
2012
2013
2014
100%
200%
300%
300%
300%
100%
200%
200%
200%
200%
200%
400%
500%
500%
500%
2015
Bedarf
überprüfen
Für die Umsetzung der Strategievariante «Basis+» sollen gemäss Tabelle 6 bis 2014
jährlich zusätzlich 2 Mio Franken zur Verfügung stehen. Davon können die bereits
zugesicherten 3 Mio. aus der Rückzahlung des Bundes (Rückstand von einem Jahr
Bundessubventionen für den Naturschutz) eingesetzt werden, so dass sich für die
Jahre 2010 bis 2014 für den Kanton ein Mehraufwand von Fr. 7 Mio ergibt.
Tabelle 5: Vergleich Stellenpläne der vergangenen Jahre mit der Variante «Basis+»
Stellenplan
FNS
Equipe
Total
vor San04
2009
mit «Basis+»
15.5
13.5
16.5
9
2
9
20.5
25.5
7
24.5
Tabelle 6: Zusätzlicher Finanzbedarf für die Variante «Basis+»
Zusätzlicher
Finanzbedarf FNS und
Equipe
Nachzahlung Bund
Saldo Mehraufwand
Kanton
2010
2011
2012
2013
2014
2
2
2
2
2
1.5
1.5
0
0
0
0.5
0.5
2
2
2
2015
Bedarf
überprüfen
Für die Umsetzung der Strategie «Basis+» sind in der FNS organisatorische
Anpassungen notwendig (siehe Anhang 5.5).
Die für die Umsetzung der Strategievariante «Basis+» erforderlichen neuen Stellen
können im jetzigen Zeitpunkt nicht gewährleistet werden. Projektfinanzierte Stellen sind
allenfalls möglich.
1
zusätzlich sowohl zum bestehenden Budget als auch zu den Abgeltungen des Bundes im Rahmen des
NFA
2
ohne eine vom ALN ausgeliehene Stelle
19
3.4
Projektmodule
Als Ergänzung zur Strategievariante «Basis+» soll mit «Projektmodulen» der Stand
der Umsetzung des NSGK weiter vorangetrieben werden.
Zu diesem Zweck wurde intern und an Hearings mit externen Fachleuten diskutiert, wie
der Umsetzung mit neuen Ansätzen Impulse verliehen werden könnte.
Folgende Projektmodule wurden zur weiteren Bearbeitung ausgewählt:
A. «Zusammenarbeit mit Gemeinden»
B. «Biodiversitätskodex Kanton Zürich»
C. «Naturerlebnisse»
Sie werden im Anhang 5.6 kurz vorgestellt. Zur Umsetzung sind sie in einem
nachfolgenden Schritt weiter zu konkretisieren. Dabei soll folgendermassen
vorgegangen werden:
1. Machbarkeit und Erfolgschancen abklären
2. Entscheid zur Projektierung
3. Detailprojekt ausarbeiten
4. Entscheid und Auftragsvergabe
Die Projektmodule sollen folgende Kriterien erfüllen:
− Hebelwirkung: Wenig Zusatzaufwand für die FNS, grosser Erfolg zugunsten der
Natur durch Auslagerung und den Einsatz von Multiplikatoren.
− Langfristigkeit: Die Massnahmen sollen auf langfristige Wirkung ausgelegt werden,
so kann das investierte Kapital gesichert und eine nachhaltige Wirkung in der Natur
erzielt werden.
− Wirksamkeit: Die gewählten Massnahmen sollen eine möglichst grosse Wirkung in
der Natur zeigen.
Mit den Projektmodulen und den dafür definierten Kriterien würde (teilweise) Neuland
betreten. Das verlangt die Beantwortung von Fragen zur Organisation, zu
Zuständigkeiten, Verantwortung, Kompetenzen, Finanzen, Qualitätssicherung,
Reporting, Effizienz und Effektivität.
Die Module sind eine Ergänzung zu den Basisleistungen und erfordern zusätzliche
Ressourcen. Für die Umsetzung von Modulen dürfen keine Ressourcen von
Basisleistungen abgezogen werden.
20
4. Hochrechnung Umsetzungsstand 2025
Der Ausblick auf das Jahr 2025 ergibt sich aus dem Auftrag gemäss KEF, das NSGK
bis im Jahr 2025 umzusetzen. Der Stand der Umsetzung bis zu diesem Zeitpunkt kann,
im Gegensatz zur Hochrechnung für 2015, nur grob abgeschätzt werden.
Es ist davon auszugehen, dass das NSGK im Jahr 2025 mit der Strategievariante
«Basis 2005» kaum mehr als zu 60% umgesetzt sein wird. Dabei wird berücksichtigt,
dass in den vergangenen Jahren neue Aufgaben hinzugekommen sind und es wird
davon ausgegangen, dass mit zunehmender Umsetzung mehr Ressourcen für das
Halten des Status quo aufgewendet werden müssen. Die Zunahme der Umsetzung
schwächt sich dadurch ab.
Das Ziel der Umsetzung des NSGK bis ins Jahr 2025 ist richtig und nötig, unter den
gegebenen Umständen aber nicht realisierbar. Mit zusätzlichen Ressourcen sowie
neuen Projektmodulen lässt sich die Zielerreichung jedoch verbessern. Will man etwa
denselben Aufwärtstrend wie in den vergangenen 10 Jahren fortschreiben, so dass
2025 die Zielerreichung bei etwa 70% sein dürfte, ist die Strategievariante «Basis+»
erforderlich. Mit zusätzlichen Projektmodulen (vgl. Kap. 3.4) ist eine weitere
Steigerung möglich, so dass im günstigen Fall bis im Jahr 2025 die NSGK-Umsetzung
insgesamt in den «grünen Bereich» zu liegen kommt, d.h. dass das NSGK mindestens
zu 75% umgesetzt sein wird. Dies sollte als Minimalziel angestrebt werden!
Abbildung 2: Entwicklungstrends der verschiedenen Strategievarianten bis 2025
100%
90%
80%
70%
60%
50%
40%
30%
20%
10%
0%
1995
2005
2015
2025
Ziel gemäss KEF 2009 bis 2012
Entwicklung Umsetzung NSGK 2005 bis 2025: Trend mit «Basis+» und Projektmodulen
Entwicklung Umsetzung NSGK 2005 bis 2025: Trend «Basis+»
Entwicklung Umsetzung NSGK 2005 bis 2025: Trend «Basis»
Entwicklung Umsetzung NSGK 1995 bis 2005
Bemerkung zur Abbildung: «grüner Bereich» zwischen 75 und 100 Prozent.
21
5. Anhang
5.1
Flächenbilanz und Vergleich mit den ökologischen Ausgleichsflächen gemäss
Direktzahlungs- und Ökoqualitätsverordnung
5.2
Prognostizierte Zielerreichung für die Teilziele gemäss NSGK
5.3
Zusammenfassungen relevanter Berichte
5.4
Abschätzung des Einflusses menschlicher Aktivitäten auf Natur und Landschaft
5.5
Anpassungen an der FNS mit Strategie «Basis+»
5.6
Projektmodule
49603
7000
466
1289
150 keine Daten
20 keine Daten
3322
50
117
97 keine Daten
bezogen auf
Ziel NSGK
keine Daten
keine Daten
1800
keine Daten
keine Daten
bezogen auf
Ziel NSGK
2 keine Daten
bezogen auf
Ziel NSGK
1000
600
82000
100
0
1800
100
3
in Schutzverordn.
(überkommunal)
115
100
1346
365
% IstSoll
8%
15%
4500 156%
1000 47%
1700 76%
250
100
10871
1400
516
4000
45
750
50
1800 100%
1900
60
Soll
4)
3)
2)
1)
Anmerkungen
Daten von Gemeinden fehlen
1) 365 ha Pufferzonen. Zu den Ergänzungsflächen gibt es keine Daten
2) Die 100 ha beziehen sich auf den Entwurf des Trockenwiesen- und Weideninventars (national
und kantonal bedeutende Flächen)
3) Die 516 ha sind das mittelfristige Ziel. Langfristig 1860 ha
4) 115 ha in Gestaltungsplänen ausgewiesen
5) Extensiv genutzte Wiesen umfassen sowohl trockene als auch feuchte Wiesen. Unterscheidung ist nicht möglich
6) Angerechnet wird die bestockte Fläche, was der Hälfte der angemeldeten Fläche entspricht
7) Bei Säumen entlang Hecken wird die Hälfte der angemeldeten Hecken- und Feldgehölzfläche berechnet
Wald
Vorübergehend lichte Wälder
Dauernd lichte Wälder
Waldreservate
Grubenbiotope
Übrige naturnahe Flächen
Lebensräume im Kulturland total
Obstgärten, Unterkulturen extensiv
Hecken- und Saumbiotope
Magerwiesen
Rebbergbiotope und Kleinstrukturen
Kulturland
Uferschutzstreifen Fliessgewässer
Neue Stillgewässer
Hoch-, Übergangs- und Flachmoore
Moore: Pufferzonen und Ergänzungsflächen
Ackerbiotope
Ist 1995 Ist 2005
1545
11
666
16
851
ÖAF 2005,
Qualität
15%
10%
14%
2%
62%
ÖAF 2005,
Qualität in %
Bemerkungen und Interpretation
Sehr heterogener Zielerreichungsgrad im Kulturland (sofern Daten vorhanden sind)
Grosse Anstrengungen bei den Magerwiesen als sehr wichtigem Lebensraum
erforderlich
Guter Zielerreichungsgrad im Wald
Grosser Flächenanteil beim Total der ökol. Ausgleichsflächen
(Sehr) geringer Qualtitätsanteil bei den ökologischen Ausgleichsflächen, mit
Ausnahme bei den Streuewiesen
Viele ökologische Ausgleichsflächen können nicht mit den Zielen des NSGK
verglichen werden, weil die Ziel- und Qualitätsdefinitionen zu unterschiedlich sind
10264
504
Saumbiotope: Ackerschonstreifen,
Buntbrachen, Rotationsbrachen,
Saumbiotope entlang Hecken
Keine Daten
Total der ökolog. Ausgleichsflächen
112
4904
838
29
keine Daten
keine Daten
1368
keine Daten
278
ÖAF 2005
Hecken- und Feldgehölze und Hecken
ohne DZV
extensiv genutzte Wiesen
wenig intensiv genutzte Wiesen
Rebflächen mit hoher Artenvielfalt
Ackerschonstreifen und Buntbrachen
Streue nach Direktzahlungsverordnung
Typ ökologische Ausgleichsfläche
Ökologische Ausgleichsflächen (ÖAF; alle Zahlen in Hektaren)
Flächenbilanz und Vergleich mit den ökologischen Ausgleichsflächen gemäss Direktzahlungsverordnung (DZV) und
Ökoqualitätsverordnung (ÖQV)
Flächenbedarf gemäss Naturschutz-Gesamtkonzept (NSGK; alle Zahlen in Hektaren)
Anhang 5.1
A1
7)
6)
5)
A2
Anhang 5.2
41%
Prognostizierte Zielerreichung für die Teilziele gemäss
NSGK
Legende (s. nachfolgende Seiten):
Der vierfarbige Balken entspricht der Zielerreichung zwischen 0 bis 100%. Der
graue Kreis und die Prozentzahl geben die Zielerreichung im Jahr 2005 bzw.
die prognostizierte Zielerreichung im Jahr 2015 in der Strategievariante
«Basis2005» an.
A3
Schutz der Arten (NSGK-Kapitel 4)
Teilziele
Zielwert
NSGK
Zielerreichung
2005
Instrumente des Artenschutzes
weiterentwickeln
Artenhilfsprogramme erarbeiten und
umsetzen
Aktionspläne
für 36 Tierund 47
Pflanzen
Erfolgskontrolle
Prognose «Basis2005»
Trend
Zielerreichung
2015
60%
�
90%
14%
�
40%
70%
48%
�
80%
70%
Neugestaltung des Finanzausgleichs (NFA)
Erarbeitung Aktionspläne für prioritäre Arten bei den Grundlagen und Spezialprojekt
„Umsetzung von Aufwertungsmassnahmen für prioritäre Arten“. Für prioritäre Arten
gemäss Artenschutzkonzept sind gezielte Fördermassahmen realisiert. Die national
prioritären Arten sind weitgehend berücksichtigt und die Fördermassnahmen
erfolgen überwiegend in Objekten von nationaler Bedeutung.
Entwicklung 1995 bis 2005
Für rund 40 prioritäre Arten liegen Aktionspläne vor, die Umsetzung steht jedoch
erst am Anfang und die langfristige Sicherung der Tier- und Pflanzenbestände ist
noch bei kaum einer Art erreicht.
Trends
Mit der Erarbeitung von Aktionsplänen für prioritäre Arten und der „Umsetzung von
Aufwertungsmassnahmen für prioritäre Arten“ hat dieses Ziel (weiterhin) hohe
Priorität und es ist mit einer deutlichen Zunahme in der Umsetzung zu rechnen.
Aufwand
Innerhalb der FNS soll mit mindestens gleichbleibendem
Ressourceneinsatz weitergearbeitet werden.
Gesamtaufwand bleibt etwa wie bisher.
Prognose Zielerreichung
48%
Zielerreichung 2005
70%
2015
A4
Entwicklungstrends für ausgewählte Teilziele
Anzahl erarbeiteter Aktionspläne (Quelle: FNS)
Anzahl vorliegender Aktionspläne
Trend bis 2011
Zielwert (mittelfristig)
90
80
Anzahl Aktionspläne
70
60
50
40
30
20
10
2013
2014
2015
2013
2014
2015
2012
2011
2010
2009
2008
2007
2006
2005
2004
2003
2002
2001
2000
1999
1998
1997
1996
1995
0
Anzahl realisierter Artenschutzprojekte (KEF-Indikator); Zielvorgabe bis 2005
waren 246 Projekte (Quelle: FNS)
Realisierte Artenschutzprojekte (aufsummiert)
Trend bis 2015
800
600
400
200
2012
2011
2010
2009
2008
2007
2006
2005
2004
2003
2002
2001
2000
1999
1998
1997
1996
0
1995
Realisierte Artenschutzprojekte
1000
A5
Grösse, Isolation und Vernetzung von Lebensräumen (NSGK-Kapitel 5.1)
Teilziele
Zielwert
NSGK
Naturnahe Lebensräume erhalten und
erweitern
Lebensraumverbundsysteme erhalten
und fördern
Grössräumige Durchlässigkeit der
Landschaft erhalten oder
wiederherstellen
Grundlagen und Instrumente der
Umsetzung bereitstellen
3600 ha
Zielerreichung
2005
Prognose «Basis2005»
Trend
Zielerreichung
2015
59%
�
70%
24%
�
35%
70%
�
65%
70%
�
80%
56%
63%
Neugestaltung des Finanzausgleichs (NFA)
Schutzlegung, Revisionen von Schutzlegungen, Vernetzungsprojekte, Beiträge für
die Erarbeitung von Grundlagen (Inventare, Kartierungen, Monitoring,
Erfolgskontrollen, etc.); keine Angaben zur Durchlässigkeit in der
Programmvereinbarung.
Entwicklung 1995 bis 2005
Flächensicherung mit Hilfe von Schutzverordnungen (SVO) ist weit fortgeschritten.
Der Lebensraumverbund ist erst angelaufen.
Trends
Auch in Zukunft vermutlich gegenläufige Trends: einerseits Zunahme der Sicherung
der wertvollsten Lebensräume und Ausarbeitung von Vernetzungsprojekten,
andererseits Abnahme der grossräumigen Durchlässigkeit der Landschaft durch die
Bautätigkeit. Bei den Vernetzungsprojekten ist aufgrund der erhöhten
Anforderungen von einer Zunahme der Qualität, und einer Stagnation oder
höchstens leichten Zunahme bei der Quantität auszugehen.
Aufwand
Sicherung der wichtigsten Flächen hat nach wie vor hohe Priorität.
Weiterarbeit an diesem Ziel mit mindestens dem gleichen
Ressourceneinsatz.
Prognose Zielerreichung
56%
Zielerreichung 2005
63%
2015
A6
Entwicklungstrends für ausgewählte Teilziele
Fläche
der
Schutzzonen
I
und
Naturschutzverordnungen (Quelle: FNS)
Zone I
Zone II
II
Trend Zone I bis 2015
von
überkommunalen
Trend Zone II bis 2015
KEF - Ziel
4'000
3'500
3'000
Hektaren
2'500
2'000
1'500
1'000
Ökologische Ausgleichs-, Qualitäts- und Vernetzungsfläche
Direktzahlungs- und und Ökoqualitäts-Verordnung (Quelle: ALN)
2015
2014
2013
2012
2011
2010
2009
2008
2007
2006
2005
2004
2003
2002
2001
2000
1999
1998
1997
1995
-
1996
500
nach
Total ökol. Ausgleichsfläche
Qualitätsflächen gemäss ÖQV
Vernetzungsflächen gemäss ÖQV
Trend Total ÖAV bis 2015
Trend Qualitätsflächen bis 2015
Trend Vernetzungsflächen bis 2015
14000
12000
8000
6000
4000
2000
2015
2014
2013
2012
2011
2010
2009
2008
2007
2006
2005
2004
2003
2002
2001
2000
1999
1998
1997
1996
0
1995
Hektaren
10000
A7
Anzahl Gemeinden mit Vernetzungsprojekten nach Ökoqualitätsverordnung (Quelle: FNS)
Anzahl Gemeinden mit bewilligten und sich in Umsetzung befindenen Vernetzungsprojekten
Trend bis 2015
Zielwert (alle Gemeinden: 171)
180
160
120
100
80
60
40
20
2015
2014
2013
2012
2011
2010
2009
2008
2007
2006
2005
2004
2003
2002
2001
2000
1999
1998
1997
1996
0
1995
Anzahl Gemeinden
140
A8
Wald (NSGK-Kapitel 5.2)
Teilziele
Zielwert
NSGK
Zielerreichung überprüfen
Die Verwertung von Holz fördern
Mehraufwand entschädigen
Naturkundlich bedeutende Waldobjekte
erhalten und fördern
(vorübergehend) Lichte Wälder fördern
(Beschirmungsgrad 0-70%)
(dauernd) Lichte Wälder fördern
Waldreservate einrichten
Den Wald als Lebensraum erhalten und
aufwerten
Wald und Kulturraum vernetzen
Aufforstungen gezielt einsetzen
Zielerreichung
2005
100%
15%
40%
Prognose «Basis2005»
Trend
Zielerreichung
2015
100%
�
30%
�
60%
�
6185 ha
56%
�
90%
4500 ha
100%
�
100%
1000 ha
1700 ha
38%
76%
�
�
60%
82%
58%
�
63%
5%
48%
52%
�
�
23%
48%
64%
Neugestaltung des Finanzausgleichs (NFA)
20 ha Naturwaldreservate; 20 ha Ersteingriffe Waldränder und 70 ha Folgeeingriffe;
auf 150 ha Pflege für Artenförderungsmassnahmen (primär Massnahmen zur
Förderung lichter Wälder); 30 ha Mittel-/Niederwald; 486 ha Eichenförderung;
Förderung des naturnahen Waldbaus und Einrichten von Waldreservaten wenn
immer möglich; keine Leistungen für Alt-/Totholzinseln.
Bemerkung: Zusätzlich auf 430 ha Schaffung und Pflege lichter Wälder aus Mitteln
des Natur- und Heimatschutz-Fonds.
Entwicklung 1995 bis 2005
Erarbeitung neuer Grundlagen. Bezeichnung der Naturwaldreservate. Schaffung
von lichten Wäldern. Defizite bei der Förderung der Holznutzung, der Vernetzung
von Kulturland und Wald und bei den seltenen Baumarten.
Trends
Grosser Einfluss des Holzpreises, wobei dieser momentan keinen Trend zeigt; Holz
als Energiequelle wird bei höheren Ölpreisen und bei Förderbeiträgen attraktiver;
Das geplante Holzheizkraftwerk in Aubrugg wird eine grosse Nachfrage nach
Holzschnitzeln auslösen. Dadurch dürfte es einerseits einfacher werden,
minderwertiges Holz, welches bei Holzerarbeiten zugunsten des Naturschutzes oft
anfällt, zu verwerten, andererseits dürfte dadurch vermehrt Totholz entfernt werden;
Die Ausscheidung weiterer Reservate dürfte schwierig sein; grosse Aktivitäten im
Lichten Wald, bei der Förderung von Eichen und Eiben und bei der Pflege von
Waldrändern.
Aufwand
Kernaufgabe der Abteilung Wald. Innerhalb der FNS soll mit
mindestens gleich bleibendem Ressourceneinsatz weitergearbeitet
werden (v.a. Projekt Lichter Wald).
Gesamtaufwand ca. wie bisher.
Prognose Zielerreichung
52%
Zielerreichung 2005
64%
2015
A9
Entwicklungstrends für ausgewählte Teilziele
Anteil der naturkundlich bedeutenden Wälder, für die Waldentwicklungspläne
festgesetzt sind (Quelle für Daten bis 2006: Abteilung Wald)
Anteil WNB* mit Waldentwicklungsplänen
Trend bis 2015 (Annahme)
100
90
80
70
Prozent
60
50
40
30
20
10
2015
2014
2013
2012
2011
2010
2009
2008
2007
2006
2005
2004
2003
2002
2000
1999
1998
1997
1996
1995
0
* Inventar der Waldstandorte von naturkundlicher Bedeutung
Anteil der dauernd lichten Wälder
Lichte Wälder (ha)
Trend bis 2015 (Annahme)
Zielwert NSGK
1100
1000
900
800
600
500
400
300
200
100
2015
2014
2013
2012
2011
2010
2009
2008
2007
2006
2005
2004
2003
2002
2001
2000
1999
1998
1997
1996
0
1995
Hektaren
700
A10
Anteil der Waldreservate (Quelle für Daten bis 2006: Abteilung Wald)
Naturwaldreservate (ha)
Trend bis 2015 (gemäss NFA)
Zielwert NSGK
1800
1600
1400
1000
800
600
400
200
2015
2014
2013
2012
2011
2010
2009
2008
2007
2006
2005
2004
2003
2002
2001
2000
1999
1998
1997
1996
0
1995
Hektaren
1200
A11
Moore, Quellsümpfe, Riedwiesen (NSGK-Kapitel 5.3.1)
Teilziele
Zielwert
NSGK
Alle Moore erhalten (inventarisierte
Moore)
Alle Moore erhalten
(Umgebungsschutz)
Moore vor schädigenden Einflüssen aus
dem Umland abschirmen
Beeinträchtige Moorflächen
regenerieren
Moore durch Ergänzungsflächen
aufwerten
Durch Luftverschmutzung bedingten
Nährstoffeintrag verringern
Zielerreichung
2005
Prognose «Basis2005»
Trend
Zielerreichung
2015
1800 ha
92%
�
98%
600 ha
61%
�
85%
15%
�
23%
28%
�
71%
20%
�
40%
0%
�
0%
1200-1300
ha
36%
45%
Neugestaltung des Finanzausgleichs (NFA)
Erarbeitung von Grundlagen für Flachmoor-Revitalisierungen; Schutzlegung von
Moorbiotopen inkl. Pufferzonen gemäss BAFU-Schlüssel; Pflege und Unterhalt von
Flach- und Hochmooren von nationaler Bedeutung und von nicht nationalen
Objekten;
Spezialprojekte „Umsetzung Flach- und Hochmoorrevitalisierungen“ und
„Umsetzung von Aufwertungsmassnahmen in grossen Schutzgebieten“
(insbesondere die Feuchtgebiete Pfäffikersee, Lützelsee, Eigental, Chrutzelen): ein
weiteres grosses HM-Objekt ist umfassend regeneriert, für kleinere HM-Objekte
von nationaler Bedeutung sind Regenerationsmassnahmen umgesetzt; Bestehende
FM-Objekte sind gemäss Prioritätenliste aufgewertet, die prioritären FM-Zielarten
sind gezielt gefördert, prioritäre ehemalige Moorflächen sind in hoher Qualität
regeneriert; Umsetzung prioritärer Aufwertungsmassnahmen in den grossen
Schutzgebieten.
Entwicklung 1995 bis 2005
Die Moor- und Riedflächen sind zum grossen Teil gesichert. Massnahmen zum
qualitativen Schutz und zur Regeneration sind erst teilweise oder nur in Ansätzen
umgesetzt. Der Nährstoffeintrag aus der Luft ist noch immer viel zu hoch.
Trends
Das Hochmoor-Regenerationsprogramm wird 2015 abgeschlossen sein. Ein
Aktionsplan Flachmoore wird erarbeitet und Objekte sollen gezielt aufgewertet
werden. Durch die erhöhten Anforderungen an Vernetzungsprojekte dürfte die
Fläche des Umgebungsschutzes deutlich zunehmen und es ist davon auszugehen,
dass Moore durch Ergänzungsflächen vermehrt aufgewertet werden.
Aufwand
Durch Priorität bei Flachmooren insgesamt steigender
Ressourceneinsatz.
Prognose Zielerreichung
36%
Zielerreichung 2005
45%
2015
A12
Entwicklungstrends für ausgewählte Teilziele
Geschützte Moorflächen im Kanton Zürich
2005
2015 (Trend,
geschätzt)
2006
Hektaren
Anteil
Moore mit überkommunaler
Schutzverordnung
1346
75%
Streuwiese als ökologische
Ausgleichsfläche angemeldet
307
17%
Moore mit kommunaler
Schutzverordnung oder
Pflegeverträgen
keine Angaben
Total
1653
92%
Zielwert
1800
100%
Hektaren
Anteil
keine Auswertung
304
17%
Hektaren
Anteil
1450
81%
350
19%
1800
100%
Regeneration beeinträchtigter Moorflächen. Bei den Flachmooren ist die
Entwicklungskurve zwischen 1995 und 2005 nicht genau bekannt.
regenerierte Hochmoor-Fläche
Trend bis 2015 (Annahme)
regenerierte Flachmoor-Fläche
Trend bis 2015 (Annahme)
160
140
100
80
60
40
20
2015
2014
2013
2012
2011
2010
2009
2008
2007
2006
2005
2004
2003
2002
2001
2000
1999
1998
1997
1996
0
1995
Hektaren
120
A13
Ackerland (NSGK-Kapitel 5.3.2)
Teilziele
Zielwert
NSGK
Die heutigen Vorkommen seltener und
bedrohter Ackerbegleitkräuter ermitteln
und soweit wie möglich erhalten
Programm zur Förderung der
Ackerbegleitflora unter Berücksichtigung
der regionalen Fauna ausarbeiten
60 ha
Bei der Neuschaffung von
Ackerbiotopen und Ackerrandstreifen wo
immer möglich im Boden noch
vorhandenes Samenreservoir nutzen
Bewirtschaftungsmodelle erproben
386/1486 ha
vgl. Hecken
Saumbiotope schaffen
Zielerreichung
2005
Prognose «Basis2005»
Trend
Zielerreichung
2015
5%
�
10%
30%
�
30%
0%
�
10%
5%
�
5%
60%
�
80%
20%
27%
Neugestaltung des Finanzausgleichs (NFA)
keine Angaben
Entwicklung 1995 bis 2005
Durch den ökologischen Ausgleich wurden grossflächig Acker- und Saumbiotope
geschaffen. Schutz- und Fördermassnahmen für gefährdete Ackerbegleitflora
wurden bisher nicht realisiert. Die notwendigen nährstoffarmen Standorte und
Spezialstandorte fehlen weiterhin.
Trends
Durch Anpassungen in der Direktzahlungs- und Ökoqualitäts-Verordnung wurde im
Jahr 2008 der Typ "Säume auf Ackerflächen" eingeführt. Dadurch ist insgesamt von
einer geringen Steigerung des Umsetzungsstands auszugehen. Insgesamt bleiben
die Aktivitäten für dieses Ziel aber auf einem bescheidenen Niveau.
Aufwand
Seit 1995 wurde an diesem Ziel an der FNS kaum gearbeitet. Die
Ressourcen lassen auch in den nächsten Jahren kaum Veränderung
zu.
Prognose Zielerreichung
20%
Zielerreichung 2005
27%
2015
A14
Entwicklungstrend für ein ausgewähltes Teilziel
Als ökologische Ausgleichsflächen angemeldete Acker- und Saumbiotope (Quelle: ALN)
Säume auf Ackerflächen (neu seit 2008)
Trend Buntbrache
Buntbrache
Trend Ackerschonstreifen
Ackerschonstreifen
Trend Rotationsbrache
Rotationsbrache
Trend Hecken und Feldgehölze mit Qualität
Hecken und Feldgehölze mit Qualität
Zielw ert NSGK (516 ha)
600
500
300
200
100
2015
2014
2013
2012
2011
2010
2009
2008
2007
2006
2005
2004
2003
2002
2001
2000
1999
1998
1997
1996
0
1995
Hektaren
400
A15
Rebland (NSGK-Kapitel 5.3.3)
Teilziele
Zielwert
NSGK
Das bestehende Vorkommen bedrohter
Arten und wertvoller Lebensräume
erhalten und fördern
Bewirtschaftungsmethoden überprüfen
Ökologisierung fördern
Kleinstrukturen erhalten, fördern und
aufwerten
Zielerreichung
2005
Prognose «Basis2005»
Trend
Zielerreichung
2015
5%
�
2%
5%
84%
�
�
0%
90%
0%
�
0%
24%
23%
Neugestaltung des Finanzausgleichs (NFA)
keine Angaben
Entwicklung 1995 bis 2005
Keine Aktivitäten mit Ausnahme einzelner Untersuchungen zu
Bewirtschaftungseinflüssen und der Vermehrung seltener Geophyten. Ein grosser
Teil der Rebfläche wird mit ökologischem Leistungsnachweis bewirtschaftet.
Trends
Durch Anpassungen in der Direktzahlungs- und Ökoqualitäts-Verordnung wurde ein
Qualitätszuschlag für natürliche Artenvielfalt in Reben eingeführt. Dies dürfte die
Biodiversität in den Reben erhöhen, aber davon werden die seltenen und bedrohten
Arten der Rebberge kaum profitieren, da diese auf ganz spezifische Bedingungen
und Massnahmen angewiesen sind. Wegen fehlenden Ressourcen ist von einer
Verschlechterung der Situation für diese Arten auszugehen.
Aufwand
Seit 1995 wurde an diesem Ziel an der FNS kaum gearbeitet. Die
Ressourcen lassen auch in den nächsten Jahren kaum Veränderung
zu.
Prognose Zielerreichung
24%
Zielerreichung 2005
23%
2015
A16
Wiesen und Weiden (NSGK-Kapitel 5.3.4)
Teilziele
Zielwert
NSGK
Zielerreichung
2005
Prognose «Basis2005»
Trend
Zielerreichung
2015
Bestehende Magerwiesen erhalten
1000 ha
50%
�
70%
Magerwiesenflächen ausdehnen
4000 ha
3%
�
10%
Wiesland mit Kleinstrukturen aufwerten
�
Verteilung der Dauerwiesen erhalten
�
27%
40%
Neugestaltung des Finanzausgleichs (NFA)
Pflege und Unterhalt von Magerwiesen; „Umsetzung Aktionsplan Trockenwiesen
und –weiden“: Aufwertung bestehender TWW-Objekte gemäss Prioritätenliste,
Schaffung neuer TWW-Flächen, die in kurzer Zeit eine hohe Qualität aufweisen,
prioritäre TWW-Zielarten sind gezielt gefördert.
Entwicklung 1995 bis 2005
Die Erhaltung der bestehenden Magerwiesen konnte nur gut zur Hälfte erreicht
werden. Die Ausdehnung der Magerwiesenfläche gelang erst in Einzelfällen.
Trends
Die vorgesehenen Anpassungen in DZV/ÖQV werden wenig Auswirkungen auf
dieses Ziel zeigen, da die Qualität von angemeldeten Wiesen, selbst mit
Qualitätszuschlag, den Anforderungen gemäss NSGK nicht genügen.
Aufwand
Durch Aktionsplan Trockenwiesen und –weiden insgesamt grösserer
Ressourceneinsatz. Es ist (weiterhin) nicht davon auszugehen, dass
die ÖQV wesentlich zur Zielerreichung beiträgt, da die
Qualitätsansprüche für die Ausrichtung des Qualitätsbeitrags zu tief
sind.
Prognose Zielerreichung
27%
Zielerreichung 2005
40%
2015
A17
Obstgärten (NSGK-Kapitel 5.3.5)
Teilziele
Zielwert
NSGK
Heutigen Bestand von 270'000 Bäumen
sichern und langfristig einen Bestand
von 340'000 Bäumen anstreben
Mindestens 100 wertvolle bestehende
Obstgärten bezeichnen und umfassend
aufwerten
Die extensive Nutzung der
Unterkulturen fördern
Absatz fördern, Marketingkonzept
Sortenvielfalt sichern
Bio-/IP-Obstbau fördern
Ausbildungsangebot fördern
Höhlenbäume schonen
Zielerreichung
2005
Prognose «Basis2005»
Trend
Zielerreichung
2015
340000
54%
�
54%
100
29%
�
48%
1400 ha
8%
�
15%
33%
90%
94%
80%
20%
51%
�
�
�
�
�
33%
90%
94%
80%
20%
54%
Neugestaltung des Finanzausgleichs (NFA)
keine Angaben
Entwicklung 1995 bis 2005
Bestand an Hochstammobstbäumen ist kontinuierlich gesunken. Die seit 2002
gültige Beitragsregelung fördert die Qualität. Die Mostobstmenge hat stark
abgenommen – trotz steigender Nachfrage nach Most.
Trends
Durch Anpassungen in der Direktzahlungs- und Ökoqualitäts-Verordnung wurden
die Qualitätszuschläge für Hochstammobstbäume stark erhöht. Der
Vernetzungsbeitrag wird verdoppelt. Diese Änderungen dürften bei den Teilzielen,
die auf die Qualität abzielen, zu Zunahmen führen. Bei der Anzahl Obstbäume ist
wegen Feuerbrand und geringen Anreiz, Bäume zu pflanzen, vom status quo oder
von einer leichten Abnahme auszugehen. Ansonsten dürften sich kaum
Veränderungen geben.
Aufwand
Innerhalb der FNS soll mit mindestens gleichbleibendem
Ressourceneinsatz weitergearbeitet werden.
Prognose Zielerreichung
51%
Zielerreichung 2005
54%
2015
A18
Entwicklungstrends für ausgewählte Teilziele
Bestand der Hochstammobstbäume im Kanton Zürich (Quelle für Daten bis 2001:
Eidg. Alkoholverwaltung)
Bemerkung: Trend nicht bis 2015, da 2011 vermutlich wieder eine Obstbaumzählung
stattfinden wird.
Anzahl Hochstammobstbäume
Trend bis 2011 (Annahme)
Zielwert langfristig
Zielwert mittelfristig
600'000
500'000
Anzahl
400'000
300'000
200'000
100'000
0
1981
1991
2001
2011
Anzahl wertvoller Obstgärten
Anzahl wertvolle Obstgärten
Trend bis 2015 (Annahme)
Zielwert
120
100
60
40
20
2015
2014
2013
2012
2011
2010
2009
2008
2007
2006
2005
2004
2003
2002
2001
2000
1999
1998
1997
1996
0
1995
Anzahl
80
A19
Bestand an Zurechnungsflächen (ökologische Ausgleichsflächen in der Umgebung
von Hochstammobstgärten, für die Beiträge gemäss ÖQV ausbezahlt werden;
Quelle für Daten bis 2006: ALN)
Zurechnungsfläche
Trend bis 2015 (Annahme)
Zielwert
1600
1400
1200
800
600
400
200
2015
2014
2013
2012
2011
2010
2009
2008
2007
2006
2005
2004
2003
2002
2001
2000
1999
1998
1997
1996
0
1995
Hektaren
1000
A20
Hecken und Saumbiotope (NSGK-Kapitel 5.3.6)
Teilziele
Zielwert
NSGK
Wertvolle Hecken erhalten
Bestand an Hecken (und Saumbiotopen
130/364 ha
erhalten)
Hecken aufwerten
Heckendichte erhöhen, insbesondere
Hecken- und Magerwiesenmosaike
fördern
Neupflanzung den lokalen
Gegebenheiten anpassen
Nach Regionen differenziert typische
und seltene Heckengehölze fördern
Den Bestand an Saumbiotopen fördern 386/1486 ha
Zielerreichung
2005
12%
Prognose «Basis2005»
Trend
Zielerreichung
2015
30%
�
�
50%
55%
�
60%
30%
�
30%
33%
31%
�
60%
46%
27%
keine Daten
keine Daten
Neugestaltung des Finanzausgleichs (NFA)
keine quantitativen Angaben
Entwicklung 1995 bis 2005
Dieser Bereich bildete keinen Schwerpunkt. Die Qualitätsziele sind vermutlich nur in
Ansätzen erreicht. Die Heckenpflege erfolgt mehrheitlich nicht optimal, so dass das
Potenzial nicht ausgeschöpft wird.
Trends
Durch Anpassungen in der Direktzahlungs- und Ökoqualitäts-Verordnung wurden
im Jahr 2008 der Qualitätszuschlag für Hecken erhöht und der Typ Säume auf
Ackerflächen eingeführt. Der Vernetzungsbeitrag wird verdoppelt und entlang von
Gewässern sind neu 6 m als Grünlandstreifen zu nutzen. Diese Änderungen dürften
bei diesem Ziel deshalb zu einer deutlichen Zunahme der Zielerreichung führen.
Aufwand
Weiterhin eher geringe Aktivitäten. Im vorgesehenen Projekt
"Zusammenarbeit mit Gemeinden" ist die Verbesserung der Qualität
von naturnahen Flächen ein wichtiges Ziel.
Prognose Zielerreichung
31%
Zielerreichung 2005
46%
2015
A21
Entwicklungstrends für ausgewählte Teilziele
Flächen der Hecken und Feldgehölze, welche als ökol. Ausgleichsfläche
angemeldet sind und welche Qualität aufweisen (Quelle: ALN)
Hecken und Feldgehölze als ÖAF angemeldet
Trend bis 2015 (Annahme)
Hecken und Feldgehölze mit Qualität
Zielwert langfristig
Zielwert mittelfristig
400
350
Hektaren
300
250
200
150
100
50
2014
2015
2014
2015
2013
2012
2011
2010
2009
2008
2007
2006
2005
2004
2003
2002
2001
2000
1999
1998
1997
1996
1995
0
Als ökologische Ausgleichsflächen angemeldete Saumbiotope (Quelle: ALN)
Ackerschonstreifen
Buntbrachen
Saumbiotope entlang Hecken
Rotationsbrachen
Trend bis 2015 (Annahme)
Zielwert langfristig
Zielwert mittelfristig
1600
1400
1000
800
600
400
200
2013
2012
2011
2010
2009
2008
2007
2006
2005
2004
2003
2002
2001
2000
1999
1998
1997
1996
0
1995
Hektaren
1200
A22
5.4.1 Fliessgewässer (NSGK-Kapitel 5.4.1)
Teilziele
Zielwert
NSGK
Durchgängig naturnahe
Fliessgewässersysteme fördern
Für biologisch wertvolle Gewässer
Schutzmassnahmen treffen
Biologisch wertvolle, aber teilweise
beeinträchtigte Fliessgewässer vorrangig
aufwerten
Beim Gewässerunterhalt und -ausbau
Naturwerte bewahren und fördern
Dynamische Prozesse zulassen
Gewässerbelastung weiter verringern,
vorrangig bei den biologisch
bedeutenden Gewässern
Natürlichen Trockenwetterabfluss
sicherstellen
Weiterbildung über Naturschutz und
Ökologie von Gewässern fördern
Zielerreichung
2005
750 ha
Prognose «Basis2005»
Trend
Zielerreichung
2015
12%
�
23%
20%
�
25%
70%
�
85%
90%
�
95%
30%
�
45%
64%
�
80%
60%
�
65%
60%
�
70%
51%
61%
Neugestaltung des Finanzausgleichs (NFA)
Daten beim Amt für Abwasser, Wasser, Energie und Luft (AWEL)
Entwicklung 1995 bis 2005
Verschiedene Massnahmen zum Schutz und zur Aufwertung der grösseren
Fliessgewässer wurden mit teilweise gutem Erfolg ausgeführt. Nicht ausgeschöpft ist
das grosse Potenzial bezüglich Naturnähe und Dynamik.
Trends
Zunahme der Umsetzung v.a. durch Renaturierung von Gewässern und durch
weitere Fortschritte in der Gewässerqualität.
Aufwand
Aktivitäten v.a. beim AWEL
Prognose Zielerreichung
51%
Zielerreichung 2005
61%
2015
A23
Entwicklungstrends für ausgewählte Teilziele
Wiederbelebungspotential und Revitalisierungen der Fliessgewässer
(Quelle bis 2004: AWEL)
2004
Potenzial
Revitalisierungen
Ausdolungen
Insgesamt
2015 (Trend, geschätzt)
RealisierungsZielerreistand chungsgrad
400 km
35 km
8%
75 km
25 km
23%
475 km
60 km
12%
Kilometer
Prozent
120 km
23%
Anteil der Fliessgewässermessungen, die die gesetzlichen Qualitätsanforderungen
für die Stoffe Nitrat, Nitrit, Ammonium, Phosphat und gelösten organischen
Kohlenstoff
erfüllen.
Bis
2020
sollen
90%
der
Gewässer
die
Qualitätsanforderungen erfüllen (Quelle bis 2005: AWEL)
Wasserqualität Fliessgewässer
Trend bis 2015
100
90
80
60
50
40
Messpriode 1994-1999,
anschliessend jährlich
30
20
10
2015
2014
2013
2012
2011
2010
2009
2008
2007
2006
2005
2004
2003
2002
2001
2000
1999
1998
1997
1996
0
1995
Prozent
70
A24
Stillgewässer (NSGK-Kapitel 5.4.2)
Teilziele
Zielwert
NSGK
Die Stillgewässer und ihre Artenvielfalt
erhalten
Neue Stillgewässer schaffen
Gewässerbelastung weiter verringern
Zielerreichung
2005
50 ha
Prognose «Basis2005»
Trend
Zielerreichung
2015
60%
�
64%
25%
60%
48%
�
�
30%
70%
55%
Neugestaltung des Finanzausgleichs (NFA)
Daten beim Amt für Abwasser, Wasser, Energie und Luft (AWEL)
Entwicklung 1995 bis 2005
Verschiedene Seeschutzzonen konnten erlassen werden. Massnahmen zur
Reduktion der Phosphatbelastung werden laufend umgesetzt. Noch besteht ein
grosses Potenzial beim Schutz und bei der Neuschaffung von Kleingewässern.
Trends
Weitere Verbesserung der Wasserqualität in Seen durch die
Gewässerschutzmassnahmen. Schwerpunkt für neue Weiher und für Förderung der
Artenvielfalt in Stillgewässern fehlt.
Aufwand
Aktivitäten v.a. beim AWEL
Prognose Zielerreichung
48%
Zielerreichung 2005
55%
2015
A25
Entwicklungstrends für ausgewählte Teilziele
Überkommunal bedeutende See- und Uferschutzzonen (Zonen VA und VB*) mit
Seeschutzzonen (SVO) (Quelle: FNS)
See- und Uferschutzzonen (Zonen VA und VB)
Trend bis 2015
300
250
Hektaren
200
150
100
50
2015
2014
2013
2012
2011
2010
2009
2008
2007
2006
2005
2004
2003
2002
2001
2000
1999
1998
1997
1996
1995
0
*Zonen VA und VB sind verschiedene Typen von Schutzzonen, die der Erhaltung von Gewässern
und Ufern als Lebensraum seltener Tier- und Pflanzenarten dienen
Anzahl Stellen, an denen der Amphibienzug durch fixe und betreute (mobile)
Einrichtungen unterstützt wird (Quelle: FNS)
Anzahl Amphibienschutzanlagen
Trend bis 2015
70
60
40
30
20
10
2015
2014
2013
2012
2011
2010
2009
2008
2007
2006
2005
2004
2003
2002
2001
2000
1999
1998
1997
1996
0
1995
Anzahl
50
A26
Abbaugebiete (NSGK-Kapitel 5.4.3)
Teilziele
Zielwert
NSGK
Wertvolle Lebensräume in Gruben
erhalten
Den biologischen Wert der Gruben
sichern
Bei neuen Abbauvorhaben
Grubenbiotope zur Erhaltung der
Artenvielfalt ausscheiden
Biotopverbund von Grubenbiotopen in
Schwerpunktgebieten fördern
Zielerreichung
2005
250 ha
15% Ersatz/Ausgleichslebensräume
Prognose «Basis2005»
Trend
Zielerreichung
2015
50%
�
63%
50%
�
75%
55%
�
63%
30%
�
40%
46%
60%
Neugestaltung des Finanzausgleichs (NFA)
Spezialprojekt „Umsetzung von Aufwertungsmassnahmen in Kiesgruben“: in
prioritären Kiesgruben-Objekten (hauptsächlich von nationaler Bedeutung) sind
Aufwertungsmassnahmen für die gebietsspezifischen Arten umgesetzt.
Entwicklung 1995 bis 2005
Sicherung von Flächen in neuen Gruben. Qualität dieser Flächen und die
Vernetzung zwischen den Grubenbiotopen sind jedoch noch mangelhaft. Dank der
Aufwertung von Inventargebieten gelang die Bestandessicherung seltener
Amphibienarten.
Trends
Aufwertungsmassnahmen in Kiesgruben bilden weiterhin einen Schwerpunkt,
weshalb in den nächsten Jahren mit einer verhältnismässig starken Zunahme des
Umsetzungsstands zu rechen ist.
Aufwand
Innerhalb der FNS soll mit mindestens gleichbleibendem
Ressourceneinsatz weitergearbeitet werden.
Gesamtaufwand ca. wie bisher
Prognose Zielerreichung
46%
Zielerreichung 2005
60%
2015
A27
Entwicklungstrend für ein ausgewähltes Teilziel
Naturnahe Flächen in Abbaugebieten, die in genehmigten Gestaltungsplänen ausgeschieden
sind (Quelle bis 2005: ARV)
Naturnahe Flächen (aufsummiert)
Trend bis 2015
160
140
120
80
60
40
20
2015
2014
2013
2012
2011
2010
2009
2008
2007
2006
2005
2004
2003
2002
2001
2000
1999
1998
1997
1996
0
1995
Hektaren
100
A28
Mensch und Natur im Siedlungsraum (NSGK-Kapitel 5.5)
Teilziele
Zielwert
NSGK
Bevölkerung und Behörden für den
Naturschutz im Siedlungsgebiet
gewinnen
Das Siedlungsgebiet gesamthaft als
vielfältigen, naturbezogenen
Lebensraum für Menschen, Tiere und
Pflanzen aufwerten
Seltene und bedrohte Arten sowie ihre
Lebensräume erhalten und fördern
Siedlungen mit Vernetzungs- und
Gestaltungselementen durchsetzen
Zielerreichung
2005
Prognose «Basis2005»
Trend
Zielerreichung
2015
30%
�
25%
60%
�
60%
30%
�
35%
25%
�
25%
36%
36%
Neugestaltung des Finanzausgleichs (NFA)
keine Angaben
Entwicklung 1995 bis 2005
Der Kanton ist in diesem Bereich kaum aktiv geworden. Vor allem die Städte und
verschiedene Gemeinden haben erfolgreich Aktionen und Projekte realisiert. Die
Aktionen sind weit gestreut.
Trends
Kaum grössere Aktionen durch den Kanton geplant (analog «Paradiestram»). Bei
den Gemeinden vermutlich ähnliche Aktivitäten wie bisher.
Durch verdichtetes Bauen und durch die rege Bautätigkeit ist eher von einem
Verlust an Biodiversität und Vernetzung auszugehen.
Aufwand
Innerhalb der FNS gleich bleibender Ressourceneinsatz auf tiefem
Niveau.
Prognose Zielerreichung
36%
Zielerreichung 2005
36%
2015
A29
Landschaft (NSGK-Kapitel 6)
Teilziele
Zielwert
NSGK
Die Landschaft allgemein fördern
Landschafts-Förderungsgebiete
bevorzugt aufwerten
Besonders wertvolle Landschaftsteile
schützen
Intensiv genutzte Landschaften aufwerten
Zielerreichung
2005
56%
Prognose «Basis2005»
Trend
Zielerreichung
2015
59%
�
58%
�
80%
32%
�
42%
14%
�
15%
40%
49%
Neugestaltung des Finanzausgleichs (NFA)
Schutzlegung, Aufsicht und Betreuung von Moorandschaften, BLN und von nicht
national bedeutenden Landschaften.
Entwicklung 1995 bis 2005
Die rechtliche Sicherung der Landschaftsschutzgebiete ist zu zwei Dritteln erfüllt.
Die Landschaftsschutzziele werden nur ungenügend beachtet und der Druck auf die
Landschaft ist unvermindert hoch.
Trends
Aufgrund der vorgesehenen Erhöhung des Vernetzungsbeitrages dürfte auch in
den nächsten Jahren der Anreiz hoch sein, Vernetzungsprojekte auszuarbeiten.
Der Anteil geschützter wertvoller Landschaftsteile dürfte zunehmen. Bei der
allgemeinen Förderung der Landschaft und der Aufwertung intensiv genutzter
Landschaften sind kaum Fortschritte zu erwarten.
Aufwand
Bearbeitung bei der FNS und beim Amt für Raumordnung und
Vermessung (ARV). In der FNS etwa gleich bleibender Aufwand.
Prognose Zielerreichung
40%
Zielerreichung 2005
49%
2015
A30
Entwicklungstrend für ein ausgewähltes Teilziel
Mittels Schutzverordnung, alt- und neurechtlich geschützte Landschaftsschutzgebiete
gemäss Richtplan (Quelle: FNS)
Mittels Schutzverordnung geschützte Landschaftsschutzgebiete
Trend bis 2015
Zielwert
100%
60%
40%
20%
2015
2014
2013
2012
2011
2010
2009
2008
2007
2006
2005
2004
2003
2002
2001
2000
1999
1998
1997
1996
0%
1995
Anteil
80%
A31
Bildung und Öffentlichkeitsarbeit (NSGK-Kapitel 7.1)
Teilziele
Zielwert
Zielerreichung
NSGK
2005
Die gesamte Bevölkerung vermehrt über
10-20
Natur- und Landschaftsschutz
Naturerleb40%
informieren und sensibilisieren
nisgebiete
Naturschutz-Bildung in Schulen aller
45%
Stufen
Ausgewählte Personenkreise gezielt
30%
ansprechen
38%
Prognose «Basis2005»
Trend
Zielerreichung
2015
�
50%
�
45%
�
33%
43%
Neugestaltung des Finanzausgleichs (NFA)
Spezialprojekt „Beiträge an Naturschutzzentren sowie Stiftungen“
Entwicklung 1995 bis 2005
Es wurden verschiedene erfolgreiche Aktionen für die Öffentlichkeit durchgeführt
und permanente Angebote eingerichtet. Die flankierende Informationsarbeit zu
laufenden Projekten bildete dabei einen Schwerpunkt. Der Bereich «Bildung» wurde
wenig bearbeitet.
Trends
Erarbeitung eines Konzepts für Naturzentren im Kanton Zürich in Zusammenarbeit
mit Zürcher Hochschulen in Arbeit. Neues Naturzentrum an der Thur für 2011
geplant.
Aufwand
In der FNS wird zunehmender Aufwand erwartet.
Prognose Zielerreichung
38%
Zielerreichung 2005
43%
2015
A32
Forschung (NSGK-Kapitel 7.2)
Teilziele
Zielwert
NSGK
Schaffen eines Koordinationsgremiums
Förderung der Naturschutzökologie
Erarbeiten eines
Beobachtungsprogramms
Dokumentation und Information
verbessern
Zielerreichung
2005
20%
10%
Prognose «Basis2005»
Trend
Zielerreichung
2015
20%
�
15%
�
60%
�
60%
60%
�
70%
38%
41%
Neugestaltung des Finanzausgleichs (NFA)
keine Angaben
Entwicklung 1995 bis 2005
Einige Aspekte wurden realisiert, insbesondere Erfolgskontrollen. Die
Zusammenarbeit mit Hochschulen wurde fallweise gepflegt, doch nimmt das
Interesse der Hochschulen (Universität und ETH) an der Forschung für
Naturschutzökologie stark ab.
Trends
Durch Fachhochschulen vermutlich vermehrt Arbeiten in Naturschutzökologie;
Verbesserung in der Dokumentation vorgesehen.
Aufwand
Bearbeitung in der FNS mit tendentiell steigendem Aufwand.
Prognose Zielerreichung
38%
Zielerreichung 2005
41%
2015
A33
Anhang 5.3
Zusammenfassungen relevanter Berichte
Nationale Ebene
�
«Zustand der Biodiversität in der Schweiz – Ergebnisse des Biodiversitätsmonitorings
Schweiz (BDM) im Überblick. Stand: Mai 2009»
�
Die biologische Vielfalt in der Schweiz ist gross. Die Gesamtartenzahl wird auf weit
über 40'000 geschätzt. Die Zahl der wild lebenden Tierarten, die mit dem BDM erfasst
werden, ist zwischen 1997 und 2006 konstant geblieben.
�
Die mittleren Höhenlagen der Alpen sind die eigentlichen «Hotspots» der biologischen
Vielfalt in der Schweiz.
�
Insbesondere in Wiesen und Weiden wurde festgestellt, dass die für einzelne
Standorte charakteristischen Arten verschwinden, während sich anspruchslose und
ohnehin schon häufige Arten wie der Löwenzahn weiter ausbreiten.
�
11.4% der landwirtschaftlichen Nutzfläche sind als ökologische Ausgleichsflächen
angemeldet.
�
Insgesamt weist nur ein Viertel der angemeldeten Wiesen, Streueflächen,
Hochstamm-Obstgärten und Hecken die Qualität gemäss ÖQV auf.
�
Viele Vogelarten des Kulturlandes weisen Bestandeseinbussen auf.
�
Die Qualität der Moore hat deutlich abgenommen. Beträchtliche Flächenanteile
wurden innerhalb von 10 Jahren trockener, torfärmer und verbuschten.
�
Die Trockenwiesen von nationaler Bedeutung verlieren weiterhin an Fläche.
�
Insgesamt haben die Ökoprogramme in der Landwirtschaft bislang noch nicht den
gewünschten Erfolg gebracht. Die Lage und die Qualität dieser Flächen sind oft
mangelhaft und müssen verbessert werden.
�
Der Wald hat gesamtschweizerisch für die Biodiversität eine grosse Bedeutung. Diese
Aussage gilt für die untersuchten Artengruppen1 im Mittelland jedoch nur für
Schnecken. Für die Artenvielfalt braucht es sowohl offene, ausgelichtete
Waldbestände als auch grossflächig ungenutzte Wälder mit natürlicher Dynamik.
�
Es gibt heute mehr naturverjüngte Wälder und einen grösseren Totholzanteil.
�
Auf unversiegelten Flächen im Siedlungsraum ist die Vielfalt an Pflanzen- und
Tierarten unerwartet hoch.
�
«Umwelt Schweiz 2009»
�
Abnahme der Landwirtschaftsbetriebe und Zunahme der durchschnittlichen
Betriebsgrösse
�
Zwischen 1996 und 2007 Abnahme der Anzahl Rinder um 10% und Zunahme der
Anzahl Schweine von 1.4 auf 1.6 Millionen
�
Zwischen 1980 und 2000 Verlust von schätzungsweise 25 bis 30% der
Trockenwiesen und Rückgang der Moorfläche
�
Ca. 58'000 ha an ökologischen Ausgleichsflächen im Talgebiet (angestrebt werden
65'000)
�
Verbesserung der Luft in den letzten 25 Jahren, jedoch zum Teil massive
Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte beim Stickstoffdioxid, Ozon und
Feinstaub
�
Zunahme der durchschnittlichen Temperatur während der letzten Jahre um 1.8 °C bei
weitgehend gleich bleibenden Niederschlagsmengen
�
In intensiv landwirtschaftlich genutzten Gebieten und in den Agglomerationen erhöhte
Nitrat-Konzentrationen im Grundwasser
1
Gefässpflanzen, Moose, Mollusken (Gehäuseschnecken), Brutvögel und Tagfalter
A34
�
�
�
�
�
�
�
�
�
�
�
�
�
Mannigfaltige Einwirkungen auf Oberflächengewässer: starke Verbauung,
Austrocknung durch Wasserentnahme, Beeinflussung des Geschiebehaushalts,
Belastung mit Wirkstoffen, Zunahme der Wassertemperatur
Zwischen 1980 bis 2000 täglicher Verlust von 11 Hektaren Kulturland
Zunehmende Bodenverdichtung durch die Rationalisierung in Land- und
Forstwirtschaft
Im Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung
(BLN) sind 162 Objekte enthalten, die 19% der Landesfläche umfassen
Die Moore und Moorlandschaften von nationaler Bedeutung bedecken 3.4% der
Landesfläche
Zunehmende Probleme mit Neobioten1
Zunahme der Waldfläche seit den 1990er-Jahre um 5%. Der Wald bedeckt 31% der
Landesfläche
In den letzten 11 Jahren Zunahme des nutzbaren Holzvorrats im Wald um 3%
Belastung des Waldes durch Erholungsnutzung, Bodenversauerung und
Luftverschmutzung. Der Stickstoffeintrag ist auf 90% der Waldfläche zu hoch
Grosse Bedeutung des Waldes für die Artenvielfalt
Zu wenig Totholz im Wald
Regelmässiger Pflegebedarf ökologisch wertvoller Kulturlandformen wie Mittelwald
800 Waldreservate auf 3.2% der Waldfläche, davon 38.7% (1.2%)
Naturwaldreservate2, 18.3 (0.6%) Sonderwaldreservate3 und 43% (1.4%)
Komplexreservate4
Kantonale Ebene
�
1
«Nachhaltige Entwicklung im Kanton Zürich: Auf Kurs? Zahlen und Fakten 1990−2005»
�
Zu den Zielbereichen «Biodiversität» und «Natur und Landschaft» gibt es vier
Kernindikatoren: «Brutvogel-Index», «Bestandessicherung bedrohter Arten», «Fläche
wertvoller Naturräume», «Durch Schutzmassnahmen gesicherte Lebensräume».
�
Der Brutvogelindex für den Kanton Zürich liegt im schweizerischen Vergleich im
unteren Mittelfeld. Gründe dafür sind wahrscheinlich die hohe Siedlungs- und
Infrastrukturdichte, die intensive Landwirtschaft und die nur kleinen Flächenanteile
qualitativ hochwertiger Lebensräume.
�
Die kantonalen Massnahmen zur Erhaltung und Förderung bedrohter Arten sind
wirksam. Tendenziell hat sich die Situation für Arten, für welche Massnahmen
ergriffen wurden, leicht verbessert. Die Situation der Arten ohne unterstützende
Massnahmen hat sich eher verschlechtert.
�
Wertvolle Natur- und Landschaftsräume nehmen im Kanton Zürich nur kleine Flächen
ein und stehen stark unter Druck. Der Anteil der Naturschutzgebiete und der
Vertragsflächen mit Naturschutzleistungen liegt bei rund 5%.
�
Der Anteil der grundeigentümerverbindlich gesicherten schutzwürdigen Fläche stieg
zwischen 1995 bis 2005 von 50% auf 78% des Zielwertes an.
�
Die wertvollen Natur- und Landschaftsräume sind im schweizerischen Vergleich gut
geschützt. Ihr Anteil an der Kantonsfläche ist aber sehr gering. Der Druck auf diese
wertvollen Räume ist hoch.
�
Die Handlungsfelder liegen vor allem bei der ausreichenden Sicherung, Aufwertung
und Ausdehnung der bestehenden wertvollen Flächen und einer flächensparenden
und mit einer ökologischen Planung ergänzten Raumplanung.
Neu eingeschleppte und eingewanderte Tier- und Pflanzenarten
Waldreservat ohne forstliche Eingriffe
3
Waldreservat mit gezielten Eingriffen zur Förderung der Biodiversität
4
Waldreservate mit Natur- und Sonderwaldflächen
2
A35
�
«Umweltbericht 2008»
Bevölkerung, Beschäftigte, bauliche Entwicklung
�
Zunahme der Bevölkerung seit 1995 um 8%
�
Ausscheidung von 420 ha neuem Bauland
�
Jährlicher Bauzonenverbrauch bei knapp 160 ha pro Jahr
�
Verdichtung nach innen fand erst teilweise statt
Landwirtschaft
�
90% der landwirtschaftlichen Nutzfläche werden nach den Kriterien des ökologischen
Leistungsnachweises bewirtschaftet, ca. 10% als ökologische Ausgleichsfläche
�
Abnahme der Anzahl Betriebe zwischen 1990 bis 2007 um 30% auf 4200 und
Zunahme der durchschnittlichen Betriebsgrösse von 12.4 auf 17.5 ha
�
Abnahme des Rindviehbestands zwischen 1990 bis 2005 um 25% und der Anzahl
Schweine um ca. 20%. Der Kanton Zürich weist im schweizerischen Vergleich tiefe
Tierbestände auf
�
Fast die Hälfte der Stickstoffemissionen in der Luft und in den Gewässern stammen
aus der Landwirtschaft (vor allem Ammoniak, Lachgas und Nitrat)
Waldwirtschaft
�
In den letzten Jahren mehr Holznutzung als Nachwuchs wegen Sturm «Lothar»
�
Hohe Nitratfrachten im Sickerwasser als Folge des Stickstoffeintrags
�
Zwei Drittel des Waldes werden nach den Prinzipien des naturnahen Waldbaus
bewirtschaftet
�
In den letzen vier Jahren wurden auf 227 ha Eingriffe zugunsten der Eiche
vorgenommen
�
Förderung des Eibenstands durch Einzelschutz gegen Verbiss und mittels
Durchforstungen
�
Bis 2007 Aufwertung von rund 210 km Waldrändern
Kiesabbau
�
Abbau von jährlich 3 Mio Kubikmeter Kies auf 15 ha Landwirtschaftsland
�
300 ha offene Kiesgrubenfläche
�
15% der Rekultivierungen von Abbaugebieten sind für den Naturschutz reserviert
Verkehr
�
Zunahme des öffentlichen und privaten Verkehrs
�
Die Anzahl Flugbewegungen lag die letzten Jahre bei 270'000 pro Jahr
Luft
�
Verbesserung der Luftqualität in den letzten 25 Jahren
�
Stagnation der Feinstaub, Stickstoffdioxid- und Ozonkonzentrationen seit 2000 auf zu
hohem Niveau mit regelmässigen Überschreitungen der Grenzwerte
�
Hauptverursacher von Stickoxid und Feinstau ist der Strassenverkehr, im Weiteren
sind es Flugverkehr und Feuerungsanlagen
�
Ammoniak stammt fast ausschliesslich aus der Nutztierhaltung der Landwirtschaft
�
Die «Critical loads»die Belastungsgrenzen für Stickstoff von empfindlichen
Ökosystemen (v.a. Wälder, Moore, Magerwiesen), werden weiträumig überschritten
Abwasser
�
99% der Bevölkerung sind an eine Abwasserreinigungsanlage (ARA) angeschlossen.
�
1% der Abwassermenge wird nur mechanisch gereinigt, 2 bis 4% wird bei starkem
Regen direkt einem Gewässer zugeleitet
�
bei 75% der Abwassermenge fand eine Stickstoffumwandlung statt, bei 83% eine
Phosphat-Elimination
�
die angestrebte Verdünnung des gereinigten Abwassers bei der Einleitung in das
Fliessgewässer wird nur bei grösseren Flüssen erreicht
A36
Seit 2006 darf Klärschlamm nicht mehr in der Landwirtschaft eingesetzt werden
Wasser
�
Gut 70% der Fliessgewässer weisen eine gute Wasserqualität auf. Ausnahmen bilden
teilweise kleine Bäche und die Unterläufe von Flüssen mittlerer Grösse. Sehr gute
Qualität weisen der Oberlauf der Töss und einige seiner Zuflüsse auf
�
Von den grösseren Seen erfüllen der Zürich-, Pfäffiker- und Türlersee die
Anforderungen an die Wasserqualität, der Hüttnersee erfüllt sie knapp, der Greifensee
deutlich nicht
�
Ende 2007 erfüllten 87% der Wasserrechte die Vorschriften für eine angemessene
Restwassermenge
�
Mikroverunreinigungen (Pestizide, Arzneimittelrückstände, Antibiotika, Hormone) als
neues Problem in Gewässern. In 16 untersuchten Trinkwasserfassungen könnten
überall geringe Rückstände von Pflanzenschutzmitteln nachgewiesen werden
�
Nitrat aus der Landwirtschaft belastet das Grundwasser. Die Werte haben in den
letzten Jahren wieder zugenommen, weil die Äcker über den Winter nicht mehr
begrünt sein müssen
�
Fliessgewässer sollen wo möglich wieder ausgedolt und revitalisiert werden. Seit
1989 sind 80 km Gewässer wieder belebt und geöffnet worden
�
Gemäss Gewässerbeurteilung im Einzugsgebiet von Glatt und Greifensee sind einige
Abschnitte als gut, die Mehrzahl aber als mässig bis schlecht beurteilt worden
Boden
�
Rund die Hälfte der untersuchten Waldböden ist versauert
�
Belastung der Böden mit Schwermetallen
�
Bodenverdichtung durch den Einsatz schwerer Maschinen
Landschaft
�
Jährlicher Verbrauch von 10 ha Landwirtschaftsland ausserhalb der Bauzone und 160
ha innerhalb der Bauzonen
�
Es existieren kaum grössere, zusammenhängende naturnahe Landschaften mehr
�
Bau grösserer Ökonomiegebäude in der Landwirtschaft
�
60% der Bewilligungen für Bauten ausserhalb der Bauzone haben nichts mit
landwirtschaftlicher Nutzung zu tun. Es handelt sich vor allem um Bewilligungen für
Freizeit- und Erholungsnutzungen
�
Die Zerschneidung1 der BLN-Objekte2 im Kanton Zürich ist sehr unterschiedlich. Für
einzelne Objekte ist sie sogar grösser als der Durchschnitt im Kanton
�
Ausbreitung gebietsfremder Arten
Klima
�
Deutlicher Anstieg der Kohlendioxid-Gehalts (CO2) in der Luft
�
Temperatur-Anstieg der Luft
�
Zunahme von Intensivniederschlägen und wetterbedingten Extremereignissen
�
1
Bei der Zerschneidung von Landschaften wird berechnet, wie gross «barrierefreie» Flächen im
Durchschnitt sind.
2
Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung
A37
Anhang 5.4
Abschätzung des Einflusses menschlicher Aktivitäten auf
Natur und Landschaft
Aufgrund der Zahlen und Fakten aus den oben zusammengefassten Berichten wird im
Folgenden der Einfluss der menschlichen Aktivitäten auf Natur und Landschaft für die
nächsten Jahre abgeschätzt. Dabei ist am Ende jedes Einflussfaktors erwähnt, welche
positiven (�) und negativen (�) Wirkungen auf Natur und Landschaft erwartet werden.
Arten sind dabei i.d.R. nicht aufgeführt, Veränderungen in Natur und Landschaft wirken
sich aber immer auch auf sie aus.
Waldbauliche Nutzung
Bei der Waldnutzung ist der Holzpreis ein wichtiger Faktor. Nach jahrelanger Baisse waren die
Preise kurzfristig hoch. Momentan sind sie eher wieder tief. Für Naturschutzmassnahmen im
Wald spielen neben dem Holzpreis Anreize eine wichtige Rolle. Sie sind interessant für
Waldrandauslichtungen, die Förderung von Eiche und Eibe und das Schaffen von Lichten
Wäldern, jedoch zu wenig attraktiv für die Ausscheidung von Reservaten und das Stehen
lassen von Totholz. Momentan ist die Ausarbeitung eines kantonalen Waldentwicklungsplans
im Gang (im Entwurf vorhanden). Die Auswirkungen auf die Waldlebensräume sind wegen
ihrer Unterschiedlichkeit differenziert zu betrachten1.
� finanzielle Anreize: Lichte Wälder, Waldränder, Eichen und Eiben, naturnaher Waldbau
� finanzielle Anreize: Waldreservate, Alt- und Totholz
� Allgemein: Naturnaher Waldbau
Trend: Auf der rechtlichen und politischen Ebene sind keine grösseren Veränderungen anstehend. Über
die mittel- bis langfristige Entwicklung der Holzpreise lässt sich keine Aussage machen. Bau des
Holzheizkraftwerks in Aubrugg wird eine deutlich grössere Nachfrage nach minderwertigem Holz
auslösen.
Landwirtschaftliche Nutzung
Im Zeitraum von 1995 bis 2005 hat die Etablierung des ökologischen Leistungsausweises in
der Landwirtschaft viel zur Zielerreichung beigetragen. Die ökologische Ausgleichsfläche im
Kanton Zürich betrug im Jahr 2005 rund 10'000 ha (das entspricht in etwa dem im NSGK
angestrebten Wert für Lebensräume im Kulturland). Defizite gibt es hingegen bei der Qualität.
Momentan ist diese Entwicklung in einer Konsolidierungsphase und es ist nicht mehr mit
ähnlichen Zunahmen zu rechnen.
In der Landwirtschaft sind verschiedene Veränderungen im Gang, die sich auf Natur und
Landschaft auswirken. Die wichtigsten2 sind die Abnahme der Zahl der Landwirtschaftsbetriebe
bei gleichzeitiger Zunahme der durchschnittlichen Betriebsgrösse, Anpassungen der ÖkoQualitätsverordnung3 (ÖQV), im Kanton Zürich deutliche Abnahme der Bestände an Vieh und
Schweinen und der Ausstieg aus der Kontingentierung der Milchwirtschaft.
� Öko-Qualitätsverordnung: Moore, Wiesen, Weiden, Hecken, Hochstammobstgärten,
Rebberge (Zunahme der Flächen mit Qualität und Zunahme der Pufferflächen um Moore)
� Abnahme der Tierbestände: insgesamt extensivere Bewirtschaftung, betrifft alle
Lebensräume
� Strukturbereinigung: mehr extensiv genutzte Flächen dank grösserer Betriebe
1
Problem der Versauerung des Waldbodens siehe beim Boden
Auswirkungen landwirtschaftlicher Tätigkeiten auf Luft, Wasser und Boden sind in den entsprechenden
Kapiteln erwähnt
3
Anpassungen an DZV und ÖQV im Jahr 2008: Verdopplung der Qualitäts- und Vernetzungszuschläge,
Erhöhung der Beiträge für Obstbäume, Einführung eines Qualitätsbeitrag für Weiden und Reben,
Schaffung des Typs «Säume auf Ackerflächen»
2
A38
� Strukturbereinigung: ev. weniger Zeit der Landwirte für die Pflege von Naturschutzflächen,
betrifft alle Lebensräume
Trend: Gemäss Agrarpolitik 2011 soll die Ökologie in der Landwirtschaft weiter gestärkt werden. Welche
Auswirkungen die internationalen Abkommen auf Natur und Landschaft haben werden und wie sich der
Ausstieg aus den Milchkontingentierung bemerkbar machen wird, lässt sich noch nicht abschätzen.
Luftverschmutzung
Strassenverkehr und Landwirtschaft sind die wichtigsten Verursacher der Luftverschmutzung.
Stickstoffverbindungen (Ammoniak, Stickstoffdioxid und Lachgas) führen zu Überschreitungen
der Belastungsgrenzen von Lebensräumen für Stickstoff und somit zu einer
Nährstoffanreicherung. Die Abnahme der Artenvielfalt und die Versauerung des Bodens, vor
allem im Wald, sind die Folgen davon.
� Stickstoffbelastung: alle Lebensräume, insbesondere Wälder, Moore und Magerwiesen
Trend: Durch die prognostizierte weitere Zunahme des Verkehrs ist nicht davon auszugehen, dass sich
in den nächsten Jahren Wesentliches verändern wird. Zur Einhaltung der Immissionsgrenzwerte wären
weitere Anstrengungen nötig.
Gewässer
Die wichtigsten Einträge in die Gewässer stammen von der Siedlungsentwässerung, den ARA
und der Landwirtschaft. Die teilweise zu hohen Nährstoffkonzentrationen in Fliessgewässern,
Grundwasser und Seen beeinflussen die Artenvielfalt verschiedener Lebensräume. Vor allem
die grundwassergeprägten Flachmoore könnten durch die erhöhten Nitratwerte im
Grundwasser beeinträchtigt werden. Mit der Ausdolung und Revitalisierung von
Fliessgewässern werden Lebensräume aufgewertet. Mikroverunreinigungen haben nachteilige
Auswirkungen auf die Wasserlebewesen. Der erhebliche Rückgang der Fischfauna wird u.a.
darauf zurückgeführt. Wasserlebewesen reagieren empfindlich auf die Zunahme der
Wassertemperatur.
� zu hohe Nährstoffkonzentrationen: Moore, Fliessgewässer, Stillgewässer, feuchte Wälder
� Ausdolungen und Revitalisierungen: Fliessgewässer
Trend: Beim Oberflächenwasser ist durch Qualitätszunahme und Aufwertungen von einer weiteren
Verbesserung auszugehen. Beim Grundwasser ist mit einer Verschlechterung zu rechnen. Die Belastung
mit Mikroverunreinigungen könnte zunehmen.
Bodennutzung
Die Versauerung der Waldböden ist eine Folge der Luftverschmutzung. Dies wird zu
Veränderungen in der Artenzusammensetzung führen. Seltene Arten mit i.d.R. hohen
Ansprüchen sind dadurch am meisten gefährdet. In Naturschutzgebieten kann die
Bewirtschaftung mit schweren Maschinen zu unerwünschten Bodenverdichtungen führen. Ein
Grossteil dieser Flächen wird zwar mit (leichten) Motormähern gemäht, die weitere Bearbeitung
erfolgt aber mit grossen Maschinen.
� Versauerung: vor allem Wälder
� Bodenverdichtung: vor allem Moore und Magerwiesen, Ackerland, Saumbiotope
Trend: Der Anreiz zum Mähen der ökologischen Ausgleichsflächen mit Motormähern ist durch die
Qualitäts- und Vernetzungsbeiträge gestiegen. Jedoch bestehen keine Anreize, für die
Weiterbearbeitung leichte Maschinen einzusetzen.
Überbauung
Die Ausdehnung von Wohn- und Industriegebieten und der Ausbau der Verkehrswege sind die
hauptsächlichen Auslöser von Überbauung, Fragmentierung und Versiegelung der Landschaft.
Sie schränken den Lebensraum für Pflanzen und Tiere ein und erhöhen den Druck auf
ökologisch wertvolle Flächen durch andere Nutzungen. Bauten ausserhalb der Bauzonen,
Kiesabbau, Deponien, Leitungen, etc. beeinträchtigen das Landschaftsbild. Da viele
A39
Bewilligungen dieser Bauten für Freizeit- und Erholungsnutzungen erteilt werden, steigt der
Druck auf sensible Lebensräume durch Freizeitaktivitäten.
� Bauliche Tätigkeit: Landschaft, alle Lebensräume in Erholungsgebieten oder in der Nähe von
Freizeit- und Erholungseinrichtungen, viele Pflanzen und Tiere
Trend: Weitere Zunahme des Drucks auf Landschaft, Lebensräume und Arten
Invasive, gebietsfremde Arten (Neobiota)
Eingewanderte und eingeschleppte Tier- und Pflanzenarten breiten sich auf Kosten anderer
aus oder gefährden die Gesundheit der Menschen. Die wichtigsten Arten sind Asiatischer
Marienkäfer, Signalkrebs, Aufrechte Ambrosia, Kanadische und Spätblühende Goldrute,
Essigbaum, Riesenbärenklau, Asiatische Staudenknötericharten, Armenische Brombeere,
Drüsiges Springkraut und Essbares Zyperngras.
� Goldrutenarten: vor allem Moore, Magerwiesen und teilweise Wälder, Saumbiotope und
Abbaugebiete; Staudenknöterich und Springkraut: vor allem Fliessgewässer; Armenische
Brombeere: vor allem Wälder, Wiesen, Weiden und Ruderalflächen; Signalkrebs: einheimische
Krebse; Asiatischer Marienkäfer: einheimische Marienkäferarten
Trend: Alle als problematisch eingestuften Arten besitzen wahrscheinlich ein grosses
Ausbreitungspotential
Klimaerwärmung
Durch das Verbrennen von fossilen Treibstoffen (Heizungen, Verkehr) hat der CO2-Ausstoss
massiv zugenommen. Die prognostizierte Temperaturzunahme bei gleichzeitiger Abnahme der
sommerlichen Niederschlagsmengen dürfte ohne Gegenmassnahmen auf die Gewässer und
die wasserbeeinflussten Lebensräume und ihre Artenvielfalt weitreichende Folgen haben1.
� geringere Niederschläge: Moore, feuchte Wälder, Gewässer
� Temperaturanstieg: kältebedürftige Arten und Lebensräume
� geringere Niederschläge und Temperaturanstieg: Magerwiesen, Rebland, Abbaugebiete
Trend: Prognostizierter Temperaturanstieg in der Schweiz bis 2050 um 2 bis 3 Grad. Zunahme der
Niederschlagsmenge im Winter und Abnahme im Sommer.
1
vgl. Bemerkung zur Qualität der Moore im Bericht zur Biodiversität in der Schweiz
A40
Anhang 5.5
Anpassungen an der FNS mit Strategie «Basis+»
Mit der Variante «Basis+» wären in der Fachstelle folgende organisatorischen
Änderungen verbunden:
FNS-Zentrale
Gebietsbetreuung
− Zur besseren Betreuung der Schutzgebiete und Beratung der Gemeinden soll die
Anzahl der betreuten Gemeinden pro Person von durchschnittlich über 40 auf rund
30 reduziert werden. Dazu sind im Minimum zusätzlich 150 Stellenprozente nötig.
Arten- und Biotopschutz
− Für das verstärkte Engagement für seltene Arten und bedrohte Lebensräume sind
im Minimum zusätzlich 100 Stellenprozente nötig
Planung und Dienste
− Das technische Personal und die Führungsunterstützung (IT, Unterstützung
Projektplanung und Controlling) wurden in den vergangenen Jahren stark
ausgedünnt. Sie leisten wichtige Unterstützungsarbeit für die FNS, intern aber auch
für externe Partner und die Gemeinden. Dazu sind im Minimum zusätzlich 50
Stellenprozente nötig.
Damit ergibt sich für die FNS insgesamt kurz- bis mittelfristig (innerhalb von ein bis vier
Jahren) ein Zusatzbedarf von mindestens 300 Stellenprozenten.
Unterhaltsequipe
− Beim Zusammenarbeitsprogramm WALTOP (Wald- und Biotoppflege) der
Staatsbetriebe (FNS, Wald, AWEL, TBA) sind, u.a. aufgrund von Einsparungen bei
diesen Einheiten, weniger Kapazitäten verfügbar.
− Aufgrund des in der Landwirtschaft stetig steigenden Zeitdrucks (weniger Personal
pro Fläche) und des zunehmend spezialisierten Maschinenparks fallen immer mehr
Flächen an, für deren Bewirtschaftung die Landwirte kein Interesse mehr haben und
die daher von ihnen nicht mehr gepflegt werden. Hier muss die Unterhaltsequipe
der FNS einspringen.
− Die Bekämpfung der invasiven Neophyten entsprechend dem Massnahmenplan
des AWEL hat zusätzliche Aufgaben für die Unterhaltsequipe zur Folge.
Um die zunehmend anfallenden Pflegearbeiten ausführen zu können, braucht die
Naturschutz-Unterhaltsequipe für die kommenden Jahre zusätzlich mindestens 200
Stellenprozente. Davon konnte eine Stelle im Jahr 2009 im Rahmen der
Reorganisation des Pflanzgartens Finsterloh des Tiefbauamtes durch interne
Stellenverschiebung bereits kompensiert werden.
A41
Anhang 5.6
1.
Projektmodule (Ideen)
Projektmodul «Zusammenarbeit mit Gemeinden»
Bemerkungen/Ausgangslage/Fragen
− Naturschutz in den Gemeinden wird sehr unterschiedlich umgesetzt;
− Es kann davon ausgegangen werden, dass die Pflege kommunal bedeutender
Flächen oft nicht optimal erfolgt;
− Gemeinden haben oft kein Know-how für die sachgerechte Pflege und sind in
Fragen des Naturschutzes überfordert;
− Die Bereitschaft bei den Gemeinden für vermehrte Zusammenarbeit mit dem und
Unterstützung durch den Kanton dürfte vielenorts vorhanden sein;
− Mit Pilotgemeinden könnte ein «Grünraum-Management» aufgebaut werden, das
die verschiedenen Unterhaltsdienste koordiniert und u.a. einen optimalen Unterhalt
von Naturschutzgebieten gewährleistet. Gleichzeitig könnten weitere
Zusammenarbeitsfelder ausgetestet werden.
2.
Projektmodul «Biodiversitätskodex»
Bemerkungen/Ausgangslage/Fragen
− 2010 ist das UNO-Jahr der Biodiversität. Dies würde dem Kanton eine gute
Gelegenheit bieten, mit gutem Beispiel voranzugehen (insbesondere auf Flächen in
seinem Besitz);
− Der Kanton besitzt viele Grundstücke, von diesen dürfte ein Grossteil «biomonoton»
bewirtschaftet sein;
− Wenn möglich sollte der Gesamt-Regierungsrat hinter einem solchen Projekt
stehen;
− Grundlagen und Know-how sind zu finden bei der Stiftung «Natur und Wirtschaft»
für Firmengelände sowie bei der Stadt Zürich bei der Umgestaltung von
Schulhäusern.
3.
Projektmodul «Naturerlebnisse»
Bemerkungen/Ausgangslage/Fragen
− Regelmässige und regional verteilte Angebote für Arbeiten von Schulklassen in
Naturschutzgebieten;
− Schulklassen für wildbiologische Zählungen einsetzen (vgl. NSGK);
− Im ganzen Kanton Angebote für halbtägige bis tägige Schultage in der Natur
(analog in der Stadt Zürich);
− Weitere Naturerlebnisgebiete im Kanton initiieren bzw. einrichten (Kantonales
Konzept dazu ist in Erarbeitung);
− Die Bildungsdirektion als Umsetzungspartnerin im Bereich Bildung und Naturschutz
gewinnen."
}
} ],
"queryId" : "518279438"
}
2.9. POST /rest/startFeeders
2.9.1. Description
Start internal document feeders
2.9.2. Responses
| HTTP Code | Description | Schema |
|---|---|---|
201 |
Success |
No Content |
2.9.3. Tags
-
ZHwebResourceImpl
2.10. POST /rest/stopFeeders
2.10.1. Description
Stop internal document feeders
2.10.2. Responses
| HTTP Code | Description | Schema |
|---|---|---|
201 |
Success |
No Content |
2.10.3. Tags
-
ZHwebResourceImpl
2.11. POST /rest/suggest
2.11.1. Description
Generic search suggestion function, returns fast a set of possible
suggestions for "suggest-as-you-type" functionallity
2.11.2. Parameters
| Type | Name | Schema |
|---|---|---|
Body |
body |
2.11.3. Responses
| HTTP Code | Schema |
|---|---|
201 |
2.11.4. Consumes
-
application/json
2.11.5. Produces
-
application/json
2.11.6. Tags
-
ZHwebResourceImpl
2.11.7. Example HTTP request
Request body
{
"nofSuggestions" : 5,
"query" : "retrie",
"lang" : "en",
"qualifier" : "title"
}
2.11.8. Example HTTP response
Response 201
{
"numberOfSuggestions" : 9,
"suggestions" : [ {
"text" : "Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft"
}, {
"text" : "Amt für berufliche Vorsorge und Stiftungen"
}, {
"text" : "Amt für Jugend und Berufsberatung"
}, {
"text" : "Amt für Justizvollzug"
}, {
"text" : "Amt für Landschaft und Natur"
}, {
"text" : "Amt für Militär und Zivilschutz"
}, {
"text" : "Amt für Raumentwicklung"
}, {
"text" : "Amt für Verkehr"
}, {
"text" : "Amt für Wirtschaft und Arbeit"
} ]
}
2.12. GET /rest/version
2.12.1. Description
Get version of the service
2.12.2. Responses
| HTTP Code | Schema |
|---|---|
200 |
2.12.3. Produces
-
application/json
2.12.4. Tags
-
ZHwebResourceImpl
2.12.5. Example HTTP response
Response 200
{
"major" : 0,
"minor" : 1
}
2.13. POST /rest/zhwebsearch
2.13.1. Description
ZHweb search function, main search function, interprets input
and generates a generic query from the analyzed input
2.13.2. Parameters
| Type | Name | Schema |
|---|---|---|
Body |
body |
2.13.3. Responses
| HTTP Code | Schema |
|---|---|
201 |
2.13.4. Consumes
-
application/json
2.13.5. Produces
-
application/json
2.13.6. Tags
-
ZHwebResourceImpl
2.13.7. Example HTTP response
Response 201
{
"numberOfHits" : 190,
"hits" : [ {
"rank" : 1,
"docid" : "https://internet-acc.zh.ch/pl/familie/uat-steuerrechner.html",
"score" : 127.92084,
"fields" : {
"redirecturl" : "https://internet-acc.zh.ch/mcs3redirect/1-178246006840-OEhATCH6W-WGI3VrImbsGDLKe18=",
"typePriority" : 10,
"organisation" : "kantonzh",
"body" : [ "ch.zh.web.internet.core.components.taxcalculator.calculate ch.zh.web.internet.core.components.taxcalculator.provisionalsummary contact «Staatskanzlei» Neumühlequai 10 Postfach 8090 Zürich Route (Google) ch.zh.web.internet.core.components.contact.copyaddresslabel «Test" ],
"title" : "UAT Steuerrechner",
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"teaserText" : "Dies ist das Testing des Steuerrechners",
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"mimetype" : "text/html",
"lang" : "de",
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"rank" : 2,
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"typePriority" : 9,
"organisation" : "kantonzh",
"body" : [ "Das Formular ist für alle die testen möchten... Welche Dokumente werden benötigt?", "Folgende Unterlagen bereit machen: Pass Schriftenempfangsschein Fahrausweis Formular einreichen Testkontakt Release 1.2.0 Abteilung info@sehrlangemailadressediekeinenbindestrichhabensollsonstgibtsprobleme.zh.ch Mailkommentar für Test." ],
"title" : "CZHQA-149-Standar-Formular-FE",
"type" : "topicpage",
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"mimetype" : "text/html",
"lang" : "de",
"publicationDate" : "2020-11-24",
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}
}, {
"rank" : 3,
"docid" : "https://internet-acc.zh.ch/de/formulare-prototypen/fragebogen-selbstaendigkeit.html",
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"redirecturl" : "https://internet-acc.zh.ch/mcs3redirect/3-178246006840-AMRK-RGQRKl29OyKEGH7aqrSjDFu",
"typePriority" : 10,
"organisation" : "kantonzh",
"body" : [ "Stet clita kasd gubergren, no sea takimata sanctus est Lorem Fragebogen einreichen Kontakt «Staatskanzlei» Neumühlequai 10 Postfach 8090 Zürich Route (Google) Adresse kopieren «Test Anführungszeichen»" ],
"title" : "Fragebogen zur Selbständigkeit ausfüllen",
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"teaserText" : "Gesucht zum Ablegen der Führerprüfung in einem anderen Kanton",
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}, {
"rank" : 4,
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"body" : [ "Kontakt «Staatskanzlei» Neumühlequai 10 Postfach 8090 Zürich Route (Google) Adresse kopieren «Test Anführungszeichen»" ],
"title" : "Duplikat-Dienstbüchlein beantragen",
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"teaserText" : "Duplikat-Dienstbüchlein beantragen",
"lastModificationDate" : "2025-07-16 14:16:55",
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"breadcrumbs" : [ "Kanton Zürich", "Formulare Prototypen", "Duplikat-Dienstbüchlein beantragen" ]
}
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"title" : "iFrame Test (CZHQA-92-Dec2020)",
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"publicationDate" : "2021-01-27",
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"title" : "Besitz von Feuerwaffen nachmelden",
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"rank" : 7,
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"organisation" : "kantonzh",
"shortTitle" : "Bewilligung zu Erwerb von neu verbotenen Waffen erlangen",
"body" : [ "Kontakt «Staatskanzlei» Neumühlequai 10 Postfach 8090 Zürich Route (Google) Adresse kopieren «Test Anführungszeichen»" ],
"title" : "Ausnahmebewilligung zum Erwerb von neu verbotenen Waffen erlangen",
"type" : "servicepage",
"teaserText" : "Der Erwerb von neu verbotenen Waffen unterliegt einer Ausnahmebewilligung",
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"lang" : "de",
"publicationDate" : "2020-11-23",
"breadcrumbs" : [ "Kanton Zürich", "Formulare Prototypen", "Bewilligung zu Erwerb von neu verbotenen Waffen erlangen" ]
}
}, {
"rank" : 8,
"docid" : "https://internet-acc.zh.ch/de/testbereich/uat/release-1-2-0/czhqa-72-kontakt.html",
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"typePriority" : 9,
"organisation" : "kantonzh",
"body" : [ "Nummer. info@sehrlangemailadressediekeinenbindestrichhabensollsonstgibtsprobleme.zh.ch Mailkommentar für Test." ],
"title" : "CZHQA-72-Kontakt",
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"topic" : [ "parent", "parent/child1", "parent/child1/subchild1" ],
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"mimetype" : "text/html",
"lang" : "de",
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}
}, {
"rank" : 9,
"docid" : "https://internet-acc.zh.ch/pl/bildung/rekursentscheide/rekursentscheide-definition/test-flex-data-anfuehrungszeichen.html",
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"typePriority" : 7,
"organisation" : "kantonzh",
"body" : [ "Test Flex Data Anführungszeichen Entscheidinstanz Regierungsrat Entscheiddatum 28. lutego 2020 Rechtsgebiet Abgaben und Gebühren Stichworte «Anführungszeichen» Verwendete Erlasse Test Zusammenfassung (verfasst von der Staatskanzlei) «Test» «Anführungszeichen" ],
"title" : "Test Flex Data Anführungszeichen",
"type" : "contentpage",
"lastModificationDate" : "2025-07-16 14:15:25",
"topic" : [ "parent", "parent/child1", "parent/child1/subchild1" ],
"urlhash" : "AKAhNAH5Rmk9GMIuu2qDWlm0pSuO",
"mimetype" : "text/html",
"lang" : "de",
"publicationDate" : "2020-02-28",
"breadcrumbs" : [ "Kanton Zürich", "Bildung", "Rekursentscheide", "Test Flex Data Anführungszeichen" ]
}
}, {
"rank" : 10,
"docid" : "https://internet-acc.zh.ch/de/politik-staat/gesetze-beschluesse/rekursentscheide/rekursentscheide-definition/test-flex-data-anfuehrungszeichen.html",
"score" : 94.29759,
"fields" : {
"redirecturl" : "https://internet-acc.zh.ch/mcs3redirect/10-178246006840-e9fNAFVty2Y068OWcEB9RUbSTBk=",
"typePriority" : 7,
"organisation" : "kantonzh",
"body" : [ "Test Flex Data Anführungszeichen Entscheidinstanz Regierungsrat Entscheiddatum 28.", "Februar 2020 Rechtsgebiet Abgaben und Gebühren Stichworte «Anführungszeichen» Verwendete Erlasse Test Zusammenfassung (verfasst von der Staatskanzlei) «Test» «Anführungszeichen» Kontakt Staatskanzlei Zürich – Kommunikationsabteilung Das ist der Infotext" ],
"title" : "Test Flex Data Anführungszeichen",
"type" : "contentpage",
"lastModificationDate" : "2025-07-16 14:15:25",
"topic" : [ "parent", "parent/child1", "parent/child1/subchild1" ],
"urlhash" : "e9fNAFVty2Y068OWcEB9RUbSTBk=",
"mimetype" : "text/html",
"lang" : "de",
"publicationDate" : "2020-02-28",
"breadcrumbs" : [ "Kanton Zürich", "Politik & Staat", "Gesetze & Beschlüsse", "Rekursentscheide", "Test Flex Data Anführungszeichen" ]
}
} ],
"facets" : {
"mimetype" : [ {
"value" : "text/html",
"count" : 190
} ],
"type" : [ {
"value" : "newsdetailpage",
"count" : 174
}, {
"value" : "contentpage",
"count" : 7
}, {
"value" : "servicepage",
"count" : 5
}, {
"value" : "topicpage",
"count" : 3
}, {
"value" : "newsoverviewpage",
"count" : 1
} ],
"lang" : [ {
"value" : "de",
"count" : 190
} ]
},
"similarTerms" : [ {
"text" : "Corona Test",
"reason" : "too_many_hits",
"priority" : 1
}, {
"text" : "Sehtest",
"reason" : "too_many_hits",
"priority" : 1
}, {
"text" : "Testzentrum",
"reason" : "too_many_hits",
"priority" : 1
}, {
"text" : "Corona Test",
"reason" : "alternatives",
"priority" : 1
}, {
"text" : "Sehtest",
"reason" : "alternatives",
"priority" : 1
}, {
"text" : "Testzentrum",
"reason" : "alternatives",
"priority" : 1
} ],
"queryId" : "178246006840"
}
3. Definitions
3.1. DefaultSearchRequestContext
Type : object
3.2. DefaultSearchResponseContext
Polymorphism : Composition
3.3. DeleteRequest
The request for deleting one document from an index.
Polymorphism : Composition
| Name | Description | Schema |
|---|---|---|
docid |
The docid of the document to change. |
string |
type |
The name of the document type/index to change. |
string |
3.4. IndexChangeRequest
The request for changing the index.
| Name | Description | Schema |
|---|---|---|
docid |
The docid of the document to change. |
string |
type |
The name of the document type/index to change. |
string |
3.5. InsertRequest
The request for inserting a document into the index.
The fields are the analyzed fields for Elasticsearch (there is no
MCS3 specific analysis or mapping done in any way).
This is usually not the way to insert documents.
Polymorphism : Composition
| Name | Description | Schema |
|---|---|---|
docid |
The docid of the document to change. |
string |
fields |
The fields of the document to insert. Object can be any String, |
< string, object > map |
type |
The name of the document type/index to change. |
string |
3.6. SanityResponse
Response to a sanity request
| Name | Description | Schema |
|---|---|---|
message |
Messages given an indications why the service is in a bad state |
string |
state |
The state of the service |
3.7. SanityState
Enumeration of all sanity states the service can be in.
OK: Service is running ok, all docfetchers are ok.
WARNING: Service encountered warnings.
ERROR: Service encountered errors.
FATAL: Service is in a critical state and most likely stopped to work properly.
Type : enum (OK, WARNING, ERROR, FATAL)
3.8. SearchFacet
A search facet contains per field all values and counts of the totally
matching documents.
The count is always on the unclustered ranklist with restrictions applied.
| Name | Description | Schema |
|---|---|---|
count |
The number of documents having this value. |
integer (int32) |
value |
The value of a facet. |
string |
3.9. SearchHit
A single hit of a search ranklist.
Only the rank, the docid and the score are always returned. If you
want to get more fields, you have to specify them in the
request field SearchRequest#fields.
| Name | Description | Schema |
|---|---|---|
docid |
The docid of the hit. |
string |
fields |
The wished fields SearchRequest#fields, depending on the |
< string, object > map |
rank |
The rank of the hit, starting with SearchRequest#firstRank. |
integer (int32) |
score |
The score of the hit. |
number (float) |
3.10. SearchOption
Available search options.
AUTOCORRECT_QUERY: Execute plugins which are automatically correcting the query.
RETURN_SIMILAR_TERMS: Execute plugins which are computing similar queries to the original query.
GENERATE_TOP_HITS: Generate top hits.
Type : enum (AUTOCORRECT_QUERY, RETURN_SIMILAR_TERMS, GENERATE_TOP_HITS)
3.11. SearchRequest
| Name | Description | Schema |
|---|---|---|
collections |
In which collections should we search. |
< string > array |
facets |
List of fields which should be facetted (each occurrence gets |
< string > array |
fields |
List of fields to be returned by result hit. This can be any |
< string > array |
firstRank |
The first rank to be returned. Counting starts at 1 for the first rank. |
integer (int32) |
nofRanks |
Number of ranks to return in the hit list. |
integer (int32) |
options |
Additional search options, basically enabling/disabling certain |
< SearchOption > array |
query |
The plain text query (usually what the user enters into the search |
string |
requestContext |
object |
|
restrictions |
List of search restrictions applied to the whole collection. |
< SearchRestriction > array |
sortings |
A list of sort instructions which are respected in sequence. |
< SearchSorting > array |
3.12. Query Language
3.12.1. Query
The string in query can contain a set of words or a more complex
query in a syntax (which is roughly inspired by the Google extend
search language).
3.12.2. EBNF
Qualifiers
The search can be restricted to specific fields of a document:
title:Retrieval (search only in the `title` field for `Retrieval`) body:Retrieval (search only in the `body` field for `Retrieval`)
If you specify no search qualifiers, the system might be able to guess
one (if configured and if the search option EXPLICIT_QUALIFIER_GUESSING
is given).
If no qualifier is specified, the system automatically expands all terms
to the "default search qualifiers" (whatever that might be), for instance:
Retrieval (searches in `title` and in `body`)
Qualifiers are all configured search fields (which can be introspected
with /indexInfo FIELDS) or all qualifiers (/indexInfo AVAILABLE_QUALIFIERS).
Qualifiers can also be aliases for instance date to search for
last_modification_date (last_modification_date would be the indexed
field, date is a shortcut and alias).
Examples:
person:"Johann Heinrich Pestalozzi" (search for person) language:de (search for German documents) collection:project (search only in the collection `project`)
Operators
Per default search terms are ORed (MAY terms) and may appear in the document
or not, if they appear, they influence the score of the ranked list.
If the search option QUERY_IMPLICIT_AND is set, all terms are per default
ANDed (MUST terms). This is better suited for database like queries on
more structured documents, it’s not so good on plain text.
Example:
Information Retrieval
Every term can have a prefix indicating whether the term MUST appear or it
MUST NOT appear:
+Information +Retrieval (both terms must appear in the document) +Information -Retrieval (`Information` must appear, but not `Retrieval`)
Terms can be quoted to avoid stemming and normalization, also quotes are
used to formulate phrases:
"Information Retrieval" (search the phrase and not for documents containing the two word somewhere in the document)
You can specify a distance:
"Information Retrieval"~5 (search the two words in distance of maximal 5 words)
3.13. search restrictions
Search restrictions are usually more suited to be generated by the search
frontend (for instance a date restriction from/to, a subcollection picker, etc.)
Example:
restrictions: [
{
"field" : "language",
"operator" : "EQUALS",
"value" : "en"
},
{
"field" : "pubdate",
"operator : "MORE_OR_EQUALS",
"value" : "2019-03-12T00:00:00+00:00"
},
{
"field" : "pubdate",
"operator : "LESS_OR_EQUALS",
"value" : "2019-03-20T06:54:56+00:00"
},
{
"field" : "subcollection",
"operator" : "IN",
"value" : [ "collA", "collB", "collC" ]
}
]
3.14. SearchResponse
Response to a search request.
Contains a list of search hits, facets and additional information
like similar terms, corrected query, etc.
| Name | Description | Schema |
|---|---|---|
correctedRequest |
In case you enable auto-corrections this returns the corrected |
|
facets |
A list of search facets. Those are computed always for all |
< string, < SearchFacet > array > map |
hits |
A list of search hits. You only get hits starting at |
< SearchHit > array |
numberOfHits |
The total number of hits. |
integer (int64) |
responseContext |
||
similarTerms |
A list of similar terms also matching to the query. |
< SimilarTerm > array |
3.15. SearchResponseContext
Type : object
3.16. SearchRestriction
A single hit of a search ranklist.
Only the rank, the docid and the score are always returned. If you
want to get more fields, you have to specify them in the
request field SearchRequest#fields.
| Name | Description | Schema |
|---|---|---|
field |
Field to restrict on. |
string |
mode |
A restriction mode (optional, must, must not, etc.). |
|
operator |
How to restrict on (operator). |
|
values |
The value to restrict on. This is usually a single value, but for CONTAINS |
< string > array |
3.17. SearchRestrictionMode
How search restrictions should be applied.
MUST: Must term, condition must be true.
MUST_NOT: Must not term, condition must be false.
MAY: Weighting term, condition may be true, but document can still be part of the result if not.
Type : enum (MUST, MUST_NOT, MAY)
3.18. SearchRestrictionOperator
What is the operator of the condition on the field.
EQUALS: Field must be equals to value.
NOT_EQUALS: Field must not be equals to value.
LESS: Field must be less than value.
LESS_OR_EQUAL: Field must be less or equals than value.
MORE: Field must be more than value.
MORE_OR_EQUALS: Field must be more or equals than value.
CONTAINS: Field must be one of the values.
Type : enum (EQUALS, NOT_EQUALS, LESS, LESS_OR_EQUALS, MORE, MORE_OR_EQUALS, CONTAINS)
3.19. SearchSorting
Search options define how the ranklist should be calculated.
You can specify multiple search orders, in this case they take
precedence in the order of definition, so for instance if you
sort by score, then by date only documents with the same score
get sorted by date as second criterion.
Each search options has a field you want to sort by and
a sort order (descending or ascending).
To order by score you have to specify the pseudo field 'score'.
In this case only sorting order DESCENDING makes really sense.
Otherwise you can specify any index field which is properly
indexed and has a sorting order.
| Name | Description | Schema |
|---|---|---|
field |
A field to sort by (or the psuedo-field 'score'). |
string |
order |
A sorting order. |
3.20. SearchSortingOrder
Enumeration of how we can sort a ranklist.
ASCENDING: ascending order
DESCENDING: descending order
Type : enum (ASCENDING, DESCENDING)
3.21. SimilarTerm
A similar term is a term which is somehow related to the term(s) in
the original query.
The result is the matching term, a reason (which provider plugin is
returning this matching term) and a priority which can be used to
pick the best similar terms.
| Name | Description | Schema |
|---|---|---|
priority |
A priority of the similar term. Terms with higher priority |
integer (int32) |
reason |
The reason why the similar term is returned. |
string |
text |
The similar term as configured in the resource. |
string |
3.22. SuggestRequest
The request for a suggestion.
| Name | Description | Schema |
|---|---|---|
lang |
The (optional) language the suggestion should be in. You can have |
string |
nofSuggestions |
The maximal number of suggestions we should retrieve. |
integer (int32) |
qualifier |
The (optional) search qualifier. This restricts suggestions to |
string |
query |
The (partial) query. |
string |
3.23. SuggestResponse
The response to a suggestion request.
| Name | Description | Schema |
|---|---|---|
numberOfSuggestions |
The matching number of suggestions. |
integer (int64) |
suggestions |
A list of matching suggestions. |
< Suggestion > array |
3.24. Suggestion
One suggestion hit.
| Name | Description | Schema |
|---|---|---|
query |
The matching query. |
string |
text |
The text to be shown to the end user. |
string |
3.25. VersionResponse
Response to a request of the version of the API, contains major and
minor of the version.
| Name | Description | Schema |
|---|---|---|
major |
The major version number. |
integer (int32) |
minor |
The minor version number. |
integer (int32) |
3.26. ZHwebMostFrequentTermsRequest
| Name | Schema |
|---|---|
maxNofTerms |
integer (int32) |
3.27. ZHwebMostFrequentTermsResponse
| Name | Schema |
|---|---|
terms |
< ZHwebTermStat > array |
3.28. ZHwebSearchRequest
Polymorphism : Composition
| Name | Description | Schema |
|---|---|---|
collections |
In which collections should we search. |
< string > array |
facets |
List of fields which should be facetted (each occurrence gets |
< string > array |
fields |
List of fields to be returned by result hit. This can be any |
< string > array |
firstRank |
The first rank to be returned. Counting starts at 1 for the first rank. |
integer (int32) |
nofRanks |
Number of ranks to return in the hit list. |
integer (int32) |
options |
Additional search options, basically enabling/disabling certain |
< SearchOption > array |
query |
The plain text query (usually what the user enters into the search |
string |
queryId |
string |
|
reason |
string |
|
requestContext |
object |
|
restrictions |
List of search restrictions applied to the whole collection. |
< SearchRestriction > array |
sessionId |
string |
|
sortings |
A list of sort instructions which are respected in sequence. |
< SearchSorting > array |
3.29. ZHwebSearchRequestContext
Polymorphism : Composition
3.30. ZHwebSearchResponse
Response to a project-specific search request (@see ZHwebSearchRequest).
Polymorphism : Composition
| Name | Description | Schema |
|---|---|---|
correctedQuery |
If doing autocorrection (AUTOCORRECT_QUERY) this returns the |
string |
correctedRequest |
In case you enable auto-corrections this returns the corrected |
|
facets |
A list of search facets. Those are computed always for all |
< string, < SearchFacet > array > map |
hits |
A list of search hits. You only get hits starting at |
< SearchHit > array |
numberOfHits |
The total number of hits. |
integer (int64) |
originalQuery |
If doing autocorrection (AUTOCORRECT_QUERY) this returns the |
string |
queryId |
A unique query identifier. Must be provided by the user of the API. |
string |
responseContext |
||
similarTerms |
A list of similar terms also matching to the query. |
< SimilarTerm > array |
3.31. ZHwebSearchResponseContext
Polymorphism : Composition
3.32. ZHwebTermStat
| Name | Schema |
|---|---|
count |
integer (int32) |
term |
string |